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Kurzplanübung Rittershausen (Truppenpraxis 1992) PzBtl in der ztl begr Vtdg
AF = Allgemeiner Feuerkampf: Es werden Ziele bekämpft, die den Großverband als Ganzes betreffen.
FV = Feuerverstärkung. Z.B. schießen Teile des RakArtBtl oder das Feldartilleriebataillon nur für eine Brigade.
Beim FUO bin ich mir nicht nicht ganz sicher. Das PzArtBtl hatte ab Heeresstruktur 4-2 (etwa ab 1986) nur noch 2 Batterien mit je 9 Panzerhaubitzen, die wieder in zwei Feuerzüge aufgeteilt werden konnten. Wenn die Batteriechefs als FUO fungiert hätten, hätten wir nur noch 2 FUO gehabt. Ich meine mich erinnern zu können, dass der Dienstposten FUO extra ausgeworfen war. Auch die Fahrzeugausstattung der Batterien deutet daraufhin hin: 4 M 113 BeobPz, 2 Beobachtungspanzer auf Basis Kanonenjagdpanzer. Das würde exakt für 4 VB und 2 FUO pro Batterie und damit für 8 VB und 4 FUO im Bataillon ausreichen. Weitere 4 M 113 (FüFu bzw. FLt) in jeder Batterie waren für Batteriechef und FLtStelle vorgesehen.
RITERSHAUSEN scheint komplexer zu sein als DOLLBERGEN.
Gleich zwei Feindstöße gegen ACHOLZHAUSEN und GNODSTADT.
Den Sinn dieser abgewinkelten Stellung von PzGrenBtl 491, der Stlg b. SACHSENHEIM und PzBtl 494 zwischen ACHOLZHAUSEN und SACHSENHEIM leuchtet mir nicht ein.
Warum auf einmal alle Kräfte in den Westen werfen, während der Feind bei GNOSTADT nur vom PzGrenBtl 492 bekämpft wird?
AF = Allgemeiner Feuerkampf: Es werden Ziele bekämpft, die den Großverband als Ganzes betreffen. FV = Feuerverstärkung. Z.B. schießen Teile des RakArtBtl oder das Feldartilleriebataillon nur für eine Brigade.
Danke. Es entspricht also den heutigen Begrifflichkeiten DS/GS/R/GSR.
Sprachlich ist FV zwar an R (reinforcing) dicht dran, also der Vstk des Feuers einer anderen schießenden Einheit, aber deine Ausführung platziert es dichter am DS (Direct Support) eines TrTl.
Da kann sich natürlich auch etwas über die Zeit verschoben haben. Kennst Du noch die anderen Begrifflichkeiten, neben FV und AF, um die mit den heutigen Begriffen zu vergleichen und einzuordnen?
Wenn die Batteriechefs als FUO fungiert hätten, hätten wir nur noch 2 FUO gehabt. Ich meine mich erinnern zu können, dass der Dienstposten FUO extra ausgeworfen war.
Dann ist die Bw früher als ich dachte dazu übergegangen. In den Beispielbefehlen von Middeldorf (Taktik und Gefecht 1958, werde ich auch noch hochladen) wurden die Chefs als FUOs eingesetzt, wenn ich mich recht erinnere. Muss also danach geändert worden sein. Heute machen das die FustgZgFhr.
Waren die ABs in Gruppen aufgehängt?
Den Sinn dieser abgewinkelten Stellung von PzGrenBtl 491, der Stlg b. SACHSENHEIM und PzBtl 494 zwischen ACHOLZHAUSEN und SACHSENHEIM leuchtet mir nicht ein.
Ich habe da selbst nicht mehr im Detail reingeschaut, aber nach einem schnellen Blick auf die Karte meine ich dass 491 damit das Feuer in den Feuerraum verstärkt; Es ist wohl Absicht den Fd dort i.V.m Riegelstellung Riedenheim und Gegenangriff 293 zu stellen und zu zerschlagen. Die Stg bilden ja einen "Sack" in den der Fd reinfährt.
