Der BGS im Verteidigungsfall - Diskussion

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  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 2802

    #16
    Zitat von Rex Danny Beitrag anzeigen
    Ich verstehe hier gar nicht, warum so intensiv ins "Klein-Klein" gegangen wird.
    Zum Beispiel deswegen, weil folgende Behauptung einfach falsch ist:
    In der Zeit des Kalten Krieges wären im Ernstfall alle vorhandenen geschlossenen Verbände der Länderpolizeien sowie des BGS in die Landesverteidigung mit einbezogen worden. .... hätte man im Westen alles zum Gegenhalten auf die Beine gestellt, was möglich gewesen wäre.
    Die Länderpolizeien hatten KEINEN Kombattantenstatus! Sie hätten bei Auftreten regulärer Streitkräfte des Warschauer Paktes sofort ausweichen müssen, um keine kriegsvölkerrechtlichen Probleme für sich hervorzurufen. Ich zitiere nochmals aus der AnwFE 100/500 – Das Heer in der militärischen Landesverteidigung (Bonn 1981), Anl. 7, Rechtliche Gesichtspunkte beim Schutz von Räumen und Objekten:

    Nr. 26: "Wenn sich militärische Streifen von Angehörigen der Polizei .... begleiten lassen, ist zu berücksichtigen, daß Polizeikräfte der Länder keinen Kombattantenstatus haben. Die militärische Streife hat infolgedessen ggf. den Rückzug der Polizei zu decken."

    Das es bei der Polizei Sturmgewehre (G 1, G 3, G 8) und MGs gab und in vielen Fällen immer noch gibt, ist doch wirklich nichts Neues.
    Literatur dazu z.B.: Uebe, Werner: Taschenbuch der Polizeitechnik, Boorberg-Verlag, Stuttgart, 1. Auflage 1982.
    Hier sind z.B. ab S. 381 beschrieben: G 1, G 3, G 8 jeweils mit dem Verwendungszweck: Eigensicherung, besondere Einsatzsituationen, Sonderwaffe für Polizeieinsätze. Ab S. 336 finden wir das "Maschinengewehr" mit dem Hinweis: "Kriegsfertigung und Fa. Rheinmetall". Angegeben ist die Verwendung auf Zweibein und als schweres MG auf Lafette.
    Die Granatwerfer der BePo waren 1982 bereits ausgesondert (erfolgte in den 1970er Jahren), dagegen sind in dem erwähnten Taschenbuch sehr wohl noch die Handgranaten als Polizeibewaffnung aufgeführt (S. 340 f.). Geführt wurde damals von der Polizei die DM 51 der Bundeswehr.

    Wenn man sich die alte VfdP 1, den Vorläufer der PDv 100, aus den 1950er und 1960er Jahren hernimmt und dort z.B. das Kapitel "Außergewöhnlicher Sicherheits- und Ordnungsdienst (ASOD)" studiert, stellt man sehr schnell fest, daß hier fast 1:1 die Anschauungen der Weimarer Republik zum Thema "Polizeikampf" übernommen wurden. Man hat nur den Begriff "Polizeikampf" der Anfang der 1950er Jahre bei Aufstellung der Bereitschaftspolizei durchaus noch gängig war, den neuen Zeiten angepasst. Man sollte nicht vergessen, daß die Aufstellung der BePo sehr stark von dem Gedanken beeinflusst war, eine Polizeitruppe zur Bekämpfung grösserer Unruhen zur Hand zu haben. Man dachte dabei natürlich vor allem an Aufstände usw., die von kommunistischen Gruppen in der Bundesrepublik ausgelöst werden konnten, die KPD wurde schließlich erst 1956 verboten.

