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Selbstverständlich wird hier natürlich nicht mitgeteilt, ab wie vielen Beiträgen das Herunterladen möglich ist, da hierdurch nur Beiträge wie "Hallo!" in mehrfacher Ausfertigung verfasst werden. Die Anzahl der nötigen Beiträge liegt aber nicht all zu hoch und ist erreicht, wenn dieser Hinweis nicht mehr eingeblendet wird.
Hallo,
ich habe mal mit einem Beamten des BKA gesprochen. Der sagte, dass man es niemandem verbieten kann, Standorte frei einsehbare Gebäude zu bennen, sofern keine gesperrten Bereiche betreten werden.
Das Problem liegt eher im Sammeln und Verknüpfen von einzelnen Informationen. Das würde dann als Spionage/geheimdienstliche Aktivität gewertet werden.
Wenn du mal guckst (Wikipedia), hatten "damals" einige Friedensforscher, Aktivisten und andere Probleme mit der staatlichen Überwachung.
Gruß
Meiner Meinung nach kommt es auch auf die Masse an. So etwas wie die DOSPA wäre schon
unangenehm aufgefallen, aber wohl schwer zu verbieten gewesen. Vor allem, weil diese Informationen wohl beim Gegner vorgelegen haben.
Irgentwo hab ich einen Artikel gelesen wo beschrieben wurde wie die Wallmeistertrupps verfolgt wurden von östlichen Agenten. Quasi Katz und Maus Spiel.
Jetzt sind uns die Behörden wohl dankbar. Dank DOSPA wird keine Sperre übersehen und rückgebaut.
sind die 2 Brücken Eisenbahnbrücken aus Sandstein am Anfang des Hönnetales zwischen Menden und Balve in der DOSPA aufgelistet, denn diese weichen von ihren Profil von viereckigen Sp-Kammern ab.
2. Abschnitt - Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
§ 93
Begriff des Staatsgeheimnisses
(1) Staatsgeheimnisse sind Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden.
„Wer die Vergangenheit nicht kennt,
wird die Gegenwart nicht verstehen“
(1) Wer für eine Dienststelle, eine Partei oder eine andere Vereinigung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, für eine verbotene Vereinigung oder für einen ihrer Mittelsmänner
1. Nachrichten über Angelegenheiten der Landesverteidigung sammelt, 2. einen Nachrichtendienst betreibt, der Angelegenheiten der Landesverteidigung zum Gegenstand hat, oder
3. für eine dieser Tätigkeiten anwirbt oder sie unterstützt
und dadurch Bestrebungen dient, die gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gerichtet sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Ausgenommen ist eine zur Unterrichtung der Öffentlichkeit im Rahmen der üblichen Presse- oder Funkberichterstattung ausgeübte Tätigkeit.
(2) Der Versuch ist strafbar.
„Wer die Vergangenheit nicht kennt,
wird die Gegenwart nicht verstehen“
Wenn ich das richtig interpretiere, wäre dieses Forum also nach 109f geschlossen worden...
Aber nur, wenn wir "für eine Dienststelle, eine Partei oder eine andere Vereinigung..." tätig wären.
Ich lese den Paragraphen eher so, daß offenbar nur derjenige, der dieses Forum hier etwa im Auftrage seines Kumpels Gaddafi oder des geliebten Führers nutzt, unter das angeführte Gesetz fällt.
Und die volle Härte der deutschen Gesetzgebung zu spüren bekäme! Vier Sozialstunden. Bei guter Führung zwei.
Aber ich finde, daß die hier im Forum aufgeführten Details, auch wenn sie eventuell von hoher Qualität sind (ich kann das nicht beurteilen), vergleichsweise harmlos scheinen. Also zumindest einmal, wenn ich an ein Extrembeispiel für die augenscheinliche Rechtslage in Großbritannien denke.
Selbstverständlich kenne ich deren Paragraphen nicht, wundere mich aber aber über die Homepage www.secret-bases.co.uk. Hinweis: Jede der fünf Einzelseiten ist sehr grafikintensiv.
Offenbar wurde deren Betreiber, Alan Turnbull, 2004 nach Whitehall und 2006 zum MI5 eingeladen, ohne daß ihm auch nur nahegelegt wurde, seine Aktivitäten bleiben zu lassen (siehe Media Hysteria, Kapitel 2004: The original Twist in the Tale! und A face-to-face with the Director General of MI5!).
Ich weiß nicht recht, ob man hierzulande bei einer solch brisanten Zusammenstellung von an sich öffentlich zugänglichen Informationen nicht irgendwann einmal Post von den Behörden erhalten würde.
Denn während wir hier im Forum von zumeist ehemaligen militärischen Objekten sprechen, werden von Alan Turnbull aktive Einrichtungen beschrieben. Eigentlich ein Unding.
