Wer, steht in der jeweiligen Verordnung.
Fundstück auf Sowjetischen Übungsplatz.
Einklappen
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Naturschutzgebiete und andere Schutzgebiete haben ein bestimmtes Ziel.Zitat von Rex Danny Beitrag anzeigenIch weiß ja nicht, was mir diese komische Naturschutzverordnung sagen soll, aber wenn ich sie richtig gelesen habe, dann begehe ich schon eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich die ausgeschilderten Wanderwege zum Pinkeln verlasse. Also müßte ich der Verordnung nach ja auf den Wanderweg machen. Jetzt kommt aber eine andere Gruppe Wanderer vorbei und die regen sich (natürlich zu Recht) über dies auf. Und schon habe ich die nächste Ordnungswidrigkeit begangen (Pinkeln in der Öffentlichkeit !). Das nenne ich Catch 21, egal, was ich mache, es ist verboten.
Ach ja, den Weg verlassen, um Relikte vergangener Zeiten fotografisch für die Nachwelt zu erhalten, ist verboten, weil abseits der Wege. Die immer noch auch in den Naturschutzgebieten im Osten vorhandenen Altlasten der Russen und NVA hingegen sind erlaubt? Und wenn es auch nur Restkabel usw. aus nicht komplett entkernten Bunkern sind. Da kann ich nur sagen, typisch Deutsch.
Und mal ehrlich, wenn ich am Wochenende auf die Idee komme loszuziehen, weil das Wetter es erlaubt, kann ich mir nicht vorher noch sämtliche Naturschutzverordnungen durchlesen, zumal (wie im beschriebenen Beispiel) diese komplett bei der Behörde zu den normalen Dienstzeiten einzusehen sind. Solche Ausflüge werden spontan gemacht und der menschliche Verstand sagt mir genau, was ich darf und wo es aufhört, mit der Natur im Einklang zu stehen. Und Bilder von Bunkern oder Sprengschächten in Naturschutzgebieten, die nicht eingezäunt oder speziell als Privatbesitz ausgeschildert sind, zu machen, lasse ich mir nicht von solchen Verordnungen verbieten. Naturschutz ist gut, aber was nützt er dem Menschen, wenn dieser sie nicht nutzen darf bzw. nur von irgendwelchen Wegen aus sehen kann.
So, jetzt habe ich mich genug über diesen Quatsch aufgeregt und hoffe, daß hier wieder Ruhe einkehrt und der Weg in normalem Ton zum eigentlichen Thema zurückgefunden wird.
Grüße
Rex Danny
Sollte man meinen, dies wäre allgemein bekannt.
Welche, steht u.a. in der Verordnung.
P.S:: Betreten von fremden Eigentum ist dann eine andere Sache. Sollte aus dem gesunden Menschenverstand heraus grundsätzlich jedem bekannt sein.
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Hast du auch mal gelesen von wann die Urfassung ist ?Zitat von Thunderhorse Beitrag anzeigensteht u.a. in der Verordnung.
Mittlerweile geht man andere Wege und versucht das Gebiet zumindest teilweise Touristisch zu erschließen:
Da ist ein Öffentlicher Parkplatz mit einer Tafel über Flora und Fauna.
Da kann man zum Wurzelberg laufen ( was ziemlich Mühsam ist ) und kann auf der ehemaligen Sowjetischen Karte vom Übungsplatz den der Wanderverein wieder angemalt hat nachschauen wo man da wandern kann.
Eine Infotafel mit Wanderwegen und eine Beschreibung zu der Binnendüne hängt da auch noch.
Die Wege sind sehr breit und dienen auch als Brandschneisen. Da kommt man schon fast überall hin.
Die Totalreservate sind die Enden der Panzerschießbahnen, da will man gar nicht hin.
Und der Deckel, der ist nicht auf dem Platz Jüterbog Keilberg wo diese spezielle Verordnung gilt.
Bis das Land Brandenburg sein Waldgesetz an die anderen Bundesländer angepasst hat, konnte man bis kurz vor den Deckel mit dem Auto fahren.
Wenn man da mitreden will, sollte man vielleicht auch mal dagewesen sein.Gruss
Andreas
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Eine Verlinkung oder ein Bild wäre super. Beschreibe das mal etwas genauer. Ist das ein Geländemodell?Zitat von B.Man Beitrag anzeigenDa kann man zum Wurzelberg laufen ( was ziemlich Mühsam ist ) und kann auf der ehemaligen Sowjetischen Karte vom Übungsplatz den der Wanderverein wieder angemalt hat nachschauen wo man da wandern kann.
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Zitat von B206 Beitrag anzeigenIst das ein Geländemodell?
Das hat aber rein gar nichts mit den Sprengschacht zu tun und ist nicht mal auf dem gleichen Grundstück.gif)
Ja genau, ist so ein 3D Geländemodell. Inzwischen aber wieder von irgendwelchen Deppen kaputt gemacht.
oder hier
runterscrollen bis 505
Gruss
Andreas
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Kein Problem, machen wir ein neues Thema auf was passt.Zitat von B.Man Beitrag anzeigenDas hat aber rein gar nichts mit den Sprengschacht zu tun und ist nicht mal auf dem gleichen Grundstück.gif)
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Mach die Augen auf, Änderungshistorie:Zitat von B.Man Beitrag anzeigenHast du auch mal gelesen von wann die Urfassung ist ?
Wenn man da mitreden will, sollte man vielleicht auch mal dagewesen sein.
Einfach selbst mal schlau machen, es gibt genug Quellen, für alle möglichen Natur-, Landschaftsschutzgebiete und sonstiges:
Ein Link.
Heidehof West ist ein Wildnisgebiet in Deutschland. Das Wildnisgebiet Heidehof West liegt in Brandenburg.
Und ob da so ein Deckel oder sonst was, 3m oder 30m oder mehr entfernt von einem Weg ist.
Siehe auch Beitrag 28.
P.S.: Waldgesetz, wäre ein neues Thema.
So und nun mach gerne weiter.
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Warum sollte ich das tun ?Zitat von B206 Beitrag anzeigenKein Problem, machen wir ein neues Thema auf was passt.
Um noch mehr endlose Litaneien von dem Paragraphenreiter zu lesen ?
Da ist der Sinn eines Forums völlig dahin wenn man nur noch Links austauscht.Gruss
Andreas
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B-Man, lies mal Deinen Beitrag (Nr. 35), daruf bezog sich der Hinweis von B206.Zitat von B.Man Beitrag anzeigenWarum sollte ich das tun ?
Um noch mehr endlose Litaneien von dem Paragraphenreiter zu lesen ?
Da ist der Sinn eines Forums völlig dahin wenn man nur noch Links austauscht.
Bezüglich Regularien (§§), hinterfrag mal Dein Verhalten in der Natur.
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Angesichts hunderter Tonnen alter Munition aus 100 JahrenZitat von Thunderhorse Beitrag anzeigenhinterfrag mal Dein Verhalten in der Natur.
Quadfahrern
Motorcross Strecken über den Platz
Lastwagenladungen von Zivilisationsmüll
ja
das
sollte ich wirklich mal tun
Gruss
Andreas
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