Der BGS im Verteidigungsfall - Diskussion

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  • Rex Danny
    Administrator
    • 12.06.2008
    • 4289

    #46
    Hallo, Flashdance !

    Das Problem ist einfach, daß Du da Sachen schreibst, die nicht so ganz stimmig sind und hier aber auch Leute sind, die es besser wissen, da ebenfalls vom Fach.

    Es geht mit den "Altrechtlern" schon los. Wehrdienst ist Wehrpflicht. Wenn ich richtig liege, waren es Mitte/ Ende der 70er Jahre schon 15 Monate, oder? Jedenfalls kann bei Auslauf des Gesetzes im Jahre 1974 dann 1978/ 1979 kein "Altrechtler" mehr dabei gewesen sein. Die Kollegen, die Du meinst, sind Zeitsoldaten gewesen, daher auch die Möglichkeit der Berufsförderung. Mit Unterschrift unter den Zeitsoldatenvertrag ist der Status "Altrechtler" erledigt gewesen.

    Was es allerdings Ende der 70er Jahre/ Anfang - Mitte der 80er Jahre häufig gab, war, daß viele beim BGS angefangen haben und nach 6 oder 8 Jahren (die genaue Zeit kenne ich nicht mehr) die Möglichkeit hatten, vom BGS zu den Länderpolizeien zu wechseln. Hiervon wurde reichlich Gebrauch gemacht. Ich selber habe an meiner Dienststelle etliche Kollegen, die vorher in Winsen, Schwarzenbek, Ratzeburg oder Lübeck waren.

    Ach ja, und von Deinen 40km-Gewaltmärschen und ständigen Übungen hat mir keiner etwas erzählt. Meine Kollegen sagten immer nur, daß der Dienst an der Grenze ganz schön "lau" war und man sich die "Falten in den S..." geschlagen hat. Aber es gab in S-H natürlich die Möglichkeit, mit Booten auf der Elbe bzw. dem Elbe-Lübeck-Kanal rumzuschippern. Das wurde gern und häufig gemacht und soll sehr spaßig gewesen sein. Und ganz ehrlich, wir sind schließlich Beamte, damals wie heute, und uns sagt man doch immer nach, daß wir uns nicht tot arbeiten, und das kann ich bestätigen.

    Deshalb schlage ich vor, zwar mit Enthusiasmus, aber auch überlegt Deine Beiträge zu verfassen. Dann wird sicherlich der "fiese Unterton" von alleine verschwinden.

    Grüße


    Rex Danny
    Zuletzt geändert von Rex Danny; 22.08.2012, 15:39.

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    • Thunderhorse
      Cold Warrior
      • 09.02.2006
      • 1863

      #47
      Zitat von Flashdance Beitrag anzeigen
      Das ist richtig. Dennoch hatten wir noch "Altrechtler" die ihren Wehrdienst als Ersatz beim BGS leisteten und anschließend in Berufsförderung gingen. Ich bin auf dem Boden der Tatsachen und finde es schade, dass immer so ein unnötig fieser Unterton eingemischt wird.

      Falsch:
      Zu Deiner Zeit konnte man seinen Wehrdienst nicht mehr beim BGS ableisten. Jedoch bestand die Möglichkeit, ich hatte es schon geschrieben, sich zu Verpflichten. Dannach in Berufsförderung oder eventuell Übernahme als BaL.
      Mit der Ableistung der Dienstzeit war man anschleißend frei von der Wehrpflicht.

      Das waren die sog. Beamten altes Recht (gibts heute noch einige aus jener Zeit bei der BuPo), ab 1976 die Strukturreform, Beamte neues Recht (Einstellung mit dem Ziel BaL) dazu hast Du dann gezählt.
      So mal grob.

      P.S.: Zeitsoldaten gab es nicht beim BGS. Ebensowenig wie es Soldaten beim BGS gab, auch wenn dies die Presse öfters so geschrieben bzw. heute noch ab und an aus Unwissenheit schreibt.

      P.P.S.: Wer angeblich so hart ausgebildet wurde muß auch die Realität ertragen können.
      Zuletzt geändert von Thunderhorse; 22.08.2012, 17:55.

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      • zaagstra
        Cold Warrior
        • 19.07.2010
        • 70

        #48
        Zitat von Thunderhorse Beitrag anzeigen
        Falsch:
        Übernahme als BaL.
        Was bedeutet die Abkürzung "BaL"?

        Walter Zed
        1983-84 Sani beim 41 Tankbataljon "Regiment Huzaren Prins Alexander" (NL) in Bergen-Hohne.

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        • wuffingen

          #49
          Zitat von zaagstra Beitrag anzeigen
          Was bedeutet die Abkürzung "BaL"?

          Walter Zed

          "Beamter auf Lebenszeit".

