Umstrukturierung der Bundeswehr (ab 2023)

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  • Rex Danny
    antwortet
    Wenn ich mich ganz stark täusche, gibt es für alles, was hier bislang geschrieben wurde, einen schönen amerikanischen Begriff:

    "CATCH 22"

    Grüße und ein schönes Wochenende


    Rex Danny
    Zuletzt geändert von Rex Danny; 30.09.2023, 20:16.

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  • DeltaEcho80
    antwortet
    Oder die Abnahme scheitert, weil eine Schnittstelle zu einem Stückchen Alttechnik mit zu integrieren war, für diese aber kein Abnahmeprüfer verfügbar ist. Warum ist das so? Die Abnahmeprüfer für die Alttechnik haben keine Zulassung mehr, weil sie die Altersgrenze 70 Jahre überschritten haben. Neue Abnahmeprüfer erhalten keine Zulasasung, weil mehrere Jahre Erfahrung mit der Errichtung solcher Anlagen gefordert werden, Anlagen in dieser Alttechnik aber seit Jahrzehnten nicht mehr neu errichtet werden.
    Ich habe irgendwo mal einen Spruch gelesen, nach dem Motto "Deutschland im Jahre 2023":

    "Die Treppe kann nicht mehr benutzt werden, da sie marode ist. Sie kann aber auch nicht saniert werden, weil sie unter Denkmalschutz steht. Da sie aber aufgrund der Baufälligkeit gesperrt ist, kann sie der Mitarbeiter des Denkmalamtes nicht mehr für eine Begutachtung begehen" .

    Zu deinem Beispiel: Warum ist ein Abnahmeprüfer, der die 70 Jahre Lebensalter überschritten hat, für so etwas "nicht mehr geeignet?" Die würde ich als Bahn mit Handkuss nehmen, da die wahrscheinlich die meiste Erfahrung besitzen...

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  • PI80
    antwortet
    Vergaberecht ist, zumindest wenn es um Beschaffungen oberhalb der sogenannten Schwellwerte geht, EU Recht. Es gibt bei den Streitkräften aber auch bei den Sicherheitsbehörden bestimmte Ausnahmemöglichkeiten zu verkürzten Verfahren, aber da wird nach meinen Erfahrungen eher selten Gebrauch von gemacht.
    Und die Klagemöglichkeit wird tatsächlich in sehr vielen öffentlichen Verfahren genutzt um vermeintliche und tatsächliche Mängel in der Vergabe zu rügen bzw. dagegen Beschwerde einzulegen. Die meisten sind wahrscheinlich erfolglos und beschäftigen aber sehr viele Juristen.
    Die Blockademöglichkeit des Haushaltsausschusses gibt es nach meinem Kenntnisstand aber nur bei der Bundeswehr. Das geht sogar soweit, dass abgeschlossene Beschaffungsvorgänge (= es kann ein Auftrag final an den besten Bieter vergeben werden), nochmal durch die Legislative bestätigt werden muss. Und dass obwohl der Haushaltsplan dafür durch dieselbe Legislative verabschiedet wurde. Und das ist tatsächlich eine zusätzliche Schleife, die Beschaffungen erheblich verzögern kann.

    Nochmal ein Nachsatz zu meinem ersten Kommentar zu diesem Sachverhalt:
    Formal dürfte ein Auftrag an R&S noch nicht vergeben sein, da eine Beschwerde eines unterlegenen Bieters tatsächlich erstmal aufschiebende Wirkung hat. Normalerweise werden in einer sogenannten Vorabinformation alle Bieter über den beabsichtigten Zuschlag an den besten Bieter informiert. Erst mit dem finalen Zuschlagsschreiben an den siegreichen Bieter kommt der Vertrag zustande.

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  • tannenzapfen
    antwortet
    Neues zu den mittleren Kräften:
    Das Konzept „mittlere Kräfte“ stellt nach Billigung durch den Inspekteur des Heeres im zweiten Quartal 2023 einen bedeutsamen Schritt zur Einführung der für die deutschen Landstreitkräfte neuen Kräftekategorie dar.


