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Moin zusammen,
mein Riecher war mal wieder richtig, nähmlich das noch ein paar Erklärungen offen stehen. Damit allen zum genüsslichen Frühstück auch die passende Lektüre bereitliegt, habe ich diese ebend besorgt.
Es ist die Kat.S- DV/ 600/ 3
Diese Vorschrift beschreibt uns die allgemeinen Grundlagen und die Aufgaben der Betreuungsstelle in einen Krisenfall.
Hier ist ersichtlich an Hand von Zeichnungen die Aufstellung von Sammelplätzen,Auffangräume und wie der weitere Einsatzablauf erfolgen soll.
Außerdem ist hier die genaue Gliederung in straffen Zügen Beschrieben.
Hoffentlich liege ich da nicht so daneben,
So, ich habe hier noch einige Verordungen gefunden und zwar von:
Verlautbarung des Bundesministerium für Verkehr, Bau- Und Wohnungswesen
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zu § 17 des Verkehrssicherstellungs- gesetzes über die Sicherstellung des Personenverkehrs auf der Straße VSGPersVwV
Wenn Ihr unterhalb in der kleinen Schriftreihe der Verlautbarung den lila Paragraphen 19 anklickt, geht es zum,
das letzte was ich gefunden habe, sind die geforderten Formulare in PDF -Datei:
1.) Leistungsbescheid für wiederkehrende Transporte §36 Absatz. 1 BLG
Wenn man aus dem Anlass staatlicher Maßnahmen für Zwecke der Verteidigung gefordert wird.
2.) Bereitstellungsbescheid für wiederkehrende Transportleistungen
§ 36. Abs. 3 BLG
Wenn sich der Zeitpunkt der geforderten Leistung noch noch nicht bestimmen lässt.
Ich glaube das wir dann alles zusammen haben, um unsere Fahrzeuge nach dem BLG dem Ländle zu Verfügung zu stellen.
Denn mir fällt in diesen Moment wirklich nicht`s mehr ein was noch, zu diesen Thema nicht vorhanden ist.
Mir wurde vor Jahren mal zugetragen, das Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen im V-Fall zur Verfügung zu stellen sind, und dafür halt Steuerbefreit sind. Die Info dürfte so ca. 1995 entstanden sein. Muss / wird aber nicht stimmen, und ich habe auch noch keinen Anhaltspunkt dafür gefunden. Vielleicht war das noch weiter früher mal so...
Meines Wissens nach gibt es grüne Kennzeichen für Landwirtschaftliche Betriebe.
Kann mir kaum vorstellen, daß allen Ernstes Trecker requiriert werden sollten.
Aber Behinderteneinrichtungen haben auch z.T. grüne Kennzeichen. Und die Transporter
für Behindertentransport wären schon feine Truppentransporter.
Eines könnte vieleicht noch zutreffen, nähmlich die Versorgung mit Brennstoffen der Forstbehörde ( Holz ), die in einen V-Fall auch heran gezogen wird.
Denn diese Waldgebiete zu befahren, ist nur mit Fahrzeugen wie UNI-Mog, Radladern und sonstigen Fahrzeugen möglich und somit befreit Von der KFZ-Steuer ( nach der Recherche des I-Net ).
Denn dafür gibt es , auch eine der wenigen Verodnungen wie der Von Wasser-Ernährrungs und Telekominationssicherstellung etc.
Noch nie habe ich an solch einen Thema gebröselt, das am Anfang einfach erschien, doch noch nicht am Ende der Struktur und Aufgliederung ist.
Du meine Güte, nun kommt mal wieder auf den Teppich!
Bei aller Begeisterung für dieses Thema, aber die Steuerbegünstigung der Land- und Forstwirtschaft ist nicht anderes als eine der Subventionen die diesem Personenkreis zugute kommt damit diese überhaupt wirtschaftlich arbeiten können.
Mit dem V-Fall hat das nun wirklich nichts zu tun.
Ich war auch mal in einem HSchBtl beordert - wir hatten auch die im Threat genannten Lkw im Bestand, aber landwirtschaftliche Fahrzeuge war da nicht dabei...
Die Gesetze sind weiter hin in ihrer Form und Fassung gültig, auch nach dem Ende des " Kalten Krieges " haben die Inhalte dies Gesamt der Gesetzesform ihre Gültigleit behalten. Einzige Änderung ist, das die Bundeswehr mit den Aufgaben von Auslandseinsätzen betraut wird und übernommen hat.
