Der BGS im Verteidigungsfall - Diskussion
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Das stimmt. Die, die keine Vorzeit (vor der Polizeiausbildung hatten) vorweisen konnten, hätten theoretisch (wurde nur /glaube ich/ nicht durchgezogen) noch zur Bundeswehr müssen, wenn sie bei uns (LAPO) wieder gekündigt hätten. Die Neurechtler beim BGS (war ich ja auch) natürlich auch bei Kündigung (da kenne ich einen Fall, bei dem es durchgezogen wurde).Ich meinte auch nicht den "Ersatzdienst" in dem Sinne der VO und Gesetzmäßigkeit, sondern im wörtlich übertragenen Sinne....statt BW >>woanders geleistet und wird nicht mehr zur BW eingezogen. -
Auch Beamte "Neuen Rechts" mußten, wenn diese beim BGS nach einer bestimmten Zeit kündigten nicht mehr zur Bundeswehr.Das paßt schon. Es ist aber Wortklauberei. Natürlich war es eine Art Ersatzdienst, da diese PVB (Altrechtler) n i c h t zum Wehrdienst eingezogen wurden (ebenso wie der Zoll) und somit ist und bleibt es eine Art Ersatzdienst für den Wehrdienst. Bei den Polizeien der Länder war ja die spätere Übernahme als BAL Ziel und Weg, deshalb kam der Wehrdienst nie in Frage. Wurde aber "zu früh" (die Fristenregelung kenne ich nicht mehr/ist zu lange her) gekündigt, mußte sogar noch eine prozentuale Zeitspanne bei der BW "gedient" werden.
Gleiches galt bei den Länderpolizeien.
Diese wurden zwar an die Erfassungsämter gemeldet jedoch ist mir kein Fall bekannt, wo einer nachdienen mußte, auch nicht prozentual.
Ersatzdienst mit Verpflichtung min. 25 Jahre wurde/konnte geleistet werden beim THW, Feuerwehren, Zivilschutz, etc..Einen Kommentar schreiben:
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Das paßt schon. Es ist aber Wortklauberei. Natürlich war es eine Art Ersatzdienst, da diese PVB (Altrechtler) n i c h t zum Wehrdienst eingezogen wurden (ebenso wie der Zoll) und somit ist und bleibt es eine Art Ersatzdienst für den Wehrdienst. Bei den Polizeien der Länder war ja die spätere Übernahme als BAL Ziel und Weg, deshalb kam der Wehrdienst nie in Frage. Wurde aber "zu früh" (die Fristenregelung kenne ich nicht mehr/ist zu lange her) gekündigt, mußte sogar noch eine prozentuale Zeitspanne bei der BW "gedient" werden. Heute ja kein Thema mehr. Das die letzten Altrechtler so gegen 85 den BGS verließen, bekam ich noch von einigen Kollegen mit. Manche sind noch auf die Schnelle zu einer Länderpolize (einen Fall kenne ich noch>Wechsel nach Berlin) gewechselt. Die Regelungen waren natürlich einheitlich beim BGS. Das war sicherlich mißverständlich von mir ausgedrückt. Ich meinte die zum Teil sehr unterschiedlichen "Klimazustände" (natürlich immer im engen Zusammenhang mit den jeweiligen Führungen) der BGS-Abteilungen. Bodenteich war damals Schliff (klar A 1) , und einige Abteilungen waren recht human (ich habe z.B. nie etwas Negatives von Lüneburg oder Braunschweig gehört). Es gab aber auch extrem straffe Abteilungen, bei denen sich selbst die, die dort in der Nähe beheimatet waren, überlegten, ob sie sich da hin versetzen lassen wollten. Mir geht es auch nichtt um Besserwisserei. Ein Austausch mit Insidern ist toll. Erlebtes lebt aber von der Vielfältigkeit des unterschiedlich Erlebten. Ich kann nur für mich und meinen Jahrgang (Einstellung) sprechen. Mir hat es im Leben nie geschadet (nur Nutzen) und es hat Spass gemacht, auch wenn es manchmal elende Schinderei war und man den Spruch "Polizei des Bundes" als Witz angesehen hat, da man fast nur militärische/paramilitärische Dinge tat. Ich habe mich für meine Person zum kompletten Neustart bei einer Länderpolizei entschieden (das war auch gut so) und der ein oder andere Kamerad (Kollege) tat es mir gleich und man sieht sich hin und wieder dienstlich. Für mich war es nach Kündigung ein Neustart mit kompletter Ausbildung (später Studium), einige wurde durch den Übernahmevertrag (hatten einige Bundesländer mit dem Bund/ich glaube Hessen/NRW/NS und ich meine ohne sicher zu sein auch Hamburg) "übernommen" und warteten bis zu diesem Zeitpunkt.Einen Kommentar schreiben:
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Beim BGS war es nicht überall anders sondern einheitlich geregelt.Natürlich kann man Realität vertragen, aber Fakt ist, das erlebte Dinge erlebt sind und bleiben. Die Altrechtler sind Wachmeister/Oberwachmeister gewesen und haben statt BW den BGS-Dienst geleistet. Die sind erst nach 1980 "ausgeschwitzt" worden. In der Regel waren es Kraftfahrer. Auch muss man soviel Toleranz aufbringen, dass es überall anders war. Bei uns war es damals z.B. auch bekannt, dass es in Goslar beim BGS noch wesentlich härter wa als anderswo (da war ich nicht) Die Dinge sind erlebt und Realität. Ich bin ebenfalls 35 Jahre im öffentlichen Dienst und weiß wovon ich spreche. Glücklicherweise habe ich mir Toleranz bewahrt
Den letzten Wachtmeistern/Oberwachtmeistern wurden zum Schluß hin (auslaufendes Modell ""altes Recht"") in einem Kurzlehrgang noch die Möglichkeit gegeben den Dienstgrad Hauptwachtmeister zu erreichen und damit aus dem Dienst auszuscheiden.
Hintergrund diese PVB hatten keine Verwendung auf Planstellen Gruppenführer oder stellv. Gruppenführer bzw. in Fachbereichen und waren auch nicht für die Zulassung zum BaL-Lehrgang vorgesehen.
Und nochmal. Die WA bzw. OWA/HWA haben keinen Ersatzdienst für die BW geleistet.
Es waren PVB auf Widerruf mit freiwilliger Verpflichtungszeit.
Ausgeschwitzt wurde keiner die gingen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in die Berufsförderung und verließen zum Ende ihrer Verpflichtungszeit den BGS.
Die letzten dieser PVB verließen den BGS im Jahre 1985.
Toleranz brauchts dazu sicherlich nicht, eher ein fundierteres Hintergrundwissen.
P.S.: Die Ausbildung war einheitlich geregelt und in den entsprechenden GSA A I bzw. II nach einem Lehrplan durchzuführen. Das gleiche galt auf die damalige Zeit bezogen für das zweite Dienstjahr in den GSA E.Zuletzt geändert von Thunderhorse; 22.08.2012, 20:06.Einen Kommentar schreiben:
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@ zaagstra:
Beamter auf Lebenszeit, d.h. ohne Kündigungsmöglichkeit bzw. Auslaufdatum. In der Bundeswehr ist das Äquivalent BS / Berufssoldat.Einen Kommentar schreiben:
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Natürlich kann man Realität vertragen, aber Fakt ist, das erlebte Dinge erlebt sind und bleiben. Die Altrechtler sind Wachmeister/Oberwachmeister gewesen und haben statt BW den BGS-Dienst geleistet. Die sind erst nach 1980 "ausgeschwitzt" worden. In der Regel waren es Kraftfahrer. Auch muss man soviel Toleranz aufbringen, dass es überall anders war. Bei uns war es damals z.B. auch bekannt, dass es in Goslar beim BGS noch wesentlich härter wa als anderswo (da war ich nicht) Die Dinge sind erlebt und Realität. Ich bin ebenfalls 35 Jahre im öffentlichen Dienst und weiß wovon ich spreche. Glücklicherweise habe ich mir Toleranz bewahrtEinen Kommentar schreiben:
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Falsch:
Zu Deiner Zeit konnte man seinen Wehrdienst nicht mehr beim BGS ableisten. Jedoch bestand die Möglichkeit, ich hatte es schon geschrieben, sich zu Verpflichten. Dannach in Berufsförderung oder eventuell Übernahme als BaL.
Mit der Ableistung der Dienstzeit war man anschleißend frei von der Wehrpflicht.
Das waren die sog. Beamten altes Recht (gibts heute noch einige aus jener Zeit bei der BuPo), ab 1976 die Strukturreform, Beamte neues Recht (Einstellung mit dem Ziel BaL) dazu hast Du dann gezählt.
So mal grob.
P.S.: Zeitsoldaten gab es nicht beim BGS. Ebensowenig wie es Soldaten beim BGS gab, auch wenn dies die Presse öfters so geschrieben bzw. heute noch ab und an aus Unwissenheit schreibt.
P.P.S.: Wer angeblich so hart ausgebildet wurde muß auch die Realität ertragen können.Zuletzt geändert von Thunderhorse; 22.08.2012, 16:55.Einen Kommentar schreiben:
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Hallo, Flashdance !
