Local Training Area Schweinfurt (US)

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  • Ritchie 66
    Cold Warrior
    • 09.07.2011
    • 444

    #46
    Hallo CampGates,
    hier noch eine kurze Anmerkung, die Zeitbegrenzung beim alten Post war schon überschritten: Die Bilder sind aktuell, sie wurden heute Abend erst von mir gemacht. Die Hinweisschilder an der Standortschießanlage die ein "Betreten auf eigenes Risiko" auswiesen wurden von jedem wohl eher auf Soldaten von Übungseinheiten bezogen die sich dort zur Ausbildung auf dem Gelände aufhielten und nicht zur gerade schießenden Einheit gehörten. Niemand währe auf den Gedanken gekommen, den Zutritt zu einem Ausbildungegelände zu untersagen, unberechtigten Personen den Zutritt zu einer Schießanlage jedoch auf eigene Gefahr zu gestatten. War eine in sich unlogische Ausschilderung.

    Ich glaube dir jedoch, dass es in den von dir besuchten Bereichen so sein kann. Wenn die jeweilige Standortverwaltung ein Übungsgelände oder Teile davon zum Betreten für die Öffentlichkeit freigibt etwa zu bestimmten Zeiten oder am Wochende wenn keine Übungsaktivitäten stattfinden, solche Sonderausnahmen gab es.

    Gruß
    Ritchie 66

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    • Nemere
      Cold Warrior
      • 12.06.2008
      • 2855

      #47
      Die Rechtslage beim Schild an der Grenze des Bundeswehrübungsplatzes ist eindeutig - wir haben hier eine Erklärung des Geländes zum "Militärischen Sicherheitsbereich" nach § 2 Abs 2 UzwGBw. Die Ausweisung eines Mil. Sicherheitsbereichs zieht automatisch das Betretungsverbot nach sich.

      Das Schild an der amerikanischen Schießanlage trägt rechtlich gesehen dagegen eher zur Verwirrung bei. Die Anlage ist nur als "militärischer BEREICH" ausgewiesen (§ 2 Abs. 1 UzwGBw). Militärische Bereiche sind alle Anlagen, Einrichtungen und Schiffe der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte in der Bundesrepublik, hier gilt grundsätzlich kein Betretungsverbot. Betretungsverbote können hier nur über das Hausrecht hergeleitet werden.
      Da an dieser Schießanlage aber grundsätzlich nach der Beschilderung das Betreten verboten sein soll, hätte man sinnvollerweise gleich einen Militärischen Sicherheitsbereich daraus gemacht, da hier wesentlich mehr Eingriffs- und Kontrollrechte bestehen.
      Beispiel: Jeder der einen Sicherheitsbereich betritt, kann angehalten und kontrolliert werden. Beim Mil. Bereich besteht dieses Recht nicht ohne weiteres, ich muß wieder das Hausrecht (BGB) heranziehen, das mir allenfalls ein Anhalterecht, aber kein durchsetzbares Kontrollrecht gibt.

      Sowohl die Erklärung zum Sicherheitsbereich wie die Ausweisung des Mil. Bereichs müssen übrigens durch deutsche Dienststellen erfolgen, da den Amerikanern KEINE Rechte nach dem § 2 UZwGBw zustehen. Sie können allenfalls nach gesonderter Übertragung EInzelbefugnisse nach § 4 ff. UZwGBw in Verbindung mit § 1 Abs. 2 wahrnehmen.

      Wer's nachlesen will: http://www.gesetze-im-internet.de/uz...007960965.html

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      • Rex Danny
        Administrator
        • 12.06.2008
        • 4346

        #48
        Kann es sein, daß zur Zeit der amerikanischen Nutzung der LTA Freihöls der gesamte Bereich nur als "Militärischer Bereich" ausgeschildert war, also LTA und Schießanlage?

        Offenbar wird die ehemalige LTA heute als Standortübungsplatz der Bundeswehr genutzt, als "Militärischer Sicherheitsbereich" klassifiziert und daher auch die deutsche Beschilderung mit dem Standortältesten.

        Ich kenne bei den alliierten Standortübungsplätzen nur deren Beschilderung und keine zusätzliche, von einem deutschen Standortältesten gezeichnete deutsche Beschilderung.

