Dienstvorschriften (ZDv, TDv, HDv)

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  • Rex Danny
    Administrator
    • 12.06.2008
    • 4290

    #31
    10/6 hast du auch. War bis eben in der Dropbox.

    Grüße


    Rex Danny

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    • aoenf
      Warrior
      • 29.12.2015
      • 66

      #32
      Nachschlag, hier auch die 10/6
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      • DeltaEcho80
        Cold Warrior
        • 09.03.2013
        • 1688

        #33
        Zitat von Hoover Beitrag anzeigen
        Hier in NI ist das seit zig Jahren normal, dass Hilfeleistungen kostenpflichtig sind. Brandeinsätze sind per Gesetz kostenlos. Wobei es hier die Regel gibt, dass wenn z.B. ein Passant die Feuerwehr irrtümlich alarmiert, keine Rg gestellt wird. Sonst ruft ja keiner mehr an, auch wenn es nötig wäre.

        Ich schreibe bei uns die EInsatzberichte für die Einsätze. Die Stadt ersetllt daraufhin die Rechnung. Wobei die Versicherungen da schon nachfragen, wenn es um höhere Summen geht. Das THW ist übrigens spottbillig im Vergleich zur Feuerwehr.
        Hilfeleistungen aber auch nur, wenn keine Gefahr in Verzug ist, oder? Also z.B. der Klassiker Ölspur. Wobei hier im Landkreis SW die Feuerwehr auch nur noch für Ölspuren angefordert wird, wenn es wirklich eilig ist (Ölspur bei Regen in einer scharfen Kurve). Ansonsten machen das der Bauhof oder die Straßenmeisterei inzwischen selbst.
        Eiliges Türe öffnen usw. kostet auch nichts.

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        • Nemere
          Cold Warrior
          • 12.06.2008
          • 2802

          #34
          Zur ZDv 3/10 - Sport. Das war wieder eine gigantisch aufgeblasene Vorschrift (556 Seiten!), die in der Praxis kein Mensch auch nur annähernd anwenden konnte. Die wenigen verfügbaren Sportstunden reichten im Normalfall kaum aus, um auch nur die geforderten Mindestleistungen des Soldatensportwettkampfes (SSW) wie die berühmten 5000 Meter unter 23:00 Minuten mit allen Soldaten zu erreichen. Zu methodisch-didaktisch nach sportmedizinischen Grundlagen ausgefeilten und auch noch aufeinander aufbauenden Sportstunden wie sie den Verfassern der ZDv 3/10 vorschwebten, war nie Zeit. Bei diesem Machwerk hatten sich die - meist zivilen - Sportlehrer völlig losgelöst verwirklich und keiner aus der Truppe konnte sie rechtzeitig stoppen.
          Der Stoff zum Thema Judo der unter den Nummern 726 - 751 beschrieben wird, war mehr als in sämtlichen Ausbildungs- und Laufbahnlehrgängen (Vollausbildung, Unteroffizierlehrgang. Feldwebellehrgang, Offizierlehrgänge, Personenschutzlehrgänge) der Feldjägertruppe durchgeführt wurde, obwohl wir wahrscheinlich eine der wenigen Truppengattungen waren, die dieses Ausbildungsgebiet mit einer nicht unerheblichen Stundenanzahl in den genannten Ausbildungsabschnitten zu vermitteln hatten.

          Zur ZDv 14/1 - Grundgesetz.
          Das Grundgesetz kennt ja jeder oder sollte es zumindest kennen. Interessant bei dieser Vorschrift ist der Anhang mit den Bestimmungen zur Zusammenarbeit mit dem Wehrbeauftragten. Hier wird deutlich. welche weitgehenden Befugnisse und Rechte der Wehrbeauftragte hat.

          Zur ZDv 20/6 - Beurteilungen.
          Um mal ein Beispiel zur Anwendung dieser Vorschrift in der Praxis zu zeigen, im Anhang eine der regelmäßigen Beurteilungen und ein Beurteilungsvermerk eines Laufbahnlehrgangs.
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          • Nemere
            Cold Warrior
            • 12.06.2008
            • 2802

            #35
            Ein Nachtrag zur ZDv 3/10 – Sport.

            Lange nach 2000 gab es dann noch eine spezielle ZDv 75/410 Waffenlose Selbstverteidigung / Waffenloser Kampf im Feldjägerdienst, die speziell auf die Belange der Militärpolizei zugeschnitten war und auch intensiv auf Transport- und Abführgriffe einging.

