Das solche Soldaten, die sich an einen bestimmten Standort "festgekrallt" hatten, damit auch die Verwendungsmöglichkeiten anderer Soldaten blockierte, weil sie eben die Stelle viel zu lange blockierten, spielte keine Rolle mehr.
Zudem konnten solcherart im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehende Soldaten dann auch die Presse mobilisieren, wenn doch eine unerwünschte Versetzung drohte. Die wenigsten Personalverantwortlichen in der Abteilung P bzw. in der SDH hatten dann wirklich Lust, auch eigentlich zulässige Versetzungen durchzudrücken. Natürlich hatten die betreffenden Soldaten dann keine Förderung mehr zu erwarten, was Beförderungen usw. betraf. Andererseits hatten sich einige dieser jahrzehntelang am selben Standort klebenden Soldaten bei den Verwaltungsgerichten Grundsatzurteile dahingehend erstritten, dass sie zumindest rechtzeitig vor der Pensionierung bis zum sog. "Laufbahnziel" befördert werden mussten. Das war beim Berufsoffizier mit bestandenem Stabsoffizierlehrgang der OTL, Besoldungsgruppe A 14.
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