Nr. 26: "Wenn sich militärische Streifen von Angehörigen der Polizei .... begleiten lassen, ist zu berücksichtigen, daß Polizeikräfte der Länder keinen Kombattantenstatus haben. Die militärische Streife hat infolgedessen ggf. den Rückzug der Polizei zu decken."
Das es bei der Polizei Sturmgewehre (G 1, G 3, G 8) und MGs gab und in vielen Fällen immer noch gibt, ist doch wirklich nichts Neues.
Literatur dazu z.B.: Uebe, Werner: Taschenbuch der Polizeitechnik, Boorberg-Verlag, Stuttgart, 1. Auflage 1982.
Hier sind z.B. ab S. 381 beschrieben: G 1, G 3, G 8 jeweils mit dem Verwendungszweck: Eigensicherung, besondere Einsatzsituationen, Sonderwaffe für Polizeieinsätze. Ab S. 336 finden wir das "Maschinengewehr" mit dem Hinweis: "Kriegsfertigung und Fa. Rheinmetall". Angegeben ist die Verwendung auf Zweibein und als schweres MG auf Lafette.
Die Granatwerfer der BePo waren 1982 bereits ausgesondert (erfolgte in den 1970er Jahren), dagegen sind in dem erwähnten Taschenbuch sehr wohl noch die Handgranaten als Polizeibewaffnung aufgeführt (S. 340 f.). Geführt wurde damals von der Polizei die DM 51 der Bundeswehr.
Wenn man sich die alte VfdP 1, den Vorläufer der PDv 100, aus den 1950er und 1960er Jahren hernimmt und dort z.B. das Kapitel "Außergewöhnlicher Sicherheits- und Ordnungsdienst (ASOD)" studiert, stellt man sehr schnell fest, daß hier fast 1:1 die Anschauungen der Weimarer Republik zum Thema "Polizeikampf" übernommen wurden. Man hat nur den Begriff "Polizeikampf" der Anfang der 1950er Jahre bei Aufstellung der Bereitschaftspolizei durchaus noch gängig war, den neuen Zeiten angepasst. Man sollte nicht vergessen, daß die Aufstellung der BePo sehr stark von dem Gedanken beeinflusst war, eine Polizeitruppe zur Bekämpfung grösserer Unruhen zur Hand zu haben. Man dachte dabei natürlich vor allem an Aufstände usw., die von kommunistischen Gruppen in der Bundesrepublik ausgelöst werden konnten, die KPD wurde schließlich erst 1956 verboten.
Diese Auffassungen zur Verwendung der BePo vor allem bei der Bekämpfung von bürgerkriegsähnlichen Zuständen wurden sehr stark von den Erfahrungen der 1920er Jahre (Ruhrkampf, Hamburger Aufstand, Kämpfe um Leuna usw.) geprägt und finden sich auch in der entsprechenden Polizeifachliteratur der 1950er und 1960er Jahre wieder. Beispiele:
Herbert Scheffler, Polizeirat: Merkblätter über Polizeiverwendung. Der Polizeikampf, Lübeck 1958.
Herbert Scheffler, Schutzpolizeidirektor: Polizeiverwendung. Richtlinien für den Einsatz im Großen und Außergewöhnlichen Sicherheits- und Ordnungsdienst, Bd. I, H. 1, 12. vollständig neu bearbeitete Aufl. Lübeck 1970.
Alfons Illinger: Der Unterführer in der Polizeiverwendung. Ein polizeitaktisches Lehr- und Übungsbuch für Einzel- und Truppenpolizei. Neubearbeitet von Wilhelm Schell, Polizeirat, 11. erweiterte Aufl. Lübeck 1962.
Wilhelm Schell, Polizeirat i.R.: Polizeiverwendung. Erster Teil. Die taktische Grundausbildung (VfdP 1, Ziffern 1–153), Hamburg 1966.
Diese Entwicklung ist recht gut bei Wikipedia beschrieben;
Trotzdem bleibt es Tatsache, daß die Bereitschaftspolizei nie für einen militärischen Einsatz vorgesehen war und auch nie einen Kombattantenstatus hatte.
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