    Viel "zurück in die Zukunft": Die Aufklärer werden "wieder Raumverantwortung übernehmen können und mit Unterstützung der Kampftruppe sowie LM zur Gefechtsführung in ihrem Verantwortungsbereich befähigt." Dafür ist ein neues Spähfahrzeug mit einer 25mm-Maschinenkanone geplant. Viel Neues gibt es für die Pioniere, die in den mittleren Brigaden komplett auf Räder sein sollen. Gleichzeitig gibt es aber auch hier ein "back to the roots": "Die Pioniere sollen zukünftig, auch in den anderen Kräftekategorien, wieder über die Fähigkeit zum schnellen Sperren von Flächen verfügen. So wird beispielsweise der schnelle Schutz von Flanken wieder zur Pionieraufgabe werden."

    Bei den Kampftruppen werden die mittleren Brigaden drei Bataillone haben: Ein Panzergrenadierbataillon (Rad) auf einem zu beschaffenden Radschützenpanzer Boxer und zwei Jägerbataillone mit Boxer GTK und dem schweren Waffenträger Boxer in der Schweren Kompanie.

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  • Malefiz
    antwortet

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  • klaus_erl
    antwortet
    Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
    Das bestätigt aber nur meine Ansicht, dass das Beschaffungssystem nicht funktioniert bzw. nicht sachgemäß durchgeführt wird. Wenn bekannt ist, das es zahllose "Blockademöglichkeiten" für interessierte Kreise gibt (Haushaltsausschuss, Konkurrenzfirmen), hätte die Beschaffung dieser DLBO-System viel früher einsetzen müssen und mit deutlich mehr Nachdruck durchgesetzt werden müssen. Für mich ein weiterer Beleg dafür, das in diesem unserem Land alles immer komplizierter wird und trotzdem der gewünschte Erfolg nicht erreicht wird. Das gilt aber nicht nur für die Verteidigungspolitik, sondern leider inzwischen für alle Bereiche politischen Handelns. Ich spare mir hier Beispiele.
    Auch wenns jetzt OT wird, ich kann nur bestätigen, dass das inzwischen überall so läuft. In meinem beruflichen Umfeld, der Bahntechnik, sind inzwischen die Planungs-, Vergabe- und Beschaffungsprozesse auch derart verworren und verknotet, dass die einfachsten Dinge inzwischen zu Mammutprojekten mit vielen Fallen werden, an denen sie scheitern. Da blockieren sich z.B. zwei Sachgebiete des Eisenbahn-Bundesamtes im Genehmigungsverfahrens gegenseitig, weil ihre Prüfungskriterien im nicht aufzulösenden Widerspruch zueinander stehen.

    Oder die Abnahme scheitert, weil eine Schnittstelle zu einem Stückchen Alttechnik mit zu integrieren war, für diese aber kein Abnahmeprüfer verfügbar ist. Warum ist das so? Die Abnahmeprüfer für die Alttechnik haben keine Zulassung mehr, weil sie die Altersgrenze 70 Jahre überschritten haben. Neue Abnahmeprüfer erhalten keine Zulasasung, weil mehrere Jahre Erfahrung mit der Errichtung solcher Anlagen gefordert werden, Anlagen in dieser Alttechnik aber seit Jahrzehnten nicht mehr neu errichtet werden.

    Und wenns mal nicht an diesen Dingen scheitert gibts Klagen vom Wettbewerb, Bürgerinitiativen, ...

    Mir kommt da ein Spruch in den Sinn, den ich vor Jahrzehnten mal gehört habe, ich weiß leider nicht von wem er ursprünglich stammt: "Die erste und vornehmste Aufgabe jeder neuen Bürokratie ist es, sich selbst unentbehrlich zu machen. Ob sie dem Wohle des Staates dient oder diesem eher schadet ist dabei nicht von Belang."

