Ausbau TX-Site Langen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Tramper
    Rekrut
    • 12.08.2006
    • 23

    #61
    also, ich muss "Vizekonteradmiral" Recht geben.


    Also, es verhält sich wie folgt mit dem Fotografieren
    (die Angaben erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität):


    Zum Fotografieren:

    Prinzipiell darf ich erstmal alles ablichten, was ich möchte.
    Es sein denn, es bestehen gesetzliche Verbote, oder ich tangiere die Rechte eines Rechteinhabers oder Dritter, der die Rechte innehat.

    Es ist auch zu unterscheiden zwischen dem „Erstellen“ und dem „Verbreiten“ von Fotografien.

    Bei militärischen Liegenschaften wird meist ein Schutzbereich festgelegt. Dann ist das Fotografieren in diesem Bereich verboten und das Schutzbereichsgesetz greift ein.
    Das Schutzbereichsgesetz bedroht das Fotografieren ohne Genehmigung mit einer Geldbusse, gem. § 27 Abs. 1 Nr. 2 Schutzbereichsgesetz.

    Sollten durch das Abbilden militärischer Gebiete oder Anlagen die Schlagkraft der Truppe oder die Sicherheit der BRD gefährdet werden, ist dies sogar ein Straftatbestand. Es liegt dann ein sog. "sicherheitsgefährdende Abbilden" (§ 109g StGB) vor.

    Gleiches gilt auch für Luftbildaufnahmen, die aber seit 1990 grundsätzlich frei erstellt werden können, es sei den es handelt sich um „militärische Einrichtungen“, die als diese gekennzeichnet sind.

    Grundsätzlich gilt, dass ich fremde Grundstücke, Gebäude, Anlagen etc. fotografieren kann, wenn dies von allgemein zugänglichen Orten außerhalb des fremden Grundstücks geschieht oder ich die Genehmigung oder Einwilligung des Eigentümers bzw. Rechteinhabers habe.

    Jetzt stellt sich die Frage, kann ich diese auch veröffentlichen, wie z.B. hier im Forum. Grundsätzlich ja, wenn die Fotos legal gemacht wurden (es gab kein „Verbot“ des Fotografierens - dann ist schon das Anfertigen von Fotos nicht erlaubt und somit auch nicht die Veröffentlichung). Sofern kein Verbot vorlag, kommt es darauf an, wo die Fotos aufgenommen wurden. Wurden die Fotos außerhalb des Grundstücks aufgenommen, können diese verwendet werden. Wurden sie auf dem Grundstück aufgenommen, bedürfen diese der Genehmigung oder Einwilligung des Eigentümers bzw. Rechteinhabers. Auch muss darauf geachtet werden, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

    Fraglich ist, ob jemand dagegen vorgeht, wenn er erfährt, dass auf seinem Grundstück „unerlaubt“ Fotos gemacht wurden. Das Recht dazu hat er auf jeden Fall. Aber wie heißt es so schön, wo kein Kläger, da kein Richter und es sind ja auch Kosten damit verbunden.
    Es kommt ja auch immer auf den Grund für die Fotos an. Hier im Forum möchte man ja die Zeitgeschichte dokumentieren und dagegen dürften die wenigsten Menschen etwas haben. Aber noch einmal, wer ohne die Genehmigung oder Einwilligung des Eigentümers bzw. Rechteinhabers auf dessen Grundstück (gilt nicht für „von außen“) Fotos anfertigt, kann scih Ärger einhandeln!




    Zur Kennzeichnungspflicht:

    Hier muss unterschieden werden zwischen dem militärischen Bereich, dem militärischen Sicherheitsbereich und Gebiete nach dem Schutzbereichsgesetz (SchBerG). Im militärischen Sicherheitsbereich gelten die besonderen Befugnisse aus dem UZwGBw. Diese Bereiche müssen speziell ausgewiesen mit einem Zutrittsverbot versehen und gekennzeichnet sein um Rechtswirksamkeit zu erlangen ( Ausführungsbestimmungen zum UZwGBw, ZDV 14/9 - AusfBest-UZwGBw). Somit besteht hierfür eine Kennzeichungspflicht.


