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ich kenne das aus Unterlagen und Erzählungen der "alten Kämpfer" zu meiner aktiven Zeit in Mellrichstadt.
Das PzGrenBtl 352 aus Mellrichstadt lag ja u.a. auch an der Nahtstelle zwischen dem V. und dem VII. US-Korps, was zur Folge hatte, dass das Führungspersonal bis einschl. Zugführer in regelmäßigen Abständen zu den sogenannten "Terrain Walks" gebeten wurden.
Das hatte dann zur Folge, dass man am Wochenende viele bekannte Gesichter aus dem Bataillon in zivil mit Familie beim Sonntagsspaziergang im Einsatzraum des Btl antraf.
Zitat von bombastic:
"... Auch beim Heer gab es immer Einheiten, die sich zeitweilig in einem besonderen höhren Bereitschaftszustand befanden.
Selbst erlebt war ein mit den QRA-Verbänden der Luftwaffe vergleichbarer Zustand eines leichten Spähtrupps...."
Die Objekte der Bundeswehr wurden im Frieden je nach Bedeutung, Gefährdungsgrad und Stationierungsort unterschiedlich stark geschützt: sie wurden bewacht, gesichert oder nur überwacht.
Für die Objekte, in denen außer der Wache keine militärischen Kräfte stationiert waren, hatten die Kommandobehörden bestimmte Truppenteile befohlen, die den Schutz dieser Objekte im Bedarfsfall verstärken sollten. Die Stärke der Verstärkungskräfte war für jedes Objekt festgelegt. Sie richtete sich hauptsächlich nach der Größe des Objektes und dem Gefährdungsgrad. Dabei spielte natürlich auch die Nähe zur Innerdeutschen Grenze eine Rolle.
Solche Schutzaufträge erhielten, auch in der Nähe der Innerdeutschen Grenze, nicht nur Panzeraufklärer, sondern alle Kampf- und Kampunterstützungstruppen. Im Einzelnen richtete sich das nach der Entfernung des Objektes zum nächsten geeigneten Truppenteil.
Für die Verstärkung des Schutzes von Sondermunitionslagern gab es eine ähnliche Sonderregelung.
Alle diese Regelungen galten ausschließlich für die Verstärkung des Schutzes militärischer Objekte der Bundeswehr im Frieden, wenn dies aufgrund der Sicherheitslage notwendig werden sollte. Sie hatten mit dem GDP nichts zu tun.
Die Objekte der Bundeswehr wurden im Frieden je nach Bedeutung, Gefährdungsgrad und Stationierungsort unterschiedlich stark geschützt: sie wurden bewacht, gesichert oder nur überwacht.
Für die Objekte, in denen außer der Wache keine militärischen Kräfte stationiert waren, hatten die Kommandobehörden bestimmte Truppenteile befohlen, die den Schutz dieser Objekte im Bedarfsfall verstärken sollten. Die Stärke der Verstärkungskräfte war für jedes Objekt festgelegt. Sie richtete sich hauptsächlich nach der Größe des Objektes und dem Gefährdungsgrad. Dabei spielte natürlich auch die Nähe zur Innerdeutschen Grenze eine Rolle.
Solche Schutzaufträge erhielten, auch in der Nähe der Innerdeutschen Grenze, nicht nur Panzeraufklärer, sondern alle Kampf- und Kampunterstützungstruppen. Im Einzelnen richtete sich das nach der Entfernung des Objektes zum nächsten geeigneten Truppenteil.
Für die Verstärkung des Schutzes von Sondermunitionslagern gab es eine ähnliche Sonderregelung.
Alle diese Regelungen galten ausschließlich für die Verstärkung des Schutzes militärischer Objekte der Bundeswehr im Frieden, wenn dies aufgrund der Sicherheitslage notwendig werden sollte. Sie hatten mit dem GDP nichts zu tun.
Hallo alterfritz,
galt diese Regelung auch für Objekte wie z.B. einen Mobilmachungsstützpunkt oder ein Korpsdepot ?
Ja, das galt gerade auch für Korpsdepots, die sich weit ab von Kasernen usw. befanden und deren zivile Wache bei Bedarf nicht durch die Wachen oder Bereitschaftskräfte dieser Kasernen hätte verstärkt werden können. Ähnlich war es bei den Mobilmachungsstützpunkten. Mobilmachungsstützpunkte in Kasernenanlagen, Fliegerhorsten, Marinestützpunkten und großen Depots waren durch deren Wachen und Bereitschaftskräfte ausreichend geschützt. Bei den übrigen Mobilmachungsstützpunkten kam es darauf an, ob in diesen besonders schutzbedürftiges Material (Waffen, Funkgeräte) gelagert war.
Wir hatten nämlich hier im Forum vor einiger Zeit eine Diskussion zu den Mob-Stützpunkten, wo diese Frage nach der Bewachung aufgetaucht ist.
Ähnlich war es bei den Korpsdepots.
Ich selbst kenne aus der "Praxis" nur das Korpsdepot Obersfeld und den Mob-Stützpunkt des Jägerbataillons 127, der sich ja innerhalb der Hammelburger Kaserne befand. Da war die Bewachung ja relativ einfach umzusetzen, wie du bereits erwähnst.
Die Vorwarnzeit war die Zeit, die der Truppe von der ersten ausgelösten Alarmmaßnahme des formalen NATO-Alarmsystems bis zum Feindangriff verbleibt. Ein Krieg kommt nicht aus heiterem Himmel. Ihm geht immer eine politische Krise voraus. Auch der WARSCHAUER PAKT benötigte eine Vorbereitungszeit, in der mit den mannigfaltigen Möglichkeiten der Aufklärung auch getarnte Kriegsvorbereitungen wenigstens teilweise aufgedeckt werden konnten.
