Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Naja, die beiden vorstehenden Antworten sind aber keine Antwort darauf, warum eine Bundesoberbehörde nicht in der Lage ist, einen vernünftigen Kopierer anzuschaffen.
Für eine Behörde, in der das Wort "Medien" vorkommt, ist das schon mehr als peinlich, oder? Man stelle sich vor, ein Journalist () würde jahrelang Artikel schreiben ohne Möglichkeit, diese auch mal auszudrucken, zu vervielfältigen oder seine zuvor durchgeführten Recherchen einzuscannen. Kaum vorstellbar.
Naja, die beiden vorstehenden Antworten sind aber keine Antwort darauf, warum eine Bundesoberbehörde nicht in der Lage ist, einen vernünftigen Kopierer anzuschaffen.
Ich hatte nicht die Absicht, darauf eine Antwort zu geben, sondern wollte nur die "Unterstellungsverhältnisse" des Bundesarchivs richtigstellen.
Die sich abzeichnenden Verfahrensweise beim Bundesarchiv passt in die allgemeine Entwicklung zum Thema Informationsfreiheit im Hinblick auf Behörden aller Art.
Es wird derzeit an allen möglichen Stellen versucht, die mühsam gewonnenen Recht der Bürger auf Auskünfte zu beschneiden.
Siehe z.B. die sich aktuell entwickelnde Diskussion zur Neufassung des Informationsfreiheitsgesetzes. Will ich aber nicht weiter vertiefen.
Als Begründungen für all diese Beschränkungen müssen immer herhalten:
- Kosten einsparen
- Bürokratieabbau
- Gefahr der Ausspähung durch fremde Mächte.
Angeblich wegen dem letzten Punkt wurden zahlreiche Digitalisate im BA-MA wieder aus dem über INVENIO erreichbaren Zugang entfernt. Dabei handelt es sich vielfach um uralte Vorschriften aus den 1950er Jahren, sie mit Sicherheit keine aktuelle sicherheitspolitische Bedeutung mehr haben.
Als ich letztens mal einen Artikel über die Neufassung des Informationsfreiheitsgesetzes gelesen habe, fiel mir auch sofort ein, daß nun endlich ein Grund vorliegen könnte, wie sie im Bundesarchiv das Digitalisieren beschneiden bzw. ganz einstellen können.
Ich warte ja seitens der Regierung noch darauf, daß sie, wie die USA, den Zauberbegriff "Nationale Sicherheit" für alles, was nicht öffentlich werden soll, verwenden.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten Über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen Über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar