Verpflichtung von Speditionen im Ernstfall

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  • funkmelder
    Cold Warrior
    • 03.10.2007
    • 328

    #1

    Verpflichtung von Speditionen im Ernstfall

    Heute konnte ich ein interessantes aber leider viel zu kurzes Gespräch mit einem Besitzer einer Spedition in Fulda führen.

    Er war verpflichtet jedes Jahr 2 Fahrzeuge zu melden ( mit Kfz-Kennzeichen ),
    die sich im Ernstfall in Schwalmstadt melden mussten.

    Jetzt hab ich mal bei Google Maps geschaut und fand folgende Möglichkeiten, wo sich diese Fahrzeuge vermutlich einfinden müßten.

    Schwalmstadt Treysa - Google Maps

    Schwalmstadt - Google Maps

    Schwalmstadt - Google Maps


    Weiß hier jemand mehr zu diesem Thema ???

    Gerade die Einsatzsteuerung der Speditionen und mit welchen Auftrag ???

    Auf eine angeregte Diskussion und Informationen freu ich mich.
    „Wer die Vergangenheit nicht kennt,
    wird die Gegenwart nicht verstehen“
  • anton28
    Rekrut
    • 23.12.2008
    • 33

    #2
    Hallo,
    also meines Wissens war das in den 80er Jahren gang und gäbe!
    Nur wo und mit was sich Speditionen melden musten, ist mir auch nicht bekannt!
    Sicher ist, das uns bei der Truppe schon damals gesagt wurde,
    im V-Fall werden wir von privaten Speditionen unterstützt!
    Anton28

    Aus der Schuhstadt

    Pirmasens

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    • funkmelder
      Cold Warrior
      • 03.10.2007
      • 328

      #3
      Der Bund kann künftig auch bei Auslandseinsätzen der Streitkräfte zivile „Verkehrsleistungen bei friedensunterstützenden Maßnahmen“ requirieren. Die Bundeswehr hat FOCUS zufolge dann das Recht, Tieflader, Eisenbahnwaggons, Frachtflieger oder Fährschiffe von privaten Transportunternehmen anzufordern. Bei Reaktorunfällen oder im Katastrophenfall müssten Baufirmen bei einem Fluteinsatz Bagger und anderes Räumgerät zur Verfügung stellen, die Eisenbahn Transportwaggons oder Nahverkehrsbetriebe Busse zur Evakuierung der Bevölkerung.


      Alle für Krisenfälle benötigten Verkehrsmittel hat das Kraftfahrtbundesamt im Computer aufgelistet. Im Ernstfall erteilt der Bund den Verkehrsunternehmen einen „Verpflichtungsbescheid“. Er greift dabei auf die gesamte Logistikkette zu: Lager-, Umschlags- und Speditionsunternehmen sowie Betreiber von Informationssystemen. Die Nutzung durch den Staat ist jedoch zeitlich beschränkt. Verkehrsleistungen dürfen laut Gesetz „längstens für die Dauer von drei Monaten angefordert werden“. Private Pkw sind vom Zugriff des Staates ausgeschlossen.

      Auszug von

      Bei Katastrophen: Evakuierung mit dem Stadtbus - Deutschland - FOCUS Online
      „Wer die Vergangenheit nicht kennt,
      wird die Gegenwart nicht verstehen“

      Kommentar

      • anton28
        Rekrut
        • 23.12.2008
        • 33

        #4
        Boah, ist ja heftig!!
        Das das heute auch noch so ist,
        hätte ich nicht gedacht!
        Anton28

        Aus der Schuhstadt

        Pirmasens

        Kommentar

        • funkmelder
          Cold Warrior
          • 03.10.2007
          • 328

          #5
          Bundesleistungsgesetz

          Quelle:
          BLG - Bundesleistungsgesetz
          „Wer die Vergangenheit nicht kennt,
          wird die Gegenwart nicht verstehen“

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          • funkmelder
            Cold Warrior
            • 03.10.2007
            • 328

            #6
            § 13 Verpflichtungsbescheid

            Dritter Abschnitt Verpflichtung in ein Arbeitsverhältnis im Verteidigungsfall und in Spannungszeiten

            13 ASG Verpflichtungsbescheid Arbeitssicherstellungsgesetz Gesetz zur


            Oha da ist ja nun alles gesagt.......
            „Wer die Vergangenheit nicht kennt,
            wird die Gegenwart nicht verstehen“

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            • Kaepten Kaos
              Cold Warrior
              • 29.04.2009
              • 109

              #7
              Das Stimmt im V-Fall hätte die Bundeswehr auch auf zivile Fahrzeuge zurückgegriffen....

              Vielleichtnoch eine kleine technische Anmerkung hierzu:
              Bundeswehr Fahrzeuge verwenden für ihre Beleuchtung eine andere Batteriespannung (24V) als zivile Fahrzeuge (12V)...
              Auch die Anhänger Kupplungen sind auf stärkere Belastungen ausgelegt und somit ebenfalls nicht mit zivilen Fahrzeugen kompatibel.....
              Aus genau diesem Grund hat noch heute jedes BW Fahrzeug einen "Umbausatz" ( Lampen, Kupplungsstücke, Verbindungen )
              mit an Bord!
              Somit können BW Fahrzeuge schnell umgerüstet werden, um auch zivile Anhänger ziehen zu können, bzw. BW Anhänger mit zivilen Fahrzeugen gezogen werden können....