    Im militärischen Bereich gelten die besonderen Befugnisse nicht. Eine Kennzeichnung ist nicht zwingend erforderlich, kann aber erfolgen. Sollte ein Zutrittsverbot erlassen worden sein, muss diese kenntlich gemacht werden (sprich Schilder) gem. AusfBest-UZwGBw.
    D.h. der BW stehen im militärischen Bereich „nur“ die normalen Eigentums- und Besitzrechte zu.
    Beim unbefugten Betreten kann sich dann eine Strafbarkeit aus § 123 (Hausfriedensbruch) ergeben. Hier kommt es darauf an, ob das Besitztum befriedet ist oder nicht. Die BW hat dann die gleichen Rechte, wie jeder andere Eigentümer auch. Beim Zuwiderhandeln eines Verbotes der zuständigen Dienstelle, wie z.B. das Betreten eines militärischen Bereichs ohne Genehmigung kann nach dem OWiG geahndet werden.

    Für die Gebiete, die als Schutzbereich ausgewiesen sind, gilt nach § 5 SchBerG folgendes: Ist das Gebiet als Schutzbereich gekennzeichnet, darf dort nicht fotografiert oder Zeichnungen, Skizzen oder andere bildliche Darstellungen angefertigt werden. Ist es dies nicht, ist es als solches nicht erkennbar und somit kann auch kein Verbot eingreifen.

    Für die militärischen Anlagen andere (verbündeter) Staaten gilt gem. § 28 SchBerG iV.m. Artikel 48 des Vertrags über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland (Truppenvertrag) und in den dazu ergangenen Gesetzen das Gleiche.



    Im Allgemeinen:

    Für Straftaten, die auf den militärischen Anlagen begangen werden, kommen alle gültigen Strafgesetze und Nebengesetze der BRD in Betracht.

    Auch muss man mal aufräumen mit diesen Vorurteilen, dass das Militär „alles“ darf und man vor „denen“ Angst haben muss und bestraft werden kann.

    Erstens: Wir leben in einem Rechtsstaat und das bedeutet hier entscheidet immer nur ein Gericht über Recht und Unrecht, sonst Niemand.

    Zweitens: Alle ausländischen (verbündeten) Staaten haben nur die Rechte, die Ihnen durch Staatsvertrag zugebilligt werden. Hiervon gibt es Ausnahmen, die aus dem Internationalen Recht oder dem Europarecht kommen.

    Drittens: Zuständig für Straftaten Deutscher sind im „Normalfall“ die deutschen Gerichte, für Ordnungswidrigkeiten die zuständigen Behörden, und für die Aufklärung von Sachverhalten ebenfalls die zuständigen Ordnungsbehörden oder Sonderordnungsbehörden mit ihren gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen. Auch hierzu gibt es wenige Ausnahmen.

    Viertens: Der Aufenthalt ausländischer Truppen auf dem Gebiet der BRD bedarf besonderer Rechtsgrundlagen. Es wird unterschieden zwischen dem Recht zum Aufenthalt und dem Recht des Aufenthalts. Als Rechtsgrundlagen dienen der sog. „ Zwei-plus-Vier-Vertrag“ (ehemalige Besatzungstruppen). Für vorübergehende Aufenthalte von Streitkräften aus Mitgliedsländern der „Partnerschaft für den Frieden“ der NATO (»Partnership for Peace« - PfP) und aus sonstigen Staaten in Deutschland bedarf es Vereinbarungen, die auf der Grundlage des Streitkräfteaufenthaltsgesetzes vom 20. Juli 1995 (BGBl. 1995 II S. 554, BGBL. 2002 II S. 2482) abgeschlossen werden. Für die Streitkräfte aus NATO-Staaten, die in Deutschland auf der Grundlage einer Sondervereinbarung stationiert sind, gelten die aufenthaltsrechtlichen Regelungen des NATO-Truppenstatuts vom 19. Juni 1951 (Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen, BGBl. 1961 II S. 1190) sowie des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 (Zusatzabkommen zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen, BGBl. 1961 II S. 1218).
    Das Zusatzabkommen enthält dabei die detaillierten Regelungen zu allen Fragen der Stationierung in Deutschland. Nach der Herstellung der deutschen Einheit wurde es durch das Abkommen vom 18. März 1993 (BGBl. 1994 II S. 2594) umfassend geändert.
    Im NATO-Truppenstatut und im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut werden den jeweiligen Stationierungsstreitkräften vielfältige Privilegierungen und Immunitäten gewährt. Dies umfasst beispielsweise die Bereiche der Zivil-, Verwaltungs- und Strafgerichtsbarkeit, der Sozialversicherung, der Zoll- und Steuerpflicht und des Führens von Kraftfahrzeugen. Daneben finden sich zusätzlich vor allem im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Regelungen zur Liegenschaftsnutzung durch die oder auch zur Beschäftigung von deutschen Ortskräften als Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften.

