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Freispruch nach verweigerter Corona-Impfung
Hammelburg – Das Urteil einer Amtsrichterin in Bad Kissingen gegen einen Bundeswehroffizier sorgt bundesweit für Aufsehen.
Das Urteil einer Amtsrichterin in Bad Kissingen gegen einen Bundeswehroffizier sorgt bundesweit für Aufsehen. Welche Folgen die Entscheidung für Soldaten in allen deutschen Kasernen haben könnte.
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Nach dem ersten Verfahren in Bad Kissingen war die Staatsanwaltschaft Schweinfurt in Berufung gegangen. Warum die Kammer diese jetzt als unbegründet verwarf.
Ein 43-Jähriger soll bei der Bundeswehr zwei Soldatinnen sexuell belästigt und einen Befehl verweigert haben. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht verläuft überraschend.
Die Verhandlung war wieder so eine besondere Nummer.
Die eine Zeugin war nicht mehr bei der BW und auch nicht mehr erreichbar.
Die zweite weiterhin bei der BW.
Auf die Frage des Gericht und der STA bezüglich der Belästigung wie und wo der Angeklagte diese am Körper getätigt habe.
Er sei ihr gefolgt und dabei mehrmals sehr nahe gekommen. Auch habe er Fragen gestellt.
Schließlich habe er ihren Rücken gestreichelt und an der Armbinde gezupft.
Frage der Richterin was hatten Sie an:
Eine Schutzweste.
Frage: Hat er Sie auch an der Brust oder dem Gesäß berührt?
Nein.
Die Richterin schaute die Staatsanwältin an und schlägt vor, das Verfahren wegen sexueller Belästigung einzustellen.
Zustimmung durch die Anklage. Damit waren diese Anschuldigungen vom Tisch.
Übrig blieb eine Befehlsverweigerung bei der Schießausbildung.
Hier kam es dann zu einer Verurteilung wegen Gehorsamsverweigerung. 150 Tagessätze zu je 10.- €.
Urteil war, da Verteidigung und STA auf Berufung und Revision verzichteten sofort gültig.
Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt.
Er saß seit Dezember in U-Haft da eine Fluchtgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte.
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