Der BGS im Verteidigungsfall - Diskussion
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Der BGS im Verteidigungsfall - Diskussion
Zitat von Waldo Beitrag anzeigenZuletzt geändert von Hildesheim; 29.07.2012, 23:53. Grund: Ursprungsthread: http://www.cold-war.de/showthread.php/2397-Die-Standorte-des-Bundesgrenzschutzes-im-Jahre-1989/page6Stichworte: -
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Wenn dies mit dem Kombattantenstatus zusammenhängt, dann könnte ich mir auch vorstellen, dass die Befehlsgewalt auf die Bundeswehr übergegangen wären. Sollte es dazu Informationen geben, wären sie sicherlich höher als "VS-NfD" eingestuft worden ......
Es gab übrigens um 1975 noch 8 Dienststellen mit einer 8 vorneweg, die nicht zum BGS gehörten:
84000 MilAnteil Zivile Dst/Firma
und 7 LogAußenSt in Norwegen und Dänemark mit eigener STAN (Aufgaben und Unterstellung nicht bekannt)
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http://www.cold-war.de/showthread.ph...teidigungsfall
Verbrauchstechnisch war der BGS in weiten Teilen auch an das Versorgungssystem der NATO/BW angebunden.
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Zitat von Waldo Beitrag anzeigenWenn dies mit dem Kombattantenstatus zusammenhängt, dann könnte ich mir auch vorstellen, dass die Befehlsgewalt auf die Bundeswehr übergegangen wären. Sollte es dazu Informationen geben, wären sie sicherlich höher als "VS-NfD" eingestuft worden ......
7 LogAußenSt in Norwegen und Dänemark mit eigener STAN (Aufgaben und Unterstellung nicht bekannt)
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Der BGS unterstand auch im Verteidigungsfall NICHT der Befehlsgewalt der Bundeswehr.
Ich zitiere auszugsweise aus der einschlägigen Vorschrift:
"Der Bundesgrenzschutz ist eine Polizei des Bundes, die dem Bundesminister des Inneren untersteht. .... Im Kriege steht der Bundesgrenzschutz der Bundesregierung zur Verfügung, in besonderen Fällen auch den Landesregierungen. Ab Eintritt des Verteidigungsfalles kann die Bundesregierung den Bundesgrenzschutz im gesamten Bundesgebiet einsetzen. .... Einen eigenständigen Kampfauftrag vergleichbar dem Verteidigungsauftrag der Streitkräfte besitzt der Bundesgrenzschutz nicht."
(AnwFE 100/500, Das Heer in der militärischen Landesverteidigung, Septemver 1981, Nr. 940). Siehe dazu auch § 64 des BGS-Gesetzes aus dem Jahre 1972.
Es gab natürlich Schnittstellen zwischen Streitkräften und BGS. Bei einem sich langsam entwickelnden Konflikt wäre der BGS zunächst mit seinen geschlossenen Verbänden in der polizeilichen Grenzsicherung direkt an der Grenze eingesetzt zu werden. Während dessen hätte sich - je nach Entwicklung des Konflikts und Auslösung entsprechender Alarmmaßnahmen - das Zündfertigmachen vorbereiteter Sperren und der Aufmarsch der Verzögerungskräfte vollzogen. Möglichst noch vor Angriffsbeginn des Gegners wäre der BGS aus der polizeilichen Grenzsicherung herausgelöst worden und von den Verzögerungstruppen der Streitkräfte aufgenommen worden. Diese Aufnahme verlief nach den Grundsätzen der HDv 100/100 Truppenführung, Kapitel 37. Entsprechende Absprachen im Rahmen der GDP-Planung waren dazu mit dem BGS sowohl von der Bundeswehr wie auch von den als Verzögerungstruppen eingesetzten anderen NATO-Truppen getroffen. So wurden z.b. Ausweichwege, Sammelräume, Fernmeldeverbindungen festgelegt und der Austausch von Verbindungsorganen geregelt.
Nach der Aufnahme sammelten die BGS-Verbände hinter dem VRV und verlegten von dort zu anderen Aufgaben ins Landesinnere.
Zu diesem Ablauf siehe beigefügte Skizze (Quelle: Truppenpraxis Beiheft 1/88 - Zivil-militärische Zusammenarbeit) und als Beispiel die Verbindungsorganisation der WBK zu den GSK (Quelle: AnwFE 100/500).
