Gliederung SanBtl in der Heerestruktur IV - Beispiel SanBtl 3

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  • EmilBerggreen
    Cold Warrior
    • 19.07.2015
    • 514

    #1

    Gliederung SanBtl in der Heerestruktur IV - Beispiel SanBtl 3

    Hallo zusammen,

    über den Gang der Verwundetenversorgung haben wir ja schon einmal gesprochen.
    Aber wie war eigentlich ein SanBtl einer Division während der HStr IV aufgebaut?

    Beispiel SanBtl 3
    Scharnhostkaserne HH-Harburg (Heimfeld)
    SanBataillon d. 3. Panzerdivision "Buxtehude"
    Wie war ein solches Bataillon aufgebaut und welche Fahrzeuge hatte es? SanMTWs, etc.

    Nemere hatte seinerzeit Materialien dazu gebracht.

    Ich weiß nicht, ob ich das hier richtig wiedergebe:
    SanBtl auf Divisionsebene mit 5 Einheitssanitätskompanien und je ein HVP mit jeweils zwei Operationsgruppen.
    Also: 1./SanBtl 3, 2./SanBtl 3, 3./SanBtl 3, 4./SanBtl 3, 5./SanBtl 3
    Diese SanKompanien untergliedern sich dann wieder in SanZg und diese sind den Bataillonen unterstellt?
    Pro Kampftruppenbataillon 1 TVP und pro Brigade 1 HVP.

    Wie war das personelle Unterstellungsverhältnis?
    Divisionsarzt OStArzt oder OFArzt (Oberstabs-/feldarzt) als ärztlich-technische Ratgeber des Divisionskommandeurs
    Dann gab es ja noch einen Oberstabs-/feldapotheker
    Je Brigade(HVP) einen weiteren OStArzt und pro Bataillon (TVP) einen Stabsarzt.

    Wenn ich das richtig sehe, dann war die SanTruppe einer Panzerdivison z.B. mehr oder weniger an die TVPs und HVPs gebunden.
    Die ortsfesten SanEinrichtungen, wie z. B. Bundeswehrkrankenhaus Hamburg-Wandsbek oder der SanBunker in Wedel unterstanden dann einer anderen SanTruppe oder sehe ich das falsch?

    Grüße
    Zuletzt geändert von EmilBerggreen; 27.10.2019, 09:55. Grund: grrrrr
  • EmilBerggreen
    Cold Warrior
    • 19.07.2015
    • 514

    #2
    Ich habe Nemeres Aufzeichnungen wiedergefunden:

    1. Die „Sankette“ nennt sich „Gang der Verwundetenversorgung“.

    2. „Welchen Entscheidungsspielraum haben der TrArzt (OStArzt) und seine Helfer (StArzt)?“
    Ein Bataillon der HStr. 4 hatte nur einen Arzt.

    3. Die Aufgaben des Truppenarztes im Gefecht sind in fast allen Truppen-Vorschriften annähernd gleichlautend beschrieben. So steht z.B. in der HDv 211/100 „Das Jägerbataillon“, Nr. 1609:

    „Auf dem Truppenverbandplatz erhalten die Verwundeten truppenärztliche Behandlung. Der Truppenarzt sichtet die Verwundeten, nimmt eine lebensrettende Behandlung vor und stellt die Transportfähigkeit her.
    Leichtverwundete behandelt er abschließend und entscheidet darüber, ob sie zu ihrer Einheit zurückkehren oder ob sie vorübergehend bei den Rückwärtigen Versorgungsdiensten eingesetzt werden sollen.“

    Operationen im klassischen Sinne finden auf dem Truppenverbandplatz nicht statt

    4. Entscheidend ist, dass der Truppenverbandplatz so schnell wie möglich von Verwundeten geräumt wird. Dazu sagen die Vorschriften (HDv 211/100, Nr. 1612, 1613):
    „1612. Verwundete, die eine weitere Behandlung benötigen, werden zur nächsten rückwärtigen Sanitätseinrichtung transportiert. Der Truppenarzt regelt den Transport, unterstützt vom Führer der Verbandplatzgruppe.
    1613. Damit eine rasche Versorgung der Verwundeten gewährleistet ist, nutzt der Truppenarzt in Absprache mit dem S4-Offizier, zurückfahrende Versorgungsfahrzeuge für den Transport von Leichtverwundeten.
    Für Schwerverwundete ist der Krankenkraftwagen der Verbandplatzgruppe einzusetzen. Reicht dieser nicht aus. Beantragt der Truppenarzt zusätzlichen Verwundetentransportraum bei der unterstützenden Sanitätseinrichtung.“