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          • Flashdance
            Rekrut
            • 06.08.2012
            • 13

            #50
            Natürlich kann man Realität vertragen, aber Fakt ist, das erlebte Dinge erlebt sind und bleiben. Die Altrechtler sind Wachmeister/Oberwachmeister gewesen und haben statt BW den BGS-Dienst geleistet. Die sind erst nach 1980 "ausgeschwitzt" worden. In der Regel waren es Kraftfahrer. Auch muss man soviel Toleranz aufbringen, dass es überall anders war. Bei uns war es damals z.B. auch bekannt, dass es in Goslar beim BGS noch wesentlich härter wa als anderswo (da war ich nicht) Die Dinge sind erlebt und Realität. Ich bin ebenfalls 35 Jahre im öffentlichen Dienst und weiß wovon ich spreche. Glücklicherweise habe ich mir Toleranz bewahrt

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            • kato
              Cold Warrior
              • 03.03.2009
              • 862

              #51
              @ zaagstra:

              Beamter auf Lebenszeit, d.h. ohne Kündigungsmöglichkeit bzw. Auslaufdatum. In der Bundeswehr ist das Äquivalent BS / Berufssoldat.

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              • Thunderhorse
                Cold Warrior
                • 09.02.2006
                • 1863

                #52
                Zitat von Flashdance Beitrag anzeigen
                Natürlich kann man Realität vertragen, aber Fakt ist, das erlebte Dinge erlebt sind und bleiben. Die Altrechtler sind Wachmeister/Oberwachmeister gewesen und haben statt BW den BGS-Dienst geleistet. Die sind erst nach 1980 "ausgeschwitzt" worden. In der Regel waren es Kraftfahrer. Auch muss man soviel Toleranz aufbringen, dass es überall anders war. Bei uns war es damals z.B. auch bekannt, dass es in Goslar beim BGS noch wesentlich härter wa als anderswo (da war ich nicht) Die Dinge sind erlebt und Realität. Ich bin ebenfalls 35 Jahre im öffentlichen Dienst und weiß wovon ich spreche. Glücklicherweise habe ich mir Toleranz bewahrt
                Beim BGS war es nicht überall anders sondern einheitlich geregelt.
                Den letzten Wachtmeistern/Oberwachtmeistern wurden zum Schluß hin (auslaufendes Modell ""altes Recht"") in einem Kurzlehrgang noch die Möglichkeit gegeben den Dienstgrad Hauptwachtmeister zu erreichen und damit aus dem Dienst auszuscheiden.
                Hintergrund diese PVB hatten keine Verwendung auf Planstellen Gruppenführer oder stellv. Gruppenführer bzw. in Fachbereichen und waren auch nicht für die Zulassung zum BaL-Lehrgang vorgesehen.

                Und nochmal. Die WA bzw. OWA/HWA haben keinen Ersatzdienst für die BW geleistet.
                Es waren PVB auf Widerruf mit freiwilliger Verpflichtungszeit.
                Ausgeschwitzt wurde keiner die gingen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in die Berufsförderung und verließen zum Ende ihrer Verpflichtungszeit den BGS.
                Die letzten dieser PVB verließen den BGS im Jahre 1985.

                Toleranz brauchts dazu sicherlich nicht, eher ein fundierteres Hintergrundwissen.

                P.S.: Die Ausbildung war einheitlich geregelt und in den entsprechenden GSA A I bzw. II nach einem Lehrplan durchzuführen. Das gleiche galt auf die damalige Zeit bezogen für das zweite Dienstjahr in den GSA E.
                Zuletzt geändert von Thunderhorse; 22.08.2012, 21:06.

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                • Flashdance
                  Rekrut
                  • 06.08.2012
                  • 13

