Einsatz von Polizisten bei der Bestückung von Trichtersperren

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  • Nostalit
    Warrior
    • 29.12.2008
    • 80

    #1

    Einsatz von Polizisten bei der Bestückung von Trichtersperren

    Guten Morgen,
    ich habe beim Stöbern im Net folgendes gefunden, welches ich gerne hier weitergeben möchte.
    Markt Taschendorf liegt im Herzen des Steigerwaldes und ist nicht weit weg von Gräfenneuses
    Schönaich und Ebersprunn.

    Zitat (gefunden bei "eines Tages Zeitgeschichte"):
    Georg Münich
    10. Januar 2008, 12:47
    Im Steigerwald (grob: zwischen Würzburg und Nürnberg) sind zahlreiche Sprenglöcher
    in den diversen Straßen und Waldwegen eingelassen. Bis zum Abzug der sow. Truppen
    aus Ostdeutschland war es die Aufgabe der örtlichen Polizei, die Sprenglöcher auf
    Zustand zu überprüfen. Mein Vater hat mir oft genug von dieser "schönen" Aufgabe
    erzählt. Die Sprenglöcher in meinen Heimatsbereich wären im Kriegsfall durch Munition
    vom Depot bei Markt Taschendorf bestückt worden. Die Sprengung wäre dann, sofern
    nicht Armeeeinheiten verfügbar waren, wieder Aufgabe der Polizei gewesen.
    Wenn jetzt Arbeiten an den Straßen vorgenommen werden, werden die Sprenglöcher
    überdeckt. So konnte man bis vor 2 Jahren in der Staatsstr. 2421 zwischen Greuth und
    Stierhöfstetten die Sprenglöcher sehen. Das gleiche in der B286 zwischen Castell und
    Ziegenbach. Die Löcher in der Staatsstr. 2261, nördlich von Scheinfeld sind teilweise
    überdeckt, teilweise sichtbar. Usw...


    Für mich stelt sich die Frage, ob die Polizisten für diese Aufgabe eine extra Ausbildung hatten?

    Grüße Robert
  • Horner
    Cold Warrior
    • 24.05.2009
    • 1888

    #2
    Moin zusammen,
    Gut Aufgepasst Nostalit und mit einer neuen Fragestellung kreiert!
    Also, wie ich des öfteren schon von einigen Beamten schräg angesehen wurde, warum ich unter Brücken usw. kraxel, die sehr erstaunt waren, das sich eine Kanalbrücke als Sperre, offenbart, hatten diese keine Ahnung davon.
    Vielleicht ist es im Gebiet zur Grenze anders gewesen, wer weis was noch für Verordnungen zu Tage kommen, an die nie einer gedacht hätte.

    Gruß
    Horner

    Kommentar

    • Nemere
      Cold Warrior
      • 12.06.2008
      • 2880

      #3
      Zitat von Nostalit Beitrag anzeigen
      Bis zum Abzug der sow. Truppen aus Ostdeutschland war es die Aufgabe der örtlichen Polizei, die Sprenglöcher auf Zustand zu überprüfen. Mein Vater hat mir oft genug von dieser "schönen" Aufgabe erzählt.
      ........Die Sprengung wäre dann, sofern nicht Armeeeinheiten verfügbar waren, wieder Aufgabe der Polizei gewesen.
      Selten so einen Unfug gelesen!

      1. Der "normale" Polizeibeamte - egal ob im Einzeldienst oder bei der Bereitschaftspolizei hatte keinerlei Ausbildung im Umgang mit Sprengmitteln.
      2. Die Polizei kontrollierte nicht systematisch die Sprengschächte, es wurde allenfalls bei Streifenfahrten, wenn man zufällg an einer solche Sperre vorbeikam, ein Blick darauf geworfen, ob z.B. irgendwelche Schmierereien auf den Deckeln zu entdecken waren.
      3. Kontrolle der Sprengschächte war Sache der Wallmeister und ggf. der Pionierdienstgruppen der VBK / VKK. Hier fand tatsächlich eine systematische Kontrolle und Wartung der Anlagen statt.
      4. Im ganz beschränkten Umfang beteiligten sich auch die Feldjäger an diesen Kontrollen - allerdings nur, wenn man im Rahmen anderer Einsätze sowie so an den Sperranlagen vorbeikam. Regelmäßig von den Feldjägern angefahren wurden nur
      - Depots, in denen Waffen oder Munition lagerte, um mit den Wachen (zivil oder militärisch) Verbindung aufzunehmen
      - Sperrmittelhäuser, um den Zustand zu überprüfen.
      Dazu hatten wir auf den Feldjägerdienstkommandos entsprechende Verzeichnisse zur Sperranlagen und Sperrmittelhäusern.
      5. Die Auslösung von Sperranlagen im V-Fall war in keinem Fall Aufgabe der Polizei. Neben der fehlenden Ausbildung und Ausrüstung für solche Aufgaben scheiterte so ein Vorhaben schon am fehlenden Kombattantenstatus der Polizei. Lediglich der BGS hatte den Kombattantenstatus, betrieb auch noch eine rudimentäre Sprengausbildung, war aber auch nicht für das Laden oder Auslösen von Straßensprengschächten oder Fallkörpersperren ausgebildet. Im Rahmen des polizeilichen Grenzsicherung durch den BGS wäre es evtl. denkbar gewesen, daß beim Ausweichen des BGS auf die Verzögerungskräfte die eine oder andere Stecksperre geschlossen worden wäre.
      6. Die Polizei hatte im V-Fall völlig andere Aufgaben, als sich mit dem Auslösen von Straßensprengschächten abzugeben. Die entsprechenden Planungen sahen vor, ab Auslösung bestimmter Alarmmaßnahmen, die deutschen Polizeikräfte aus der Verzögerungszone und dem Divisionsgebiet abzuziehen und im rückwärtigen Korpsgebiet wieder einzusetzen. Bis zu diesem Rückzug wären die Polizeikräfte vollauf mit Dingen wie Lenken von Bevölkerungsbewegungen, Rückverlegen von Strafgefangenen, Schutz ziviler Objekte usw. beschäftigt gewesen.