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  • DeltaEcho80
    antwortet
    Zitat von PI80 Beitrag anzeigen
    Mal kurz einige Anmerkungen zu dem Thema.

    1. Die Digitalfunkgeräte um die es hier geht haben mit dem BOS Digitalfunk (=TETRA) nicht viel gemeinsam. Das ist ein neues System für die digitale veschlüsselte Kommunikation - Digitalisierung Landbasierter Operationen (DLBO) - (1,4 Mrd € für knapp 20.000 Geräte hätten die TETRA Hersteller wahrscheinlich auch gerne bekommen)
    2. Klagen in Vergabeverfahren kommen sehr häufig vor. Das bedeutet zunächst, dass ein Hersteller glaubt er wäre benachteiligt (aufgrund von bestimmten Anforderungen oder häufiger wegen formalen Fehlern). Es bedeutet aber nicht das tatsächlich etwas falsch gelaufen ist. Darüber haben dann zunächst die zuständige Vergabekammer (in diesem Fall das Bundeskartellamt) und dann die Gerichte vom OLG Düsseldorf bis hoch zum EUGH zu entscheiden.
    Die Vergabekammer hat in diesem Fall die Beschwerde abgewiesen und entsprechend auch keinen Stopp der Lieferung angewiesen. Damit liegt der juristische Ball nun beim OLG (Termin am 8. November).
    3. Auf Augengeradeaus (https://augengeradeaus.net/2023/06/b...ht-gluecklich/) wurde bereits Ende Juni darüber berichtet. Und wenn ich das richtig interpretiere, können die Geräte wegen der fehlenden Einbausätze nicht verwendet werden, da diese wegen einer Sperre der Gelder für den Digitalfunk nicht beschafft werden dürfen. Diese Sperre betrifft aber nicht den Vertrag für die neuen Geräte mit R&S.

    Man hat offenbar den Einbau nicht vergessen und auch die Komplexität der unterschiedlichen Fahrzeugtypen bedacht. Nur geht hier wegen der Vergabesperre des Haushaltsausschusses aktuell nichts voran und darum gerät natürlich der Zeitplan für die Umrüstung in Gefahr.
    Danke für die Klarstellung - dann muss ich meine weiter oben getätigten Aussagen revidieren.

    Ich sehe es allerdings auch ähnlich wie Nemere: Wenn im Vergaberecht so viele Klagemöglichkeiten bestehen, führt es doch das militärische Beschaffungswesen ad absurdum.

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  • Nemere
    antwortet
    Das bestätigt aber nur meine Ansicht, dass das Beschaffungssystem nicht funktioniert bzw. nicht sachgemäß durchgeführt wird. Wenn bekannt ist, das es zahllose "Blockademöglichkeiten" für interessierte Kreise gibt (Haushaltsausschuss, Konkurrenzfirmen), hätte die Beschaffung dieser DLBO-System viel früher einsetzen müssen und mit deutlich mehr Nachdruck durchgesetzt werden müssen. Für mich ein weiterer Beleg dafür, das in diesem unserem Land alles immer komplizierter wird und trotzdem der gewünschte Erfolg nicht erreicht wird. Das gilt aber nicht nur für die Verteidigungspolitik, sondern leider inzwischen für alle Bereiche politischen Handelns. Ich spare mir hier Beispiele.

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  • PI80
    antwortet
    Mal kurz einige Anmerkungen zu dem Thema.