Das Problem ist einfach, daß Du da Sachen schreibst, die nicht so ganz stimmig sind und hier aber auch Leute sind, die es besser wissen, da ebenfalls vom Fach.
Es geht mit den "Altrechtlern" schon los. Wehrdienst ist Wehrpflicht. Wenn ich richtig liege, waren es Mitte/ Ende der 70er Jahre schon 15 Monate, oder? Jedenfalls kann bei Auslauf des Gesetzes im Jahre 1974 dann 1978/ 1979 kein "Altrechtler" mehr dabei gewesen sein. Die Kollegen, die Du meinst, sind Zeitsoldaten gewesen, daher auch die Möglichkeit der Berufsförderung. Mit Unterschrift unter den Zeitsoldatenvertrag ist der Status "Altrechtler" erledigt gewesen.
Was es allerdings Ende der 70er Jahre/ Anfang - Mitte der 80er Jahre häufig gab, war, daß viele beim BGS angefangen haben und nach 6 oder 8 Jahren (die genaue Zeit kenne ich nicht mehr) die Möglichkeit hatten, vom BGS zu den Länderpolizeien zu wechseln. Hiervon wurde reichlich Gebrauch gemacht. Ich selber habe an meiner Dienststelle etliche Kollegen, die vorher in Winsen, Schwarzenbek, Ratzeburg oder Lübeck waren.
Ach ja, und von Deinen 40km-Gewaltmärschen und ständigen Übungen hat mir keiner etwas erzählt. Meine Kollegen sagten immer nur, daß der Dienst an der Grenze ganz schön "lau" war und man sich die "Falten in den S..." geschlagen hat. Aber es gab in S-H natürlich die Möglichkeit, mit Booten auf der Elbe bzw. dem Elbe-Lübeck-Kanal rumzuschippern. Das wurde gern und häufig gemacht und soll sehr spaßig gewesen sein. Und ganz ehrlich, wir sind schließlich Beamte, damals wie heute, und uns sagt man doch immer nach, daß wir uns nicht tot arbeiten, und das kann ich bestätigen.
Deshalb schlage ich vor, zwar mit Enthusiasmus, aber auch überlegt Deine Beiträge zu verfassen. Dann wird sicherlich der "fiese Unterton" von alleine verschwinden.
Grüße
Rex DannyZuletzt geändert von Rex Danny; 22.08.2012, 14:39.Einen Kommentar schreiben:
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Das ist richtig. Dennoch hatten wir noch "Altrechtler" die ihren Wehrdienst als Ersatz beim BGS leisteten und anschließend in Berufsförderung gingen. Ich bin auf dem Boden der Tatsachen und finde es schade, dass immer so ein unnötig fieser Unterton eingemischt wird.Einen Kommentar schreiben:
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Während meiner Zeit in Vilseck (1st Brigade 1st Armored Division) und Amberg (3rd Squadron 2nd Armored Cavalry Regiment) gehörten Angehörige des BGS zu den regelmäßigen Besuchern der genannten Standorte. BGS-Angehörige in amerikanischen Kasernen waren nicht`s ungewöhnliches und die Kontakte waren soviel ich mitbekommen habe dienstlich intensiv.
Gruß
Ritchie 66
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.Zitat von Flashdance:
Was 40 km Geländemärsche mit vollem Marschgepäck, mindestens 2-3 Stunden Sport jeden Tag bedeuten
Habt Ihr außer Geländemärschen und Sport auch sonst noch etwas gemacht?
Oder wie es Thunderhorse so treffend formuliert hat:
Wenn du mal wieder auf dem Boden der Realität gelandet biste, gerne mehr.Einen Kommentar schreiben:
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Wenn du mal wieder auf dem Boden der Realität gelandet biste, gerne mehr.Das stimmt. Gorleben war übermächtig und auch die Anlandung der Pershingraketen der US-Armee in Bremerhafen. Großeinsätze und Übungen waren permanent an der Tagesordnung. Das GSK-West (Bonn) wurde vom GSK-Nord a) in Form von Abordnungen (3 Monate) oder b) Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung unterstützt. Das wurde gerne als "Personalfilter" genutzt...........(möchte ich nicht näher darauf eingehen). Zum Punkt Personalführung muss man sagen, dass viele sich den BGS anders vorgestellt haben. Es ist nicht jedermanns Sache, von 6-18 h geschliffen zu werden. Da wir keine "Wehrdienstleistende" mehr einstellten (nur noch Auslaufsystem/ehemalige Grenzjäger) mehr hatten, kündigten viele. Ich war und bin Sportler. Viele waren aber Gelegenheitssportler oder nur Schulsportler. Was 40 km Geländemärsche mit vollem Marschgepäck, mindestens 2-3 Stunden Sport jeden Tag bedeuten, wurde ihnen erst später klar. Mir wurde später klar, das der Ausdünnungsfaktor voll eingeplant war. Deshalb auch täglich der Spruch der Führung:"Sie können gehen, wenn Sie wollen.Der BGS braucht Sie nicht....."
