Dienstvorschriften (ZDv, TDv, HDv)

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  • Rex Danny
    Administrator
    • 12.06.2008
    • 4290

    #61
    Aufgrund der ZDv 73/1 ist belegt, daß "jede" Standortmunitionsniederlage mit je 2 Munitionslagerhäusern zur Einlagerung von Sperrmunition ausgerüstet war.

    Damit wächst die Datenbank ja noch um etliche weitere Einträge.

    Grüße


    Rex Danny

    @aoenf: Auch in meiner ZDv 73/1, die ich aus einer anderen Quelle habe, fehlen exakt dieselben Seiten.

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    • DeltaEcho80
      Cold Warrior
      • 09.03.2013
      • 1688

      #62
      Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
      ZDv 70/1 – Liegenschaften der Bundeswehr
      In diese auf den ersten Blick vor allem für die Standortverwaltung geltende Vorschrift sollte man als KpChef oder KpFw auch mal einen Blick werfen, gab es dort zumindest für eine Feldjägereinheit durchaus nützliche Bestimmungen:

      Nr. 807 (4) Von der Reinigung der Geschäftszimmer, Treppen und Flure ihre Unterkunftsbereichs sind befreit
      …. Feldjägereinheiten

      Nr. 828 Eine Grundreinigung ist für Bereitschaftsräume der Feldjäger vierteljährlich einmal vorzunehmen.

      Damit konnte man eine im Innendienst wegen des Schichtdienstes immer unter Personalmangel leidende Feldjägerkompanie wirklich von einem großen Teil des Revierreinigens entlasten, zählten doch als Geschäftszimmer auch sämtliche Räume des Feldjägerdienstkommandos.
      Hätte ich die 70/1 mal früher gekannt - mehrere interessante Punkte:
      > Die Regelung, dass man als Soldat "unentgeltlich" seinen Privat-PKW auf vorgesehenen Flächen abstellen darf (der Umstand an sich wurde ja als gegeben hingenommen, ich finde nur die detaillierte Regelung interessant).
      > Die Regelung, dass man während eines Übungsplatz-Aufenthaltes sein privates KFZ sogar in den Unterstellhallen (Nr. 314) abstellen durfte, solange diese den Dienstbetrieb nicht stören
      > und: die Regelung (Nr. 321), dass man sogar sein privates KFZ in der bundeswehreigenen Waschanlage hätte waschen dürfen (natürlich außerhalb der Dienstzeit und ohne dienstliche Belange zu stören). Das wusste wohl keiner.

      Interessant ist es auch für mich zu sehen, wie das mit den Kosten für die Inanspruchnahme öffentlicher, ziviler Einrichtungen abgelaufen ist (Wasserversorgung, Abwasser, Grundsteuer usw.). Das hat mich schon zu meiner aktiven Zeit interessiert, wie das läuft.

      Und - ein Thema, welches man immer wieder mal in Chroniken findet: Tierhaltung in Liegenschaften der BW. Gab z.B. in Mellrichstadt mal einen KpFw, der einen Goldfischteich hatte und hier auch bis zum Wehrbereichs-Veterinär gehen musste, um seine Fischhaltung genehmigt zu bekommen.
      Zuletzt geändert von DeltaEcho80; 28.02.2023, 08:41.

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      • aoenf
        Warrior
        • 29.12.2015
        • 66

        #63
        So....nun die letzten, die mir vorliegen, mehr hab ich leider nicht.
        Allerdings könnte ich noch einige TDV anbieten, von (inzwischen ausgemusterten) Fahrzeugtypen der BW aus dem Kalten Krieg.
        Angehängte Dateien
        Zuletzt geändert von aoenf; 01.03.2023, 11:59.

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        • Nemere
          Cold Warrior
          • 12.06.2008
          • 2802

          #64
          Zunächst nochmal vielen Dank für die Arbeit, die Du dir gemacht hast.
          An den TDv wäre ich auf jeden Fall interessiert.

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          • Nemere
            Cold Warrior
            • 12.06.2008
            • 2802

            #65
            Kleiner Hinweis: Die 110/100 war keine ZDv, sondern eine HDV, der Dateiname sollte angepasst werden.

            Diese Heeresvorschrift galt jedoch im Hinblick auf die Bestimmungen zur Regionalen Sicherheitslage für die gesamte Bundeswehr (Kap. 7, insbesondere Nr. 703). Zu melden waren hier u.a. Flugblattverteilungen, Plakataktionen, direkte Propaganda gegen die Bundeswehr z.B. an Einberufungs- oder Entlassungstagen oder bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit. Solche Erkenntnisse waren dem örtlich zuständigen Verteidigungskreiskommando zu melden, das dann für die weitere Bearbeitung und die Gesamtbeurteilung der regionalen Sicherheitslage zuständig war. Der S 2 des VKK sollte auf Grund dieser Meldungen also wissen, welche Gruppierungen aktuell in seinem Bereich gegen die Bundeswehr tätig waren, Diese Erkenntnisse wurden dann bei der Vorbereitung von Veranstaltungen mit dem MAD und der Polizei (Staatsschutz) abgestimmt und auf dieser Grundlage die Sicherheitslage und die zu erwartenden Störungen beurteilt und die entsprechenden Absicherungsmaßnahmen getroffen.

