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Ich habe doch etwas gefunden:
Dienststelle Neumünster/SH benachrichtigt Dienststelle Castrop-Rauxel/NRW Nachforschungen über den Verbleib von OG XY anzustellen
„Herr Obergefreiter XY, wir sind Feldjäger und beauftragt, Sie abzuholen. Ich weise Sie darauf hin, dass ich Ihnen gemäß § 3 Vorgesetztenverordnung vorgesetzt bin. Ich bin berechtigt, Befehle in der den Umständen entsprechenden Weise durchzusetzen. Kommen Sie heraus!“ „Herr Obergefreiter XY, kommen Sie heraus! Wenn Sie meinen Befehl jetzt nicht befolgen, machen Sie sich strafbar!“
Ich kann mich nur noch vom Hörensagen ganz schwach an EA-Fälle in meiner PzGrenKp erinnern. Es waren immer Rheinländer/"Ruhrpottler", von denen es die meisten eh überhaupt nicht eingesehen haben 350 km von der Heimat, von der "Perle"/Freundin, den Kumpels aus Herne und Bottrop und von der "Schalke-Stammkneipe" entfernt, Wehrdienst im hohen Norden zu schieben.
Und jetzt kommt der V-Fall. Wie groß ist also die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Mehzahl der Mob-Reservisten in den Zug nach Hamburg setzt, um irgendwo da oben im fernen Norden am VRV zu verbluten?
Akzeptiere einfach die Tatsache, das zunächst alle Feldjäger beim Verkehrsdienst im Verkehrsleitnetz Aufmarsch und bei der Gewässerorganisation Rhein eingesetzt waren.
Wenn der Aufmarsch verkehrstechnisch nicht ordnungsgemäß und kontrolliert abgelaufen wäre, hätte man sich wahrscheinlich überhaupt keine Gedanken mehr über Nachforschungen zu machen brauchen, weil es dann wegen des schnellen Vormarsches der Angreifer überhaupt keine Gelegenheit mehr dazu gegeben hätte.
Nachforschungen während der Aufmarschphase wären eine Nebenaufgabe gewesen, die man als Feldjäger dann wahrnahm, wenn Kräfte frei waren.
Dein Zitat aus http://ausweichsitz.de ist eine typische Formulierung aus einer WINTEX/CIMEX-Lage. Hier wurden zwar solche Lagen eingespielt, aber eben nur auf der Ebene Regierung, allenfalls noch TerrKdo/WBK, nicht aber auf der Durchführungsebene.
Es gab keinerlei tragfähigen Zahlen, mit wievielen Eigenmächtig Abwesenden realistisch zu rechnen war, weil es dafür einfach keine Erfahrungswerte gab.
Das Grundproblem war, das es bis heute nicht gelungen ist, gesetzliche Grundlagen für die Wehrgerichtsbarkeit zu schaffen.
Zumindest in der vorderen Kampfzone wären doch weder die zivile Justiz noch die friedensmässigen Truppendienstgerichte der Bundeswehr mehr arbeitsfähig gewesen. Beide Organisationen braucht man aber sehr schnell, wenn man als Truppenführer und / oder Disziplinarvorgesetzter auch nur einigermassen rechtskonform handeln will. Beispiele:
- Verfolgung von Straftaten von Soldaten mit der Frage der Abgabe / Nichtabgabe an die Staatsanwaltschaft
- Mitwirkung der Truppendienstgerichte bei Disziplinarstrafen.
Beides hätte von den Wehrgerichten erledigt werden müssen. Sie hätten im Verteidigungsfall u.a. die Strafgerichtsbarkeit über Angehörige der Streitkräfte und über Kriegsgefangene ausgeübt (HDv 100/500 – Das Heer in der militärischen Landesverteidigung, Nr. 231 und HDv 100/600 – Rechtsgrundlagen für die Truppenführung, Nr. 131). Rechtsgrundlage war Art. 96 Abs. 2 Grundgesetz.
Eingeplant, organisiert und als StAN-Baustein vorhanden waren die Wehrgerichte durchaus. Auf Divisionsebene gab es Wehrgerichte, die Korps und TerrKdo hatten zusätzlich Oberwehrgerichte als Rechtsmittelinstanz.