Diese Aufnahme von BGS-Verbänden aus der polizeilichen Grenzsicherung heraus wurde in Manövern auch bis 1989 durchausgeübt, z.B. beim "Fränkischen Schild" 1986 an der Grenze in Unterfranken.
Weitere Zusammenarbeit ergab sich vor allem im Rahmen des Territorialheeres, z.B. beim Raumschutz oder beim Schutz ziviler Objekte von militärischer Bedeutung.
Die gegenseitige Nutzung von Logistikeinrichtungen war bereits im Frieden geregelt.
Die gesamte Zusammenarbeit lief letztlich juristisch gesehen als Amtshilfeersuchen zwischen zwei selbständigen Behörden (§ 4 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz). Weiter gab es einen Erlaß über die Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr, BGS und Landespolizeien.
Dabei konnte das durchaus soweit gehen, daß vom BGS eine Schlauchbootbrücke für Verstärkungskräfte der NATO gebaut wurde. So geschehen z.B. bei der deutsch-französischen Heeresübung „Kecker Spatz“ / „Moineau Hardi" 1987, als Technische Einheiten des GSK SÜD am Lech eine solche Brücke für die aus Westen anmarschierenden Kräfte der französischen Force Action Rapide bauten. Die Verkehrsführung an dieser Brücke lag in den Händen des (Bundeswehr-) Feldjägerbataillons 760, bei der Übergangsorganisation wurde der BGS durch bewegliche Verkehrskommandos der Münchener Verkehrskommandantur 760 unterstützt.Angehängte Dateien
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Hallo Nemere,
wie waren bis 1989 die geschlossenen BGS-Verbände (Abteilungen) eigentlich ausgebildet. Ich meine jetzt nicht den polizeilichen Teil sondern den Bereich der unter "polizeilicher Grenzsicherung" lief. Geht man davon aus, dass in dieser Situation Einheiten des BGS ja unter Umständen sich plötzlich in der Situation befunden haben könnten mit Truppenteilen des WP in gewaltätige Auseinandersetzungen verwickelt zu werden.
Wie wurden die BGS - Angehörigen auf eine solche Situation vorbereitet? Erhielten die BGS-Beamten eine militärische Ausbildung ähnlich etwa der Jägertruppe oder muss man den Kampfwert des BGS doch eher eingeschränkt bewerten?
Für deine Antwort danke ich dir schon im Vorraus.
Gruß
Ritchie 66Zuletzt geändert von Ritchie 66; 22.07.2012, 22:20.
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Wir haben dieses Thema schon einmal behandelt, siehe
http://www.cold-war.de/showthread.ph...teidigungsfall
Die geschlossenen Einheiten des BGS waren bis zur Kompanie / Hundertschaftsebene lange ähnlich den Panzergrenadierbataillonen (mot.) bzw. den Jägerbataillonen der Heeresstruktur 3 der Bundeswehr ausgebildet. Auf Bataillons- / Abteilungsebene wurde es schon problematisch, weil beim BGS die Unterstützung durch schwere Waffen (Artillerie, Panzerjäger usw.) fehlte.
Die Gliederung der Abteilungen war durchaus vergleichbar mit den entsprechenden Infanteriebataillonen der Bundeswehr, allerdings waren beim BGS gepanzerte Fahrzeuge und Mörser (beim BGS: Granatwerfer) in die Einsatz-Hundertschaften eingegliedert und bildeten keine eigene "schwere" Kompanie.
Die lange Zeit geltende BGS-Vorschrift „Die Grenzschutzabteilung (mot.)“ von 1955 ist in weiten Bereichen der entsprechenden Bundeswehrvorschrift sehr ähnlich (HDv 211/1 VS-Nfd „Das Panzergrenadierbataillon (mot)“, letzte Ausgabe März 1962, gültig bis 1974.
Die in in den 1960er Jahren mit Stab in Coburg liegende GSG 2 hatte z.B. damals Übungsthemen, die genauso in den Ausbildungsplänen der Bundeswehr hätten stehen können:
- das Erzwingen eines Flußüberganges,
- der Angriff aus der Bewegung
- das Öffnen einer Enge und der Kampf in Waldgebieten sowie immer wieder
- der Kampf (Verzögerungsgefecht) um die Ausgänge des Frankenwaldes
Diese "militärische" Ausrichtung der BGS änderte sich langsam nach 1972, als die Umstrukturierung in eine reine Polizeieinheit begann. Hier wurden dann zunehmend die PDv 100 und andere für Objekt- und Raumschutz gültige Polizeivorschriften maßgeblich (z.B. PDv 129 -Objektschutz), die polizeiliche Grenzsicherung wurde mehr und mehr zu reinen Beobachtungs- und Sicherungsaufgaben, bei der Kampf möglichst zu vermeiden war.