    Diese Auffassungen zur Verwendung der BePo vor allem bei der Bekämpfung von bürgerkriegsähnlichen Zuständen wurden sehr stark von den Erfahrungen der 1920er Jahre (Ruhrkampf, Hamburger Aufstand, Kämpfe um Leuna usw.) geprägt und finden sich auch in der entsprechenden Polizeifachliteratur der 1950er und 1960er Jahre wieder. Beispiele:

    Herbert Scheffler, Polizeirat: Merkblätter über Polizeiverwendung. Der Polizeikampf, Lübeck 1958.
    Herbert Scheffler, Schutzpolizeidirektor: Polizeiverwendung. Richtlinien für den Einsatz im Großen und Außergewöhnlichen Sicherheits- und Ordnungsdienst, Bd. I, H. 1, 12. vollständig neu bearbeitete Aufl. Lübeck 1970.
    Alfons Illinger: Der Unterführer in der Polizeiverwendung. Ein polizeitaktisches Lehr- und Übungsbuch für Einzel- und Truppenpolizei. Neubearbeitet von Wilhelm Schell, Polizeirat, 11. erweiterte Aufl. Lübeck 1962.
    Wilhelm Schell, Polizeirat i.R.: Polizeiverwendung. Erster Teil. Die taktische Grundausbildung (VfdP 1, Ziffern 1–153), Hamburg 1966.

    Diese Entwicklung ist recht gut bei Wikipedia beschrieben;




    Trotzdem bleibt es Tatsache, daß die Bereitschaftspolizei nie für einen militärischen Einsatz vorgesehen war und auch nie einen Kombattantenstatus hatte.

    Kommentar

    • Rex Danny
      Administrator
      • 12.06.2008
      • 4289

      #17
      @Nemere:
      Ich zweifel Deine Ausführungen in keinster Weise an. Jedoch sollte mal zwischen Geschriebenem und Tatsächlichem unterschieden werden. Den Warschauer Pakt hätte es kaum interessiert, ob die Polizei nun Kombattantenstatus hatte oder nicht.

      Es ist Fakt, daß beim Einmarsch des Warschauer Paktes die Hamburger Bereitschaftspolizei zur Verteidigung der Stadt eingesetzt worden wäre. Dafür waren die Sturmgewehre und die Maschinengewehre vorgesehen. Das wurde im 3.Reich je ebenso gemacht. Auch da hatten die Polizeibataillone neben regulären Wehrmachtstruppen gekämpft.

      Es ist wohl kaum vorstellbar, daß die Polizei (hier nun die Hamburger) beim Eintreffen des "Russen" freundlich die Tür geöffnet, alle Waffen beiseite gelegt und ihn hereingebeten hätte, während einen Straßenzug weiter der Panzergrenadier bis zum Umfallen gekämpft hätte. Das ist doch wohl illusorisch, oder? Und viele Deiner angegebenen Quellen beziehen sich auf die 50er und 60er Jahre. Ich aber spreche von Mitte bis Ende der 80er Jahre. Da gab es schon lange nicht mehr die Gefahr eines KPD-Aufstandes ect.

      @Horner:
      Nein, zum Nachlesen habe ich nichts. Aber ich habe meine Augen und Ohren und weiß, wovon ich hier schreibe.

      @alle:
      Wir sind hier gerade dabei, das eigentliche Thema, die Standorte des BGS im Jahre 1989 völlig in den Hintergrund treten zu lassen. Mir geht es hier nur darum, über die einzelnen Standorte etwas über die Schließungsdaten, Auflösungen der stationierten Einheiten, Strukturen vor und nach den Reformen usw. zu erfahren. Ach ja, und natürlich viele Bilder der von mir noch nicht besuchten Liegenschaften zu bekommen.

      Was wir hier gerade machen, wäre während unserer Schulzeit in einem Deutschaufsatz vermutlich so kommentiert worden: "Sehr schön recherchiert und geschrieben, aber leider völlig am Thema vorbei !" Aus diesem Grunde schlage ich vor, wieder zum eigentlichen Thema zurückzukehren.

      Grüße


      Rex Danny
      Zuletzt geändert von Rex Danny; 24.07.2012, 09:01.

      Kommentar

      • Nemere
        Cold Warrior
        • 12.06.2008
        • 2802

        #18
        Zitat von Rex Danny Beitrag anzeigen
        Es ist Fakt, daß beim Einmarsch des Warschauer Paktes die Hamburger Bereitschaftspolizei zur Verteidigung der Stadt eingesetzt worden wäre.
        Das ist kein Fakt, sondern eine Behauptung von Dir, für die Du bisher keinen Beleg geliefert hast. Nur weil die Polizei lange über Granatwerfer, Sonderwagen und MG verfügte, ist das kein Beweis für eine geplante Kriegsverwendung. Du solltest Dir mal Gedanken, über die tatsächliche Verwendung von geschlossenen Polizeieinheiten im V-Fall machen - Stichworte Schutz ziviler Objekte usw.

        Ich habe für den Nichtkombattantenstatus der Länderpolizei oben die AnwFE 150/100 zitiert, diese Vorschrift ist von 1981 mit Berichtigungsstand 1988 - also nicht von 1950 oder 1960.

        Ich wiederhole nochmal: Die Länderpolizei wäre nicht gegen kombattante Gegner eingesetzt worden.

        Zitat dazu:
        „Die Streitkräfte dienen zur militärischen Abwehr eines von außen kommen-den Angreifers mit Kombattantenstatus.9“ Demgegenüber schützt die Polizei die innerstaatliche Rechts- und Friedensordnung gegen Störer und wehrt Gefahren ab."

        Quellen dazu: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik
        Deutschland, Bd. III, 1988, § 78 Rdnr. 24 (S. 990); - Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 2002, S. 86 ff.; - Hans Lisken/Erhard Denninger (Hg.), Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl., 2001, S. 204 ff.


        Ich werde diese Diskussion hier abschließen, da Du mir keine tragfähige Quellenangabe für einen Kombattantenstatus der Länderpolizei geben kannst.

        Wenn wir nach Deiner Meinung am Thema vorbeischreiben, gibt es einen Moderator, der das Thema trennen kann und an anderer Stelle fortführen kann.

        Kommentar

        • Rex Danny
          Administrator
          • 12.06.2008
          • 4289

          #19
          Ich will mal versuchen, hier wirklich sachlich zu bleiben, obwohl mir dies schwer fällt.

          Natürlich gibt es keine Quelle für einen Kombattantenstatus der Länderpolizeien. Nichtsdestotrotz wäre die Länderpolizei im V-Fall im Rahmen ihrer originären Aufgaben auch gegen militärische Einheiten eingesetzt worden.

          Nehmen wir als Beispiel mal das Hamburger Rathaus. Ein ziviles Objekt, was primär durch Polizeieinheiten zu schützen gewesen wäre (wie viele andere Objekte auch). Nun baut man schön um das Rathaus herum MG-Stände an taktisch sinnvollen Positionen (muß ja, wofür sonst sind die MG42 gewesen?). Aber wofür brauche ich eigentlich MG-Stände? Das eigene Volk in den 80er Jahren im Kugelhagel von Sturmgewehren und Maschinengewehren untergehen lassen? Wohl eher nicht, da der Normalbürger sicher nicht das Rathaus gestürmt, sondern versucht hätte, aus der Stadt zu kommen. KPD-Horden u.ä. hat es auch nicht mehr gegeben, auf die hätte geschossen werden müssen bei einer eventuellen Erstürmung des Rathauses.

          Nun kommt es wie es kommen muß, die Brigaden 7, 16 und 17 haben den angreifenden Truppen nicht standhalten können und die "Rote Flut" strömt in die Stadt. Wir befinden uns im V-Fall, die Polizei schützt zivile Objekte. Und jetzt passiert es. Der erste Rotarmist, der zweite Rotarmist und auch noch weitere Rotarmisten betreten den Hamburger Rathausmarkt. "Oha !", denken jetzt die eingesetzten Polizeibeamten, "Das sind ja richtige Soldaten. Gegen die dürfen wir ja gar nicht antreten. Na, dann mal schnell den Schutz dieses zivilen Objektes aufgeben, die Waffen wegwerfen und die Herrschaften ins Rathaus geleiten, damit sie sich im Gebäude nicht verlaufen." Glaubst Du allen Ernstes, das wäre so gemacht worden? Welcher Bürger und vor allem welcher Polizeibeamte hätte dafür Verständnis gehabt? Ich soll meine Stadt schützen, aber wenn Olivgrün auftaucht, darf ich nicht mehr schützen? Ich habe meine Bürger zu schützen, d.h. ich schieße auch auf den Rotarmisten, weil dieser erstens auf mich schießen wird (dem ist egal, ob Polizei oder Militär, Hauptsache Uniform) und zweitens er auf die umherlaufenden Zivilisten auch keine Rücksicht nehmen wird. Sein Primärziel ist die Eroberung des Rathauses.