    FAZIT:
    Man sieht somit, dass das Handeln des Militärs auch auf Gesetzen (für die BW), Vereinbarungen und Staatsverträgen (für andere Streitkräfte) beruht.
    Trotzdem ist, wie bei allen juristischen Beurteilungen, der Einzelfall immer entscheidend. Es kommt dann immer genau auf den jeweiligen Sachverhalt an. Auch wenn man angehalten, kontrolliert oder überprüft wird, egal durch wenn auch immer (Polizei, Militär, andere Behörden etc.) stellt sich immer die Frage, haben sie die Zuständigkeit und die Kompetenz dazu und stimmen auch die anderen Voraussetzungen, wie z.B., ist das Gebiet gekennzeichnet, wirksam beschlossen oder ausgewiesen, sind Zutrittsverbote oder andere Verbote wirksam erlassen worden. Die dann auch das Handeln der „Sicherheitskräfte“ im Einzelfall rechtswidrig machen können, wenn Vorraussetzungen ihres Handelns nicht vorliegen oder stimmen.
    Ihr seht, es stellen sich Fragen über Fragen, die nur jeweils für jeden Einzelfall beurteilt werden können.

    Jeder muss die Lage selber einschätzen und sich vergewissern, dass er sich nicht ordnungspflichtig oder strafbar macht oder sich zivilrechtlichen Ansprüchen aussetzt. Es kommt halt wie immer auf die Kleinigkeiten an. Manchmal ist es halt ratsamer, einfach mal den Eigentümer zu fragen oder auch mal die zuständige Behörde (auch BW) mal anzuschreiben etc. und sich einen „Genehmigung“ für sein Vorhaben dafür einzuholen.


    _____________________

    Alle Angaben liebe Freunde sind ohne Gewähr, Vollständigkeit und abschließender rechtlicher Richtigkeit. Wenn ihr es bestätigt haben wollt, fragt mal einen Anwalt, der verdient sein Geld damit und darf auch juristisch beraten. Eine Haftung für diese Angaben hier schließe ich aus. Es ist nur eine Wiedergabe der gesetzlichen Grundlagen und ist nur zur persönlichen Information bestimmt und ersetzt keine rechtliche Beratung durch einen Anwalt!

    _____________________
    Zuletzt geändert von Tramper; 16.01.2009, 02:20.

    Kommentar

    • ar8001
      Rekrut
      • 23.11.2005
      • 34

      #62
      also ich mache es mal ganz kurz ... zum teil hast du recht, aber bei deiner ausführung hast du folgendes vergessen:

      persönlichkeitsrecht und den schutz auf privatsphäre.
      jetzt alles im einzelnen aufzulisten ist ein bisserl arg viel.

      wie gegsat, ich kann nur jedem raten vorsichtig zu sein. wie gesagt ich kenn emich schon recht gutaus das ich im redaktionellen tv bereich tätig bin und somit auch wissen muss was mn darf udn was nicht. weiterhin kann ich dir aus erfahrung sagen das du ärger bekommen kannst!!! auch wenn es nicht gekennzeichnet ist weil div. objekte einen besonderen schutz bedürfen.

      wenn du also an einem militärgelände festgenommen wirst, weil ein "spionageverdacht" oder die vorbereitung eines "terroranschlages" vermutet wird (und das muss nur eine vermutung sein weil du die hütte fotografierst!).
      bist du ratz fatz in dem gelände ....und dann auch ncith mehr auf deutschem boden ....
      aber auch die deutschen gesetze haben ausreichend spielraum dich wegen einer kamera mal eben für ein paar monate in den bunker zu verfrachten.
      als journalist mit nationalen und internationalen presseausweis hast du da noch gute karten und die lassen in der regel dann die finger von dir undverlagen höchstens die rausgabe des materials (und das dürfen sie!)