    5. Das Sanitätsbataillon der Division richtet im Brigadegebiet, etwa 2 – 5 km hinter den Truppenverbandplätzen sog. „Wagenhalteplätze ein. Hier stehen mehrere Krankenkraft-wagen, die Verwundete von den TrVerbPl aufnehmen, so dass die Fahrtstrecken der KrKw der Kampftruppenbataillone möglichst kurz gehalten werden.

    6. Von den Wagenhalteplätzen werden die Verwundeten zu den Hauptverbandplätzen verlegt, die vom Sanitätsbataillon der Division im rückwärtigen Divisionsgebiet, ggf. auch an der Grenze zum rückwärtigen Brigadegebiet angelegt werden. Hier finden Operationen auch umfangreicherer Art statt. Die Sanitätsbataillone der Korps verdichteten diese Organisation oder dienten zur Schwerpunktbildung.

    7. Von den Hauptverbandplätzen geht es dann weiter zur Lazarettorganisation des Territorialheeres. Die verlegefähigen Lazarette 200 der Wehrbereichskommandos können dabei bis an die rückwärtige Grenze des Divisionsgebietes vorgeschoben werden, die stationären Reservelazarette finden wir rückwärts des Korpsgebiets. Bundeswehrkrankenhäuser wurden, da nicht verlegefähig, analog zu den stationären Reservelazaretten eingesetzt. Sie trugen am Beginn eines Krieges die Hauptlast der chirurgischen Versorgung, weil die Reservelazarette erst aufgestellt werden mussten.
    Den Kader für die Lazarette 200 und einen Teil der Reservelazarette stellten die im Frieden in den Kasernen vorhandenen Sanitätszentren.
    Siehe dazu die beigefügten Skizzen.

    8. Ab der Ebene Korps gab es eigene Einheiten für den Verwundetentransport, die für einen schnellen Rücktransport eingesetzt werden konnten. Das Korps hatte ein Krankentransportbataillon und 5 Krankentransportzüge Schiene, das TerrKdo hatte Krankentransportzüge Schiene und das WBK Krankenkraftwagenkompanien Großraum und Krankentransportzüge Schiene.

    10. Auf jeder Ebene konnten Hubschrauber zum Verwundetentransport eingesetzt werden. Anmerkung: Hubschrauber waren immer absolute Mangelware, weil viel zu wenige vorhanden waren und sich alle möglichen Stellen darum prügelten: Der Taktiker für seine Luftlandekräfte und für die Überwachung von Räumen, der Fernmelder für luftbewegliche Befehlsstellen, der Logistiker für die Luftversorgung und der Leitende Sanitätsoffizier für die Verwundeten.

    11. Der absolute Schwerpunkt von der Anzahl der eingesetzten Einheiten und damit auch vom Personal lag beim Territorialheer. Beim Feldheer (ohne LANDJUT) gab es 3 Sanitätskommandos, 20 Sanitätsbataillone und einige Sanitätskompanien. Beim TerrH waren es 2 Sanitätskommandos, 10 Sanitäts- bzw. Lazarettregimenter, 13 Sanitätsbataillone, 153 Reservelazarettgruppen und 34 Lazarette 200

    Der Ablauf ist auch in dem auszugsweise beigefügten Artikel aus der Truppenpraxis 11/1980 beschrieben.

    Literatur:
    Ewert, Karsten: Sanitätsdienst des Heeres, In: Truppenpraxis 11/1980, S. 925 – 928.
    Grunwald, E. / Vollmuth, R.: Der Sanitätsdienst – Entstehung und Entwicklungen. In: Bremm / Mack / Rink (Hrsg.), Entschieden für Frieden. 50 Jahre Bundeswehr. 1955 bis 2005, Freiburg i.Br. 2005, S. 183–198.
    Stolze, Hans Jürgen: Taschenbuch für den Sanitäts- und Gesundheitsdienst der Bundeswehr. 20. Folge , Koblenz 1988.
    HDv 100/400 Logistik und Sanitätsdienst des Heeres (TF/Log/San)
    STANAG 2061 Verlegung und Abtransport alliierter Verwundeter und Kranker durch die Sanitätseinrichtungen

    -------------------------------------------------------------

    Das steht das Wichtigste sehr gut beschrieben schon drin.