Mir ist noch nicht einmal die Absicht von PzBtl 494 klar.
Nach Süden ausweichen (ZZ: Zwischenziel, Obj: eigentliches Angriffsziel, wieso überhaupt Angriff?) und bei VZL FALKE erneut in Verteidigungsstellung gehen?
Und dafür hat der Kdr 3 Handlungsoptionen, die von seinem Stab ausgearbeitet wurden.
Verstehe ich trotzdem nicht. Feind drückt doch mit zwei Regimentern nach Süden. BMP-Rgt u. BTR-Rgt (+ selbstst PzBtl). Dann hat ja das BTR-Rgt allein schon durch die Verwendung eines Radpanzers schon einmal eine geringere Kampfkraft als ein
BMP-Rgt, oder etwa nicht?
Warum ohne Not so viel Raum aufgeben. Südlich des Maines b. OCHSENFURT ist hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzfläche, also wenig Wald. Schon allein schwer zu verteidigen.
Also ich finde das Szenario nicht besonders realistisch oder ich habe die grundlegenden Prämissen vielleicht nicht verstanden?
Ich habe da selbst nicht mehr im Detail reingeschaut, aber nach einem schnellen Blick auf die Karte meine ich dass 491 damit das feuer in den feuerraum verstärkt; Es ist wohl Absicht den Fd dort i.V.m Riegelstellung Riedenheim und Gegenangriff 293 zu stellen und zu zerschlagen.
Okay, verstanden, dann ist diese abgewinkelte Stellung eine Riegelstellung.
Also PzGrenBtl 491, ein nicht benannter Verband südlich von SACHSENHEIM und PzGrenBtl 494 bilden diesen "Sack" in dem das fdl Rgt vernichtet werden soll. Soweit so gut.
Und PzGrenBtl 494 hat den Sonderauftrag bei RITTERSHAUSEN zu verzögern (genau in diesen Raum stößt doch der Gegenangriff d PzBtl 493) und auf dem Weg dorthin ein Zwischenziel (ZZ) und ein finales Ziel (Obj) zu nehmen?
Auftrag PzBrig 49: Raum aufgeben, um Zusammenhang i.d. Verzögerung wieder herzustellen.
VZL FALKE soll begrenzt verteidigt werden PzBtl 494 soll vor dem Angriff von Folgekräften ausweichen. Einschließung bzw. Unterbrechung FmVerbindungen selbstständiger Entschluss, wo und wie
das Btl ausbrechen soll
Nach Süden ausweichen (ZZ: Zwischenziel, Obj: eigentliches Angriffsziel, wieso überhaupt Angriff?)
Aus der AdA, Lösungsvorschlag:
"PzBtl 494 soll vor dem Angr von FolgeKr auswch. Nach Einschließung/Unterbrechung der Fm-Verbindung ist selbstständig zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt, wo und wie das Btl ausbrechen soll."
Es handelt sich also um einen Ausbruch, deshalb die ZZ und AngrZ.
Warum ohne Not so viel Raum aufgeben.
Ich denke das ergibt sich aus dem Willen des Kdr den Zusammenhang der GefFü der Brig zu wahren. Würde der rest der Brig auf die nächste VL zurückttreten, wäre genau dieser Geschichte. Und da FmVbdg abgerissen, ergibt sich auch keine Gelegenheit außerhalb davon nach Lösungen zu suchen.
Dann ist die Bw früher als ich dachte dazu übergegangen. In den Beispielbefehlen von Middeldorf (Taktik und Gefecht 1958, werde ich auch noch hochladen) wurden die Chefs als FUOs eingesetzt, wenn ich mich recht erinnere. Muss also danach geändert worden sein. Heute machen das die FustgZgFhr.
Waren die ABs in Gruppen aufgehängt?
Das Buch von Middeldorf von 1958 bezieht sich auf die offene Kampfgruppengliederung der Heeresstruktur 1 und ist sicher nicht für die HStr. 4 anwendbar.