      ergo: ich kann nur jedem davor warnen, egal was euch irgendwer erzählt und glaub zu wissen

      Kommentar

      • KalleG
        Rekrut
        • 29.10.2008
        • 26

        #63
        Das klingt ja nun doch irgendwie so, als ob ich da ziemlich aufpassen muß, wenn ich dahin will+
        Habe ÜBERHAUPT GAR KEINE LUST; da irgendwie festgenommen zu werden oder so, so I`m watchin` them

        Kommentar

        • ar8001
          Rekrut
          • 23.11.2005
          • 34

          #64
          langen ist nicht so schlimm ...man sollte natürlich nicht unter einer überwachungskamera an den zaun gehen und sein 900er tele da reinhalten.

          als wir damals den tv-beitrag über die station gemacht haben und mit einer tv-kamera da aufgetaucht sind fanden die das garnicht lustig und es gab auch ne richtige welle auf höchster politischer instanz und bis zum intendaten des zdf ... incl. polizeilicher suche nach unserem pkw (wie auch immer die rausbekommen haben was für einen wagen wir hatten da diesr wo ganz anders stand).

          aber wie gesagt, wir haten den kleinen vorteil das wir journalisten sind und uns auch entsprechend ausweisen können.....

          bei privatpersonen ist das dort nciht so schlimm, weil viel zu wenig leute in der station sind. meist sind es 3 bis 5 personen, die nciht wirklich das ganze areal im auge halten können und ihren job dort nachgehen.
          daher: unauffällig und es gibt kein problem

          Kommentar

          • K123
            Rekrut
            • 21.07.2008
            • 3

            #65
            Hi!

            Jetzt bin ich doch ein bißchen verunsichert, ob ich im Frühjahr diese Station noch besuchen soll.
            Einerseits, bin ich als funkinteressierter schon begeistert so eine Station von nahe anzusehen, andererseits habe ich keine Lust auf Ärger mit der Military-Police oder in einem Geheimgefängnis zu landen.

            Da ich von c.a 300KM auswerts käme, würde ich im Fall einer Kontrolle, direkt als Verdächtiger angesehen und hätte einen schweren Stand zu erklären daß ich dort nur aus reinem Interesse am Funk die Station ansehen will.

            Wie sieht daß denn aus mit den Wegen die um die Station führen. Sind dies normale öffentliche Wege wo man Spaziergänger, Jogger, Radfahrer und so weiter antrifft, oder sind es bereits explizit ausgewiesene Privatwege für Anlieger Frei?

            Gruß

            Kommentar

            • ar8001
              Rekrut
              • 23.11.2005
              • 34

              #66
              wie schon gesagt...du kannst da ohne probleme hin ...dort sind auch jogger etc. unterwegs. mit einer kleinen digicam wirst du auch nicht weiter auffallen ...
              nur würde ich nicht direkt an den zaun gehen und ein tele durchhalten

              Kommentar

              • vizekonteradmiral
                Cold Warrior
                • 21.01.2006
                • 199

                #67
                Zitat von ar8001 Beitrag anzeigen
                Weiterhin ist Griesheim mittlerweile schon ausgestorben
                Bin in den letzten Wochen mehrmals dort vorbeigefahren und hab geschaut was da noch los ist. Von ausgestorben kann keine Rede sein! Ich meine jetzt nicht die "Griesheim Kaserne" direkt am Flugplatz, die ist in der Tat tot, sondern den Standort am Eberstädter Weg südlich vom Flugplatz. Der Betrieb dort geht anscheinend genauso munter weiter wie zu Zeiten als der US Standort Darmstadt noch nicht geschlossen war. Nach der Anzahl der abgestellten PKW zu urteilen, arbeiten dort 50 bis 100 Personen, und zwar 7x24h. Anders als früher sieht man aber jetzt immer mehr Autos mit Wiesbadener Kennzeichen, was ja auch nicht anders zu erwarten war.
                Und deshalb ... äh ... haben wir uns dazu entschlossen, heute ... äh ... eine Regelung zu treffen, die es jedem Bürger der DDR möglich macht, ... äh ... über Grenzübergangspunkte der DDR ... äh ... auszureisen.
                G.Schabowski, 9.11.1989