    Kommentar

    • EmilBerggreen
      Cold Warrior
      • 19.07.2015
      • 514

      #3
      Vielleicht so:

      SanBtl3


      Stu. StKp 3. PzDiv: DivArzt

      - Brigadearzt PzGrenBrig 7
      - Brigadearzt PzBrig 8
      - Brigadearzt PzLehrBrig 9

      einzelnePz/PzGrenBtl - Bataillonsarzt/Truppenarzt

      Und ganz vorne dann die BATs– bewegl. Arzttrupps / lBATs– luftbewegliche BATs
      Zuletzt geändert von EmilBerggreen; 27.10.2019, 12:51. Grund: Korrektur

      Kommentar

      • Nemere
        Cold Warrior
        • 12.06.2008
        • 2806

        #4
        Das Sanitätsbataillon 3 bestand 1988 aus
        - 1. Stabs- und Versorgungskompanie (292 Soldaten, 112 Rad-Kfz). In dieser Kompanie gab es
        + eine Sanitätsmaterialgruppe, die den Divisions-Versorgungspunkt SanMat betrieb
        + 3 bewegliche Arzttrupps
        + einen gemischten Krankenkraftwagenzug mit 15 KrKw 2 to und 15 KrKw KOM groß

        - 2. bis 6. Sanitätskompanie (je 116 Soldaten, 43 Rad-Kfz). Jede Kompanie konnte einrichten
        + 2 Wagenhalteplätze in der Nähe der Truppenverbandplätze
        + 1 Hauptverbandplatz mit 2 Operationsgruppen
        + an Transportfahrzeugen hatte jede Kompanie: 10 KrKw 2 to, 3 KrKw KOM groß

        - 7. Sanitäts-Feldersatzkompanie (173 Soldaten 12 Rad-Kfz)

        - die im Frieden vorhanden 8./SanBtl 3 war die Ausbildungskompanie und wäre im V-Fall aufgelöst worden.

        Kettenfahrzeuge, also San-MTW waren im Sanitätsbataillon nicht vorhanden.

        Zum Einsatz dieser Sanitätskräfte speziell bei der 3. PzDiv müsste man den GDP-Befehl der Division kennen.
        Oft wurde jeder Brigade eine Sanitätskompanie unterstellt, für die Verzögerung beließ man es meistens bei der Unterstellung eines KrKw-Zuges, da es in dieser Gefechtsphase ja nicht sehr sinnvoll war, vor dem VRV Hauptverbandplätze aufzubauen.
        Die nicht bei den Brigaden eingesetzten Sanitätskompanien versorgten die Divisionstruppen.

        Meistens bekam die Division auch noch vom Korps Sanitätskräfte zugeteilt, z.B. einige Transporthubschrauber, eine Kompanie aus dem Krankentransportbataillon des Korps und evtl. auch Krankentransportzüge Schiene.
        Die mehr oder weniger ortsfesten Sanitätseinrichtungen wie Reservelazarette, Lazarette 200 oder Bundeswehrkrankenhäuser unterstanden dem Territorialheer, also den Sanitätsregimentern der WBK oder den Sanitätskommandos der Territorialkommandos. Solche Einrichtungen wurden aber zumindest im BR Log/San der Division mit erwähnt, da sie durchaus im rückwärtigen Divisionsgebiet liegen konnten (Beispiel: Bundeswehrkrankenhaus Amberg im Fall der 4. PzGrenDiv).

