Eine Verpflichtung, die Meerengen in Kriegszeiten zu sperren, ergibt sich aus dem Vertrag von Montreux gerade nicht.
Der Vertrag von Montreux stellt es "in times of war", in denen die Türkei kriegsführende Partei ist, vollkommen ins Ermessen der Türkei ob sie Kriegsschiffe durchläßt. Ist die Türkei nicht Partei, ist dieses Ermessen ziemlich eingeschränkt.
Die Türkei kann faktisch die Meerengen sperren Wenn sie selbst kriegsführend ist, darf sie es auch rechtlich. Dieser Status kommt dann aus der Bündnisverpflichtung.
Eben deswegen wurde die Türkei nach meinem Kenntnisstand auch aufgenommen: Weil sie die Meerengen sperren kann und auch darf.
Ob das so wichtig ist, daß man den Unruhestifter an der Südostflanke dann im Bündnis belassen will, ist dann eine politische und/oder strategische Frage.
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