                  #53
                  Das paßt schon. Es ist aber Wortklauberei. Natürlich war es eine Art Ersatzdienst, da diese PVB (Altrechtler) n i c h t zum Wehrdienst eingezogen wurden (ebenso wie der Zoll) und somit ist und bleibt es eine Art Ersatzdienst für den Wehrdienst. Bei den Polizeien der Länder war ja die spätere Übernahme als BAL Ziel und Weg, deshalb kam der Wehrdienst nie in Frage. Wurde aber "zu früh" (die Fristenregelung kenne ich nicht mehr/ist zu lange her) gekündigt, mußte sogar noch eine prozentuale Zeitspanne bei der BW "gedient" werden. Heute ja kein Thema mehr. Das die letzten Altrechtler so gegen 85 den BGS verließen, bekam ich noch von einigen Kollegen mit. Manche sind noch auf die Schnelle zu einer Länderpolize (einen Fall kenne ich noch>Wechsel nach Berlin) gewechselt. Die Regelungen waren natürlich einheitlich beim BGS. Das war sicherlich mißverständlich von mir ausgedrückt. Ich meinte die zum Teil sehr unterschiedlichen "Klimazustände" (natürlich immer im engen Zusammenhang mit den jeweiligen Führungen) der BGS-Abteilungen. Bodenteich war damals Schliff (klar A 1) , und einige Abteilungen waren recht human (ich habe z.B. nie etwas Negatives von Lüneburg oder Braunschweig gehört). Es gab aber auch extrem straffe Abteilungen, bei denen sich selbst die, die dort in der Nähe beheimatet waren, überlegten, ob sie sich da hin versetzen lassen wollten. Mir geht es auch nichtt um Besserwisserei. Ein Austausch mit Insidern ist toll. Erlebtes lebt aber von der Vielfältigkeit des unterschiedlich Erlebten. Ich kann nur für mich und meinen Jahrgang (Einstellung) sprechen. Mir hat es im Leben nie geschadet (nur Nutzen) und es hat Spass gemacht, auch wenn es manchmal elende Schinderei war und man den Spruch "Polizei des Bundes" als Witz angesehen hat, da man fast nur militärische/paramilitärische Dinge tat. Ich habe mich für meine Person zum kompletten Neustart bei einer Länderpolizei entschieden (das war auch gut so) und der ein oder andere Kamerad (Kollege) tat es mir gleich und man sieht sich hin und wieder dienstlich. Für mich war es nach Kündigung ein Neustart mit kompletter Ausbildung (später Studium), einige wurde durch den Übernahmevertrag (hatten einige Bundesländer mit dem Bund/ich glaube Hessen/NRW/NS und ich meine ohne sicher zu sein auch Hamburg) "übernommen" und warteten bis zu diesem Zeitpunkt.

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                  • Thunderhorse
                    Cold Warrior
                    • 09.02.2006
                    • 1863

                    #54
                    Zitat von Flashdance Beitrag anzeigen
                    Das paßt schon. Es ist aber Wortklauberei. Natürlich war es eine Art Ersatzdienst, da diese PVB (Altrechtler) n i c h t zum Wehrdienst eingezogen wurden (ebenso wie der Zoll) und somit ist und bleibt es eine Art Ersatzdienst für den Wehrdienst. Bei den Polizeien der Länder war ja die spätere Übernahme als BAL Ziel und Weg, deshalb kam der Wehrdienst nie in Frage. Wurde aber "zu früh" (die Fristenregelung kenne ich nicht mehr/ist zu lange her) gekündigt, mußte sogar noch eine prozentuale Zeitspanne bei der BW "gedient" werden.
                    Auch Beamte "Neuen Rechts" mußten, wenn diese beim BGS nach einer bestimmten Zeit kündigten nicht mehr zur Bundeswehr.
                    Gleiches galt bei den Länderpolizeien.
                    Diese wurden zwar an die Erfassungsämter gemeldet jedoch ist mir kein Fall bekannt, wo einer nachdienen mußte, auch nicht prozentual.

                    Ersatzdienst mit Verpflichtung min. 25 Jahre wurde/konnte geleistet werden beim THW, Feuerwehren, Zivilschutz, etc..

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                    • Flashdance
                      Rekrut
                      • 06.08.2012
                      • 13

                      #55
                      Das stimmt. Die, die keine Vorzeit (vor der Polizeiausbildung hatten) vorweisen konnten, hätten theoretisch (wurde nur /glaube ich/ nicht durchgezogen) noch zur Bundeswehr müssen, wenn sie bei uns (LAPO) wieder gekündigt hätten. Die Neurechtler beim BGS (war ich ja auch) natürlich auch bei Kündigung (da kenne ich einen Fall, bei dem es durchgezogen wurde).Ich meinte auch nicht den "Ersatzdienst" in dem Sinne der VO und Gesetzmäßigkeit, sondern im wörtlich übertragenen Sinne....statt BW >>woanders geleistet und wird nicht mehr zur BW eingezogen.

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                      • Flashdance
                        Rekrut
                        • 06.08.2012
                        • 13

                        #56
                        PS. Der eine Fall der mir bekannt ist, war ein Kollege, der schon nach 6 Monaten BGS gekündigt hat und sich wohl ungeschickt auf dem Kreiswehrersatzamt benommen hat.....

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                        • Rex Danny
                          Administrator
                          • 12.06.2008
                          • 4289

                          #57
                          Guten Morgen in die Runde !

                          Ich bin 1983 in Hamburg eingestiegen. Zu dieser Zeit war es so, daß man 5 Jahre bei der Polizei sein mußte, um anschließend aus der Wehrerfassung rauszufallen.