        Grüße


        Rex Danny

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        • Nemere
          Cold Warrior
          • 12.06.2008
          • 2855

          #49
          Es gab und gibt bei Standortübungsplätzen (egal ob amerikanisch oder deutsch) beide Lösungen:
          - Militärischer Bereich, also ohne generelles Betretungsverbot. War vor allem auf den kleineren Plätzen häufig der Fall, wenn dort selten mit gepanzerten Fahrzeugen geübt wurde, nicht mit scharfer Munition geübt wurde usw.
          - Militärischer Sicherheitsbereich mit dem generellen Betretungsverbot. Gab es vor allem bei Plätzen, bei denen viel mit gepanzerten Fahrzeugen geübt wurde, wo es viele Gefahrenstellen durch alte Bunker usw. gab, wo Sprengplätze vorhanden waren oder wo es z.B. Schießbahnen für die Übungsmunition gab.
          Die genannten Kriterien sind allerdings nicht zwingend, das mußte in jedem Einzelfall durch die zuständigen territorialen Dienststellen der Bundeswehr, ggf. in Zusammenarbeit mit der Wehrverwaltung entschieden werden.

          Genauso gab es Fälle, wo innerhalb militärischer Bereiche bestimmte Areale als "Sicherheitsbereiche" oder als "Schutzbereiche" nach dem Schutzbereichsgesetz ausgewiesen waren.

          Kommentar

          • Ritchie 66
            Cold Warrior
            • 09.07.2011
            • 444

            #50
            Hallo Rex Danny und Nemere,
            beim Standortübungsplatz Freihöls handelt es sich um einen Übungsplatz der in zwei eigenständige Teile aufgeteilt ist. Den Standortübungsplatz der Bundeswehr und die Local Training Area der Amerikaner. Beides sind eigenständige Bereiche der jeweiligen Streitkräfte. Bis zum Ende des Kalten Krieges dienten beide als Panzerübungsgelände der Bundeswehr - und US - Garnison Amberg. Im deutschen Teil übten vor allem die Panzerbataillone der Panzerbrigade 12 aus der Schweppermann Kaserne und im US Teil die 3rd Squadron des 2nd ACR. Außerdem befand sich in der LTA noch eine HAWK - Raketenstellung, die allerdings Mitte der 80 ziger Jahre des letzten Jahrhunderts aufgegeben wurde.

            Die Bundeswehr nutzt ihren Teil noch immer für die Ausbildung der in Amberg und Kümmersbruck stationierten Bundeswehrteile. Der amerikanische Anteil schlummert im Dornröschenschlaf vor sich hin. er wird nur noch gelegentlich zur Ausbildung genutzt. Etwa von Versorgungsteilen von Einheiten die sich zur Ausbildung auf den Truppenübungsplätzen Hohenfels und Grafenwöhr befinden. Von Freihöls aus wird die Versorgung von Truppenteilen über weite Entfernung geübt. Nichtsdestotrotz befindet sich der US - Teil noch heute unter Verwaltung der Amerikaner.

            Kommentar

            • Ritchie 66
              Cold Warrior
              • 09.07.2011
              • 444

              #51
              Hallo Rex Danny und Nemere,
              beim Standortübungsplatz Freihöls handelt es sich um einen Übungsplatz der in zwei eigenständige Teile aufgeteilt ist. Den Standortübungsplatz der Bundeswehr und die Local Training Area der Amerikaner. Beides sind eigenständige Bereiche der jeweiligen Streitkräfte. Bis zum Ende des Kalten Krieges dienten beide als Panzerübungsgelände der Bundeswehr - und US - Garnison Amberg. Im deutschen Teil übten vor allem die Panzerbataillone der Panzerbrigade 12 aus der Schweppermann Kaserne und im US Teil die 3rd Squadron des 2nd ACR. Außerdem befand sich in der LTA noch eine HAWK - Raketenstellung, die allerdings Mitte der 80 ziger Jahre des letzten Jahrhunderts aufgegeben wurde.

              Die Bundeswehr nutzt ihren Teil noch immer für die Ausbildung der in Amberg und Kümmersbruck stationierten Bundeswehrteile. Der amerikanische Anteil schlummert im Dornröschenschlaf vor sich hin. Das Gelände wird nur noch gelegentlich zur Ausbildung genutzt. Etwa von den Versorgungsteilen von Einheiten die sich zur Ausbildung auf den Truppenübungsplätzen Hohenfels und Grafenwöhr befinden. Von Freihöls aus wird die Versorgung von Truppenteilen über weite Entfernung geübt. Nichtsdestotrotz befindet sich der US - Teil noch heute unter Verwaltung der Amerikaner.