            Wie oben erwähnt, war die Sportvorschrift von 1988 in der Praxis nicht umsetzbar und wurde eigentlich nicht benutzt. 2004 kam endlich eine völlige Neufassung, die rigoros auf das Notwendigste zurückgestutzt wurde. Für die praktische Durchführung der Sportausbildung gab es dann den „Allgemeinen Umdruck 3/109“, der auch tatsächlich nutzbare Handzettel / Konzepte für einzelne Ausbildungsstunden enthielt. Weiter waren dann auch CUA-Lernprogramme verfügbar, CUA ist die computerunterstützte Ausbildung. Das Problem der zu wenigen Ausbildungsstunden blieb allerdings weiterhin und wurde durch immer mehr einschränkende Erlasse im schlimmer.

            Ich füge die Neufassung der 3/10 im Anhang bei.
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            • Hoover
              Cold Warrior
              • 19.12.2013
              • 601

              #36
              Waffenlose Selbstverteidigung
              Mein Spezi aus Munster sagt, dass sie jetzt normal Unterreciht in Krav Marga bekämen. Weiß jemand, ob das Standard für alle wird oder nur ein Versuch?
              "Damals, als ich in meinem Alter war..."

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              • Nemere
                Cold Warrior
                • 12.06.2008
                • 2802

                #37
                Zitat von Hoover Beitrag anzeigen
                Unterreciht in Krav Marga bekämen.
                Zitat: "Die Techniken bauen im Kern auf das israelische Krav Maga, „verbinden aber das Beste aus vielen Kampfsportarten“

                Die Bundeswehr hat ihre Ausbildung für den Kampf ohne Waffen völlig neu konzipiert. Im ersten Lehrgang an der Infanterieschule des Heeres starten die kommenden Ausbilder bereits durch.




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                • DeltaEcho80
                  Cold Warrior
                  • 09.03.2013
                  • 1688

                  #38
                  Da ist in der aktuellen Loyal ein sehr ausführlicher Bericht, dass die InfS in HAB ganz intensiv Nahkampfausbilder ausbildet, die dann ihrerseits in der Truppe dann als Multiplikatoren dienen sollen. Und jeder Soldat "soll künftig Nahkampf können":

                  Die Bundeswehr hat begonnen, eine Nahkampfausbildung aller Truppen einzuführen. loyal besuchte die Infanterieschule in Hammelburg, wo das Konzept entwickelt wurde, und schaute beim Training zu.

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                  • Nemere
                    Cold Warrior
                    • 12.06.2008
                    • 2802

                    #39
                    Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
                    Und jeder Soldat "soll künftig Nahkampf können"
                    Das ist alles gut und schön, solche Ansätze gab es ja in vielen Ausbildungsgebieten in der Vergangenheit zu Hauf. Gescheitert sind sie alle an der schlichten Tatsache, dass im normalen Truppenalltag keine Zeit dafür bestand, die erworbenen Fähigkeiten zu erhalten und ständig zu trainieren.
                    Auch in dem erwähnten Artikel vermisse ich Aussagen dazu, wie viel Zeit denn im Truppenalltag dafür zur Verfügung steht.

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                    • aoenf
                      Warrior
                      • 29.12.2015
                      • 66

                      #40
                      Auf geht`s, die Nächsten
                      Angehängte Dateien

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                      • EmilBerggreen
                        Cold Warrior
                        • 19.07.2015
                        • 514

                        #41
                        Vielen herzlichen Dank!!!
                        Schleiern und Authentisieren von 1984 ist genau das, was ich gesucht habe! Großes Kino, Danke!

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                        • Nemere
                          Cold Warrior
                          • 12.06.2008
                          • 2802

                          #42
                          Zur ZDv 44/10 - Schießsicherheit.
                          Leider ist die Seite mit den Nummern 1808 - 1809 nicht lesbar. Es geht hier um das interessante Thema Vorbeischießen / Schießen durch Lücken.
                          Könntest Du prüfen, ob Du diese evtl. noch einstellen könntest?

                          Danke!

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                          • Rex Danny
                            Administrator
                            • 12.06.2008
                            • 4290

                            #43
                            Ich habe mal auf meiner Festplatte gewühlt und die ZDv 44/10 mit der fehlenden Seite gefunden. Auch dieses Exemplar stammt aus dem Jahr 1987.

                            Grüße


                            Rex Danny
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                            • Nemere
                              Cold Warrior
                              • 12.06.2008
                              • 2802

                              #44
                              ZDv 44/10 Schießsicherheit.
                              In der Nr. 1301 war festgelegt, dass mit der Pistole nur Schulschießübungen geschossen werden durften. Gefechtsschießen bzw. Sonderübungen mit Pistole waren nur zunächst zulässig für Feldjäger und Fernspäher, später kamen auch noch das KSK und der MAD dazu. Dafür gab es eine eigene ZDv 3/120 – Schießen mit Pistole-Sonderübungen.