        Zur Unterstellung der Ärzte:
        Der Brigadearzt unterstand in fachlicher Hinsicht dem Divisionsarzt (§ 2 Vorgesetztenverordnung), disziplinar allerdings dem Brigadekommandeur (§ 1 VorgesVO i.V.m. § 1 Abs. 5 Soldatengesetz und §23 Wehrdisziplinarordnung). Die Truppenärzte der Bataillone unterstanden fachdienstlich dem Brigadearzt, disziplinar ihren Bataillonskommandeuren.
        Als Besonderheit galt allerdings, dass Verstöße der Ärzte gegen ihre ärztlichen Pflichten durch die vorgesetzten Sanitätsoffiziere zu ahnden waren (§ 23 Abs. 3 WDO).

        Grüße
        Jörg

        Kommentar

        • DeltaEcho80
          Cold Warrior
          • 09.03.2013
          • 1690

          #5
          Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
          Die mehr oder weniger ortsfesten Sanitätseinrichtungen wie Reservelazarette, Lazarette 200 oder Bundeswehrkrankenhäuser unterstanden dem Territorialheer, also den Sanitätsregimentern der WBK oder den Sanitätskommandos der Territorialkommandos. Solche Einrichtungen wurden aber zumindest im BR Log/San der Division mit erwähnt, da sie durchaus im rückwärtigen Divisionsgebiet liegen konnten (Beispiel: Bundeswehrkrankenhaus Amberg im Fall der 4. PzGrenDiv).

          Zur Unterstellung der Ärzte:
          Der Brigadearzt unterstand in fachlicher Hinsicht dem Divisionsarzt (§ 2 Vorgesetztenverordnung), disziplinar allerdings dem Brigadekommandeur (§ 1 VorgesVO i.V.m. § 1 Abs. 5 Soldatengesetz und §23 Wehrdisziplinarordnung). Die Truppenärzte der Bataillone unterstanden fachdienstlich dem Brigadearzt, disziplinar ihren Bataillonskommandeuren.
          Als Besonderheit galt allerdings, dass Verstöße der Ärzte gegen ihre ärztlichen Pflichten durch die vorgesetzten Sanitätsoffiziere zu ahnden waren (§ 23 Abs. 3 WDO).

          Grüße
          Jörg
          Interessante Thematik, ich habe hier 2 Fragen:

          > Hieß das dann auch, dass im V-Fall die 4. PzGrenDiv das Bundeswehrkrankenhaus Amberg zu schützen hatte?

          > Gab es Fälle, in den Bundeswehrärzte gegen ärztliche Pflichten verstoßen haben und das dann geahndet wurde?

          Kommentar

          • alterfritz
            Warrior
            • 09.11.2009
            • 83

            #6
            In der Heeresstruktur 4 war die Sanitätstruppe die am stärksten von Mobilmachung abhängige Truppengattung.

            Das Sanitätsbataillon der Division verfügte im Frieden über einen einzigen Sanitätsoffizier Arzt.

            Die Sanitätsbataillone der Divisionen waren fast die einzigen bereits im Frieden mit Teilen aktiven Sanitätstruppen des Feldheeres. Von den Sanitätstruppen der Korps waren lediglich in einzelnen Sanitätsbataillonen Sanitätsausbildungskompanien und im Krankenttransportbataillon eine Kompanie im Frieden akiv.

            Die zahlreichen Sanitätstruppen des Territorialheeres (dabei Sanitätsbataillone, Lazarette 200 und Reservelazarettgruppen) waren ausnahmslos nicht aktiv. Die Reservelazarettgruppen benötigten nach Mobilmachung bis zu einer Woche für das Herstellen der Aufnahmebereitschaft.

            Bei einem Kriegsausbruch nach nur kurzer Vorbereitungszeit wären die 12 Bundeswehrkrankenhäuser die einzigen aufnahmebereiten Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr rückwärts der Divisionen gewesen.

            Es gab Divisionen, in deren Divisionsgebiet sich nur ein einziges ziviles Krankenhaus befand: 11. Panzergrenadierdivision und das Allgemeine Krankenhaus in Celle.

            Kommentar

            • Nemere
              Cold Warrior
              • 12.06.2008
              • 2806

              #7
              Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
              Interessante Thematik, ich habe hier 2 Fragen:

              > Hieß das dann auch, dass im V-Fall die 4. PzGrenDiv das Bundeswehrkrankenhaus Amberg zu schützen hatte?