          Außerdem wollen wir auch mal festhalten, daß eine Stadt eigentlich bis auf Kasernenanlagen nur aus zivilen Objekten besteht, angefangen beim Rathaus, über den Fernsehturm bis hin zu einzelnen Wohn- und Reihenhäusern. Und somit kann ich auch eine Stadt schon am Stadtrand schützen. Die Kasernen bräuchte die Polizei nicht schützen, weil nicht zivil.

          Was hätte die Bundeswehr eigentlich gemacht, wenn ein Krieg nicht nach Dienstvorschrift verlaufen wäre? Schnell eine neue Dienstvorschrift erlassen, durchdiskutiert und in den Umlauf gebracht? Dienstvorschriften sind wirklich toll, nur leider ist die Realität oft nicht mit Vorschriften vereinbar. Wobei dies auch für die PDV gilt.

          Und da Du ja so sehr Wert auf Zitate legst: „Die Streitkräfte dienen zur militärischen Abwehr eines von außen kommenden Angreifers mit Kombattantenstatus.“ "Demgegenüber schützt die Polizei die innerstaatliche Rechts- und Friedensordnung gegen Störer und wehrt Gefahren ab."

          Also für mich verstößt der bewaffnete Rotarmist auf dem Rathausmarkt eindeutig gegen die Rechtsordnung. Die Friedensordnung kann nicht mehr geschützt werden, da wir im V-Fall sind. Und unstrittig ist wohl auch, daß der Rotarmist ein Störer und eine Gefahr ist, die abgewehrt werden muß. Und natürlich bleibt der Polizei ja gar keine andere Wahl mehr, als hier mit G1 und MG42 zu agieren, weil die P6 und MP5 ein wenig unterbewaffnet gewesen wären. Wenn der Rotarmist den Rathausmarkt betritt, bedeutet dies, unsere Streitkräfte (zumindest in und um Hamburg herum) gibt es nicht mehr und wer soll den Rotarmisten nun aufhalten? Da wäre wohl nicht mehr viel geblieben, oder?

          Du willst eine belegbare Quelle? Knapp 30 Jahre uniformierte Berufserfahrung sollten als Quelle wohl reichen oder was glaubst Du, woher ich weiß, daß diese Waffen eingelagert waren? Ein Haus der offenen Tür gab es auch bei der Polizei nicht. Ich glaube, da wurden eher bei der Bundeswehr Waffen und Munition durch die RAF entwendet. Aus Polizeibeständen ist mir da nichts bekannt.

          Wie schon gesagt, ich zweifel nichts von dem an, was Du geschrieben hast. Aber Theorie und Praxis sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel.

          Grüße


          Rex Danny
          Zuletzt geändert von Rex Danny; 24.07.2012, 15:28.

          Kommentar

          • Nemere
            Cold Warrior
            • 12.06.2008
            • 2802

            #20
            Ich halte mich an Fakten und nicht an Wunschträume.

            Kommentar

            • Thunderhorse
              Cold Warrior
              • 09.02.2006
              • 1863

              #21
              Wie schon festgestellt ziemlcih vom Ursprungsthema abgetrifftet und auch dies ist mehr als O.T.:

              NATO-Ebene mal außen vor.

              Neben der Militärischen (im nationalen Bereich) gab/gibt es die Zivile Verteidigung im Nationalen Bereich (lag/liegt in der Zuständigkeit von Bundeministerien - Gesamtkoordinierung durch das BMI).