18.01.1969
Mit dem 6. Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes;
Wehrpflichtige konnten ihren Grundwehrdienst als Grenzschutzdienstpflichtige beim BGS ableisten. (Freiwillig).
Ab Januar 1974 entfiel diese Möglichkeit.
Und man konnte sich zu 2, 4, 8 oder 12 Dienstjahren verpflichten, einige wenige wurden dann auch als BaL übernommen. Diese Möglichkeit lief im Jahre 1976 aus.Einen Kommentar schreiben:
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Seit der berüchtigten Fallex66-Übung, die in verschiedenen Phasen durchexerzierte, was die kommende Notstandsgesetzgebung regeln sollte, konnte man nicht mehr davon ausgehen, dass in einem Verteidigungsfall noch irgendetwas vorschriftenkonform ablaufen würde.
So beschreibt z.B. W. Dorn ("So heiß war der Kalte Krieg"), damals als MdB im Ausweichsitz Marienthal Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses (üb.), wie durchaus realistisch Szenarien eingespielt wurden, nach denen ganze Kohorten alarmierter Reservisten einfach nicht zum Dienst erschienen und damit ihre MobVerbände nicht aktiviert werden konnten.
Im abschließenden, geheimen, Übungsteil musste festgestellt werden, dass die gesamte Infrastruktur einschließlich Zivilschutz etc. einfach zusammenbrechen würde.
Wer will da behaupten, dass ausgerechnet die in Friedenszeiten kriegsvölkerrechtlich sehr fein und nahezu haarspalterisch differenzierten und gegeneinander abgegrenzten Funktionen und Kompetenzen des BGS, der Bereitschaftspolizeien der Länder und der Bundeswehr noch stringent eingehalten worden wären?
Wie weit die geltenden Rechtsordnungen ausgelegt und an die aktuelle Lage angepasst werden können, erleben wir doch gerade heute: der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, so sagt es der Art. 87 des GG. Und was tun wir dann in Afghanistan? Ganz einfach: die Freiheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt, so ein ehemaliger Verteidigungsminister lapidar. Und schon haben wir das politisch gewollte Verschwinden eines jahrzehntelang geltenden Tabus.
Kurz: bei einem Angriff auf das Bundesgebiet, ganz gleich mit welchen Mitteln auch immer, hätte hier im wahrsten Sinne des Wortes "die Luft gebrannt".
Und die vielen schönen Organigramme und taktischen Zeichnungen wären mit einem Schlag Makulatur geworden.
Natürlich waren alle potenziellen Akteure gewillt, die gegebene Ordnung einzuhalten. Aber wie lange wohl?
Die geschlossenen Verbände des BGS (und einige andere BGS-Dienststellen, also alles, was grüne Hosen trug) waren "Teil der bewaffneten Macht der Bundesrepublik Deutschland", da beißt die Maus keinen Faden ab. Und das war auch ihr Selbstverständnis, wenn auch in der polizeilichen Sonderrolle.
Und diese Truppe hätte im V-Fall garantiert alles das getan, was nach Lagebeurteilung erforderlich gewesen wäre, um dieses Land zu verteidigen, auch wenn dazu der Kampf gegen durchgebrochenen Gegner oder Kommandotrupps im Hinterland gehört hätte, im Rahmen der eigenen Kräfte und Fähigkeiten, natürlich.
Was die "Personalpolitik" des alten BGS angeht, verstehe ich das als gnadenlose Auslese: wer den Drill und die Strapazen durchhält, bleibt, wer nicht, muss gehen.
Hatte vermutlich etwas mit dem elitären Bewusstsein dieser Truppe zu tun und weniger mit verfehlter Personalauswahl.
Ähnliche Effekte finden sich auch bei Truppen wie KSK oder Kampfschwimmern oder...
Es gab aber - leider - auch Zeiten beim BGS, da wurde alles, was zwei Beine hatte, eingestellt. Ist Gott sei Dank auch schon lange vorbei, aber die Tendenz zu Extremen taucht immer wieder in der "Firma" auf...Einen Kommentar schreiben:
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