    1. Die Digitalfunkgeräte um die es hier geht haben mit dem BOS Digitalfunk (=TETRA) nicht viel gemeinsam. Das ist ein neues System für die digitale veschlüsselte Kommunikation - Digitalisierung Landbasierter Operationen (DLBO) - (1,4 Mrd € für knapp 20.000 Geräte hätten die TETRA Hersteller wahrscheinlich auch gerne bekommen)
    2. Klagen in Vergabeverfahren kommen sehr häufig vor. Das bedeutet zunächst, dass ein Hersteller glaubt er wäre benachteiligt (aufgrund von bestimmten Anforderungen oder häufiger wegen formalen Fehlern). Es bedeutet aber nicht das tatsächlich etwas falsch gelaufen ist. Darüber haben dann zunächst die zuständige Vergabekammer (in diesem Fall das Bundeskartellamt) und dann die Gerichte vom OLG Düsseldorf bis hoch zum EUGH zu entscheiden.
    Die Vergabekammer hat in diesem Fall die Beschwerde abgewiesen und entsprechend auch keinen Stopp der Lieferung angewiesen. Damit liegt der juristische Ball nun beim OLG (Termin am 8. November).
    3. Auf Augengeradeaus (https://augengeradeaus.net/2023/06/b...ht-gluecklich/) wurde bereits Ende Juni darüber berichtet. Und wenn ich das richtig interpretiere, können die Geräte wegen der fehlenden Einbausätze nicht verwendet werden, da diese wegen einer Sperre der Gelder für den Digitalfunk nicht beschafft werden dürfen. Diese Sperre betrifft aber nicht den Vertrag für die neuen Geräte mit R&S.

    Man hat offenbar den Einbau nicht vergessen und auch die Komplexität der unterschiedlichen Fahrzeugtypen bedacht. Nur geht hier wegen der Vergabesperre des Haushaltsausschusses aktuell nichts voran und darum gerät natürlich der Zeitplan für die Umrüstung in Gefahr.

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  • Nemere
    antwortet
    Tut mir leid, aber ich habe kein Verständnis dafür, warum laufend Entschuldigungen für das Versagen verantwortlicher Stellen gesucht werden. Hier zeigt sich doch wieder, das anscheinend das gesamte Beschaffungssystem nicht (mehr) funktioniert. Wenn Thales klagt, lief die doch bereits die Ausschreibung nicht rechtskonform.

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  • kato
    antwortet
    Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
    Hier wurden doch anscheinend wieder Selbstverständlichkeiten versäumt.
    Es ist wohl vielmehr so, dass aus verschiedenen Gründen, darunter der Klage von Thales gegen die Beschaffung, das Geld für das gesamte Projekt schon seit Ende letzten Jahres vom Haushaltsausschuss gesperrt ist. Nur für die Beschaffung der Geräte selbst wurden aufgrund Beschluß des Ausschusses die Mittel freigegeben.

    Edit, PS: Das ist übrigens auch schon seit längerem (Juni) so öffentlich bekannt. Wurde halt nur jetzt mal wieder der Presse als "aktuell" gesteckt.
    Zuletzt geändert von kato; 26.09.2023, 22:35.

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  • DeltaEcho80
    antwortet
    Das hat selbst bei unserem Unimog von der Feuerwehr - Baujahr 1981 - reibungslos funktioniert.

    Einziges Manko ist, dass man vor dem Anlassen des Unimogs das Funkgerät ausschalten sollte, da es sonst Spannungsspitzen der Zündung abbekommen könnte. Allerdings ist es dann nach 30 Sekunden wieder hoch gefahren. Wenn man das weiß, ist das völlig entspannt. Das haben unsere Elektriker noch nicht bereinigen können.

    Wobei in den jetzt neu beschafften FW-Fahrzeugen komischer Weise wieder analoge 4 Meter-Band-Funkgeräte mit eingebaut werden, als Redundanz für einen evtl. Ausfall der Infrastruktur des Digitalfunkes, siehe Ahrtal.

    Wenn ich das lese, dass man nicht mal weiß, wo man die Dinger einbauen soll, ist das wieder typischer Bürokratismus. Wir haben 3 Feuerwehrfahrzeuge, in jedem sind die Dinger da verbaut, wo sie nicht stören, stressfrei bedient werden können und/oder die Kabelführung nicht zu kompliziert war.

    Gerade bei der BW mit x Dutzenden oder gar Hunderten gleichartigen Fahrzeugtypen sollte man da doch eine Lösung finden und es nicht zum Problem machen.
    Zuletzt geändert von DeltaEcho80; 26.09.2023, 22:07.