              > Gab es Fälle, in den Bundeswehrärzte gegen ärztliche Pflichten verstoßen haben und das dann geahndet wurde?
              Was meinst Du mit schützen?

              a) Im Sinne des Kriegsvölkerrechts mit Schutzzeichen (Rotes Kreuz) versehen? Eine Reihe von Sanitätseinrichtungen war bereits im Frieden mit dem Roten Kreuz auf dem Dach versehen. Beispiel der Sanitätsbereich der Generaloberst-Beck-Kaserne in Sonthofen. Hier wäre im V-Fall die ResLAzGrp 7622 eingezogen. Siehe beiliegendes Foto. Das Bild ist nicht allzu scharf, ich habe es um 1989 von einem Freiballon aus aufgenommen, aber man erkennt die roten Kreuze (rot markiert).
              Ob das Bundeswehrkrankenhaus Amberg auch schon im Frieden rote Kreuze auf dem Dach hatte, weiß ich nicht mehr. Zwar hatte ich bis 1979 während meiner Zeit beim Feldjägerdienstkommando Amberg immer wieder im BwK Amberg zu tun (Besoffene Soldaten zur Blutprobe abliefern usw.), aber an die Dächer erinnere ich mich nicht.
              Wenn es keine friedensmäßige Kennzeichnung gab, war das Anbringen der roten Kreuze ein Punkt für den Alarmkalender des BwK. Bei einer bestimmten Alarmmaßnahme stand dann eben „Dächer mit rotem Kreuz“ kennzeichnen. Bei einem guten Alarmkalender gab es dann auch eine Skizze dazu und eine Regelung, wer diese Kreuze aufs Dach malt. Hier wäre die StOV in Frage gekommen oder es wäre unter Inanspruchnahme des Bundesleistungsgesetzes mit vorbereitetem Leistungsbescheid eine zivile Malerfirma in Anspruch genommen worden.

              Oder meinst Du
              b) Schützen im Sinne des Gefechtsdienstes mit Alarmposten usw.?
              Hier galt: Sanitätseinrichtungen sichern und verteidigen sich selbst. Das ließ das Kriegsvölkerrecht auch durchaus zu, dazu waren auch die Sanis mit Handwaffen ausgestattet. Auch wenn das BwK Amberg im rückwärtigen Divisionsgebiet der 4. PzGrenDiv lag, wäre es doch weiterhin dem TerrH unterstanden, wäre also in die Verantwortung des Verteidigungskreiskommandos Amberg 621 gefallen und wäre dort in den Schutz von Objekten einzubeziehen gewesen.

              Ob jemals ein Arzt der Bundeswehr wegen Verstoß gegen seine ärztlichen Pflichten disziplinar belangt wurde, weiß ich nicht.

              Grüße
              Jörg
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              • Nemere
                Cold Warrior
                • 12.06.2008
                • 2806

                #8
                Nachtrag:
                Ich habe in den Abgründen meiner Festplatte noch ein Foto des BwK Amberg gefunden. Hier sieht man, dass auf den Dächern schon rote Kreuze angebracht waren.
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                • allrad
                  Cold Warrior
                  • 10.02.2014
                  • 154

                  #9
                  Hallo,
                  von mir auch noch mal ein paar Anmerkungen: Absolut korrekt ist die Aussage, dass die San Truppe die mit der höchsten Mobilmachungsabhängigkeit war.
                  Bezüglich zumindest eines Teiles der Laz 200 und Res Laz Grp wird das etwas dadurch abgemildert, dass diese Geräteeinheiten zum Teil aus den im V Fall aufzulösenden San Zentr aufgewachsen wären. Damit war zumindest ein Kern von aktiven Schlüsselpersonal vorhanden wie mindestens ein San Offz Arzt, ein San Offz Zahnarzt, San Offz S1 bis S4, 4 San Fw und eine Handvoll Uffz o. P. und Msch.
                  Etwas verwundert mich die Ausstattung mit Krankenteansportmittel der Einheits San Kp. Nach allem was ich weiß gab es da 12 Krkw. Relativ lange noch 1,5 to gl. Ab etwa 1985 dann 4 Krkw 2 to tmil DB 508 bzw 608 und noch etwas später wurden die restlichen 1,5 to durch Krkw 2 to tmil gl Unimog U 1300 ersetzt. Bri Bedarf kann ich die Stan Nummer meiner Abschriften aus dem BA MA raussuchen.