              Unter Zivillverteidigung war/ist zu verstehen:
              - Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen (Gesetzgebung, Rechtspflege, Abwehr von Gefahren und Beseitigen von Störungen die die Öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen ( BGSG/BPOLG, PloG der Länder BKAG, etc.)
              - Zivilschutz
              - Sicherstellung der lebenswichtigen Versorgung und Bedrafsdeckung
              - Zivile Unterstützung der Streitkräfte

              Hierin eingebunden war/sind die Polizeien der Länder.
              Aufgabenfelder waren/sind u.a.:
              - verkehrspolizeiliche Maßnahmen, Lenkung von Flüchtlingsströmen
              - Hilfeleistung in Schadensfällen
              - Abwehr subversiver Aktionen des "verdeckten Kampfes" und Schutz wichtiger Objekte vor Sabotage, Plünderung auch/und in Zusammenarbeit mit dem Territorialheer (und dies ohne Kombattantenstatus für die Länderpolizeien
              - Übernahme von Fernmeldeaufgaben, Funksüprüchen, FS für Führungsebenen der zivilen Vereidigung
              - Verelgung von Strafgefangenen
              - Fahndung nach entflohenen Kriegsgefangenen
              - Übergabe von feindlichen Soldaten, die die Waffen gestreckt haben an die Streitkräfte
              - Amtshilfe
              - Räumen und Sperren gefährdeter Gebiete, Objekten
              ....

              All dies neben den friedensmäßigen, klassischen Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.

              In der Zeit des ""Kalten Krieges"" ging man, je nach Einstufung von 3000 - 20 000 schutzwürdigen Objekten aus.
              Das Territorialheer wäre personell nicht in der Lage gewesen diese Objekte alle zu schützen.
              Als Lösungsmöglichkeiten bot sich an;
              - Übernahme durch BGS- oder Landespolizeikräfte (Landespolizei ohne Kombattantenstatus)
              - Aufstellung von BGS- und Landespolizeiobjektschutzeinheiten unter Rückgriff auf das Reservistenpotential der Streitkräfte


              Berlin mit seinem Besonderen Status:
              In einer Krise oder Kriegslage sollten die Bereitschaftspolizeiabteilungen, ab 1962 auch die sog. Notstandzüge (Einsatzbereitschaften) gegen angreifende und sie begleitende subversive Kräfte eingesetzt werden.
              Die Kräfte der Polizei wurden in den Notfallplanungen seitens der Kommandeure nicht als Kampftruppe eingeschätzt bzw. eingeplant.
              Die FPR lass ich mal außen vor.
              Die Realität blieb uns allen erspart.
              Zuletzt geändert von Thunderhorse; 24.07.2012, 18:00.

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              • kato
                Cold Warrior
                • 03.03.2009
                • 862

                #22
                Zitat von Rex Danny Beitrag anzeigen
                Natürlich gibt es keine Quelle für einen Kombattantenstatus der Länderpolizeien.
                1963 benutzte gerade in Hamburg Innensenator Helmut Schmidt (nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz am 1.2., den Länderpolizeien Kombattantenstatus zu geben) gegenüber seinen Polizisten so ziemlich die selbe Argumentationsschiene wie du in obigem Beitrag - und kam damit überhaupt nicht an.

                Gerade aufgrund der Selbstverweigerung der Polizei, militärischen Objektschutz zu leisten, wurde ja das Territorialheer auf Drängen der Länder in seinen Grundzügen geplant. Die Vorstellung der Landesinnenminister in den 60ern war in der Folge der Auseinandersetzung mit der GdP eh, das im V-Falle die örtlichen Territorialeinheiten im wesentlichen gefälligst den Schutz ziviler Objekte zu übernehmen hätten*. Am Hamburger Rathaus stünden also keine Polizisten am MG, sondern eine Heimatschutzkompanie. Zumindest sobald die Rotarmisten bis auf ein paar Kilometer rangekommen sind.

                * von Schmidt hab ich da jetzt keine entsprechende Quelle, aber sein Kollege Schlegelberger gleich nebendran in Kiel polterte da 1964 schon ziemlich heftig in die Richtung.

