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Aufgrund sehr vieler Anmeldungen im Forum, die offenbar nur dazu dienen, Informationen sowie Bilder und Dokumente abzugreifen, wurden die Anforderungen zum Ansehen und Herunterladen hochgesetzt, heißt, dies ist erst ab einer bestimmten Anzahl sinnvoller Beiträge möglich.
Selbstverständlich wird hier natürlich nicht mitgeteilt, ab wie vielen Beiträgen das Herunterladen möglich ist, da hierdurch nur Beiträge wie "Hallo!" in mehrfacher Ausfertigung verfasst werden. Die Anzahl der nötigen Beiträge liegt aber nicht all zu hoch und ist erreicht, wenn dieser Hinweis nicht mehr eingeblendet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Cold-War-Administratorenteam
Kurzplanübung Rittershausen (Truppenpraxis 1992) PzBtl in der ztl begr Vtdg
Ich werde die unerwünschten Artikel bei nächster gelegenheit entfernen. Vielleicht finde ich ja noch die OTL Peter Schäfer, von dem es ja nur zwei in der Geschichte der Bw gegeben haben wird
Ansonsten hoffe ich, dass die Vs-Nfd scans von historischen Dienstvorschirften nicht auch verschwinden, da wurde das BmVg ja auch aktiv über die letzten Jahre.
Die Artikel sind im Forum nicht "unerwünscht", aber es gibt klare rechtliche Vorgaben, wenn es um das Einstellen solcher Kopien geht. Es ist das gute Recht der Forenleitung, auf sowas hinzuweisen.
Warum du jetzt einen auf beleidigte Leberwurst machst, kann ich leider nicht nachvollziehen. Zumal es ja eine Möglichkeit zur Heilung des Sachverhaltes gibt, in dem du die erforderlichen Angaben lieferst.
Ich werde die unerwünschten Artikel bei nächster gelegenheit entfernen. Vielleicht finde ich ja noch die OTL Peter Schäfer, von dem es ja nur zwei in der Geschichte der Bw gegeben haben wird
Ansonsten hoffe ich, dass die Vs-Nfd scans von historischen Dienstvorschirften nicht auch verschwinden, da wurde das BmVg ja auch aktiv über die letzten Jahre.
Natürlich sind solche Artikel hier nicht unerwünscht, aufgrund der Rechtslage aber problematisch. Ich kann ehrlicherweise auch nicht sagen, wer hier die Genehmigung erteilen müßte.....Truppenpraxis oder Verfasser des Artikels?
Was die alten Dienstvorschriften anbelangt, so bin ich mir sicher, daß der Einsteller, der hier ein sehr angesehenes Mitglied ist, weiß, was er da tut. Einfach mal so auf blauen Dunst hier etwas einstellen, kann man ihm wohl kaum unterstellen.
Die Artillerietruppe nahm 1985/86 die Gliederung Artilleriestruktur 85 ein.
In dieser Struktur besteht das Panzerartilleriebataillon der Panzer-/Panzergrenadierbrigade aus
Stabs- und Versorgungsbatterie und 2 Panzerartilleriebatterien.
Das Bataillon hat weiterhin 18 Panzerhaubitzen 155mm M109G.
Wesentliche Neuerungen:
Die beiden schießenden Batterien haben je 2 Geschützzüge, der I. Zug mit 5, der II. mit 4 Panzerhaubitzen.
Feuereinheit ist nicht mehr das Bataillon, sondern der Zug. Jeder Zug hat einen eigenen Feuerleittrupp. Der Zugführer hat 1 MTW M113, der Feuerleittrupp 1 Feuerleitpanzer M113 .
Der Batteriechef einer Panzerartilleriebatterie führt im Gefecht "nur" noch die beiden Geschützzüge.
Für die Aufgaben der Artilleristischen Beratung der Kampftruppenbataillone und der Führung der (Vorgeschobenen) Beobachtungstrupps werden in der Stabs- und Versorgungsbatterie 4 Feuerunterstützungstrupps aufgestellt, die jeweils von einem Feuerunterstützungsoffizier (Hauptmannn) geführt werden. Von den 4 Feuerunterstützungsoffizieren ist im Frieden nur einer aktiv. Jeder Feuerunterstützungstrupp hat einen MTW M113.
Jede schießende Batterie hat im Frieden 6 Beobachtungstrupps, 4 mit dem Beobachtungspanzer M113 und 2 mit dem Beobachtungs- und Führungspanzer (Kanonenjagdpanzer ohne Kanone). Somit kann im Gefecht jeder Panzer-/Panzergrenadierkompanie der Brigade ein Beobachtungstrupp des Panzerartilleriebataillons zugeteilt werden.
Im Einsatz werden die Feuerunterstützungstrupps mit den ihnen unterstellten Beobachtungstrupps unmittelbar vom Panzerartilleriebataillon geführt.