Die Materialausstattung stand ebenfalls fest - bis hin zu Ausstattungslisten, welche und wieviele Gesetzbücher mitzuführen waren. Auch das Personal war eingeplant, hier waren z.B. die Rechtsberater der Divisionen usw. als Wehrrichter vorgesehen.
Was aber fehlte - und das ist das eigentlich entscheidende - waren die gesetzlichen Grundlagen für das Tätigwerden dieser Gerichte. Es gab keine "Wehr"-Strafprozessordnung für den Ablauf eines möglichen Strafverfahrens vor diesen Gerichten, es gab kein "Wehr"-Gerichtsverfassungsgesetz zur Regelung der Zuständigkeiten. Weiter fehlte eine Regelung über die Wahrnehmung von Ermittlungsaufgaben durch die Wehrgerichtsbarkeit, auch im Kriegsfall hätte somit bei Straftaten grundsätzlich weiter die zivile Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müssen. Deshalb durften Feldjäger vor 1989 offiziell nicht im Ermittlungsdienst bei Wehrstraftaten ausgebildet werden. Man behalf sich damit, dass die entsprechenden Lehrgänge unter der Bezeichnung "Feldjägereinsatz im Ausland" liefen, weil in den deutschen Truppenlagern im Ausland hatten die Feldjäger nach dem NATO-Truppenstatut sehr wohl polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen.
Literatur dazu ist dünn gesät:
- Dreisbach, Dirk: Die militärische Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR unter Berücksichtigung der historischen Entwicklungen sowie der Überlegungen für eine Ausgestaltung der Wehrstrafgerichtsbarkeit im Verteidigungsfall. Jahresarbeit Führungsakademie der Bundeswehr Hamburg, 1984.
- Vultejus, Ulrich: Kampfanzug unter der Robe. Kriegsgerichtsbarkeit des Zweiten und Dritten Weltkriegs, Hamburg 1984.
Weiter war die Frage der Strafvollstreckung im V-Fall nicht geregelt. Die Wehrmacht hatte hier beispielsweise Feldstrafgefangenen-Abteilungen und Wehrmachtsgefängnisse, teilweise auch mobil. Bei der Bundeswehr war hier nichts vorgesehen. Der Strafvollzug in Kasernen, wie er im Frieden möglich war, wäre wohl kaum durchführbar gewesen, ebensowenig wie die Nutzung der "normalen" Justizvollzugsanstalten. Der zivile Alarmplan sah die Rückverlegung der Justizvollzugsanstalten aus der vorderen Kampfzone bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt vor, was nebenbei gesagt, erhebliche Kräfte der Bereitschaftspolizei gebunden hätte.
Die Frage der Wehrgerichtsbarkeit war eine der vielen ungeklärten oder zumindest nicht befriedigend geregelten Punkte in Zusammenhang mit dem V-Fall. Weitere Beispiele wären die Bevölkerungsbewegungen, die Frage flüchtender "Gastarbeiter", die Organisation des Kriegsgefangenenwesens im Bereich des Territorialheeres oder die Problematik des Massenanfalls von Versprengten z.B. nach dem Einsatz von ABC-Waffen.
Auf der Handlungsebene, also im Bereich der Feldjägerkompanien, gab es für die Durchführung von Nachforschungen nach eigenmächtig Abwesenden im V-Fall keinerlei Handlungsanweisungen.
Bei den letzten großen Übungen in Süddeutschland (Fränkischer Schild 1986, Kecker Spatz 1987 und Landesverteidigung 1988) hat man sowohl Territorialheer wie auch Polizei und Bundesgrenzschutz mit ihren Aufgabenstellungen im Kriegsfall stark beteiligt und versucht, einige dieser Problemlagen in die Übungen einzubauen.