                          Bei der Verpflichtungszeit 25 Jahre für THW, Feuerwehr, Zivilschutz möchte ich leise widersprechen. Hier ist mir die die Zahl 10 Jahre bekannt, sprich mit 14 Jahren zur Feuerwehr oder THW gegangen, mit 24 Jahren aus der Wehrerfassung raus, Dienst fürs Vaterland abgegolten. Und ich kenne es auch nicht mit verpflichten. THW, Zivilschutz, Feuerwehr war/ ist alles freiwillig. Verpflichten heißt, es wäre ja mein Beruf, mit 14 Jahren aber schwerlich möglich.

                          Und abschließend noch die Anmerkung, daß auch Hamburg einen Vertrag zur Übernahme von xxx Beamten/ Jahr mit dem BGS hatte.

                          Grüße


                          Rex Danny

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                          • Flashdance
                            Rekrut
                            • 06.08.2012
                            • 13

                            #58
                            Mir war auch so (Hamburg), aber genau konnte ich es nicht mehr sagen. Ich glaube NRW und Hessen hat extrem viele "Ex-BGS-ler" übernommen. Denk mal, weil die Einstellungszahlen zu der Zeit (durch die Regierung in Bonn) zumindest in NRW recht hoch waren und so evtl. auch große Personalgewinnungsprobleme ohne Verträge gewesen wären.

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                            • rubeck1
                              Cold Warrior
                              • 05.06.2009
                              • 478

                              #59
                              Verpflichtungszeiten von "mindestens 25 Jahren" bei THW, Feuerwehr und anderen, im ZS mitwirkenden Organisationen gab es nicht (Stand 1985): "Wehrpflichtige, die sich auf mindestens 10 Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, und solche, die sich zu einem mindestens zweieinhalbjährigen Entwicklungsdienst verpflichtet haben, sowie Wehrpflichtige, die dem Vollzugsdienst der Polizei angehören, werden nicht zum Wehrdienst herangezogen" (§§ 12, 13 a, 13 b, 42 Wehrpflichtgesetz; zitiert nach Werner von Scheven, Hartmut Schmidt-Petri u.a. "Wie funktioniert das? Die Bundeswehr"; Mannheim 1987).
                              Das bedeutet nebenbei gesagt aber nicht, dass ihre Wehrpflicht damit entfallen wäre: sie wurden lediglich nicht zum Wehrdienst herangezogen (da unabkömmlich).
                              Gleichwohl unterlagen sie alle der Wehrüberwachung wie alle anderen Wehrpflichtigen auch. Es handelte sich hierbei nämlich gerade nicht um einen "Ersatzdienst" oder dergleichen.

                              Wer sich mit 18 oder 19 Jahren für 10 Jahre wie dargestellt verpflichtete und durchhielt, wurde natürlich nicht mehr mit 28 oder 29 zur Bw eingezogen.
                              Und wer im Polizeivollzugsdienst war, blieb natürlich unabkömmlich und wurde auch nicht mehr herangezogen.
                              Sonderwaffenlager Fischbach bei Dahn
                              Interessengemeinschaft "area 1" -
                              militärgeschichtlicher Verein e.V.
                              www.ig-area-one.de

                              Kommentar

                              • Rex Danny
                                Administrator
                                • 12.06.2008
                                • 4289

                                #60
                                Hallo, Rubeck !

                                Was die Verpflichtungzeiten anbelangt, hast Du genau das Richtige rausgesucht. Das hatte ich ja oben auch schon geschrieben, Du nun noch die Quellen nachgereicht.

                                In einem Punkt muß ich Dir aber widersprechen. Wenn die "Verpflichtungszeiten" (in meinem Fall mindestens 5 Jahre Polizeidienst) abgelaufen waren, fiel der jeweilige Wehrpflichtige aus der Wehrerfassung raus. Ein bspw. THW-Angehöriger, der bereits mit 14 oder 16 zum THW gegangen war, hatte mit 24 bzw. 26 Jahren seine Zeit abgerissen, also lange bevor das eigentliche Höchstalter zum Einziehen erreicht war. Trotzdem konnte er nicht mehr gezogen werden, selbst wenn einer beim KWEA es gewollt hätte.

                                Es gab nur eine Ausnahme, und zwar beim Zoll. Zollbeamte trugen auch Uniform, der Dienst dort wurde aber nicht angerechnet. Wenn also jemand nach 10 oder 12 Jahren beim Zoll ausgestiegen war, mußte er damit rechnen, daß die Bundeswehr ihn noch zum Wehrdienst heranzog. Warum das so war, kann ich nicht sagen. Ich weiß aber, daß es so war, da ich einen Kollegen kenne, der erst beim Zoll war, dann zum Bund gezogen wurde und nach der Bundeswehr zur Polizei gegangen ist. Der hat damals ganz schön geflucht.

                                Grüße


                                Rex Danny

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