Na dann ran an die Paragraphen!!!
Verpflichtung von Speditionen im Ernstfall
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Und dann geht es noch weiter mit den PDF-Dateien die alles juristische klären, wie alles so über die Bühne gehen würde. Die letzte Datei " gesamt.Pdf " bezieht sich auf den Wirtschaftlichen Teil, Speditionen und andere Geschäftszweige, die darin mit ein bezogen werden.
Na dann ran an die Paragraphen!!!Zuletzt geändert von Horner; 13.02.2010, 21:07.
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Und noch ein wichtiger Erlass dazu,
" Gesetz über die Sicherstellung der Versorgung, mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft, sowie der Forst- und Holzwirtschaft,
für Verteidigungszwecke "
Ich glaube, die drei PDF- Dateien reichen erstmal für heute Abend, son´st schwirren uns im Schlaf die Paragraphen noch hinter her.
Angehängte Dateien
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Liebe Leute, das ist heute alles reichlich theoretisch. Klar gibt es die Gesetze noch, aber die RESERVE-Struktur, die diese Fahrzeuge hätten nutzen sollen (Feldersatzbataillone beispielsweise...) gibt es doch schon ewig nicht mehr.
Diese Fahrzeuge hätten ja ausschließlich im Territorialheer Verwendung gefunden. Aber das TerrHeer existiert schon seit 2002 nicht mehr.
Man geht heute davon aus, dass ein eventueller V-Fall sich bereits Jahre vorher ankündigt, und man dann genuf Zeit hätte, dieses Reservestrukturen neu aufzubauen (glaube ich persönlich nicht so recht...).
So wurde mir das jedenfalls mal erklärt....
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Die Gesetze und Rechtslage wird bestehen bleiben, ob mit oder ohne bestehende militärischen Strukturen.
Schon deswegen um im evtl. eintretenden V-Fall , Rechtsstreitigkeiten mit der Zivilbevölkerung vorzubeugen bzw. entsprechende Gesetze erst erlassen zu müssen.„Wer die Vergangenheit nicht kennt,
wird die Gegenwart nicht verstehen“
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Dazu muss ich ja auch mal was sagen....wie soll das den im V-Fall denn aussehen mit der Betankung und Ersatzteillieferung?
Denn extra Sprit (Bund nutzt eigentlich nur Diesel meines Wissens) wie Benzin heranzuschaffen und zu bevoraten.
Und bei all den verschiedenen Herstellern die hier im Westen ihre Autos verkaufen, hätten in einem solchen Spannungsfall auch nix besseres zutun als Deutschland mit Honda- Volvo- o.a. Teilen zubeliefern.
Aber einen schönen Lamborghini Countach in BW-Tarn...das hat was...
ist zwar nur Desert Storm aber immer hin
Zuletzt geändert von Störfang; 15.02.2010, 18:50.
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Tja, wie ich schon der Meinung war, diese Thema scheint wirklich wohl endlos zu sein. Mal sehen ob ich die noch bestehenden Gesetze irgend wie heraus bekomme.
Mein Opel Astra in Tarnfarben und 20mm Geschütz endspreche doch aus den Jahren 80jahren von Mc. Max.
Doch ich werde mal meinen Kollegen vom K- Ersatzamt um Auskunft bitten, vieleicht kann er uns mehr darüber sagen.
Gruß
Horner ( Beagle )
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Klar gibts diese Gesetze noch, wie zig andere Gesetze auch die keiner mehr braucht.
Aber Ueberlegungen wie die von Stoerfang's etwa, kann man sich wirklich sparen, weil die Lage in einem kuenftigen V-Fall eine ganz andere waere wie die, in der man in jenen Gesetzen (Kalter Krieg) ausging.
Deutschland ist heute anders und groesser als damals und der Feind waere ein anderer bzw. kaeme nicht mit einer riesen Panzerarmee, wie damals.