Informations und Pressestab des Bundesministerium der Verteidigung Berlin
nach Auskunft und einen Gespräch mit dem Diensthabenden hierfür verantwortlichen Hauptmann am 17.02.2010 um ca. 11.40 Uhr.
Und damit alle an den sehr laaaaangen Thema einen Einblick an diesen Gesetzestexten teilhaben, kommt der passende Link dazu:
Aufgabestellung und die Recherche waren etwas langwierig, aber dafür sehr interessant und mit vielen Paragraphen geschmückt, hat wirklich viel Spaß gemacht mal wieder richtig gefordert zu sein.
Gruß
Horner ( Beagle ).
Sag´ich doch.
Warum sollte das auch außer Kraft sein?
Das Grundgesetz ist ja auch noch hinsichtlich der Notstandsregelungen (= verfassungsrechtliche Grundlage der Sicherstellungsgesetze) in Kraft.
P.S.: Das Grundgesetz ist auch sonst noch in Kraft; nur falls es wieder Rückfragen geben sollte...
Sonderwaffenlager Fischbach bei Dahn
Interessengemeinschaft "area 1" -
militärgeschichtlicher Verein e.V. www.ig-area-one.de
... und zur Ergänzung hinsichtlich der "grünen Kennzeichen": die haben in der Tat nichts mit dem Verteidigungsfall zu tun.
Es handelt sich um Fahrzeuge, die im überwiegenden öffentlichen Interesse von der Steuerzahlung ganz oder teilweise befreit sind, also tatsächlich landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Fz u.ä., die dann aber nur für diesen Zweck genutzt werden dürfen.
Fahrzeuge, die durch Leistungsbescheid für den V-Fall vorgesehen sind, kann man nicht am Kennzeichen erkennen.
Sonderwaffenlager Fischbach bei Dahn
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... und zur Ergänzung hinsichtlich der "grünen Kennzeichen": die haben in der Tat nichts mit dem Verteidigungsfall zu tun.
Es handelt sich um Fahrzeuge, die im überwiegenden öffentlichen Interesse von der Steuerzahlung ganz oder teilweise befreit sind, also tatsächlich landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Fz u.ä., die dann aber nur für diesen Zweck genutzt werden dürfen.
Fahrzeuge, die durch Leistungsbescheid für den V-Fall vorgesehen sind, kann man nicht am Kennzeichen erkennen.
Das ist korrekt. Und um das noch zu komplettieren: Die Anhänger oder Sattelauflieger vieler Speditionen haben auch ein grünes Kennzeichen. Das darf dann angebracht werden, wenn die Spedition für jede Zugmaschine im Fuhrpark einen Anhängerzuschlag bei der Kfz-Steuer entrichtet. Dann darf sie so viele Auflieger oder Anhänger betreiben wie sie mag und an jeden Anhänger ein grünes Kennzeichen anbringen und diese sind dann steuerbefreit.
Moin,
ich möchte auch meinen "Senf" zu diesem dazugeben. Denn Ihr schmeißt hier zwei Dinge zusammen, die gesetzlich nichts miteinander zu tun haben.
Die Beorderung von Fahrzzeugen (im übrigen nicht nur Kraftfahrzeuge/Straße sondern alle Verkehrsgattungen, zum Thema Schiff/See gleich dazu mehr) im V-Fall nicht nur für die Streitkräfte sondern auch für den erweiterten KatS (siehe hierzu die einzelnen StAN, die für jede Einheit eines oder mehrere zu beordendere Fahrzeuge aufweisen) hat nicht mit der Heranziehung von Fahrzeugen und Gerät im Falle einer zivilen Katastrophe zu tun.
Eine solche Heranziehung wird auf Grund der Lande-Katatsrophenschutz-/Brandschutz- Gesetze ausgesprochen und durchgeführt-. diese Heranziehung fußt letztendlich auf § 323 c Strafgesetzbuch (unterlassene Hilfeleistung).