            Wichtig war auch der Objektschutzplan (Nr. 410 ff.), auf dem die Empfindlichen Punkte der Liegenschaft, die Absicherungs- und Wachmaßnahmen im Frieden und die Sicherung des Geländes nach Alarmierung (Nr. 416 und Anlage 20) eingetragen waren. Hier war zu ersehen, wo Alarm- oder Feldposten, Kampfstände, Alarmzüge, Luftraumspäher usw. vorgesehen waren.

            In der Nr. 518 war die sog. Schutzmunition geregelt. In den seltensten Fällen wurden allerdings diesen Soldaten tatsächlich explizit die in dieser Vorschriftennummer vorgesehenen Befugnisse nach dem UZwGBw übertragen. Es wurde eben nach alter Gewohnheit vom Zugführer usw. ein Magazin mit Gefechtsmunition mitgenommen. Eingeführt wurde diese Schutzmunition in den frühen 1970er Jahren, als bei der Fahndung nach den Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF) dort Unterlagen gefunden wurden, die detailliert mögliche Überfälle auf übende Soldaten schilderten. Z.B. war hier genau beschrieben, das beim Schießen meist zunächst ein kleines Vorkommando anrückt, das auch Waffen und Munition für das Schießen mitführt, oder das der WuG-Uffz die Munition separat zum Schießstand fährt und ähnliches.

            Die Ausführungen zur Absicherung von Veranstaltungen im Kapitel 6 waren teilweise nicht sehr realitätsnah und auch rechtlich gesehen nicht unbedingt einwandfrei. So heißt z.B. in Nr. 637: Es ist zweckmäßig, das sich der Veranstalter vom Nutzungsberechtigten der Örtlichkeit das Hausrecht schriftlich übertragen lässt.
            Es war bei der Vorbesprechung meinetwegen für ein feierliches Gelöbnis eines Bataillons in seiner Patengemeinde immer recht mühsam, dem biederen Bataillonskommandeur des Kampftruppenbataillons zu erklären, dass er damit nicht viel gewonnen hat. Er war voller Freude, dass ihm der Bürgermeister das Hausrecht auf dem Marktplatz übertragen hatte, verkündete dem Feldjäger dann, dass man ja jetzt einen Sicherheitsbereich habe und dass jeder der auf dem Marktplatz stören würde, einen Hausfriedensbruch begehen würde. Der Feldjäger (manchmal „nur“ ein Hauptfeldwebel oder ein junger Leutnant) musste ihm dann erklären, das
            a) der Hausfriedensbruch nur in einem befriedeten Besitztum möglich ist und der öffentlich zugängliche Marktplatz eben kein befriedetes Besitztum ist,
            b) dass ein militärischer Sicherheitsbereich nichts mit der Übertragung des Hausrechts durch den Bürgermeister zu tun hat, sondern extra erklärt werden muss, was aber nach dem UZwGBw nicht so ohne weiteres möglich ist,
            c) das die Übertragung des Hausrecht allenfalls einige Besitzrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verschafft, die aber in der Praxis rechtlich so kompliziert sind, dass sie kaum etwas bei Störungen helfen. Da hätten dann Begriffe wie verbotene Eigenmacht, Besitzstörung oder Selbsthilfe des Besitzdieners eine Rolle gespielt, die zwar dem Feldjäger aus seiner Rechtsausbildung bekannt waren, die aber im Truppenalltag nicht praktikabel waren.
            Es war daher bei solchen Besprechungen immer ratsam, sich mit der Polizei abzusprechen, damit man hier die gleiche Auffassung vertrat.

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            • Nemere
              Cold Warrior
              • 12.06.2008
              • 2802

              #66
              Anbei eine kleine, aber sehr aufschlußreiche Vorschrift: ZDv 1/50 - Grundbegriffe militärischer Organisation. Hier ist eine Fülle von Begriffen erklärt, die immer wieder auftauchen. Was ist eine Kommandobehörde oder eine höhere Kommandobehörde, was sind Führungsebenen, was ist Operational Controll usw.
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              • aoenf
                Warrior
                • 29.12.2015
                • 66

                #67
                TDv

                Ab hier dann mal einige TDv, in mehreren Etappen.
                Die Fahrzeuge dürften eigentlich schon alle ausgemustert sein, bschränke mich aber auf die Zeit bis 1989.
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                • Nemere
                  Cold Warrior
                  • 12.06.2008
                  • 2802

                  #68
                  Zum LKW 7 t Jupiter.
                  Dieses Fahrzeug war auch in den Instandsetzungszügen vieler Bataillone als Kranwagen vertreten und war auch das erste Trägerfahrzeug für den leichten Mehrfachraketenwerfer 110 mm (LARS).
                  Wie bei allen Fahrzeugen der ersten Generation waren diese Fahrzeuge sehr robust gebaut, elektronische Spielereien gab es nicht, aber dafür fuhren diese LKW selbst unter den widrigsten Umständen.

