Der BGS im Verteidigungsfall - Diskussion
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Ebenfalls O.T.:
Da wußte schon die Gegenseite, dass im V-Fall die Polizei mit aufzustellenden Alarmhundertschaften, ca. 40 000 Mann u.a. für den Objektschutz vorgesehen war. -
Was wäre wenn gewesen.!!!Siehe dazu:
In dem Titel 'Politikum Polizei' kommt der Leitgedanke dieser Arbeit schon zum Ausdruck: Polizei ist politisch. Polizeieinsätze anläßlich von Protestaktionen spielen sich nicht im 'luftleeren' Raum ab; Demonstrationen sind Teil des politischen Prozesses. Eingebettet in politische Konfliktkonstellationen wird vor, während und nach dem Protestereignis öffentlich um dessen Ausrichtung und Bewertung gestritten. Demonstranten werden als 'Politkriminelle', die mit der Rechtsordnung auf Kriegsfuß stehen, oder als 'Demotouristen', die nur Gewaltradau im Sinn haben, beschimpft.
Gesamtausgabe dieses Buches als PDF: http://www.hof.uni-halle.de/mar-win/...lizei_1998.pdf
Spiegel-Artikel zum Auftritt Schmidts vor seiner Polizei: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45142850.html
Literatur: Dietel, Alfred/ Gintzel, Kurt 1980: Die Polizei - Ausdruck staatlicher Macht. In: Gewerkschaft der Polizei (Hg.): Die Deutsche Polizei - Ihre Geschichte, ihre Gewerkschaft. Daten, Fakten, Meinungen. Hilden 1980, S. 59-103,
Ob das Hamburger Rathaus, wenn dort keine arbeitsfähige Verwaltung mehr vorhanden ist, noch ein "ziviles Objekt von militärischer Bedeutung" ist, wage ich zu bezweifeln. Eine vollständige Heimatschutzkompanie hätte man dafür sicher nicht verschwendet.
Was hätte das Territorialheer leisten können!!!
Beim Lesen der Passagen zum Kombattantenstatus, in dem PDF-Dokument konnte ich mir dann ein leichtes Grinsen nicht verkneifen.
Und die Gewerkschaft /-en waren auch Wandlungsfähig.
Wie schon ein anderer User schrieb.
Papier war gedulidig.
Im Ernstfall hätte sich manches relativiert.
Und der blieb uns allen, glücklicherweise erspart.
Sorry, Beitrag ist zum Kernthema natürlich O.T.:Einen Kommentar schreiben:
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Siehe dazu:1963 benutzte gerade in Hamburg Innensenator Helmut Schmidt (nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz am 1.2., den Länderpolizeien Kombattantenstatus zu geben) gegenüber seinen Polizisten so ziemlich die selbe Argumentationsschiene wie du in obigem Beitrag - und kam damit überhaupt nicht an.
Gerade aufgrund der Selbstverweigerung der Polizei, militärischen Objektschutz zu leisten....
In dem Titel 'Politikum Polizei' kommt der Leitgedanke dieser Arbeit schon zum Ausdruck: Polizei ist politisch. Polizeieinsätze anläßlich von Protestaktionen spielen sich nicht im 'luftleeren' Raum ab; Demonstrationen sind Teil des politischen Prozesses. Eingebettet in politische Konfliktkonstellationen wird vor, während und nach dem Protestereignis öffentlich um dessen Ausrichtung und Bewertung gestritten. Demonstranten werden als 'Politkriminelle', die mit der Rechtsordnung auf Kriegsfuß stehen, oder als 'Demotouristen', die nur Gewaltradau im Sinn haben, beschimpft.
Gesamtausgabe dieses Buches als PDF: http://www.hof.uni-halle.de/mar-win/...lizei_1998.pdf
Spiegel-Artikel zum Auftritt Schmidts vor seiner Polizei: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45142850.html
Literatur: Dietel, Alfred/ Gintzel, Kurt 1980: Die Polizei - Ausdruck staatlicher Macht. In: Gewerkschaft der Polizei (Hg.): Die Deutsche Polizei - Ihre Geschichte, ihre Gewerkschaft. Daten, Fakten, Meinungen. Hilden 1980, S. 59-103,
Ob das Hamburger Rathaus, wenn dort keine arbeitsfähige Verwaltung mehr vorhanden ist, noch ein "ziviles Objekt von militärischer Bedeutung" ist, wage ich zu bezweifeln. Eine vollständige Heimatschutzkompanie hätte man dafür sicher nicht verschwendet.Am Hamburger Rathaus stünden also keine Polizisten am MG, sondern eine Heimatschutzkompanie.Einen Kommentar schreiben:
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1963 benutzte gerade in Hamburg Innensenator Helmut Schmidt (nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz am 1.2., den Länderpolizeien Kombattantenstatus zu geben) gegenüber seinen Polizisten so ziemlich die selbe Argumentationsschiene wie du in obigem Beitrag - und kam damit überhaupt nicht an.