                Kommentar

                • stimpy23
                  Rekrut
                  • 15.02.2009
                  • 2

                  #68
                  Ich lese diesen Thread schon seit langem aufmerksam mit, da ich als kleines Kind mehrmals mehr oder weniger zufaellig diesen, oder einen anderen Zahlensender gehoert habe und mir damals niemand zufriedenstellend erklaehren konnte, was das denn ist. Die uebliche Story halt..
                  Nachdem ich hier und in einer alten Datenschleuder endlich Aufklaehrung fand, wurde das ganze ja nur noch spannender - zumal ich damals wirklich in unmittelbarer Naehe der Antennen wohnte und auch jetzt noch nicht all zu weit weg lebe..
                  Im Zuge meines neu entdeckten Hobbies, dem "Geocaching" bin ich dann heute endlich mal hin. Erst zu dem ehemaligen Munitionsdepot, direkt suedlich des Antennenfeldes, auf dem heute wohl Pilze gezuechtet werden und dann ein Mal komplett um das Antennenfeld drum rum. Die EOS immer im Anschlag und nicht verlegen darum, auch durch den Zaun zu fotografieren. Insgesamt 70 Bilder hab ich gemacht. Gekommen ist keiner - bis auf zahlreiche Jogger, die aber stumm schnaufend an mir vorbei marschierten..

                  Die Bilder koennt Ihr Euch auf meiner Homepage ansehen: Antennen Galerie

                  Wenn jemand von Euch mehr zu den Bildern sagen kann, ist er herzlich dazu eingeladen, dies in den Kommentaren zu tun - ich habe keine wirkliche Ahnung von dem Thema, finde es aber hoch interessant..

                  Als dann.. Gruesse aus Hessen,
                  stimpy

                  Kommentar

                  • kwegener
                    Rekrut
                    • 17.07.2007
                    • 6

                    #69
                    Frage: was ist eigentlich eine Pilzzucht?? Ich kenne Pilze, die im Wald wachsen, ich kenne Pilze auf der Pizza - aber was bezweckt man mit einer Plizzucht? Und wieso in einem Bunker? Weil es da feucht und modrig drin ist?

                    Und Frage an die, welche schon mal in besagtem Objekten drin waren: sind das "echte" Bunker, also Raume unter der Erde gelegen? Die Bilder bei Google Earth erscheinen mir eher so, als ob es sich dabei um Hallen-aehnliche Gebaeude handelt, also aehnlich einem Lokschuppen. Fotos von diesen Objekten (Bunkern) hat nicht zufaellig jemand?

                    Kommentar

                    • dochol
                      Cold Warrior
                      • 18.05.2009
                      • 629

                      #70
                      Zitat von kwegener Beitrag anzeigen
                      Frage: was ist eigentlich eine Pilzzucht?? Ich kenne Pilze, die im Wald wachsen, ich kenne Pilze auf der Pizza - aber was bezweckt man mit einer Plizzucht? Und wieso in einem Bunker? Weil es da feucht und modrig drin ist?

                      Und Frage an die, welche schon mal in besagtem Objekten drin waren: sind das "echte" Bunker, also Raume unter der Erde gelegen? Die Bilder bei Google Earth erscheinen mir eher so, als ob es sich dabei um Hallen-aehnliche Gebaeude handelt, also aehnlich einem Lokschuppen. Fotos von diesen Objekten (Bunkern) hat nicht zufaellig jemand?

                      Schau mal hier und guck dir das von mir verlinkte Dokument am Ende der Seite an.

                      Kommentar

                      • stimpy23
                        Rekrut
                        • 15.02.2009
                        • 2

                        #71
                        @kwegener: Ja, genau. Weil es da gleichbleibend kuehl und feucht ist. Is schon ein super Ort um Pilze zu zuechten und war bestimmt guenstig zu haben..
                        Die Bunker sind nicht wirklich unterirdisch, sondern in kuenstliche Huegel hineingebaut. So "Hangar-Maessig"..

                        Photos sind nicht so leicht zu machen, da das ganze Gelaende dicht bewaldet ist.. Alle Bilder, die ich gemacht habe, kannst Du Dir hier ansehen: Gallery - Category: Luxhohl - aber versprich Dir nicht zu viel davon - kein Vergleich zum Antennenfeld..