                Kommentar

                • Nemere
                  Cold Warrior
                  • 12.06.2008
                  • 2802

                  #23
                  Zitat von kato Beitrag anzeigen
                  1963 benutzte gerade in Hamburg Innensenator Helmut Schmidt (nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz am 1.2., den Länderpolizeien Kombattantenstatus zu geben) gegenüber seinen Polizisten so ziemlich die selbe Argumentationsschiene wie du in obigem Beitrag - und kam damit überhaupt nicht an.

                  Gerade aufgrund der Selbstverweigerung der Polizei, militärischen Objektschutz zu leisten....
                  Siehe dazu:


                  Gesamtausgabe dieses Buches als PDF: http://www.hof.uni-halle.de/mar-win/...lizei_1998.pdf

                  Spiegel-Artikel zum Auftritt Schmidts vor seiner Polizei: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45142850.html

                  Literatur: Dietel, Alfred/ Gintzel, Kurt 1980: Die Polizei - Ausdruck staatlicher Macht. In: Gewerkschaft der Polizei (Hg.): Die Deutsche Polizei - Ihre Geschichte, ihre Gewerkschaft. Daten, Fakten, Meinungen. Hilden 1980, S. 59-103,

                  Am Hamburger Rathaus stünden also keine Polizisten am MG, sondern eine Heimatschutzkompanie.
                  Ob das Hamburger Rathaus, wenn dort keine arbeitsfähige Verwaltung mehr vorhanden ist, noch ein "ziviles Objekt von militärischer Bedeutung" ist, wage ich zu bezweifeln. Eine vollständige Heimatschutzkompanie hätte man dafür sicher nicht verschwendet.

                  Kommentar

                  • Thunderhorse
                    Cold Warrior
                    • 09.02.2006
                    • 1863

                    #24
                    Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
                    Siehe dazu:


                    Gesamtausgabe dieses Buches als PDF: http://www.hof.uni-halle.de/mar-win/...lizei_1998.pdf

                    Spiegel-Artikel zum Auftritt Schmidts vor seiner Polizei: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45142850.html

                    Literatur: Dietel, Alfred/ Gintzel, Kurt 1980: Die Polizei - Ausdruck staatlicher Macht. In: Gewerkschaft der Polizei (Hg.): Die Deutsche Polizei - Ihre Geschichte, ihre Gewerkschaft. Daten, Fakten, Meinungen. Hilden 1980, S. 59-103,


                    Ob das Hamburger Rathaus, wenn dort keine arbeitsfähige Verwaltung mehr vorhanden ist, noch ein "ziviles Objekt von militärischer Bedeutung" ist, wage ich zu bezweifeln. Eine vollständige Heimatschutzkompanie hätte man dafür sicher nicht verschwendet.
                    Was wäre wenn gewesen.!!!
                    Was hätte das Territorialheer leisten können!!!


                    Beim Lesen der Passagen zum Kombattantenstatus, in dem PDF-Dokument konnte ich mir dann ein leichtes Grinsen nicht verkneifen.
                    Und die Gewerkschaft /-en waren auch Wandlungsfähig.


                    Wie schon ein anderer User schrieb.
                    Papier war gedulidig.
                    Im Ernstfall hätte sich manches relativiert.
                    Und der blieb uns allen, glücklicherweise erspart.

                    Sorry, Beitrag ist zum Kernthema natürlich O.T.:

                    Kommentar

                    • Thunderhorse
                      Cold Warrior
                      • 09.02.2006
                      • 1863

                      #25
                      Ebenfalls O.T.:
                      Da wußte schon die Gegenseite, dass im V-Fall die Polizei mit aufzustellenden Alarmhundertschaften, ca. 40 000 Mann u.a. für den Objektschutz vorgesehen war.