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                  • allrad
                    Cold Warrior
                    • 10.02.2014
                    • 154

                    #10
                    Zum Einsatz des San Btl D: Als Grundsatz wurde während der Mobilmachung/ des Aufmarsches jeder Brigade eine der 3 teilaktiven San Kp, also die 2./ , 3./ und 4./ unterstellt. Grundsätzlich war es natürlich möglich eine der beiden
                    San Kp Geräteeinheit, also die 5./ und 6./ im rückwärtigen Divisionsgebiet einzusetzen. Wichtig war aber San Kp für den überschlagenden Einsatz zur Verfügung zu haben. Für viele Taktiker schwer zu begreifen war die Tatsache, dass ein Hvpl mit Eingang des Verlegebefehls die Aufnahme einstellen muss. Dann werden mindestens 6 Stunden benötigt die bereits aufgenommen Verwundeten zu Ende zu behandeln/ operieren und ihre Transportfähigkeit herzustellen. Erst dann konnte er abgebaut und verlegt werden. Die Brigade wäre so für etliche Stunden ohne Hvpl! Um diesen untragbaren Zustand zu vermeiden war es als Regelfall vorgesehen bei der Notwendigkeit einer Verlegung eines Hvpl der Brigade zunächst eine weitere San Kp zu unterstellen. Wenn deren Hvpl aufnahmebereit gewesen wäre hätte man die ursprünglich der Brigade unterstellte San Kp wieder dem San Btl zurückunterstellt. So hätte sich nach und nach ein überschlagender Einsatz der San Kp im Divisionsgebiet ergeben. Das Korps hatte in seinen beiden weiteren San Btl K noch insgesamt 2 weitere Einheits San Kp pro unterstellter Division. Diese konnten zur Schwerpunktbildung nach vorne durchgeschoben oder im rückwärtigen Gebiet eingesetzt werden. Allerdings gab es im rückwärtigen Div Gebiet wie bereits erwähnt schon die ersten Laz 200 und die wohl unbekanntesten San Einrichtungen der Hstr 4, die Krankensanmelstellen. Diese wurden von den San Sammel Kp der San Btl der Terr Kdos eingerichtet. Dort sollten diejenigen Verwundeten gesammelt, versorgt und weitergeleitet werden, die auf dem Weg von den Hvpl in die Res. Laz. voraussichtlich keine weitere chirurgische Versorgung benötigten.8

                    Kommentar

                    • EmilBerggreen
                      Cold Warrior
                      • 19.07.2015
                      • 514

                      #11
                      Besten Dank für Eure zahlreiche Antworten!

                      Frage: wo waren in dieser Organisation die BATs/lBATs bewegl. Arztrupps/luftbeweglichen Arzttrupps verortet?
                      Von deren Einsatz habe ich keine Vorstellung. Luftrettung als Teil der Heeresflieger oder eigenständig in der SanTruppe?
                      Wer gehörte zur Besatzung? Ein behandelnder Arzt und 1-2 SanSoldaten, Bedienung Beatmungsgerät, etc. Aber die flogen doch nicht zu den Verwundetennestern sondern eher zu den TVPs/HVPs, um ein paar ausgewählte Verwundete auszufliegen.
                      Jörg hatte ja einmal erwähnt, dass die Transporthubschrauber der Heeresflieger schon einmal extrem Mangelware waren.
                      Waren die SanHubschrauber (Huey Bell UH-1) auch mit dem roten Kreuz gekennzeichnet?

                      Zu dem Kommentar vom AltenFritz: ich denke neben dem Bundeswehrkrankenhaus HH-Wandsbek-Gartenstadt war aber auch der große SanBunker Wedel (unterirdisches Hilfskrankenhaus Wedel) relativ schnell einsatzbereit.

                      Kommentar

                      • EmilBerggreen
                        Cold Warrior
                        • 19.07.2015
                        • 514

                        #12
                        BATs sind in der 1./SanBtl 3 aufgehängt. Entschuldigung, wer lesen kann ist klar im Vorteil.