      Kommentar

      • Nemere
        Cold Warrior
        • 12.06.2008
        • 2880

        #4
        Zitat von Nostalit Beitrag anzeigen
        Bis zum Abzug der sow. Truppen aus Ostdeutschland war es die Aufgabe der örtlichen Polizei, die Sprenglöcher auf Zustand zu überprüfen. Mein Vater hat mir oft genug von dieser "schönen" Aufgabe erzählt.
        ........Die Sprengung wäre dann, sofern nicht Armeeeinheiten verfügbar waren, wieder Aufgabe der Polizei gewesen.
        Hier gibt es einiges richtig zustellen:

        1. Der "normale" Polizeibeamte - egal ob im Einzeldienst oder bei der Bereitschaftspolizei hatte keinerlei Ausbildung im Umgang mit Sprengmitteln.
        2. Die Polizei kontrollierte nicht systematisch die Sprengschächte, es wurde allenfalls bei Streifenfahrten, wenn man zufällg an einer solche Sperre vorbeikam, ein Blick darauf geworfen, ob z.B. irgendwelche Schmierereien auf den Deckeln zu entdecken waren.
        3. Kontrolle der Sprengschächte war Sache der Wallmeister und ggf. der Pionierdienstgruppen der VBK / VKK. Hier fand tatsächlich eine systematische Kontrolle und Wartung der Anlagen statt.
        4. Im ganz beschränkten Umfang beteiligten sich auch die Feldjäger an diesen Kontrollen - allerdings nur, wenn man im Rahmen anderer Einsätze sowie so an den Sperranlagen vorbeikam. Regelmäßig von den Feldjägern angefahren wurden nur
        - Depots, in denen Waffen oder Munition lagerte, um mit den Wachen (zivil oder militärisch) Verbindung aufzunehmen
        - Sperrmittelhäuser, um den Zustand zu überprüfen.
        Dazu hatten wir auf den Feldjägerdienstkommandos entsprechende Verzeichnisse zur Sperranlagen und Sperrmittelhäusern.
        5. Die Auslösung von Sperranlagen im V-Fall war in keinem Fall Aufgabe der Polizei. Neben der fehlenden Ausbildung und Ausrüstung für solche Aufgaben scheiterte so ein Vorhaben schon am fehlenden Kombattantenstatus der Polizei. Lediglich der BGS hatte den Kombattantenstatus, betrieb auch noch eine rudimentäre Sprengausbildung, war aber auch nicht für das Laden oder Auslösen von Straßensprengschächten oder Fallkörpersperren ausgebildet. Im Rahmen des polizeilichen Grenzsicherung durch den BGS wäre es evtl. denkbar gewesen, daß beim Ausweichen des BGS auf die Verzögerungskräfte die eine oder andere Stecksperre geschlossen worden wäre.
        6. Die Polizei hatte im V-Fall völlig andere Aufgaben, als sich mit dem Auslösen von Straßensprengschächten abzugeben. Die entsprechenden Planungen sahen vor, ab Auslösung bestimmter Alarmmaßnahmen, die deutschen Polizeikräfte aus der Verzögerungszone und dem Divisionsgebiet abzuziehen und im rückwärtigen Korpsgebiet wieder einzusetzen. Bis zu diesem Rückzug wären die Polizeikräfte vollauf mit Dingen wie Lenken von Bevölkerungsbewegungen, Rückverlegen von Strafgefangenen, Schutz ziviler Objekte usw. beschäftigt gewesen.

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