                      Kommentar

                      • Ritchie 66
                        Cold Warrior
                        • 09.07.2011
                        • 444

                        #26
                        Wie schon ein anderer User schrieb.
                        Papier war gedulidig.
                        Im Ernstfall hätte sich manches relativiert.
                        Und der blieb uns allen, glücklicherweise erspart.
                        @Thunderhorse,
                        wie war, wie war. Papier ist geduldig und der Ernstfall ist uns allen glücklicherweise erspart geblieben. Was Rex Danny mit seinen Ausführungen wahrscheinlich ausdrücken wollte ist genau das: im Ernstfall eines Konfliktes zwischen WP und NATO hätten alle staatlichen Sicherheitsorganisatonen welche eine Uniform tragen
                        aus "allen Rohren" gefeuert - mit und ohne Kombattantenstatus - wenn dies dem Zweck gedient hätte einen Angreifer zu stoppen. Ob dies nun zulässig war oder nicht. Ob eine Ausbildung dafür vorhanden war oder nicht. Aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine Einsatzhundertschaft einer Länderbereitschaftspolizei sich zurück gezogen hätte wenn sie mit einem Sicherungsauftrag in Kontakt mit einem Angreifer gekommen währe. Auch denke ich mir, dass Polizisten die mit Bundeswehrsoldaten einen gemeinsamen Auftrag erfüllt hätten sich nicht "zurück gezogen" hätten unter dem "Feuerschutz" ihrer Kameraden von der Bundeswehr. Wie gesagt Papier ist geduldig. Und was sich in einer konkreten Situation abgespielt hätte mussten wir gottseidank nicht heraus finden.

                        Als sich am 01. September 1939 die deutsche Wehrmacht dem Postamt der Stadt Danzig näherte wurde sie von dort unter Feuer genommen. Alle Versuche sich dem Postamt zu nähen scheiterten im Feuer der Postbeamten. erst nach einiger Zeit und dem herbeischaffen von schweren Infanteriewaffen konnte der Wiederstand der polnischen Beamten gebrochen werden. Ich bin mir sicher, dass diese Postbeamten keinen "Kombattantenstatus" inne hatten.

                        Ob bundesdeutschen Polizeibeamte sich aktiv in einer verzweifelten Lage an der Verteidigung ihres Landes beteiligt hätten? Wer weis? Im Fall des BGS denke ich, dass große Teile dieser Sicherheitsorganisation sich an einem Kampf gegen einen Angreifer beteiligt hätten wenn es den sein hätte müßen.

                        Ritchie 66
                        Zuletzt geändert von Ritchie 66; 28.07.2012, 20:04.

                        Kommentar

                        • Flashdance
                          Rekrut
                          • 06.08.2012
                          • 13

                          #27
                          Die Ausbildung des alten BGS (ich war von 1978-84 beim BGS) war militärisch und sehr auf Beweglichkeit ausgelegt. Schnelle Verlagerung von Einheiten auch per Hubschrauber in den Grenzraum wurde ständig trainiert. Straffe und extrem harte Ausbildung machten eine sehr leistungsfähige und zähe Truppe mit hoher körperlichen Leistungsfähigkeit aus den damals jungen Männern. Das sportliche Niveau war sehr hoch. 5000 Meter Lauf vor und nach dem Frühstück im tiefen Heidesand. Formale und Geländeübungen täglich. Der Einsatzfall bei einer Grenzlage gegen den WP wäre geprobt und kein Problem gewesen. Verbund zur Bundeswehr und anderen Streitkräften wurde nie thematisiert, wäre aber selbstverständlich im Verteidigungsfall gewesen.

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                          • uraken
                            Cold Warrior
                            • 27.09.2008
                            • 865

                            #28
                            Ich habe den Eindruck das viele Vorschriften im Bezug auf den Einsatz des BGS und der Polizei im V-Fall bewusst sehr wage und "unrealistisch" gehalten worden.
                            Dies hat wohl geschichtliche Gründe.

                            Es ist für mich kaum vorstellbar das Poliziten eine Objekt schützen sollen sich gegen offensichtlich irreguläre Kräfte wehren und wenn sich diese als Spetznaz oder ähnliche Kommandotruppen zu erkennen geben mit den Worten "Verzeihung" verkrümmeln (und die Angreifer lassen das auch noch zu). Das ist absolut unrealisisch.
                            Es mag noch auf dem Papier gut aussehen aber das wars dann auch.