Gerade aufgrund der Selbstverweigerung der Polizei, militärischen Objektschutz zu leisten, wurde ja das Territorialheer auf Drängen der Länder in seinen Grundzügen geplant. Die Vorstellung der Landesinnenminister in den 60ern war in der Folge der Auseinandersetzung mit der GdP eh, das im V-Falle die örtlichen Territorialeinheiten im wesentlichen gefälligst den Schutz ziviler Objekte zu übernehmen hätten*. Am Hamburger Rathaus stünden also keine Polizisten am MG, sondern eine Heimatschutzkompanie. Zumindest sobald die Rotarmisten bis auf ein paar Kilometer rangekommen sind.
* von Schmidt hab ich da jetzt keine entsprechende Quelle, aber sein Kollege Schlegelberger gleich nebendran in Kiel polterte da 1964 schon ziemlich heftig in die Richtung.Einen Kommentar schreiben:
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Wie schon festgestellt ziemlcih vom Ursprungsthema abgetrifftet und auch dies ist mehr als O.T.:
NATO-Ebene mal außen vor.
Neben der Militärischen (im nationalen Bereich) gab/gibt es die Zivile Verteidigung im Nationalen Bereich (lag/liegt in der Zuständigkeit von Bundeministerien - Gesamtkoordinierung durch das BMI).
Unter Zivillverteidigung war/ist zu verstehen:
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen (Gesetzgebung, Rechtspflege, Abwehr von Gefahren und Beseitigen von Störungen die die Öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen ( BGSG/BPOLG, PloG der Länder BKAG, etc.)
- Zivilschutz
- Sicherstellung der lebenswichtigen Versorgung und Bedrafsdeckung
- Zivile Unterstützung der Streitkräfte
Hierin eingebunden war/sind die Polizeien der Länder.
Aufgabenfelder waren/sind u.a.:
- verkehrspolizeiliche Maßnahmen, Lenkung von Flüchtlingsströmen
- Hilfeleistung in Schadensfällen
- Abwehr subversiver Aktionen des "verdeckten Kampfes" und Schutz wichtiger Objekte vor Sabotage, Plünderung auch/und in Zusammenarbeit mit dem Territorialheer (und dies ohne Kombattantenstatus für die Länderpolizeien
- Übernahme von Fernmeldeaufgaben, Funksüprüchen, FS für Führungsebenen der zivilen Vereidigung
- Verelgung von Strafgefangenen
- Fahndung nach entflohenen Kriegsgefangenen
- Übergabe von feindlichen Soldaten, die die Waffen gestreckt haben an die Streitkräfte
- Amtshilfe
- Räumen und Sperren gefährdeter Gebiete, Objekten
....
All dies neben den friedensmäßigen, klassischen Aufgaben der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.
In der Zeit des ""Kalten Krieges"" ging man, je nach Einstufung von 3000 - 20 000 schutzwürdigen Objekten aus.
Das Territorialheer wäre personell nicht in der Lage gewesen diese Objekte alle zu schützen.
Als Lösungsmöglichkeiten bot sich an;
- Übernahme durch BGS- oder Landespolizeikräfte (Landespolizei ohne Kombattantenstatus)
- Aufstellung von BGS- und Landespolizeiobjektschutzeinheiten unter Rückgriff auf das Reservistenpotential der Streitkräfte
Berlin mit seinem Besonderen Status:
In einer Krise oder Kriegslage sollten die Bereitschaftspolizeiabteilungen, ab 1962 auch die sog. Notstandzüge (Einsatzbereitschaften) gegen angreifende und sie begleitende subversive Kräfte eingesetzt werden.
Die Kräfte der Polizei wurden in den Notfallplanungen seitens der Kommandeure nicht als Kampftruppe eingeschätzt bzw. eingeplant.