              Kommentar

              • Horner
                Cold Warrior
                • 24.05.2009
                • 1888

                #8
                Moin zusammen,

                wenn ich alles richtig verstanden habe, besteht bei einen Eintritt des V-Falles, die Möglichkeit, mich mit meinen LKW, durch meinen Arbeitgeber, laut 13 ASG Verpflichtungsbescheid Arbeitsicherstellungesetz zur Unterstützung der Bw mich heran ziehen zu können, is it right?

                Gruß
                Horner ( Beagle )
                Zuletzt geändert von Horner; 12.02.2010, 08:03.

                Kommentar

                • TopOfTheRock (†)
                  Cold Warrior
                  • 15.11.2007
                  • 460

                  #9
                  Naja, heute bestimmt nicht mehr. Die dazu noetige Struktur gibt's doch schon lange nicht mehr, oder?

                  Kommentar

                  • funkmelder
                    Cold Warrior
                    • 03.10.2007
                    • 328

                    #10
                    Das glaub ich schon, die Verpflichtung ist immer noch rechtlich verankert.
                    Mit den zu dem Zeitpunkt des V-Falles bestehenden Strukturen.
                    „Wer die Vergangenheit nicht kennt,
                    wird die Gegenwart nicht verstehen“

                    Kommentar

                    • Horner
                      Cold Warrior
                      • 24.05.2009
                      • 1888

                      #11
                      Moin zusammen,

                      ja Funkmelder, dieser Meinung bin ich auch, weil es bestimmte Gesetze, die in unserer Verfassung verankert sind, erst dann in Kraft treten können, wenn die jeweilige Situation es verlangt. Denn wenn diese nicht mehr vorhanden wären, könnte man diese auch nicht in den von Aufgeführten Listen der Gesetzestexten lesen und somit vorhanden sein.
                      Ich drücke mich ein wenig vorsichtig aus, weil die Verunsicherung am drücken ist: Wurde bei der Oder-Flutkatastrophe nicht auch so gehandelt um so schnell wie möglich dieser Gefahr die Stirn zu bieten?
                      Ich habe da nähmlich noch in meinen Kopf, wie ein diemenser Allradbagger in die Fluten eines Ortes gefahren ist.
                      Ich meine damit, das nicht einmal die Lage eines V-Falles eintreten muss, sondern Ereignisse, die Mensch und Leben in der Form von Naturkatastrophen oder sonstigen Ereignissen schaden kann.

                      Gruß
                      Horner ( Beagle )

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                      • Waldo
                        Cold Warrior
                        • 30.07.2009
                        • 107

                        #12
                        Allein das Feldersatzbataillon 24 in Wolfhagen sollte 90 Kraftfahrzeuge als materielle Mob-Ergänzung erhalten - darunter 40 Lkw 5 t 4x2 tmil. Rechnet man diese Zahl alleine für die FErsBtl hoch, dann hätte das einen hübschen Fuhrpark ergeben.
                        Nach meinem Kenntnisstand sollten auch zivile Pkw und Motorräder "einberufen" werden - die Halter wussten nur nichts davon

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                        • Straubinger21
                          Rekrut
                          • 12.10.2009
                          • 43

                          #13
                          Sehr Interessantes Thema

                          Wie hätte dann die Beschlagnahmung ausgesehen?
                          Mit Vertrag, oder einfach nur Schlüssel her und Tschüss..`?

                          Kommentar

                          • Horner
                            Cold Warrior
                            • 24.05.2009
                            • 1888

                            #14
                            Das ist eine gute Frage Straubinger 21,

                            um es noch ein bisschen zu erweitern, was ist den mit den evtl. Schäden am Fahrzeug, oder wenn das Fahrzeug bzw. der Motor seinen Geist in dem jeweiligen Einsatz aufgibt?
                            Gibt es hier irgendwelche Gesetze zur Endschädigung?
                            Diese Thema ist nicht nur interessant, es ist bestimmt sehr weit reichend!!!
                            Ach, fast vergessen: Wie mir gestern Abend per PN mitgeteilt wurde, gibt es noch mindestens 10 weitere Bundesenteignungsgesetze/ Sicherstellungs-gesetze, die noch in Kraft sind und weiterhin gelten!!!

                            Gruß
                            Horner( Beagle )

                            Kommentar

                            • Horner
                              Cold Warrior
                              • 24.05.2009
                              • 1888

                              #15
                              Der Spürhund hat noch etwas gefunden,

                              Und zwar einen Bericht des Spiegels aus dem Jahre 08.06.1960!!!
                              Wer sich diesen durch gelesen hat, kann seine Fantasie spielen lassen, mit welchen Tarnanstrich sein geliebtes Auto in einen Krisenfall durch die Gegend zockelt.

                              DER SPIEGEL - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
                              Zuletzt geändert von Horner; 13.02.2010, 20:54.

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