Auch die Länderpolizeien, vor allem die Bereitschaftspolizei bildeten ihre geschlossenen Einheiten bis Mitte der 1970er Jahre nach der "Vorschrift für den Polizeidienst 1" aus, die eigenständige Kapitel über Angriff, Verteidigung, "Streifkommandos" (= Jagdkommando) usw. enthält und über weite Strecken wie aus Vorschriften des Militärs abgeschrieben wirkt.
Literatur:
Dierske, L.: Der Bundesgrenzschutz. Geschichtliche Darstellung seiner Aufgabe und Entwicklung von der Aufstellung bis zum 31. März 1963. Regensburg 1967.
Ohrband, Werner: Der Grenzschutz in Deutschland seit dem Deutschen Reich von 1871 unter besonderer Berücksichtigung des Bundesgrenzschutzes. Dissertation. Speyer 1982.
Schmidt, Hans-Jürgen: Wir tragen den Adler des Bundes am Rock - Chronik des Bundesgrenzschutzes und der innerdeutschen Grenze Bd I: 1951 – 1971, Bd II: 1972-1992. Coburg 1995.
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[QUOTE=Nemere;26672]Wir haben dieses Thema schon einmal behandelt, siehe
http://www.cold-war.de/showthread.ph...teidigungsfall
Die geschlossenen Einheiten des BGS waren bis zur Kompanie / Hundertschaftsebene lange ähnlich den Panzergrenadierbataillonen (mot.) bzw. den Jägerbataillonen der Heeresstruktur 3 der Bundeswehr ausgebildet. Auf Bataillons- / Abteilungsebene wurde es schon problematisch, weil beim BGS die Unterstützung durch schwere Waffen (Artillerie, Panzerjäger usw.) fehlte.
Die Gliederung der Abteilungen war durchaus vergleichbar mit den entsprechenden Infanteriebataillonen der Bundeswehr, allerdings waren beim BGS gepanzerte Fahrzeuge und Mörser (beim BGS: Granatwerfer) in die Einsatz-Hundertschaften eingegliedert und bildeten keine eigene "schwere" Kompanie.
Als Grundmuster für die Aufstellung des BGS und der Bereitschaftspolizeieinheiten der Länder ab 1951 diente der Aufbau - die Struktur einer Infanteriebrigade, dies ist Fakt.
Hintergrund war, dass die damalige Bundesregierung der Auffassung war, dass die BGS-Behörde truppenmäßig gegliedert, kaserniert und voll motorisiert sein sollte, um eine Ergänzung zum ZGD und die damals eingesetzten Kräfte der Länderpolizeien (Einzeldienststruktur) an der Demarkationslinie zu haben um bei entsprechenden Lagen Verbandskräfte, mit einer einheitlichen Ausstattung, Struktur, Befehlsgebung (an der gesamten Grenze von der Ostsee bis zum Dreiländereck bei Passau) einsatzbereit zu haben.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren ab 1950 wurde der BGS als sonderpolizeiliche Behörde eingerichtet und durfte kein Ersatz für militärische Streitkräfte sein.
Man mußte sich ja an irgendeiner Struktur orientieren und ie Bundeswehr kam erst 5 Jahre später.
Dies hatte jedoch keinerlei militärische Hintergründe, vielmehr war dies der Aufgabe geschuldet, ein polizeilicher Puffer an der Demarkationslinie bzw. später zwischen den beiden Machtblöcken zu sein.
Die Entwicklung, Ausrüstung, Bewaffnung der Bewaffneten Kräfte der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR zu jener Zeit spielten dabei eine grafierende Rolle.
Von daher sah man ab 1952ff eine entsprechenden Ausrüstung mit Fahrzeuge, Waffen, Gerät für den BGS vor.
Auch die Polizeiverbände zu Anfang des 19-Jahrhunderts bzw. zur Mitte hin waren teilweise ähnlich gegliedert.
Für die Ausbildung und den Dienst verwendete man die alten Vorschriften.