Beim Fränkischen Schild 1986 wurde erprobt, eigenmächtig abwesende Soldaten bzw. Reservisten, die ihre Wehrübung nicht angetreten hatten, während der Übung zu ergreifen und der Truppe zuzuführen. In der Praxis lief das dann so: Ich hatte mit meinem Feldjägerzug Verkehrsleitpunkte im Raum Schweinfurt zu besetzen. Wenn es längere Marschpausen gab, in denen nicht alle Feldjägerkräfte auf der Straße gebunden waren, schickte man einige Streifen los, um flüchtige Soldaten aus der näheren Umgebung aufzugreifen. Natürlich wurden diese Nachforschungen nicht wie sonst meist üblich in Zivil gefahren, sondern in voller Kriegsbemalung, was durchaus überraschende Erfolge hatte.
Ich erinnere mich daran, dass ich an einem Freitagabend einen Reservisten in einem kleinen Dorf suchte. Zuhause war er nicht anzutreffen, laut Aussage seiner Frau hielt er sich im Sportheim auf. Wir sind dann zu dritt zu dieser Gaststätte gefahren und baten den Wirt um die Erlaubnis, in der Gaststätte nach dem Gesuchten schauen zu dürfen. Der Raum war mit etwa 30 Leuten belegt, als wir mit Stahlhelm, Splitterschutzweste und Maschinenpistole unter dem Arm hineinkamen. Nach ein paar Sekunden brach das Stimmengemurmel ab, es war still. Ich fragte nach dem Gesuchten, der auch ziemlich bleich von seinem Tisch aufstand und widerstandslos mitkam.
Er wurde dann seiner Truppe noch während des Aufmarsches zugeführt, d.h. als die betreffende Kompanie an unserem Verkehrsleitpunkt durchkam, wurde er seinem Kompaniechef übergeben.
Ob man aus diesen Erfahrungen Rückschlüsse auf die Abläufe im V-Fall ziehen kann, sei dahingestellt.
Hallo Zusammen
Hier kam ja die Frage auf wie die Bereitschaft der Luftwaffe geregelt war
Hier ein Beispiel des HAWK-Systems
Die HAWK-Verbände der Luftwaffe waren voll verlegefähig und für den Allwetterbetrieb ausgelegt. Die Systeme wurden im Luftverteidigungs-Schichtdienst rund um die Uhr aus ausgebauten Feldstellungen heraus betrieben. Eine Schicht dauerte zwischen 48 und 72 Stunden und wurde durch eine der drei (später vier) Kampfbesatzungen geleistet. Der Luftverteidigungsdienst war in vier unterschiedliche Bereitschaftsstufen eingeteilt, die jeweils für eine Woche zu halten waren.
8. Bereitschaftsstufen
•12 Stunden released: Die Geräte des Systems wurden Fristenwartungen und Überprüfungen unterzogen. Die Feuereinheit konnte innerhalb einer Frist von 12 Stunden den nächsthöheren Status einnehmen.
•12 Stunden: Das System war technisch und personell einsatzbereit, wurde jedoch intensiv für die Ausbildung der diensthabenden Kampfbesatzungen genutzt; das System wurde nach Ende der Ausbildungszeiten und nach Abschluss von Wartungsarbeiten (nachtsüber) ausgeschaltet, die Einnahme des nächsthöheren Bereitschaftsstatus war innerhalb von 12 Stunden möglich.
•3 bzw. 6 Stunden: Die Geräte wurden kontinuierlich am Stromnetz gehalten, System- und Geräteüberprüfungen gemäß Vorschriften wurden in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Einheitsinterne Alarmübungen und Überprüfungen durch Bewerter-Teams des Verbandes (siehe Abschnitt Überprüfungen) wurden unangekündigt durchgeführt. Das System war technisch und personell ohne Verzug zur Übernahme des höchsten Status bereit.
•20 Minuten: Zusätzlich zu den für den 3 (bzw. 6) Stunden-Status aufgeführten Bedingungen galten die folgenden Vorgaben:
•Die Feuerleitzentrale war rund um die Uhr durch mindestens einen Bediener besetzt, der kontinuierliche Verbindung zum übergeordneten Gefechtsstand des Verbandes (Bataillon Operation Centre; BOC) hielt und dessen Aufgaben die Überwachung der Systemanzeigen, die verzugslose Aufnahme von Alarmsprüchen sowie die Alarmierung des Bedienerpersonals war.