                            Persönlich vermute ich das im Fall des Falles die Polizei in die Kämpfe hineingezogen wäre.
                            Ich gehe auch nicht davon das ein NVA Soldat oder Rotarmist erstmal die Uniform auf mögliche Polizeikennzeichen gecheckt hätte wenn der im Morgengrauen eine bewaffnete Wache vor einen Objekt gesehen hätte. Da wäre wohl zuerst der Finger krumgemacht worden.

                            Gerade die aktuellen Konflikte so wie die jüngere Vergangenheot (siehe Balkan) zeigen das in unsere Zeit die Grenze zwischen regulären Kombatanten und anderweitig bewaffnet aktiven Kräften doch sehr fliessend ist.
                            Nicht umsonst verfügte der WP über sehr grosse Spezialeinheiten die das Hinterland des Gegeners infiltieren sollten. Ich denke unter anderen hier an Einheiten des Ministeriums für Staatssicherheirt der DDR und Soweitische Spetnaz.

                            Im Osten war die Sache dagegen sehr klar. Da waren alle bewaffneten Organe von der Volkspozei, über die Grenzer, Betriebskampfgruppen usw bis hin zur Volksarmee für die Verteidigung des Sozialismus vorgesehen.

                            Wie auch immer zum Glück ist dies alles reien Spekulation geblieben.

                            uraken

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                            • kato
                              Cold Warrior
                              • 03.03.2009
                              • 862

                              #29
                              Zitat von uraken Beitrag anzeigen
                              Ich habe den Eindruck das viele Vorschriften im Bezug auf den Einsatz des BGS und der Polizei im V-Fall bewusst sehr wage und "unrealistisch" gehalten worden.
                              Wieso vage?

                              §133b BRRG ist da recht eindeutig:

                              (1) Der Beamte kann für Zwecke der Verteidigung auch ohne seine Zustimmung zu einem anderen Dienstherrn abgeordnet oder zur Dienstleistung bei über- oder zwischenstaatlichen zivilen Dienststellen verpflichtet werden.
                              (2) Dem Beamten können für Zwecke der Verteidigung auch Aufgaben übertragen werden, die nicht seinem Amt oder seiner Laufbahnbefähigung entsprechen, sofern ihm die Übernahme nach seiner Vor- und Ausbildung und im Hinblick auf die Ausnahmesituation zumutbar ist. Aufgaben einer niedrigeren Laufbahngruppe dürfen ihm nur übertragen werden, wenn dies aus dienstlichen Gründen unabweisbar ist.
                              (3) Der Beamte hat bei der Erfüllung der ihm für Zwecke der Verteidigung übertragenen Aufgaben Gefahren und Erschwernisse auf sich zu nehmen, soweit diese ihm nach den Umständen und seinen persönlichen Verhältnissen zugemutet werden können.
                              (4) Der Beamte ist bei einer Verlegung der Behörde oder Dienststelle - auch außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes - zur Dienstleistung am neuen Dienstort verpflichtet.

                              Gültig seit 1977. Nicht anwendbar auf Zwangsverpflichtete gemäß Arbeitssicherstellungsgesetz von 1968. Seit 2008 wortgleich übertragen in das neue Beamtenstatusgesetz.

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                              • Ritchie 66
                                Cold Warrior
                                • 09.07.2011
                                • 444

                                #30
                                Verbund zur Bundeswehr und anderen Streitkräften wurde nie thematisiert, wäre aber selbstverständlich im Verteidigungsfall gewesen.
                                Hallo Flashdance,
                                ich habe bei den Amerikanern gearbeitet. Während meiner Zeit in Vilseck (1st Brigade 1st Armored Division) und Amberg (3rd Squadron 2nd Armored Cavalry Regiment) gehörten Angehörige des BGS zu den regelmäßigen Besuchern der genannten Standorte. BGS-Angehörige in amerikanischen Kasernen waren nicht`s ungewöhnliches und die Kontakte waren soviel ich mitbekommen habe dienstlich intensiv.

                                Gruß
                                Ritchie 66

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