Wer Zeit und Muse hat, kann sich die Homepage mit den Details der Uboot-Basen, den militärischen Trainingsgeländen oder den Produktionsstätten der Gefechtsköpfe für die Trident-II-Raketen mal anschauen. Dagegen sind die Standorte unserer Sprengschächte, Depots und Kasernen beinahe ein Mückenhusten.
In der ehemaligen Hohlkaserne in Idar Oberstein (seit 2003 aufgelöst) befand sich auch ein Wallmeistertrupp. Dessen Fahrzeuge alle in Kommunal-Orange, von Passat über VW-T4 bis Mercedes 512, und die "Mitarbeiter" alle in zivil.
Die Veröffentlichung von Meinungen (!) in einem derartigen Forum, die subjektive Beschreibung von Beobachtungen usw. sind kein Geheimnisverrat oder gar Landesverrat.
Wer ein "Geheimnis" verrät, muss es erst mal kennen. Eine Verschlusssache (umgangssprachlich oft als "Geheimsache" oder "Geheimnis" bezeichnet) ist im amtlichen Sinn etwas, das nur ein begrenzter Personenkreis kennt: je höher die Geheimhaltungsstufe, desto kleiner der Personenkreis.
Wenn ich also z.B. feststelle, dass in meiner Umgebung ein Sonderwaffenlager ist, aktiv oder nicht, kann ich selbstverständlich darüber reden und schreiben, dass ich der Meinung bin, im Wald soundso könnte sich ein Sonderwaffenlager befinden, weil dort merkwürdige Wachtürme stehen usw.
Sollte ich aber auf den Gedanken kommen, dort herumzulungern und - obwohl ausdrücklich verboten - Fotos zu schießen, bekomme ich ein Problem. Das Problem wird noch ein wenig größer, wenn ich diese Fotos hier einstelle...
Schlimm wird es aber dann, wenn ich tatsächlich von einer Verschlusssache weiß - weil ich bspw. dienstlich damit zu tun habe - und ihren Inhalt hinausposaune, warum auch immer. Da sind wir dann mitten im Strafgesetzbuch...
Ein Beispiel, wie man Staatsgeheimnisse vorbildlich hütet:
Als ich zum ersten Mal in meinem Leben in Marienthal war - das war 1985 - und vor dem Eingang zum Bauteil Ost (später unter "Cafe Hoch" bekannt geworden) stand, kam eine Fußstreife des BGS vorbei. Ich fragte die beiden grünen Kollegen: "Ist das hier der Regierungsbunker?" Die beiden schauten mich sehr merkwürdig an und dann antwortete einer: "Bunker? Welcher Bunker?"...
Sonderwaffenlager Fischbach bei Dahn
Interessengemeinschaft "area 1" -
militärgeschichtlicher Verein e.V. www.ig-area-one.de
In der ehemaligen Hohlkaserne in Idar Oberstein (seit 2003 aufgelöst) befand sich auch ein Wallmeistertrupp. Dessen Fahrzeuge alle in Kommunal-Orange, von Passat über VW-T4 bis Mercedes 512, und die "Mitarbeiter" alle in zivil.
Wallmeisterfahrzeuge in Kommunal-Orange?
Ich kenne sie nur in dieser dezent grauen Farbe mit der gelben Rundumkennleuchte auf dem Dach. Ursprünglich hatten die Wallmeister nur VW-Busse mit Zivilkennzeichen, in den letzten Jahren auch mit Y-Kennzeichen.
Bist Du sicher, dass das nicht der Technische Betriebsdienst des Standortservice (ehemals StOV) war?
Sonderwaffenlager Fischbach bei Dahn
Interessengemeinschaft "area 1" -
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Ursprünglich hatten die Wallmeister nur VW-Busse mit Zivilkennzeichen, in den letzten Jahren auch mit Y-Kennzeichen.
Die Wallmeisterfahrzeuge hatten "Wechselkennzeichen":
- einmal ein Y-Kennzeichen (wäre beim Einsatz im V-Fall verwendet worden oder in Einzelfällen dann, wenn Wallmeister in Manövern als Übungstruppe verwendet wurden).
- und ein Zivilkennzeichen.
Zugelassen bei der ZMK waren die Fahrzeuge allerdings mit dem Y-Kennzeichen.
Die gleiche Verfahrensweise gab es z.B. auch bei den Feldjägern für die Zivilfahrzeuge (Fahrzeuge für Nachforschungen, Personenschutzfahrzeuge).
Die Zivilkennzeichen wurden in regelmäßigen Turnus ausgetauscht.
In der Praxis waren bei fast allen diesen Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen die Zivilkennzeichen ständig angebracht.
...stimmt auffallend!
Habe mich da etwas missverständlich ausgedrückt.
Danke für die Aufklärung.
Aber nochmal die Frage: gab/gibt es WallmeisterKFZ in kommunalorange?
Wenn ja, hätte ich da echt ´ne Lücke (o.k., nicht nur da...).
Sonderwaffenlager Fischbach bei Dahn
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