Die lange Zeit geltende BGS-Vorschrift „Die Grenzschutzabteilung (mot.)“ von 1955 ist in weiten Bereichen der entsprechenden Bundeswehrvorschrift sehr ähnlich (HDv 211/1 VS-Nfd „Das Panzergrenadierbataillon (mot)“, letzte Ausgabe März 1962, gültig bis 1974.
Sollte man mal erforschen woher die BW Ihre ersten Vorschriften hatte.
Die in in den 1960er Jahren mit Stab in Coburg liegende GSG 2 hatte z.B. damals Übungsthemen, die genauso in den Ausbildungsplänen der Bundeswehr hätten stehen können:
- das Erzwingen eines Flußüberganges,
- der Angriff aus der Bewegung
- das Öffnen einer Enge und der Kampf in Waldgebieten sowie immer wieder
- der Kampf (Verzögerungsgefecht) um die Ausgänge des Frankenwaldes
Hätte in einem Spannungs- oder V-Fall bis zum Eintreffen von Kräften der NATO bzw. nach dem Herauslösen und Verlegen in die Tiefe des Bundesgebietes durchaus Aufgaben für den BGS werden können.
Zurückdrängen von Kräften über die Grenze, Verzögern des Vordringens in die Tiefe, nach dme Herauslösen im Rahmen von Sicherungsaufgaben der Zivilverteidigung das Abwehren von Anschlägen, Aufspüren und Stellen von eingesickerten Kräften, etc..
Diese "militärische" Ausrichtung der BGS änderte sich langsam nach 1972, als die Umstrukturierung in eine reine Polizeieinheit begann.
Der BGS hatte keine militärische Ausrichtung.
Manch einer hatte sich dies sicherlich gewünscht.
Hier wurden dann zunehmend die PDv 100 und andere für Objekt- und Raumschutz gültige Polizeivorschriften maßgeblich (z.B. PDv 129 -Objektschutz), die polizeiliche Grenzsicherung wurde mehr und mehr zu reinen Beobachtungs- und Sicherungsaufgaben, bei der Kampf möglichst zu vermeiden war.
Beobachtungs- und Sicherungsaufgaben war der Schwerpunkt seit der Aufstellung des BGS, genau wie die polizeiliche Grenzüberwachung bzw. Grenzsicherung.
Der Kampf sollte stets vermieden werden, dennoch wurde das Herauslösen bzw. der Einsatz von Kräften des BGS in einer Spannungsphase bzw. dem V-Fall weiterhin geübt.
Auch die Länderpolizeien, vor allem die Bereitschaftspolizei bildeten ihre geschlossenen Einheiten bis Mitte der 1970er Jahre nach der "Vorschrift für den Polizeidienst 1" aus, die eigenständige Kapitel über Angriff, Verteidigung, "Streifkommandos" (= Jagdkommando) usw. enthält und über weite Strecken wie aus Vorschriften des Militärs abgeschrieben wirkt.
[COLOR="#0000FF"]Auch die Polizeien der Länder hatten zunächst keine Neuen Vorschriften und arbeiteten mit dem damals vorhandenen Material.[
Es gab auch bei den Bereitschaftpolizeien der Länder bis zu Beginn der 70er Jahre eine entsprechend ""schwere"" Bewaffnung, Grantwerfer, MG, etc../COLOR]Zuletzt geändert von Thunderhorse; 23.07.2012, 19:10.
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Als Grundmuster für die Aufstellung des BGS und der Bereitschaftspolizeieinheiten der Länder ab 1951 diente der Aufbau - die Struktur einer Infanteriebrigade, dies ist Fakt.
Ansonsten war Anfang der 1950er Jahre der Begriff der Brigade kaum mehr gebräuchlich. Die amerikanischen Streitkräfte hatten das "Combat Command" und ab dem Koreakrieg die "Kampfgruppe": Ein Stab, dem von Fall zu Fall Infanterie-, Panzer- und Artilleriebataillone zugeteilt wurden, ohne das es aber eine feste, bereits im Frieden bestehende Unterstellung gab.
Die ersten Überlegungen zur Aufstellung von Divisionen der Bundeswehr gingen 1951 u.a. von "Infanteriekampfgruppen" aus, die aus einem mot. Infanterieregiment zu 3 Bataillonen und Panzerabwehr-, Flugabwehr- und Pionierkompanie, 1 Panzerabteilung, 1 Artillerieregiment sowie schwachen Versorgungstruppen bestehen sollten.