Danach ist die Einsatzleitung berechtigt, jedes zivile Fahrzeug und/oder Gerät nach dem Auslösen einer bestimmten Alarmstufe respektive der Feststellung des Katastrophenfalls (z.B. in NRW der KatS-Fall in den Gesetzen abgeschafft worden ist) zur Hilfeleistung heran zu ziehen. Dies kann formlos (auf grund des Zeitdruckes) geschen und notfalls unter Zuhifenahme von Zwnag durch die Ordnungsbehörden geschehen. (Geschehe z.B. im Rahmen des Oder-Hochwassers, als sich eine Mühle weigerte, eine Sackfüllmaschine zur Verfügung zu stellen, wurde diese beschlagnahmt und durch KatS-Kräfte zum Sandsackfüllort abtransportiert). Deshalb existieren zum Beispiell bei vielen FW'en Liste mit Güllehängern für den Wassertransport bei Wald-/Moorbränden, führen andere HiOrgs Listen mit wieterem Gerät (Betreibern) wie zum Beispiel Bauunternehmen, Speditionen usw.
Noch einmal um es hhervor zu heben, dieses hat nicht mits den Sicherstellungsgesetzen im V-Fall zu tun.
Hendrik
Darüber ist hier noch kein Wort gefallen. Es gab auch ein Sicherstellungsgesetz für die Handelsschiffahrt. HJier war es noch umfangreicher geregelt und auch schon vorbereitet. So hatte jedes Schiff, daß zur Beorderungsreserve gehörte, schon entsprechende Unterlagen und Schlüßelgeräte an Bord (meistens hatte sie der Kapitän unter "Verschluß", zu deutsch irgendwo verkramt)
Im Seefunk gab es bestimmte Schlüßelworte die entsprechende Telegramme/Funkspruche der Bundesregierung ankündigten und ihnen eine absolute Priorität zuwiesen.
Die Vorbereitung beschränkten sich aber nicht nur darauf. So gab es eine Schule des Bundesverkehrsministerium in Neustadt/Holstein, die mit der Technischen Marineschule Neustadt/Schiffssicherung zusamenarbeitete und deren Anlagen mit nutzte Heute Schule der DGzRS). Hier wurden Seeschiffsoffiziere nicht nur in Schiffssicherungsmaßnahmen (Leck-Abwehr, Brandschutz und ABC-Abwehr unterwiesen, sondern auch in Schlüßelmaßnahmen und Konvoifahrten gegebenenfalls Einzelfahrer mit U-Boot- Defensivmaßnahmen).
Es lagen für die großen Container-Schiffe in England Containersätze bereit, die aus diesen Schiffen Hilfflugszeug-Träger machten (eingesetzt in Real im Falkland-Konflikt), Hubschrauber-Träger.
Andere Seefahrzeuge bekamen FM-Shelter/Container an Bord, zusätzlich mit einer FM-Gruppe Marine/Heer und einem mill. Supervisor.
Ich habe es 1987 miterlebt, als ich als Unteroffizier auf einem Tanker (Produkttransport) fuhr. Wir haben ganz normal in Hamburg leichtes Heizöl geladen. Danach sollten wir überraschend zum Container-Terminal verholen, bekam dort den FM-SHelter an Bord, einen 10'-Container mit zusätzlicher Ausrüstung und einen Trupp der Reichsgrauen (bei uns die Bundesmarine) und waren dann für drei Wochen Versorger in einer A-Flotille. (Diese Manöverbeteiligung war ind iesem Falll zwar über einen normalen Charter-Vertrag geregelt, wie ich später erfuhr), aber im V-Fall wäre es genau so auf Grund der Sicherstellungsgesetze gekommen.
Darüber hinaus gab es in jedem deutschen Hafen eine Nato-Dienststelle, die ständig besetzt war- Diese NSCO führten auch Stichproben durch, in dem sie an BOrd kamen und die Unterlagen (versiegelte Befehle, Schlüßel- Untelragen und -Geräte kontrollierten und/oder austauschten)
Desweiteren waren einige Häfen als Nothäfen besonders verstärkt mit größerer Kaibelastungsfähigkeit/größerer Infrastruktur als im normalen Betrieb nötig wie zum Beispiel Tönning in S.-H. Hier sollten Kräfte/Nachschub für LandJut angelandet werden. Deshalb waren die Kais sehr viel stärker ausgelegt, gab es eine Rampe für RoRo-Schiffe mit denen Katten- und Radfahrzeuge angelandet werden sollten.
So, wer mehr wissen möchte, ich stehe gerne dafür zur Verfügung,
Hendrik
sehr interessant, an dieser Beorderung von Schiffen hätte ich nie gedacht!!!
Aber es ist nach Deinen Bericht auch logisch, das die logistik in einen V-Fall auch über dem Wasserweg erfolgen muss.
Wenn Du hier von noch einiges zu berichten magst, immer raus damit.
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