                              Auch Schießen in freiem Gelände, also außerhalb von Übungsplätzen, war durchaus möglich, wenn auch mit einigem Aufwand verbunden (Nr. 223 ff.). Mit der blauen Übungspatrone für Gewehr und MG hatte man nur einen Gefahrenbereich von 400 x 260 Meter (Bild 1303). Man musste eben einen Grundstückseigentümer finden, der hier mitspielte. Im Winter war das bei dann brachliegenden Felder durchaus möglich, ebenso in Wäldern. Das Veitshöchheimer Sanitätsbataillon 12 hat es mehrfach geschafft, ein Gefechtsschießen „Sicherung eines Feldlazaratts“ im Spessart durchzuziehen. Der Kommandeur des SanBtl und seine Kompaniechefs bzw. KpFw kannten dort den Besitzer großer Waldungen, einen sehr militäraffinen Adligen, der da immer gerne zustimmte. Der Kdr der Infanterieschule in Hammelburg bekam immer einen Anfall, weil die Sanis im freien Gelände schießen durfte und sein Schulstab das nie auf die Reihe bekam.

                              Mit meinen Feldwebel- und Offizieranwärter-Lehrgängen habe ich in Sonthofen solche Gefechtsschießen mit der blauen Üb-Munition regelmäßig auf dem dortigen Standortübungsplatz durchgeführt, auch ohne dass dort Schießbahnen vorgesehen waren. Übungsanlage eines solchen Schießens als Beispiel anbei.

                              Im Mobilmachungsfall war das Anschießen eingelagerter Waffen, auch der Bordkanonen von Panzern, ebenfalls in freiem Gelände vorgesehen (Nr. 228 ff.). Hierzu waren geeignete Plätze bereits im Frieden zu erkunden, z.B. Steinbrüche, Sandgruben oder Kieswerke und im Alarmkalender festzuhalten.

                              In der Schweiz war (und ist wahrscheinlich immer noch) das Schießen im freien Gelände gang und gäbe. Da wird irgendwo das Ende eines Tales abgesperrt, die Scheiben aufgestellt und das Schießen kann losgehen.

                              Im Kapitel 18 der Vorschrift ist u.a. das Überschießen, das Vorbeischießen und das Schießen durch Lücken geregelt. Das bot bei Gefechtsschießen auch für Nicht-Kampftruppen die Möglichkeit wenigstens einen Hauch von Kriegswirklichkeit zu erzeugen, wenn z.B. mit MG auf Feldlafette der Einsatz flankierenden Feuers dargestellt wurde. Auch hier war zwar ein gewisser Aufwand erforderlich, der sich aber auf jeden Fall lohnte.
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                              • DeltaEcho80
                                Cold Warrior
                                • 09.03.2013
                                • 1688

                                #45
                                Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
                                ZDv 44/10 Schießsicherheit.

                                In der Schweiz war (und ist wahrscheinlich immer noch) das Schießen im freien Gelände gang und gäbe. Da wird irgendwo das Ende eines Tales abgesperrt, die Scheiben aufgestellt und das Schießen kann losgehen.
                                Ich durfte genau das als Jugendlicher einmal erleben. Wir haben eine Partnergemeinde im Berner Oberland in der Schweiz. Hier gab es regelmäßige Besuche und Gegenbesuche der einzelnen Vereine. Und unser Musikverein war der Verein, der eben "immer" mit musste, da die Musik ja immer gebraucht wurde. Untergebracht waren wir privat. Als ich dann bei unserer Gastfamilie mein Zimmer bezog, bin ich durch den Keller gelaufen und da standen 2 Sturmgewehre "einfach so" in der Ecke. Es waren die Waffen des Hausherren und seines ältesten Sohnes, der damals gerade seinen Wehrdienst beendet hatte.
                                Und während unseres Aufenthaltes war dann das sogenannte "Feldschießen", das wir auch musikalisch begleiten durften. Hier wurde - wie du schreibst - am gegenüberliegenden Hang des Taleinschnittes ein Zielfeld aufgebaut, Flatterband angebracht und auf der anderen Seite lagen die Schützen auf ca. 75 Meter Entfernung und haben ihre Übungen geschossen. Im Tal dazwischen grasten seelenruhig die Kühe. Dann kam ein höherer Offizier in Uniform und hat das Schießen abgenommen, die Kameraden bekamen ihre Einträge in ihre Schießbücher, die Waffen wurden gereinigt und es ging zum gemütlichen Teil des Abends über. Ein Musikkollege, der Reservist der Bundeswehr war, hat den Mund nicht mehr zu gebracht :-)

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