Wenn der WARSCHAUER PAKT die Vorteile einer strategische Überraschung unter Verzicht auf Mobilmachung und Heranführung von Kräften aus der Sowjetunion für einen raschen Vorstoß nutzen wollte, benötigte er zur Vorbereitung wenigstens 48 Stunden. Wenn er dagegen mehr auf Stärke setzte und auf Vorteile einer einer strategische Überraschung verzichtete, benötigte er eine Vorbereitungszeit von 2-3 Wochen.
Die NATO legte ihrer Verteidigungsplanung die für sie ungünstigere Variante zugrunde. Sie ging von einen Angriff des WARSCHAUER PAKTES nach nur kurzer Vorbereitungszeit und einer ihr verbleibenden Vorwarnzeit von wenigstens 48 Stunden aus.
Diese Zeitberechnung setzte aber voraus, dass die politischen Führungen des Bündnisses und der Bündnispartner die Aufklärungsergebnisse nüchtern zur Kenntnis nahmen und rasche Entscheidungen trafen.
Die Landstreitkräfte hätten innerhalb von 48 Stunden
- ihre Einsatzbereitschaft in den Standorten herstellen,
- mobil machen,
- aufmarschieren und
- die Verteidigungsbereitschaft/Einsatzbereitschaft in ihren Einsatzräumen herstellen
müssen.
Das war von aktiven Truppenteilen nur mit größter Anstrengung und Disziplin, von nichtaktiven Truppenteilen aber kaum zu schaffen. Letzteres wurde in den Operationplänen entsprechend berücksichtigt.
Da die Masse des belgischen und niederländischen Heeres in Belgien bzw. den Niederlanden stationiert war und für ihren Aufmarsch allein wenigstens 24 Stunden,benötigt hätte, wurden vorsorglich dem I. (BE) Korps eine Panzerbrigade der 7. (GE) Panzerdivision und dem I. (NL) die 3. (GE) Panzerdivision für die erste Phase der Operationen unterstellt.
NORTHAG: Korpsabschnitt Elbe – etwa Hann. Münden. Multinationale „Schichtkuchenverteidigung“ durch 1. NL-Korps, I. DE-Korps, 1. BR-Korps (UK) und 1. BE-Korps. Natürliches Hindernis des ESK als Aufmarschlinie (auch VRV?) der Verteidiger.
I. DE-Korps: zwei Divisionen am VRV: 3. Panzerdivision Buxtehude im Nordabschnitt und 1. Panzerdivision Hannover-Bothfeld im Süden. 11. Panzergrenadierdivision als Ablösung/Korpsreserve. 3. Panzerdivision deckt den Aufmarsch der beiden niederländischen Divisionen 4. (4e Divisie) und 1. Div (1e Divisie), die zunächst aus Holland in den GDP-Raum verlegt werden müssen. Verschiebungen im Sektor I. DE-Korps: 11. PzGrenDiv verteidigt den Nordabschnitt und die 1. PzDiv den Südabschnitt. Nach Eintreffen der holländischen Streitkräfte im GDP, hätte die 3. PzDiv die Korpsreserve gebildet.
Quelle: http://www.relikte.com/nds_heer/index.htm
Ich vermisse hier die 7. PzDivision. In meiner Erinnerung war sie wohl eine Reserve. Evtl. verwechsel ich das aber mit der Brigade 19 (PzGren) aus dieser Division, die Reservebrigade der Division war. Ich kann das nur aus meiner Sicht des FlakFw wiedergeben und wie wir immer geübt haben.
Als Exkurs in die FlaStruktur der 7. PzDivision sei zu sagen, das die FlaRgt grundsätzlich der Div direkt unterstellt waren (Heeresstruktur 4 + 5(?)). Konkrekt war es bei uns so, das unser Kdr in die U-Zelle Fla der Div abkommandiert wurde und das Rgt als solches in die sogenannten FlaKpfVerbände (machne Offz nannten sie auch PzFlakAbt :-) ) aufgeteilt wurde (71 (durch S3 und stv. RgtKdr) + 72 (eigenst. FlakpfVbFhr). Ein FlaKpfVb bestand aus 3 KpfBttr Gepard + Anhang (Mun, BtrStf, Verpfl., San). Der BttrChef jeder Bttr wurde in den Gefechtsstand des KpfVb kommandiert. Die Bttr selbst wiederum wurde vom BttrTrpFhr geführt und in 6 PzFlkGrp aufgelöst. Diese PzFlakGrp wurden zu je einer KpfKp (Pz oder PzGren .. machmal auch Artillerie) aZa zugeteilt. Die aZa war wohl über den BttrTrp organisiert. (ich bin mich nicht mehr so sicher).
In der Übungspraxis sah das so aus, daß ich zum KpTrpFhr der Pz/PzGrenKp gegangen bin und habe mir deren Laberfrequenz (da wo man Klartext spricht :-)) abgeholt. Die haben wir dann auf unserem EM 25 abgehört. Der Grund war, dass der Gepard im Gelände in der Geschwindigkeit dem Leo1+2/Marder unterlegen ist (Untermotorisierung bzw. 15to Turm leicht vor der Pz-Mitte). Deswegen war es wichtig zu wissen, wann die Jungs verlegen um dranbleiben zu können. Schliesslich muss der 2to mit den Fliegerfäusten auch mit. --- Es war trotzdem immer ein Hinterherfahren.
Auf jeden Fall waren wir im Übungsfall immer der Brigade 19 zugeteilt gewesen und sie fast immer während der großen NATO-Übungen geschützt (z.B. Central Enterprise, Springendes Ross, Offenes Visier (89)).
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