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  • Rex Danny
    antwortet
    Als vor etlichen Jahren unsere Streifenwagen (handelsübliche Kraftfahrzeuge) von Analog- auf Digitalfunk umgestellt wurden, wurden die Fahrzeuge zur polizeieigenen Funkwerkstatt gebracht und dort wurden die neuen Funkgeräte eingebaut. Bis auf die üblichen kleinen Schwierigkeiten, die immer auftreten, wenn etwas Neues eingeführt wird, haben die Funkgeräte sofort funktioniert. Anfangs gab es Probleme mit der Autobatterie, die bei eingeschaltetem Blaulicht und Funk bei abgestelltem Motor schnell leer war. Das Problem wurde aber auch behoben.

    Ich frage mich bei den Beschaffern in der Bundeswehr wirklich, ob die überhaupt Ahnung von der Materie, in der sie eingesetzt sind, haben oder insgesamt dort nur "Deppen" arbeiten. Wenn also in einem Polizei-Mercedes MB, der dem Wolf ja sehr ähnlich ist, der Digitalfunk einfach eingebaut wird und funktioniert, sollte die Bundeswehr vielleicht vor der Beschaffung bei Behörden, die schon lange Digitalfunk nutzen, nachfragen, wie das alles funktioniert. Aber sicherlich haben dort irgendwelche Sterneträger Angst, daß man ihnen dann ihre Kompetenz abspricht und sie auf das Abstellgleis geschoben werden.

    Grüße


    Rex Danny

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  • Nemere
    antwortet
    Zitat von Thunderhorse Beitrag anzeigen
    Bundeswehr Teure Probleme mit digitalen Funkgeräten
    Es nimmt und nimmt kein Ende. Hier wurden doch anscheinend wieder Selbstverständlichkeiten versäumt. Wenn ein Funkgerät in einem Fahrzeug eingesetzt werden soll. braucht es in diesem Fahrzeug die entsprechende Ausstattung, angefangen von der Grundplatte (Mounting) über die Verkabelung bis hin zur Abstimmung der gesamten Fahrzeugelektrik und heute vor allem der Elektronik, um Probleme am Fahrzeug bzw. dem Funkgerät zu vermeiden.
    Ich entsinne mich noch der Einführung der Funkgerätefamilie SEM 70/80/93 zur Ablösung der SEM 25/ 35. Hier kamen die Fahrzeuge entweder fertig ausgerüstet aus der Industrie oder wurden innerhalb der Bundeswehr vom damaligen Heeresinstandsetzungswerk 870 (ab 1994 Systeminstandsetzungszentrum 870, heute Elektronikzentrum der Bundeswehr) in Bad Bergzabern umgerüstet. Bei der Beschaffung dieser Funkgerätefamilie hatte anscheinend noch jemand mitgedacht und die Umrüstung der Fahrzeuge mitsamt der Bereitstellung der dafür nötigen Komponenten als Teil des Projekts "neue Funkgeräte" mit bearbeitet.

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  • Thunderhorse
    antwortet
    Neue Baustelle??

    Bundeswehr Teure Probleme mit digitalen Funkgeräten
    Im Zuge der "Zeitenwende" sollten Bundeswehr-Fahrzeuge mit digitalen Funkgeräten ausgestattet werden - für 1,3 Milliarden Euro. Aber es gibt sehr viele ungelöste Probleme. Und die Zeit drängt.

    Im Zuge der "Zeitenwende" sollten Bundeswehr-Fahrzeuge mit digitalen Funkgeräten ausgestattet werden - für 1,3 Milliarden Euro. Aber es gibt sehr viele ungelöste Probleme. Und die Zeit drängt. Von Uli Hauck.


    Zigtausende digitale Funkgeräte sollen zur Modernisierung der Bundeswehr beitragen – doch laut einem Medienbericht ist noch unklar, wie sie in Fahrzeuge eingebaut werden können.

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