Die Batteriechefs als Verbindungsorgane finden sich auch noch 1967. Formulierung im Btlbefehl für die Verteidigung: „FArtBtl 75 – mit dem Btl aZa – mit 2 VB bei den GefVorposten, später bei 2. und 3. Kp sowie Chef 2. Bttr. bei BtlGefStd…“ (Joeden / Domröse, Führung und Befehl, Darmstadt 1967, S. 115). Zum Verständnis: FArtBtl 75 ist hier das Brigade-ArtBtl.
Die Ablösung der Batteriechefs bei den Kampftruppenbataillonen durch die FUO muss nach 1980 erfolgt sein. Im „Taschenbuch für Artilleristen“ von Speisebecher von 1977 taucht dieser Begriff noch nicht auf. Ich tendiere aber eher dazu, dass der FUO erst mit der Heeresstruktur 4 – 2 und der dabei erfolgten Umgliederung der Artillerie nach 1985 eingeführt wurde. Die Batteriechefs dürften mit der Führung und Versorgung den dann deutlich größeren Batterien ausgelastet gewesen sein.
Eine Zeitlang geisterte auch der Begriff des AVO – Artillerieverbindungsoffizier herum.
Waren die ABs in Gruppen aufgehängt?
Was meinst Du mit „AB in Gruppen“? Artilleriebeobachter? Die Beobachter waren gem. StAN in den Batterien vorgesehen.
Kennst Du noch die anderen Begrifflichkeiten, neben FV und AF, um die mit den heutigen Begriffen zu vergleichen und einzuordnen?
Neben dem oben schon genannten AF und FV gab es noch die „Unmittelbare Feuerunterstützung“ (UF), bei der Verbände der Kampftruppe unterstützt wurden. Beispiel: Das Brigadeartilleriebataillon schießt nur für Verbände der eigenen Brigade.
Im Anhang eine Kurzplanübung mit Lösungsvorschlag.
Ich gehe davon aus, dass die erforderlichen Genehmigungen zur Veröffentlichung der Zeitungsartikel bzw. -ausschnitte vorliegen. Ansonsten verstößt diese Art der Verbreitung gegen das Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3037), und kann in diesem Fall für den Forenbetreiber zu äußerst unangenehmen Folgen führen.
Aufgrund dieser rechtlichen Problematik ist die Veröffentlichung von eingescannten Zeitungsartikeln in unserem Forum nicht erwünscht; vgl. hierzu unsere »globale Ankündigung« vom 31.12.2015:
► http://www.cold-war.de/announcement.php?f=20 [25.11.2018; 13:30 Uhr]
Weitergehende Informationen findet man auch im folgenden Dokument des Bundestages:
Veröffentlichung von Presseartikeln im Internet ohne Genehmigung. Urheberrechtliche Implikationen
Az. WD 7 - 3000 - 007/17
25. Januar 2017
► https://www.bundestag.de/blob/496962...7-pdf-data.pdf [25.11.2018; 13:30 Uhr]
Ich werde die unerwünschten Artikel bei nächster gelegenheit entfernen. Vielleicht finde ich ja noch die OTL Peter Schäfer, von dem es ja nur zwei in der Geschichte der Bw gegeben haben wird
Ansonsten hoffe ich, dass die Vs-Nfd scans von historischen Dienstvorschirften nicht auch verschwinden, da wurde das BmVg ja auch aktiv über die letzten Jahre.
Zu den Ausführungen von Geograph brauche ich nichts weiter hinzufügen.
Ich möchte Iconoclast bitten, den Nachweis für die erforderlichen Genehmigungen hier bis spätestens 26.11.2018, 18.00 Uhr, zu erbringen, ansonsten werden die Anhänge ohne weitere Ankündigung gelöscht. Mein Portemonnaie ist nicht so groß, daß ich hier für andere womöglich die Scheine hinblättern muß.
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