Die FPR lass ich mal außen vor.
Die Realität blieb uns allen erspart.Zuletzt geändert von Thunderhorse; 24.07.2012, 17:00.Einen Kommentar schreiben:
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Ich will mal versuchen, hier wirklich sachlich zu bleiben, obwohl mir dies schwer fällt.
Natürlich gibt es keine Quelle für einen Kombattantenstatus der Länderpolizeien. Nichtsdestotrotz wäre die Länderpolizei im V-Fall im Rahmen ihrer originären Aufgaben auch gegen militärische Einheiten eingesetzt worden.
Nehmen wir als Beispiel mal das Hamburger Rathaus. Ein ziviles Objekt, was primär durch Polizeieinheiten zu schützen gewesen wäre (wie viele andere Objekte auch). Nun baut man schön um das Rathaus herum MG-Stände an taktisch sinnvollen Positionen (muß ja, wofür sonst sind die MG42 gewesen?). Aber wofür brauche ich eigentlich MG-Stände? Das eigene Volk in den 80er Jahren im Kugelhagel von Sturmgewehren und Maschinengewehren untergehen lassen? Wohl eher nicht, da der Normalbürger sicher nicht das Rathaus gestürmt, sondern versucht hätte, aus der Stadt zu kommen. KPD-Horden u.ä. hat es auch nicht mehr gegeben, auf die hätte geschossen werden müssen bei einer eventuellen Erstürmung des Rathauses.
Nun kommt es wie es kommen muß, die Brigaden 7, 16 und 17 haben den angreifenden Truppen nicht standhalten können und die "Rote Flut" strömt in die Stadt. Wir befinden uns im V-Fall, die Polizei schützt zivile Objekte. Und jetzt passiert es. Der erste Rotarmist, der zweite Rotarmist und auch noch weitere Rotarmisten betreten den Hamburger Rathausmarkt. "Oha !", denken jetzt die eingesetzten Polizeibeamten, "Das sind ja richtige Soldaten. Gegen die dürfen wir ja gar nicht antreten. Na, dann mal schnell den Schutz dieses zivilen Objektes aufgeben, die Waffen wegwerfen und die Herrschaften ins Rathaus geleiten, damit sie sich im Gebäude nicht verlaufen." Glaubst Du allen Ernstes, das wäre so gemacht worden? Welcher Bürger und vor allem welcher Polizeibeamte hätte dafür Verständnis gehabt? Ich soll meine Stadt schützen, aber wenn Olivgrün auftaucht, darf ich nicht mehr schützen? Ich habe meine Bürger zu schützen, d.h. ich schieße auch auf den Rotarmisten, weil dieser erstens auf mich schießen wird (dem ist egal, ob Polizei oder Militär, Hauptsache Uniform) und zweitens er auf die umherlaufenden Zivilisten auch keine Rücksicht nehmen wird. Sein Primärziel ist die Eroberung des Rathauses.
Außerdem wollen wir auch mal festhalten, daß eine Stadt eigentlich bis auf Kasernenanlagen nur aus zivilen Objekten besteht, angefangen beim Rathaus, über den Fernsehturm bis hin zu einzelnen Wohn- und Reihenhäusern. Und somit kann ich auch eine Stadt schon am Stadtrand schützen. Die Kasernen bräuchte die Polizei nicht schützen, weil nicht zivil.
Was hätte die Bundeswehr eigentlich gemacht, wenn ein Krieg nicht nach Dienstvorschrift verlaufen wäre? Schnell eine neue Dienstvorschrift erlassen, durchdiskutiert und in den Umlauf gebracht? Dienstvorschriften sind wirklich toll, nur leider ist die Realität oft nicht mit Vorschriften vereinbar. Wobei dies auch für die PDV gilt.
Und da Du ja so sehr Wert auf Zitate legst: „Die Streitkräfte dienen zur militärischen Abwehr eines von außen kommenden Angreifers mit Kombattantenstatus.“ "Demgegenüber schützt die Polizei die innerstaatliche Rechts- und Friedensordnung gegen Störer und wehrt Gefahren ab."