"Schurkenstaaten" mit Atomwaffen, wuetende Afrikaner auf der Suche nach Wasser oder was weiss ich sind diejenigen die unsere Lebensweise in Zukunft befrohen werden.
Da ist es dann egal ob die von der oertliche Spedition requirierten LKW mit Scania-Teilen beliefert wird bzw. wer nach dem Krieg dann fuer einen Kratzer im Lack aufkommen muss (wenn unsere staatliche Ordnung warscheinlich eh einer Anarchie a la Somalia gewichen ist).
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Ich habe heute Morgen in unseren Kreiswehrersatzamt mal nach gefragt, welche Gesetze in der heutigen Zeit noch rechtskräftig sind.
Der Mitarbeiter ( ein alter Haudegen, wie er sagte ), er wisse was hiermit gemeint ist, aber dafür ist das K-Amt nicht mehr zuständig.
Früher in den 70er hatten einige K-Ämter Dokumente, in dem das Verzeichnis aussagte, wer und was Bereitstellen sollte, sowie die Gesetzesvorlagen, die darin enthalten waren. Welche Gesetze für die heutige Zeit noch fassend wären, konnte er mir leider seines Wissens nicht sagen.
Er gab mir einen Tipp, wer es wohl genauer wissen muss, nähmlich das Bundesministerium für Verteidigung, Abteilung Info und Pressestab in Bonn. Dann werde ich mal versuchen, ob man hier genaueres Wissen über das Thema hat.
Gruß
Horner ( Beagle )
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Meine Aussage bezog sich auf den damaligen zustand... nicht auf das hier und heute.Zitat von TopOfTheRock Beitrag anzeigenKlar gibts diese Gesetze noch, wie zig andere Gesetze auch die keiner mehr braucht.
Aber Ueberlegungen wie die von Stoerfang's etwa, kann man sich wirklich sparen, weil die Lage in einem kuenftigen V-Fall eine ganz andere waere wie die, in der man in jenen Gesetzen (Kalter Krieg) ausging.
Deutschland ist heute anders und groesser als damals und der Feind waere ein anderer bzw. kaeme nicht mit einer riesen Panzerarmee, wie damals.
"Schurkenstaaten" mit Atomwaffen, wuetende Afrikaner auf der Suche nach Wasser oder was weiss ich sind diejenigen die unsere Lebensweise in Zukunft befrohen werden.
Da ist es dann egal ob die von der oertliche Spedition requirierten LKW mit Scania-Teilen beliefert wird bzw. wer nach dem Krieg dann fuer einen Kratzer im Lack aufkommen muss (wenn unsere staatliche Ordnung warscheinlich eh einer Anarchie a la Somalia gewichen ist).
Denn es ist klar das wir Momentan nicht in direkter Konfrontation mit Gegnern stehen.
Es geht mir darum was das für ein Aufwand gewesen sein muss PKW / LKW auszusortieren um brauchbares Material für einen damaligen V-Fall zuverfügung zu haben.
Daher: Was für Kriterien mußten erfüllt werden.
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Der Meldebogen musste jährlich von der Spedition beantwortet werden.
Hier sind Angaben zu den geforderten Fahrzeugen zu machen:
- Fahrzeugmodell sowie Kfz-Kennzeichen
- Baujahr
- Aufbau
usw.
sowie Korrekturmeldebogen
wenn gemeldetes Fahrzeug längerfristig defekt bzw.verkauft wurde.
mit Ersatzfahrzeugmeldung.
Muss mal sehen ob ich so einen Meldebogen organisieren kann.......„Wer die Vergangenheit nicht kennt,
wird die Gegenwart nicht verstehen“
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Nach meinem Kenntnisstand sind die sog. Sicherstellungsgesetze nicht außer Kraft getreten und gelten im Verteidigungsfall weiter.Zitat von Horner Beitrag anzeigenIch habe heute Morgen in unseren Kreiswehrersatzamt mal nach gefragt, welche Gesetze in der heutigen Zeit noch rechtskräftig sind.