Auch hier finde ich die Gliederung einer Grenzschutzgruppe nicht wieder. Die Grenzschutzgruppe bestand von der Aufstellung des BGS an aus drei bis vier weitgehend gleich gegliederten Grenzschutzabteilungen, es gab weder Artillerie noch Panzerverbände und auch keine eigenständigen Pionier- oder Nachschubeinheiten in der GSG.
Aus den "Infanteriekampfgruppen" des Jahres 1951 wurden dann die bekannten Grenadierkampfgruppen der Heeresstruktur 1: Der Divisionsstab für drei Kampfgruppenstäbe, sieben Grenadierbataillone (mot.), ein Panzerbataillon, ein Panzerjägerbataillon, ein Artillerieregiment und die üblichen Unterstützungstruppen. Diese Truppen werden je nach Lage und Auftrag den Kampfgruppenstäben als "Kampfgruppe" unterstellt.
Die Brigade taucht erst mit der Heeresstruktur 2 ab 1959 auf: Brigadestab, drei bis vier Kampftruppenbataillone, Artilleriebataillon, Versorgungsbataillon, Feldersatzbataillon, Pionierkompanie und je nach Brigadetyp Panzerjägerkompanie, Aufklärungskompane, Fla-Batterie, ABC-Abwehrkompanie (wobei die meisten dieser Kompanien sehr schnell wieder verschwanden). In den PzGren-Brigaden haben wir meistens eine sehr inhomogene Mischung, die drei PzGrenBtl setzten sich häufig aus einem PzGrenBtl (mot.), einem PzGrenBtl (MTW) und einem PzGrenBtl (SPz) zusammen. Wirkliche einheitliche Brigaden gab es fast nur bei den Panzerbrigaden.
"Richtige" Infanteriebrigaden brachte erst die Heeresstruktur 3 mit den Jägerbrigaden: Drei Jäger-Btl, ein Panzerjäger-Btl, ein Panzerartillerie-Btl, Panzerpionierkompanie, Nachschub-Kp, Instandsetzungs-Kp.
Aber auch hier finde ich keinen Vergleich mit dem Grenzschutzkommando, das hatte nach wie vor nur gleich gegliederte Grenzschutzabteilungen.
Für die Ausbildung und den Dienst verwendete man die alten Vorschriften.
Sollte man mal erforschen woher die BW Ihre ersten Vorschriften hatte.
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Hallo Nemere und Thunderhorse,
vielen Dank an euch beide für den interessanten Disskus! Letzdendlich bleibt der "alte BGS" eine polizeiliche Einheit derren "Wirkmöglichkeiten" dementsprechend begrenzt in einem militärischen Konflikt gewesen währe. Nichtsdestotrotz waren diese paramilitärisch ausgerichteten BGS-Abteilungen in begrenztem Umfang sicher in der Lage mit irregulären militanten Gruppen oder eingesickerten Kräften ein Gefecht zu führen. Aufgrund der fehlenden schweren Unterstüzungswaffen und Nachschub nur in begrenzten Umfang.
Die immer wieder genannte "polizeiliche Pufferfunktion" zwischen NATO-Truppen und denen des Warschauer Paktes halte ich für ilusorisch. Aus welchem Grund hätte die Anwesenheit von BGS-Einheiten an der Demarkationslinie "deeskalierend" auf den Warschauer Pakt wirken sollen. Auf diese Seite hätte der BGS doch nur als "Teil des ganzen" gewirkt.
Ritchie 66Zuletzt geändert von Ritchie 66; 23.07.2012, 22:08.
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Zitat von Nemere Beitrag anzeigenDem kann ich nicht zustimmen. Es gab leider keine "Infanteriebrigaden", an denen man sich hätte ausrichten können. Die wenigen "Grenadierbrigaden", die Ende 1944 bei der Wehrmacht aufgestellt wurden, waren nichts anderes als verstärkte Infanterieregimenter, denen man vor allem aus Propagandagründen die Bezeichnung "Brigade" gab.
Man sollte bei der Entstehung der ersten Struktur nicht zu kurz schauen.
Eher wesentlich weiter in der Geschichte zurück gehen.
Infanteriebrigade mit 2 Regimentern = BGS-Gruppen, je 3 Btl. = BGS-Abt., je 3 Kompanien = BGS-Hundertschaften, 1 Stabs-Kp. = Stabs-Hundertschaft, 1 Poinierbtl. = BGS-Bau Abt..