•Alle Sender der Radargeräte waren aktiviert oder in Sendebereitschaft, die Waffensystem-Software des Waffenrechners war geladen und betriebsbereit, die taktische Datenverbindung (Datalink) war mit dem System der übergeordneten Gefechtsstands synchronisiert.
•Bei Eingang eines Alarmspruches (Battle Stations/Blazing Skies) alarmierte der Bediener die Kampfbesatzung durch Auslösen einer Sirene. Der nachfolgende sogenannte Crew-Drill der Kampfbesatzung, der durch den Feuerleitoffizier (Battery Control Officer; BCO) gesteuert und überwacht wurde, stellte durch festgelegte Verfahrensabläufe sicher, dass die Feuereinheit technisch und personell in der Lage war, unter Beachtung aller relevanten Vorschriften innerhalb von 20 Minuten den Feuerkampf aufzunehmen.
•5 Minuten: In den 1960ern wurde statt des Status 20 Minuten der Hot-Battery zuerst ein 5-Minuten-Bereitschaftsstatus gefahren, wobei es für Teile des Bedienerpersonals erforderlich war, am oder in der unmittelbaren Nähe ihres Gerätes zu bleiben, bzw. auch nachts zu ruhen.
•Battle Stations (oder Blazing Skies): Feuerkampfstellung. Bei Blazing Skies wurden aus Sicherheitsgründen alle Maßnahmen bis auf den tatsächlichen Anschluss der Flugkörper an die Startgeräte (über je ein Anschlusskabel, sogenanntes Umbilical) durchgeführt.
Die jeweils vier Feuereinheiten eines HAWK-Verbandes waren in unterschiedlichen Stufen der Bereitschaft, sodass während des Routinebetriebs durch den Verband alle vier Bereitschaftsstufen abgedeckt waren. Dies stellte sicher, dass durch jeden Verband der Luftverteidigungsauftrag im zugewiesenen Sektor des Flugabwehrraketengürtels durchgeführt werden konnte. Weiterhin gewährleistete dies bei Ausfällen, dass eine der drei weiteren Feuereinheiten den Einsatzauftag des Verbandes übernehmen konnte. Gleichzeitig stellte dies die schnelle Reaktionsfähigkeit der Verbände bei Erhöhungen der Alarmstufen sicher.
Quelle Wiki View
Gruß orbiter
Sonderwaffenlager Fischbach bei Dahn
Interessengemeinschaft „Area 1" militärgeschichtlicher Verein e.V. www.ig-area-one.de
IG Area One @ Facebook
Nur noch eine kleine Ergänzung: die Luftwaffe hatte vermutlich den höchsten Bereitschaftsgrad von allen Teilstreitkräften, denn es hieß: "Die NATO-Luftwaffen sind jederzeit, auch ohne Mobilmachung, kriegsbereit."
Wahrscheinlich sind die Alarmrotten der Abfangjäger gemeint.
Die pauschale Aussage "Die NATO-Luftwaffen sind jederzeit, auch ohne Mobilmachung, kriegsbereit." verschleiert die Realität. Eine Alarmrotte Abfangjäger ist genauso viel oder wenig von Mobilmachung abhängig wie ein Zug Kampfpanzer.
Auch Luftwaffe und Marine mussten durch Mobilmachung auf "Kriegsstärke" gebracht werden, um länger einsatzfähig zu bleiben, wenn auch in geringerem Umfang als das Heer. Einen Hinweis darauf geben die zahlreichen Geräteeinheiten der Luftwaffe und der Marine.
Danke für die Darstellung der HAWK-Bereitschaftsstufen, die aber mit dem Thema Mobilmachung nur indirekt zu tun haben.
Es ist völlig unbestritten, dass die Einsatzverbände der Luftwaffe im Frieden einen erheblich höheren Grad an Gefechtsbereitschaft hatten als die des Heeres.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch sie von Mobilmachung abhängig waren, wollten sie über einen längeren Zeitraum einsatzfähig bleiben (Durchhaltefähigkeit).