Also für mich verstößt der bewaffnete Rotarmist auf dem Rathausmarkt eindeutig gegen die Rechtsordnung. Die Friedensordnung kann nicht mehr geschützt werden, da wir im V-Fall sind. Und unstrittig ist wohl auch, daß der Rotarmist ein Störer und eine Gefahr ist, die abgewehrt werden muß. Und natürlich bleibt der Polizei ja gar keine andere Wahl mehr, als hier mit G1 und MG42 zu agieren, weil die P6 und MP5 ein wenig unterbewaffnet gewesen wären. Wenn der Rotarmist den Rathausmarkt betritt, bedeutet dies, unsere Streitkräfte (zumindest in und um Hamburg herum) gibt es nicht mehr und wer soll den Rotarmisten nun aufhalten? Da wäre wohl nicht mehr viel geblieben, oder?
Du willst eine belegbare Quelle? Knapp 30 Jahre uniformierte Berufserfahrung sollten als Quelle wohl reichen oder was glaubst Du, woher ich weiß, daß diese Waffen eingelagert waren? Ein Haus der offenen Tür gab es auch bei der Polizei nicht. Ich glaube, da wurden eher bei der Bundeswehr Waffen und Munition durch die RAF entwendet. Aus Polizeibeständen ist mir da nichts bekannt.
Wie schon gesagt, ich zweifel nichts von dem an, was Du geschrieben hast. Aber Theorie und Praxis sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel.
Grüße
Rex DannyZuletzt geändert von Rex Danny; 24.07.2012, 14:28.Einen Kommentar schreiben:
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Das ist kein Fakt, sondern eine Behauptung von Dir, für die Du bisher keinen Beleg geliefert hast. Nur weil die Polizei lange über Granatwerfer, Sonderwagen und MG verfügte, ist das kein Beweis für eine geplante Kriegsverwendung. Du solltest Dir mal Gedanken, über die tatsächliche Verwendung von geschlossenen Polizeieinheiten im V-Fall machen - Stichworte Schutz ziviler Objekte usw.
Ich habe für den Nichtkombattantenstatus der Länderpolizei oben die AnwFE 150/100 zitiert, diese Vorschrift ist von 1981 mit Berichtigungsstand 1988 - also nicht von 1950 oder 1960.
Ich wiederhole nochmal: Die Länderpolizei wäre nicht gegen kombattante Gegner eingesetzt worden.
Zitat dazu:
„Die Streitkräfte dienen zur militärischen Abwehr eines von außen kommen-den Angreifers mit Kombattantenstatus.9“ Demgegenüber schützt die Polizei die innerstaatliche Rechts- und Friedensordnung gegen Störer und wehrt Gefahren ab."
Quellen dazu: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik
Deutschland, Bd. III, 1988, § 78 Rdnr. 24 (S. 990); - Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und Ordnungsrecht, 2002, S. 86 ff.; - Hans Lisken/Erhard Denninger (Hg.), Handbuch des Polizeirechts, 3. Aufl., 2001, S. 204 ff.
Ich werde diese Diskussion hier abschließen, da Du mir keine tragfähige Quellenangabe für einen Kombattantenstatus der Länderpolizei geben kannst.
Wenn wir nach Deiner Meinung am Thema vorbeischreiben, gibt es einen Moderator, der das Thema trennen kann und an anderer Stelle fortführen kann.Einen Kommentar schreiben:
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@Nemere:
Ich zweifel Deine Ausführungen in keinster Weise an. Jedoch sollte mal zwischen Geschriebenem und Tatsächlichem unterschieden werden. Den Warschauer Pakt hätte es kaum interessiert, ob die Polizei nun Kombattantenstatus hatte oder nicht.
Es ist Fakt, daß beim Einmarsch des Warschauer Paktes die Hamburger Bereitschaftspolizei zur Verteidigung der Stadt eingesetzt worden wäre. Dafür waren die Sturmgewehre und die Maschinengewehre vorgesehen. Das wurde im 3.Reich je ebenso gemacht. Auch da hatten die Polizeibataillone neben regulären Wehrmachtstruppen gekämpft.
Es ist wohl kaum vorstellbar, daß die Polizei (hier nun die Hamburger) beim Eintreffen des "Russen" freundlich die Tür geöffnet, alle Waffen beiseite gelegt und ihn hereingebeten hätte, während einen Straßenzug weiter der Panzergrenadier bis zum Umfallen gekämpft hätte. Das ist doch wohl illusorisch, oder? Und viele Deiner angegebenen Quellen beziehen sich auf die 50er und 60er Jahre. Ich aber spreche von Mitte bis Ende der 80er Jahre. Da gab es schon lange nicht mehr die Gefahr eines KPD-Aufstandes ect.
