Grundsätzlich benötigen Kraftfahrzeuge, die nur innerhalb eines umfriedeten Geländes bewegt werden, keine Zulaasung, somit also auch keine Kennzeichen. Entscheidend hierfür ist, ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt oder nicht. Bei einer eingezäunten, verschlossenen und nur für bestimmte Personen und Kraftfahrzeuge zu betretenden Militäranlage liegt kein öffentlicher Verkehrsraum vor.
Die Kraftfahrzeuge der Bundeswehr haben nur deshalb alle eine Y-Zulassung, weil sie eben auch jederzeit außerhalb von Militäranlagen genutzt werden bzw. werden könnten. Wenn aber klar ist, daß bspw. alte, vielleicht auch nicht mehr ganz verkehrssichere Kraftfahrzeuge nur innerhalb eines umfriedeten und verschlossenen Geländes bewegt werden, entfällt die Pflicht zur Zulassung.
Grüße
Rex Danny
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