Anmerkung: Der Begriff "Vorgeschobener Beobachtungstrupp" wird in der Artillerie Ende der 1980er Jahre ersetzt durch "Beobachtungstrupp", weil es nur noch diese gibt.
Wird das nicht in dem bekannten Lehrfilm auf youtube "Artillerie im Gefecht" behandelt?
Kann mich erinnern, dass hier was dabei ist mit "Unterstellungen und Abgaben" und die FUOs zugeteilt werden.
Da die gesetzte Frist von 18.00 Uhr mittlerweile um mehr als 3 Stunden überschritten wurde und keine Reaktion seitens "iconoclast" erfolgte, sah ich mich nun gezwungen, die entsprechenden Anhänge wegen des fehlenden Nachweises einer Genehmigung zu löschen.
Wird das nicht in dem bekannten Lehrfilm auf youtube "Artillerie im Gefecht" behandelt?
Kann mich erinnern, dass hier was dabei ist mit "Unterstellungen und Abgaben" und die FUOs zugeteilt werden.
Richtig, das ist die Szene, wo der - für diese Funktion deutlich zu alte - Bataillonskommandeur der Grenadiere seinen FUO mit dem Ruf "Wo ist mein Artillerist?" sucht.
Grennies sehen immer älter aus ;-)
Das macht die Luft im hinteren Kampfraum.
Spass beiseite: Dieser Herr, der da den OTL gibt, taucht meines Wissens in mehreren Lehrfilmen auf. Da geistert irgendwo ein Lehrfilm im Netz umher, der den Häuserkampf behandelt und wo deutlich erkennbar auf Schweinfurt angegriffen wird. Nein, nicht der mit dem Bahnbetriebswerk, ein anderer.
Die Artikel sind im Forum nicht "unerwünscht", aber es gibt klare rechtliche Vorgaben, wenn es um das Einstellen solcher Kopien geht. Es ist das gute Recht der Forenleitung, auf sowas hinzuweisen.
Warum du jetzt einen auf beleidigte Leberwurst machst, kann ich leider nicht nachvollziehen. Zumal es ja eine Möglichkeit zur Heilung des Sachverhaltes gibt, in dem du die erforderlichen Angaben lieferst.
Ich bin kein Stück beleidigt, dass sollte der Smiley ausdrücken. "Unerwünscht" sagte ich, weil dein Kollege Rex Danny kurz vorher sagte "Aufgrund dieser rechtlichen Problematik ist die Veröffentlichung von eingescannten Zeitungsartikeln in unserem Forum nicht erwünscht."
Ich freue mich über jede Seite historische Vorschriften die ich hier finden kann. Die Vorschriftenstellen vernichten die Dinger ja nur.
Die Artillerietruppe nahm 1985/86 die Gliederung Artilleriestruktur 85 ein.
In dieser Struktur besteht das Panzerartilleriebataillon der Panzer-/Panzergrenadierbrigade aus
Stabs- und Versorgungsbatterie und 2 Panzerartilleriebatterien.
Das Bataillon hat weiterhin 18 Panzerhaubitzen 155mm M109G.
Wesentliche Neuerungen:
Die beiden schießenden Batterien haben je 2 Geschützzüge, der I. Zug mit 5, der II. mit 4 Panzerhaubitzen.
Feuereinheit ist nicht mehr das Bataillon, sondern der Zug. Jeder Zug hat einen eigenen Feuerleittrupp. Der Zugführer hat 1 MTW M113, der Feuerleittrupp 1 Feuerleitpanzer M113 .
Der Batteriechef einer Panzerartilleriebatterie führt im Gefecht "nur" noch die beiden Geschützzüge.
Für die Aufgaben der Artilleristischen Beratung der Kampftruppenbataillone und der Führung der (Vorgeschobenen) Beobachtungstrupps werden in der Stabs- und Versorgungsbatterie 4 Feuerunterstützungstrupps aufgestellt, die jeweils von einem Feuerunterstützungsoffizier (Hauptmannn) geführt werden. Von den 4 Feuerunterstützungsoffizieren ist im Frieden nur einer aktiv. Jeder Feuerunterstützungstrupp hat einen MTW M113.
Jede schießende Batterie hat im Frieden 6 Beobachtungstrupps, 4 mit dem Beobachtungspanzer M113 und 2 mit dem Beobachtungs- und Führungspanzer (Kanonenjagdpanzer ohne Kanone). Somit kann im Gefecht jeder Panzer-/Panzergrenadierkompanie der Brigade ein Beobachtungstrupp des Panzerartilleriebataillons zugeteilt werden.
Im Einsatz werden die Feuerunterstützungstrupps mit den ihnen unterstellten Beobachtungstrupps unmittelbar vom Panzerartilleriebataillon geführt.
Anmerkung: Der Begriff "Vorgeschobener Beobachtungstrupp" wird in der Artillerie Ende der 1980er Jahre ersetzt durch "Beobachtungstrupp", weil es nur noch diese gibt.
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