                        Kommentar

                        • DeltaEcho80
                          Cold Warrior
                          • 09.03.2013
                          • 1690

                          #13
                          Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
                          Was meinst Du mit schützen?

                          a) Im Sinne des Kriegsvölkerrechts mit Schutzzeichen (Rotes Kreuz) versehen? Eine Reihe von Sanitätseinrichtungen war bereits im Frieden mit dem Roten Kreuz auf dem Dach versehen. Beispiel der Sanitätsbereich der Generaloberst-Beck-Kaserne in Sonthofen. Hier wäre im V-Fall die ResLAzGrp 7622 eingezogen. Siehe beiliegendes Foto. Das Bild ist nicht allzu scharf, ich habe es um 1989 von einem Freiballon aus aufgenommen, aber man erkennt die roten Kreuze (rot markiert).
                          Ob das Bundeswehrkrankenhaus Amberg auch schon im Frieden rote Kreuze auf dem Dach hatte, weiß ich nicht mehr. Zwar hatte ich bis 1979 während meiner Zeit beim Feldjägerdienstkommando Amberg immer wieder im BwK Amberg zu tun (Besoffene Soldaten zur Blutprobe abliefern usw.), aber an die Dächer erinnere ich mich nicht.
                          Wenn es keine friedensmäßige Kennzeichnung gab, war das Anbringen der roten Kreuze ein Punkt für den Alarmkalender des BwK. Bei einer bestimmten Alarmmaßnahme stand dann eben „Dächer mit rotem Kreuz“ kennzeichnen. Bei einem guten Alarmkalender gab es dann auch eine Skizze dazu und eine Regelung, wer diese Kreuze aufs Dach malt. Hier wäre die StOV in Frage gekommen oder es wäre unter Inanspruchnahme des Bundesleistungsgesetzes mit vorbereitetem Leistungsbescheid eine zivile Malerfirma in Anspruch genommen worden.

                          Oder meinst Du
                          b) Schützen im Sinne des Gefechtsdienstes mit Alarmposten usw.?
                          Hier galt: Sanitätseinrichtungen sichern und verteidigen sich selbst. Das ließ das Kriegsvölkerrecht auch durchaus zu, dazu waren auch die Sanis mit Handwaffen ausgestattet. Auch wenn das BwK Amberg im rückwärtigen Divisionsgebiet der 4. PzGrenDiv lag, wäre es doch weiterhin dem TerrH unterstanden, wäre also in die Verantwortung des Verteidigungskreiskommandos Amberg 621 gefallen und wäre dort in den Schutz von Objekten einzubeziehen gewesen.

                          Ob jemals ein Arzt der Bundeswehr wegen Verstoß gegen seine ärztlichen Pflichten disziplinar belangt wurde, weiß ich nicht.

                          Grüße
                          Jörg
                          Ich meinte mehr Punkt "2", also das gefechtsmäßige Schützen. Du hast meine Frage beantwortet - vielen Dank.

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                          • Rex Danny
                            Administrator
                            • 12.06.2008
                            • 4291

                            #14
                            Ich bin mal ein wenig hin- und hergeflogen mit Google Earth. Es scheint so, daß alle Bundeswehrkrankenhäuser bereits im Frieden mit dem dem Roten Kreuz ausgestattet waren. Hintergrund dürfte sein, daß die BWK größtenteils noch aus der Zeit der Wehrmacht stammen und daher von Haus aus schon das Rote Kreuz aufgemalt hatten. Lediglich in Bad Zwischenahn konnte ich auf den ältesten Google Earth Bildern schon keine Roten Kreuze mehr entdecken. Vielleicht wurden da aber auch die Dächer nach dem Auszug des BWK nach Westerstede neu eingedeckt. Selbst die aufgelösten BWK in Detmold und Wildbad haben heute noch die Roten Kreuze aufgemalt (auf den neuesten Bildern zu erklennen).

                            Grüße


                            Rex Danny

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                            • EmilBerggreen
                              Cold Warrior
                              • 19.07.2015
                              • 514

                              #15
                              Das stimmt. Das Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg Wandsbek-Gartenstadt hatte schon seit den 1970er Jahren (wahrscheinlich schon vorher) das Rote Kreuz auf dem Dach und war daher stets markant zu erkennen.

                              Hier auch ein paar Bilder:

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