Bei Nike Hercules war es so ähnlich wie bei Hawk nur der kürzeste Zeitraum war 30 Minuten bis Feuerbereit maximal 3 Stunden, maximal 12 Stunden und mehr als 12 Stunden.. Innerhalb einer Batterie hatten mindestens zwei Abschussplätze den selben Bereitschaftsgrad.. Konnte eine der Batterien aus technischen Gründen den Bereitschaftsgrad nicht einhalten, dann rückten die anderen Batterien eine Einsatzstufe nach oben.. Abhängig vom Bereitschaftsgrad war die Stellung im Schichtbetrieb ständig besetzt und einsatzbereit.. Dazu gab es in der Batterie drei Kampfbesatzungen für den Feuerleit- und Abschussbereich, die sich in einem System von 48-Std-Schichten während der Woche und 72-Std-Schichten am Wochenende abwechselten
Dann gab es da noch die Überprüfungen
ORE
Die einzelnen FlaRak-Einheiten wurden während ihres Schichtdienstes unregelmäßig von Prüfteams ihrer Verbände (Schießtechnische Prüf- und Auswertegruppe bzw. Schießtaktische Prüf- und Auswertegruppe; SPAG) in sogenannten ORE (Operational Readiness Evaluation; auf deutsch: Einsatzbereitschaftsüberprüfungen) auf ihre taktisch/technische Einsatzbereitschaft hin überprüft. Dies geschah unangekündigt zu jeder Tages- und Nachtzeit an willkürlich gewählten Tagen, auch an Wochenenden, an Feiertagen und in Urlaubszeiträumen. Hierbei wurde die technische Verfügbarkeit des Systems und der Ausbildungsstand der Kampfbesatzung nach taktischen Richtlinien und Vorschriften bewertet.[1]
TacEval/OpEval
Bei taktischen Überprüfungen durch die NATO, sogenannte TacEvals (Tactical Evaluation) und später OpEvals (Operational Evaluation), wurden folgende Fähigkeiten der Einheiten und Verbände durch multinationale Prüfteams regelmäßig (in Abständen von 12 bis 18 Monaten) bewertet:
• Alarmierungsphase aus einer Krisenlage heraus und Personalaufwuchs
• simulierter Feuerkampf bei unterschiedlichen Luftlagen und Befehlslagen
• technische Einsatzbereitschaft des Materials inklusive Wartungszustand der Waffensystem- und Fahrzeugkomponenten
• taktische Verlegefähigkeit der Einheit und des Verbands, dabei verzugslose Aufnahme des Einsatzauftrags
• Überlebensfähigkeit bei bodengestützten Angriffen
• Überlebensfähigkeit bei Luftangriffen auf die Feuereinheit
• Überlebensfähigkeit bei Fremdeinsatz von ABC-Waffen
• Flexibilität und Reaktion bei Teilausfall des FlaRak-Systems (Improvisation)
• individuelle und teambezogene Reaktion bei Verwundungen, Feuer, Sabotage, Ausspähung, Gefangennahme von gegnerischen Kräften
• Durchführung der Aufnahme und Befragung von gegnerischen Gefangenen
• individuelle Grundfertigkeiten des einzelnen Soldaten wie Handwaffenschießen, schriftlicher ABC-Test, infanteristisch korrektes Verhalten
Mit der Alarmierungsphase aus einer Krisensituation heraus startete die taktische Überprüfung regelmäßig an einem Montag der Woche. Das geltende Szenario wurde für drei bis vier aufeinander folgende Einsatztage geschrieben und im Rahmen einer Übung rund um die Uhr abgeprüft.
Hallo Alterfritz
Ich Möchte dir nicht den Glauben an eine Mobilmachung nehmen. Bei uns war die Reglung so das nach Verschuß der letzten Missile wenn wir es denn geschafft hätten in die Jagdhütte unseres Batterie Chefs gegangen wären. Die Zielgebiete der Atomraketen waren an der Ehemaligen Zonengrenze und die Anfliegenden Bomber hätten wir über dem Aufmarschbereich unserer eigenen Truppen abgeschossen. Alles Westlich des Rheins war als Pufferzone vorgesehen um den WP Totlaufen zu lassen
Grüße orbiter
Sonderwaffenlager Fischbach bei Dahn
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Alles Westlich des Rheins war als Pufferzone vorgesehen um den WP Totlaufen zu lassen
Westlich des Rheins liegt Frankreich - dann hätte nach Deiner Argumentation die eigentliche Verteidigung kurz vor Paris begonnen.