@Horner:
Nein, zum Nachlesen habe ich nichts. Aber ich habe meine Augen und Ohren und weiß, wovon ich hier schreibe.
@alle:
Wir sind hier gerade dabei, das eigentliche Thema, die Standorte des BGS im Jahre 1989 völlig in den Hintergrund treten zu lassen. Mir geht es hier nur darum, über die einzelnen Standorte etwas über die Schließungsdaten, Auflösungen der stationierten Einheiten, Strukturen vor und nach den Reformen usw. zu erfahren. Ach ja, und natürlich viele Bilder der von mir noch nicht besuchten Liegenschaften zu bekommen.
Was wir hier gerade machen, wäre während unserer Schulzeit in einem Deutschaufsatz vermutlich so kommentiert worden: "Sehr schön recherchiert und geschrieben, aber leider völlig am Thema vorbei !" Aus diesem Grunde schlage ich vor, wieder zum eigentlichen Thema zurückzukehren.
Grüße
Rex DannyZuletzt geändert von Rex Danny; 24.07.2012, 08:01.Einen Kommentar schreiben:
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Zum Beispiel deswegen, weil folgende Behauptung einfach falsch ist:
Die Länderpolizeien hatten KEINEN Kombattantenstatus! Sie hätten bei Auftreten regulärer Streitkräfte des Warschauer Paktes sofort ausweichen müssen, um keine kriegsvölkerrechtlichen Probleme für sich hervorzurufen. Ich zitiere nochmals aus der AnwFE 100/500 – Das Heer in der militärischen Landesverteidigung (Bonn 1981), Anl. 7, Rechtliche Gesichtspunkte beim Schutz von Räumen und Objekten:In der Zeit des Kalten Krieges wären im Ernstfall alle vorhandenen geschlossenen Verbände der Länderpolizeien sowie des BGS in die Landesverteidigung mit einbezogen worden. .... hätte man im Westen alles zum Gegenhalten auf die Beine gestellt, was möglich gewesen wäre.
Nr. 26: "Wenn sich militärische Streifen von Angehörigen der Polizei .... begleiten lassen, ist zu berücksichtigen, daß Polizeikräfte der Länder keinen Kombattantenstatus haben. Die militärische Streife hat infolgedessen ggf. den Rückzug der Polizei zu decken."
Das es bei der Polizei Sturmgewehre (G 1, G 3, G 8) und MGs gab und in vielen Fällen immer noch gibt, ist doch wirklich nichts Neues.
Literatur dazu z.B.: Uebe, Werner: Taschenbuch der Polizeitechnik, Boorberg-Verlag, Stuttgart, 1. Auflage 1982.
Hier sind z.B. ab S. 381 beschrieben: G 1, G 3, G 8 jeweils mit dem Verwendungszweck: Eigensicherung, besondere Einsatzsituationen, Sonderwaffe für Polizeieinsätze. Ab S. 336 finden wir das "Maschinengewehr" mit dem Hinweis: "Kriegsfertigung und Fa. Rheinmetall". Angegeben ist die Verwendung auf Zweibein und als schweres MG auf Lafette.
Die Granatwerfer der BePo waren 1982 bereits ausgesondert (erfolgte in den 1970er Jahren), dagegen sind in dem erwähnten Taschenbuch sehr wohl noch die Handgranaten als Polizeibewaffnung aufgeführt (S. 340 f.). Geführt wurde damals von der Polizei die DM 51 der Bundeswehr.
Wenn man sich die alte VfdP 1, den Vorläufer der PDv 100, aus den 1950er und 1960er Jahren hernimmt und dort z.B. das Kapitel "Außergewöhnlicher Sicherheits- und Ordnungsdienst (ASOD)" studiert, stellt man sehr schnell fest, daß hier fast 1:1 die Anschauungen der Weimarer Republik zum Thema "Polizeikampf" übernommen wurden. Man hat nur den Begriff "Polizeikampf" der Anfang der 1950er Jahre bei Aufstellung der Bereitschaftspolizei durchaus noch gängig war, den neuen Zeiten angepasst. Man sollte nicht vergessen, daß die Aufstellung der BePo sehr stark von dem Gedanken beeinflusst war, eine Polizeitruppe zur Bekämpfung grösserer Unruhen zur Hand zu haben. Man dachte dabei natürlich vor allem an Aufstände usw., die von kommunistischen Gruppen in der Bundesrepublik ausgelöst werden konnten, die KPD wurde schließlich erst 1956 verboten.