Der Mitarbeiter ( ein alter Haudegen, wie er sagte ), er wisse was hiermit gemeint ist, aber dafür ist das K-Amt nicht mehr zuständig.
Früher in den 70er hatten einige K-Ämter Dokumente, in dem das Verzeichnis aussagte, wer und was Bereitstellen sollte, sowie die Gesetzesvorlagen, die darin enthalten waren. Welche Gesetze für die heutige Zeit noch fassend wären, konnte er mir leider seines Wissens nicht sagen.
Er gab mir einen Tipp, wer es wohl genauer wissen muss, nähmlich das Bundesministerium für Verteidigung, Abteilung Info und Pressestab in Bonn. Dann werde ich mal versuchen, ob man hier genaueres Wissen über das Thema hat.
Gruß
Horner ( Beagle )
Übrigens: der Verteidigungsfall wird festgestellt, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht.
Die sog. "asymetrischen Bedrohungen" durch Schurkenstaaten oder Terrorfreaks erfüllen nicht automatisch diese Kriterien. Auch wassersuchende Afrikaner fallen nicht zwangsläufig darunter.
Wenn ein bewaffneter Angriff erfolgt, kann es m.E. durchaus noch sinnvoll sein, zivile Leistungen auch zwangsweise abzufordern - nur das ist ja der Sinn der Sicherstellungsgesetze (Arbeit, Sachleistungen, Wasser etc.)Sonderwaffenlager Fischbach bei Dahn
Interessengemeinschaft "area 1" -
militärgeschichtlicher Verein e.V.
www.ig-area-one.de
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Ich wühle mich gerade noch weiter durch den Paragraphendschungel, wegen den ganzen Abkürzungen wird man leider ein bisschen Irre geführt.
Der Info- und Pressestab ist von Bonn auch nach Berlin umgezogen, doch da bekommt man keinen an sein Telefon heran. So versuche ich aus den Archiven und Gesetzestexten etwas mehr heraus zu bekommen.
Gruß
Horner ( Beagle )
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Die Gesetze sind weiter hin in ihrer Form und Fassung gültig, auch nach dem Ende des " Kalten Krieges " haben die Inhalte dies Gesamt der Gesetzesform ihre Gültigleit behalten. Einzige Änderung ist, das die Bundeswehr mit den Aufgaben von Auslandseinsätzen betraut wird und übernommen hat.
Informations und Pressestab des Bundesministerium der Verteidigung Berlin
nach Auskunft und einen Gespräch mit dem Diensthabenden hierfür verantwortlichen Hauptmann am 17.02.2010 um ca. 11.40 Uhr.
Und damit alle an den sehr laaaaangen Thema einen Einblick an diesen Gesetzestexten teilhaben, kommt der passende Link dazu:
Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung- Gesamtverteidigungs-Richtlinien (RRGV) -
Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung, Gesamtverteidigungs-Richtlinien RRGV.
Aufgabestellung und die Recherche waren etwas langwierig, aber dafür sehr interessant und mit vielen Paragraphen geschmückt, hat wirklich viel Spaß gemacht mal wieder richtig gefordert zu sein.
Gruß
Horner ( Beagle ).Zuletzt geändert von Horner; 17.02.2010, 12:50.
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Es freut mich sehr hier eine aktive und rege Beteiligung an dieses Thema entzündet zu haben.
Was ich gerne Wissen möchte, wie sich dieses Netzwerk zusammenzog.
Wer-Wie-Was-Wohin diese Speditionen mussten.
Gibt es hier vielleicht noch Unterlagen...?? Dokumente ??
bzw. gibt es diese Strukturen und Anforderungen (in irgendeiner Form) noch mit den aktuell bestehenden Bundeswehreinheiten ?
Gruss„Wer die Vergangenheit nicht kennt,
wird die Gegenwart nicht verstehen“
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