Das eröffnet ganz neue Gesichtspunkte.
Wahrscheinlich gab es dafür eine furchtbar geheime NATO-Planung, die mit einem neuen Marne-Wunder kalkulierte, um die bösen Russen aufzuhalten. Oder wollte man wieder eine Entscheidungsschlacht bei Verdun durchführen, am besten unter Ausnutzung der Reste der Maginotlinie oder der verbliebenen Vaubanschen Festungen an der Ostgrenze Frankreichs.
Wer nichts Arbeitet macht keine Fehler
Ich meinte natürlich den Osten
Wo bei das andere auch nicht auszuschließen war. Übrigens hätten die Amerikaner mit den Flugzeugen mit denen sie ihre Truppen nach Europa einflogen im Gegenzug alle Amerikanischen Zivilpersonen aus Deutschland evakuiert . Das wurde in den 80 Jahren auch einmal getestet
Sonderwaffenlager Fischbach bei Dahn
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Die Frage, wo die "Vorneverteidigung" tatsächlich begonnen hätte, war sicherlich nicht ganz unstrittig, da die Interessen der BW nicht unbedingt mit denen der US-Streitkräfte konform liefen.
Das Ausnutzen natürlicher Hindernisse in Grenznähe: ELK in Schleswig-Holstein und ESK in Niedersachsen lag auf der Hand. Des Weiteren Oberpfälzer Wald, Fichtelgebirge, Frankenwald, Rhön u.d. Weserbergland.
Magenheimer spricht aus S. 99 in "Die Verteidigung Westeuropas" eine Möglichkeit der "Frontverkürzung" bzw. Begradigung von 890 km auf nur noch 780 km auf, d.h. 200 km Abschnitt NORTHAG und 510 km CENTAG.
Der Angreifer hätte also für eine bestimmte Kräftekonzentration nur begrenzte regionale Räume z. Verfügung gehabt: Senke von Fulda-Hersfeld/"Fulda Gap", "Durchlaß von Hof", "Streifen von Göttingen" und "Raum südlich von Meiningen".
Auch im Bereich der Norddt. Tiefebene, die von einigen als "erweiterte Panzerrollbahn" des WAPA angesehen wurde, war aufgrund der hohen Siedlungs- und von N nach S verlaufenden Gewässerdichte ein einfacher Durchmarsch nicht möglich.
Die AirLandBattle-Doktrin und das FOFA-Konzept (Follow-On Forces, also die 2. Staffel des WAPA) sahen eindeutig Schläge in der Tiefe des gegnerischen Territoriums vor. Orbiter, und da kannst Du vielleicht beurteilen, welche Maßnahmen es bedurft hätte, um den Luftverteidigungsgürtel von BRD und DDR zu durchbrechen. Elektronische Störmanöver, Tieffliegerangriffe, Anflug aus einem toten Radarwinkelbereich, Ausschalten der AWACS (Sentry auf NATO-Seite und Bereijew A-50 Mainstay auf WAPA-Seite), etc.
Trotzdem - die Zeiten, wo die eigentliche Verteidigung erst am Rhein begann, waren in den 1980er Jahren, von denen wir hier sprechen, längst vorbei. Man hätte beispielsweise wohl kaum die Unmenge an logistischen Einrichtungen in der Bundesrepublik geschaffen, wie sie tatsächlich bestanden, um sich dann an den Rhein zurückzuziehen. Diese Verschwendung von Ressourcen konnte sich keiner erlauben.
Zudem wäre dann der sowieso recht labile Zusammenhang der Verteidigung mit den Flanken (Dänemark/Norwegen bzw. Italien) endgültig zusammengebrochen, mit nicht absehbaren Folgen z.B. für die Seewege im Nordatlantik oder die Bedrohung Frankreichs an seiner Südgrenze.