Diese Auffassungen zur Verwendung der BePo vor allem bei der Bekämpfung von bürgerkriegsähnlichen Zuständen wurden sehr stark von den Erfahrungen der 1920er Jahre (Ruhrkampf, Hamburger Aufstand, Kämpfe um Leuna usw.) geprägt und finden sich auch in der entsprechenden Polizeifachliteratur der 1950er und 1960er Jahre wieder. Beispiele:
Herbert Scheffler, Polizeirat: Merkblätter über Polizeiverwendung. Der Polizeikampf, Lübeck 1958.
Herbert Scheffler, Schutzpolizeidirektor: Polizeiverwendung. Richtlinien für den Einsatz im Großen und Außergewöhnlichen Sicherheits- und Ordnungsdienst, Bd. I, H. 1, 12. vollständig neu bearbeitete Aufl. Lübeck 1970.
Alfons Illinger: Der Unterführer in der Polizeiverwendung. Ein polizeitaktisches Lehr- und Übungsbuch für Einzel- und Truppenpolizei. Neubearbeitet von Wilhelm Schell, Polizeirat, 11. erweiterte Aufl. Lübeck 1962.
Wilhelm Schell, Polizeirat i.R.: Polizeiverwendung. Erster Teil. Die taktische Grundausbildung (VfdP 1, Ziffern 1–153), Hamburg 1966.
Diese Entwicklung ist recht gut bei Wikipedia beschrieben;
Trotzdem bleibt es Tatsache, daß die Bereitschaftspolizei nie für einen militärischen Einsatz vorgesehen war und auch nie einen Kombattantenstatus hatte.Einen Kommentar schreiben:
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Moin zusammen,
da laust mich aber am frühen Morgen der Affe
Sturmgewehre G1 und Maschinengewehre MG42 sauber eingemottet in der Waffenkammer der Hamburger Bereitschaftspolizei, das Thema wird ja immer interessanter und was da nicht alles an das Tageslicht kommt
Hast Du darüber vielleicht einen Artikel zum lesen Rex Danny ?
Gruß
HornerEinen Kommentar schreiben:
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Ich verstehe hier gar nicht, warum so intensiv ins "Klein-Klein" gegangen wird.
In der Zeit des Kalten Krieges wären im Ernstfall alle vorhandenen geschlossenen Verbände der Länderpolizeien sowie des BGS in die Landesverteidigung mit einbezogen worden. Wenn aus dem Osten die Truppen, die ja ein vielfaches mehr an Personal und Material als der Westen hatten, einmarschiert wären, hätte man im Westen alles zum Gegenhalten auf die Beine gestellt, was möglich gewesen wäre.
In den 80er Jahren lagen in der Waffenkammer der Hamburger Bereitschaftspolizei sauber eingemottet Hunderte von Sturmgewehren G1 und Maschinengewehren MG42 (richtig MG42, nicht MG3). Die waren zwar seit Jahren nicht mehr genutzt worden, aber sie waren bis Ende des Kalten Krieges voll funktions- und einsatzfähig. Bei den MG42, die aus Wehrmachtsbeständen stammten, waren alle Zeichen und Symbole aus der Zeit des 3.Reiches entfernt worden.
Grüße
Rex DannyEinen Kommentar schreiben:
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[QUOTE=Ritchie 66;26676]Hallo Nemere und Thunderhorse,
vielen Dank an euch beide für den interessanten Disskus! Letzdendlich bleibt der "alte BGS" eine polizeiliche Einheit derren "Wirkmöglichkeiten" dementsprechend begrenzt in einem militärischen Konflikt gewesen währe. Nichtsdestotrotz waren diese paramilitärisch ausgerichteten BGS-Abteilungen in begrenztem Umfang sicher in der Lage mit irregulären militanten Gruppen oder eingesickerten Kräften ein Gefecht zu führen. Aufgrund der fehlenden schweren Unterstüzungswaffen und Nachschub nur in begrenzten Umfang.
Der BGS war nicht mit militärischer Gewalt ausgestattet.