                        PS: Bisher standen uebrigens auch noch keine Herren mit Sonnenbrillen und in schwarzen Anzuegen vor meiner Tuer, um mich abzuholen, wegen der Photos..

                        Kommentar

                        • Mulon
                          Warrior
                          • 08.07.2009
                          • 64

                          #72
                          Interessante Sache, bin grad in ner Doku über diese Site gestolpert... Wie sieht es denn aus mit dem posten von Youtube-Links? Ist das in Ordnung?

                          Kommentar

                          • Harry (†)
                            In Memoriam
                            • 14.07.2005
                            • 1234

                            #73
                            Solange es keine Videos von erkennbar verbotenen Sachen sind seh ich kein Problem.
                            --------------------------------
                            Der liebe Harry

                            Kommentar

                            • Mulon
                              Warrior
                              • 08.07.2009
                              • 64

                              #74
                              Also ich habe nichts verbotenes erkannt. Ist eine Phoenix-Doku aus dem Jahr 2003 in der es um (Wirtschafts)spionage der USA geht. Und eben kommt diese Site dort vor.

                              Ich poste die Links einfach mal, falls nich gut nehm ich sie wieder raus.

                              US-Spionage in Deutschland (Phönix2003) 1v3

                              US-Spionage in Deutschland (Phönix2003) 2v3 <- Hier gehts direkt um die Stellung, incl. Aufpasserbesuch

                              US-Spionage in Deutschland (Phönix2003) 3v3

                              Kommentar

                              • ross
                                Rekrut
                                • 26.01.2011
                                • 13

                                #75
                                Also ich habe mich fast weggelacht, als ich diese Beiträge gelesen habe; hier wird etwas reinprojeziert, was nicht vorhanden ist, bzw. nie war

                                Mal zu den Fakten:

                                Die Rhein-Main Air Base wurde 2005 geschlossen, alles Militär wurde nach RAB (Ramstein Air Base) verlegt, so auch das Security Police Squadron der US-Air Force.
                                Ich war zwischen 1978 bis 1981 und mehrere Monate in 1982 sowie 1983 dort bei der SP. Wir hatten die militärische Verantwortung, zusammen mit der MP, über Langen Terrace/Transmitter Site. Die ist noch immer und war es auch damals, eine Abhöranlage der NSA. Dass der CIA dort auch "mitgemischt" hat, ist wohl sicher denkbar
                                Die Langen TS wurde 24 Stunden bewacht, ist keine Bunkeranlage, dort gibt es auch keine Solche.
                                Es ist eine reine Antennenanlage, gehört zur US-Army (ehem. Frankfurt/Abrahams Bld.) und nun steht es unter der militärischen Hoheit der US-Army in Wiesbaden-Erbenheim (WAAF, 66th Military Intelligence Brigade). Wird kontrolliert durch die US-MP/501st Military Police Company, WAAF (Wiesbaden Army Air Field).
                                Wir haben dort Anfang der 80er Dienst geschoben, sind Streife gefahren, zusammen mit der MP. Was weiter westlich neben der Fußgängerbrücke gelegen ist, das war das alte Recreation-Center der US-Air Force; Grillplatz, Steakhouse, Rod & Gun-Club, Schiessanlage, ein kleiner Mun-Bunker vom Rod & Gun-Club.
                                Ist heute alles brachliegendes, ödes Gelände, Gebäude u. Bunker leer und ganz sicher ausgeräumt

                                Die LTS (Langen Transmitter Site) gehört noch immer der NSA, die dort auch noch aktiv arbeitet.
                                Das CIA-Headquarters war früher in den Abrahms-Blds (Infos über Bases, Stations, PX und Organisations der US-Army in Frankfurt, bis zu Schliessung), in Frankfurt (ehem. IG-Farben Gebäude), Sitz des US-Army HQ, bis das Areal an das Land Hessen/Stadt Frankfurt am Main zurück gegeben wurde.

                                Hier noch einige Bilder, schon älter, aber zeigen das Gelände u. den Eingang der Langen Transmitter Site, bzw. der RMAB aus alten Tagen

                                Für die angehängten Bilder besteht ein Copyright/Persönlichkeitsrecht (ausser für das SP-Badge, ist ein Net-Bild)
                                Angehängte Dateien

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X