                  Die Bedienung war allerdings deutlich aufwendiger und umständlicher als bei vielen heutigen Fahrzeugen. Es gab z.B. keine Schalter am Lenkrad, sowohl Blinker wie auch Scheibenwischer oder Beleuchtung mussten mit eigenen Schaltern am Armaturenbrett betätigt werden, für die Scheibenwischanlage gab es einen Fußschalter, ebenso für das Abblenden der Scheinwerfer.
                  Armaturenbrett siehe Seite 114 ff. Da dieses Bild in der vorliegenden PDF-Datei des 7 t nicht gut zu erkennen ist, füge ich ein größeres Bild vom MAN 5t bei, wo man den damaligen Aufbau der Fahrerhäuser der BW-Lkw besser erkennt.

                  Die sehr umfangreiche Bordausstattung kann man auf den Seiten 203 ff. nachvollziehen.

                  Der Winterbetrieb war in den 1950er bis 1970er Jahren auch aufgrund der strengeren Winter deutlich problematischer wie heute. Bei Benzinmotoren gab es noch keine Einspritzanlagen oder elektronische Zündanlagen, beim Diesel war es neben dem Versulzen des Diesels auch immer schwierig, den kalten Motor überhaupt zum Laufen zu bringen. Die Rußlanderfahrungen der Wehrmacht waren immer noch ein Alptraum. Alle LKW der ersten Generation hatten daher mehrere Hilfen zum Kaltstart. Das begann bei Halterungen im Motorraum, in denen eine Lötlampe eingehängt werden konnte, um damit den Motorblock und die Ölwanne vorzuheizen. Dann gab es fest eingebaute Kaltstartgeräte, mit denen zum Anlassen Kraftstoff direkt in die Zylinder eingespritzt werden konnte. Unter dem Motor lag eine Röhre, in der das sog. „Schwingfeuerheizgerät“ eingeschoben werden konnte. Das war eine autarke Heizung, die mit dem kontrollierten Verpuffen von Benzin Wärme erzeugte. Dieses Gerät und seine Verwendung am Fahrzeug ist ab S. 230 beschrieben. Diese Heizung konnte auch zum Auftauen gefrorener Gegenstände oder zum Beheizen von Räumen verwendet werden, häufig wurde sie in den Kofferaufbauten der Unimogs (Lkw 1,5 t) eingesetzt.

                  Deutlich aufwendiger als bei heutigen Fahrzeugen war damals der Pflege- und Wartungsbedarf. Wenn ich richtig gezählt habe, gab es allein beim LKW 7 t Jupiter 102 Schmierstellen, mit Kran oder sonstigen Sonderaufbauten waren es noch deutlich mehr. Wer will kann, ab Seite 285 nachzählen.
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                  • aoenf
                    Warrior
                    • 29.12.2015
                    • 66

                    #69
                    Weiter.....
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                    • EmilBerggreen
                      Cold Warrior
                      • 19.07.2015
                      • 514

                      #70
                      Guten Morgen,
                      habt Ihr zufällig auch eine HDv der Panzeraufklärer aus der HStr IV? Die suche ich noch ganz verzweifelt. Aber wird wohl schwer.
                      Viele Grüße

                      Kommentar

                      • Rex Danny
                        Administrator
                        • 12.06.2008
                        • 4290

                        #71
                        Schau mal in deine Mails

                        Grüße


                        Rex Danny

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                        • aoenf
                          Warrior
                          • 29.12.2015
                          • 66

                          #72
                          Next one.....
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                          • Nemere
                            Cold Warrior
                            • 12.06.2008
                            • 2802

                            #73
                            Das FAG - Feldarbeitsgerät gab es vor allem bei den Nachschubeinheiten zum Umschlag von Versorgungsgütern, außerdem bei Instandsetzungseinheiten und Pionieren.
                            Der Schwenklader war das Nachfolgegerät dafür, Vorteil beim Schwenklader war, das er auch als Bagger zum Bau von Feldbefestigungen verwendet werden konnten.

                            Außerdem wurde als zusätzlicher Ersatz für das FAG bei der Nachschubtruppe noch das "FUG" - Feldumschlaggerät eingeführt. Das war eine Art Gabelstabler, der aber auch ein Räumschild zum groben Planieren von Lagerplätzen und einen 1 t Kranarm hatte. Auch das FUG war mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/ kolonnenmarschfähig.

                            Den Erdhobel gab es bei (schweren) Pionierbataillonen der Korps und des Territorialheeres (WBK und Pionierkommandos der Territorialkommandos) sowie bei der Luftwaffe für die Startbahnschnellinstandsetzung.

                            Kommentar

                            • aoenf
                              Warrior
                              • 29.12.2015
                              • 66

                              #74
                              Weiter gehts, hier dann auch das FUG
                              Angehängte Dateien

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                              • karlbauknecht
                                Rekrut
                                • 15.11.2005
                                • 46

                                #75
                                Ich bin auf der Suche nach der HDV 200/100 und 100/100, hat die jemand als pdf? Ich habe sie leider nirgendswo gefunden

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