Apropos Frankreich. Frankreich hatte das allergrößte Interesse daran, das eine Verteidigung so nahe wie möglich an der innerdeutschen Grenze geführt wurde, da dadurch logischerweise die Bedrohung eigenen Staatsgebiets verringert wurde.
Da es ja hier eigentlich um Alarmierung und Mobilmachung geht...
Meine/unsere "scharfen" Stellungen (also die für die goldgelbe Sekte) lagen in Sichtweite der Innerdeutschen Grenze.
In Zivil ca. einmal im Jahr mit Begleitung vom BGS erkundet bzw. festgelegt.
Der grundsätzliche Marschweg dahin war ebenfalls bekannt.
Wie weiter vorn schon beschrieben, sollte man zwischen "Bereitschaftsgraden" bestimmter Einheiten und Aufwuchs zur Verteidungsbereitschaft strikt unterscheiden.
Auch beim Heer gab es immer Einheiten, die sich zeitweilig in einem besonderen höhren Bereitschaftszustand befanden.
Selbst erlebt war ein mit den QRA-Verbänden der Luftwaffe vergleichbarer Zustand eines leichten Spähtrupps.
2 Luchse standen komplett (incl Waffen) aufgrödelt vor dem Kompaniegebäude. Die SpPz-Besatzung hatte eine ständige Rufbereitschaft um im Falle des Falles in kürzester Zeit zur StOMunNdlg zu düsen und dort im gesonderten Bereich bereitstehende Munition zu übernehmen. Von dort wäre es dann zu einem Sonderobjekt nahe der Innerdeutschen Grenze gegangen, um dort eine verstärkte militärische Sicherung zu übernehmen... bis die eigentlich dafür vorgesehenen Einheiten eingetroffen wären.
Ähnliche Aktionen (also Bereitschaften) gab es auch in Zugstärke für Verstärkungen der Wachen von Sonderwaffenlagern usw.
Zur Mobilmachung selbst gehört eigentlich noch der Hinweis, dass die militärischen Planungen stets von unterschiedlichen Spannungsphasen ausgegangen ist.
Demzufolge gab es auch unterschiedliche Szenarien über den Aufwuchs der Einheiten.
Eigentlich ein Riesenthema, aber trotzdem oder gerade deshalb nur kurz angerissen: Im sogenannten Worst-Case gingen die NATO-Planungen von einer sehr kurzen Spannungsphase aus, d.h. man unterstellte den WP-Streitkräften (planerisch) innerhalb von 48h kampfbereit den Westen anzugreifen.
Und selbst der WP wäre innerhalb der 48h nicht in voller Stärke angetreten!
Und darauf (nach meiner Erkenntnis) waren die Verteidungsplanungen der NATO ausgelegt um zumindest eine Art militärische Pattsituation zu halten bzw. zu erhalten.
für welchen Teil der PzAufkl galten denn diese erhöhten Bereitschaftsstufen?
Musste jedes PzAufklBtl, also PzAufklBtl 6, PzAufklBtl 3, etc. einen dieser von dieser beschriebenen Spähzüge für diese Aufgabe abstellen oder galt das für die Brigadespähzüge?
Wurde dieser Spähzug mit erhöhtem Bereitschaftsgrad auch mit RASIT-Radar ausgestattet, hatte er Horchposten gebildet?
Ich habe die Aufgaben der PzAufkl nie so recht verstanden.
Erst gab es nur leichte Spähkompanien mit dem SpähPanzer Luchs, dann sah die Heeresreform IV anscheinend eine Neustrukturierung der Spähkompanien in leichte (SpPz Luchs) und schwere (KPz Leopard 1) Spähzüge vor.
Hintergrund: Unfunktionieren der PzAufklBtl in verstärkte PzBtl, um als Verzögerungsverband vor dem VRV zu agieren.
Anscheinend wurde in dieser Truppengattung viel rumexperimentiert. Gibt es irgendwo schriftliche Quellen zur Einsatztaktik der PzAufkl-Truppe (Bundeswehr) Mitte der 1980er Jahre?
Der Ausbildungsfilm "Der gepanzerte Spähtrupp" ist mir bekannt aber vielleicht gibt es darüber hinaus ja noch Literatur? Sorry, wieder off topic.
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