Dazu technische Einheiten, Verwaltung, etc..
Die Dienstgrade gehen zurück bzw. weisen auf die Zeit der Gendarmerie, der Land- und Grenzjäger.
Die "frühen" Vorschriften des BGS und der Bereitschaftspolizei lassen sich ziemlich direkt aus den Vorschriften der ehemaligen kasernierten Landespolizei der Weimarer Republik ableiten, die 1935 zum größten Teil in die Wehrmacht überführt wurde.
Ja und hier hat man zunächst das Rad nicht Neu erfunden, dazu fehlte die Zeit.
Die Vorschriften der Bundeswehr kamen aus vielen Quellen: Schießvorschriften der Artillerie z.B. waren anfangs 1:1 Umsetzungen der Wehrmachtsvorschriften. Führungsvorschriften auf Bataillonsebene dagegen orientierten sich zwangsläufig von Anfang an den Regularien der NATO, da hier durch StANAG z.B. einheitliche Befehlsmuster vorgegeben waren, ähnliches galt für Fernmeldevorschriften.Zuletzt geändert von Thunderhorse; 23.07.2012, 22:45.
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[QUOTE=Ritchie 66;26676]Hallo Nemere und Thunderhorse,
vielen Dank an euch beide für den interessanten Disskus! Letzdendlich bleibt der "alte BGS" eine polizeiliche Einheit derren "Wirkmöglichkeiten" dementsprechend begrenzt in einem militärischen Konflikt gewesen währe. Nichtsdestotrotz waren diese paramilitärisch ausgerichteten BGS-Abteilungen in begrenztem Umfang sicher in der Lage mit irregulären militanten Gruppen oder eingesickerten Kräften ein Gefecht zu führen. Aufgrund der fehlenden schweren Unterstüzungswaffen und Nachschub nur in begrenzten Umfang.
Der BGS war nicht mit militärischer Gewalt ausgestattet.
Die immer wieder genannte "polizeiliche Pufferfunktion" zwischen NATO-Truppen und denen des Warschauer Paktes halte ich für ilusorisch. Aus welchem Grund hätte die Anwesenheit von BGS-Einheiten an der Demarkationslinie "deeskalierend" auf den Warschauer Pakt wirken sollen. Auf diese Seite hätte der BGS doch nur als "Teil des ganzen" gewirkt.
Ob illusorisch oder nicht. Diese Funktion hatte der BGS bis quasi November 1989.
Sonst hätte man gleich ab 1956 die Bundeswehr für die Grenzüberwachung/Grenzsicherung einsetzen können, was jedoch politisch nicht gewollt war.
Nicht umsonst wurden hier die entsprechenden Pufferzonen (1 km, 5 km Bereiche für Militär) eingerichtet.
Seitens der Planungen ging man auch nicht davon aus, dass es gleich zu einem ""großen Showdown"" kommt.
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Ich verstehe hier gar nicht, warum so intensiv ins "Klein-Klein" gegangen wird.
In der Zeit des Kalten Krieges wären im Ernstfall alle vorhandenen geschlossenen Verbände der Länderpolizeien sowie des BGS in die Landesverteidigung mit einbezogen worden. Wenn aus dem Osten die Truppen, die ja ein vielfaches mehr an Personal und Material als der Westen hatten, einmarschiert wären, hätte man im Westen alles zum Gegenhalten auf die Beine gestellt, was möglich gewesen wäre.
In den 80er Jahren lagen in der Waffenkammer der Hamburger Bereitschaftspolizei sauber eingemottet Hunderte von Sturmgewehren G1 und Maschinengewehren MG42 (richtig MG42, nicht MG3). Die waren zwar seit Jahren nicht mehr genutzt worden, aber sie waren bis Ende des Kalten Krieges voll funktions- und einsatzfähig. Bei den MG42, die aus Wehrmachtsbeständen stammten, waren alle Zeichen und Symbole aus der Zeit des 3.Reiches entfernt worden.
Grüße
Rex Danny
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Moin zusammen,
da laust mich aber am frühen Morgen der Affe
Sturmgewehre G1 und Maschinengewehre MG42 sauber eingemottet in der Waffenkammer der Hamburger Bereitschaftspolizei, das Thema wird ja immer interessanter und was da nicht alles an das Tageslicht kommt
Hast Du darüber vielleicht einen Artikel zum lesen Rex Danny ?
Gruß
Horner
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