Die immer wieder genannte "polizeiliche Pufferfunktion" zwischen NATO-Truppen und denen des Warschauer Paktes halte ich für ilusorisch. Aus welchem Grund hätte die Anwesenheit von BGS-Einheiten an der Demarkationslinie "deeskalierend" auf den Warschauer Pakt wirken sollen. Auf diese Seite hätte der BGS doch nur als "Teil des ganzen" gewirkt.
Ob illusorisch oder nicht. Diese Funktion hatte der BGS bis quasi November 1989.
Sonst hätte man gleich ab 1956 die Bundeswehr für die Grenzüberwachung/Grenzsicherung einsetzen können, was jedoch politisch nicht gewollt war.
Nicht umsonst wurden hier die entsprechenden Pufferzonen (1 km, 5 km Bereiche für Militär) eingerichtet.
Seitens der Planungen ging man auch nicht davon aus, dass es gleich zu einem ""großen Showdown"" kommt.Einen Kommentar schreiben:
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Die BW hat auch hier einiges vom BGS zunächst übernommen (nicht nur Personal und Material) und peu a peu angepaßt.Dem kann ich nicht zustimmen. Es gab leider keine "Infanteriebrigaden", an denen man sich hätte ausrichten können. Die wenigen "Grenadierbrigaden", die Ende 1944 bei der Wehrmacht aufgestellt wurden, waren nichts anderes als verstärkte Infanterieregimenter, denen man vor allem aus Propagandagründen die Bezeichnung "Brigade" gab.
Man sollte bei der Entstehung der ersten Struktur nicht zu kurz schauen.
Eher wesentlich weiter in der Geschichte zurück gehen.
Infanteriebrigade mit 2 Regimentern = BGS-Gruppen, je 3 Btl. = BGS-Abt., je 3 Kompanien = BGS-Hundertschaften, 1 Stabs-Kp. = Stabs-Hundertschaft, 1 Poinierbtl. = BGS-Bau Abt..
Dazu technische Einheiten, Verwaltung, etc..
Die Dienstgrade gehen zurück bzw. weisen auf die Zeit der Gendarmerie, der Land- und Grenzjäger.
Die "frühen" Vorschriften des BGS und der Bereitschaftspolizei lassen sich ziemlich direkt aus den Vorschriften der ehemaligen kasernierten Landespolizei der Weimarer Republik ableiten, die 1935 zum größten Teil in die Wehrmacht überführt wurde.
Ja und hier hat man zunächst das Rad nicht Neu erfunden, dazu fehlte die Zeit.
Die Vorschriften der Bundeswehr kamen aus vielen Quellen: Schießvorschriften der Artillerie z.B. waren anfangs 1:1 Umsetzungen der Wehrmachtsvorschriften. Führungsvorschriften auf Bataillonsebene dagegen orientierten sich zwangsläufig von Anfang an den Regularien der NATO, da hier durch StANAG z.B. einheitliche Befehlsmuster vorgegeben waren, ähnliches galt für Fernmeldevorschriften.Zuletzt geändert von Thunderhorse; 23.07.2012, 21:45.Einen Kommentar schreiben:
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Hallo Nemere und Thunderhorse,
vielen Dank an euch beide für den interessanten Disskus! Letzdendlich bleibt der "alte BGS" eine polizeiliche Einheit derren "Wirkmöglichkeiten" dementsprechend begrenzt in einem militärischen Konflikt gewesen währe. Nichtsdestotrotz waren diese paramilitärisch ausgerichteten BGS-Abteilungen in begrenztem Umfang sicher in der Lage mit irregulären militanten Gruppen oder eingesickerten Kräften ein Gefecht zu führen. Aufgrund der fehlenden schweren Unterstüzungswaffen und Nachschub nur in begrenzten Umfang.
Die immer wieder genannte "polizeiliche Pufferfunktion" zwischen NATO-Truppen und denen des Warschauer Paktes halte ich für ilusorisch. Aus welchem Grund hätte die Anwesenheit von BGS-Einheiten an der Demarkationslinie "deeskalierend" auf den Warschauer Pakt wirken sollen. Auf diese Seite hätte der BGS doch nur als "Teil des ganzen" gewirkt.
Ritchie 66Zuletzt geändert von Ritchie 66; 23.07.2012, 21:08.Einen Kommentar schreiben:
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