              Die Beschilderung war wie geschrieben unlogisch: "Verbot des Betretens - Schild" an der Platzgrenze sowie "Betreten auf eigene Gefahr - Schild" an der Grenze der Standortschießanlage der Amerikaner innerhalb des Platzes.

              Ritchie 66
              Zuletzt geändert von Ritchie 66; 17.09.2012, 23:22.

              Kommentar

              • Ritchie 66
                Cold Warrior
                • 09.07.2011
                • 444

                #52
                [QUOTESowohl die Erklärung zum Sicherheitsbereich wie die Ausweisung des Mil. Bereichs müssen übrigens durch deutsche Dienststellen erfolgen, da den Amerikanern KEINE Rechte nach dem § 2 UZwGBw zustehen. Sie können allenfalls nach gesonderter Übertragung EInzelbefugnisse nach § 4 ff. UZwGBw in Verbindung mit § 1 Abs. 2 wahrnehmen. ][/QUOTE]

                @Nemere: wurde eine Person beim unbefugten Betreten einer Installation der Amerikaner ertappt, so lief das Verfahren wie von Dir beschrieben über deutsche Dienststellen also Polizei und Wehrbereichsverwaltung der Bundeswehr. Die Amerikaner nutzten anschließend wie von Dir genannt das Hausrecht. Im jeweiligen Fall wurde entweder ein zeitlich begrenztes Hausverbot bis zu zwei Jahren oder auch ein unbefristet gültiges ausgesprochen.

                Gruß
                Ritchie 66
                Zuletzt geändert von Ritchie 66; 17.09.2012, 23:44.

                Kommentar

                • Ritchie 66
                  Cold Warrior
                  • 09.07.2011
                  • 444

                  #53
                  Hallo,
                  zwar etwas Of Topic: aber hier noch einige Bilder von Hinweisschildern der amerikanischen Streitkräfte. Diese stammen vom Truppenübungsplatz in Hohenfels.

                  Gruß
                  Ritchie 66

                  Sorry, gerade gesehen, dass ich falsche Bilder hochgeladen habe. Bitte löschen, da sie mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun haben.
                  Angehängte Dateien
                  Zuletzt geändert von Ritchie 66; 05.10.2012, 11:07.

                  Kommentar

                  • Ritchie 66
                    Cold Warrior
                    • 09.07.2011
                    • 444

                    #54
                    So neuer Versuch, wie ich hoffe mit den richtigen Bildern!

                    DSCI1078.jpg

                    DSCI1079.jpg

                    DSCI1080.jpg

                    Die Bilder zeigen wie gesagt Hinweisschilder der amerikanischen Streitkräfte am Truppenübungsplatz in Hohenfels.

                    Ritchie 66

                    Kommentar

                    • Thunderhorse
                      Cold Warrior
                      • 09.02.2006
                      • 1918

                      #55
                      Im Web gefunden:

                      Bundeswehr will den Brönnhof
                      Oberst Schrauth erläutert Politikern großes Interesse der Infanterieschule Hammelburg



                      Letzter Absatz:
                      Politisch könnte es schwierig werden, den Menschen zu erklären, dass der Brönnhof weiterhin für Spaziergänger und Radfahrer nicht offen zugänglich ist, weil diesen jetzt statt amerikanischer halt deutsche Soldaten zum Üben brauchen.

                      Kommentar

                      • Horner
                        Cold Warrior
                        • 24.05.2009
                        • 1897

                        #56
                        Was willst machen, ohne Einsicht

                        Kommentar

                        • DeltaEcho80
                          Cold Warrior
                          • 09.03.2013
                          • 1718

                          #57
                          Hallo zusammen,

                          also, neuesten Meldungen in der Lokalpresse hier in SW zufolge, hat das BMVG klar gestellt, dass die BW den Brönnhof nicht übernehmen will und wird.

                          Und zur StoMunNdlg in Mellrichstadt: Ich habe zu meiner Dienstzeit einige Wachdienste da draussen abgeleistet - von Sperranlagen an der Zufahrtsstrasse war da niemanden etwas bekannt.

                          Diese hätten m.E. auch keinen Sinn gemacht. Die 352er hätten doch zu tun gehabt, rechtzeitig in ihren Verfügungsraum zu kommen, bevor das sowj. Panzerregiment aus Meiningen am Tor stand ;-))

                          Und bis da die Wallmeister aus Hammelburg eine Sperranlage scharf gemacht hätten, was hätte man denn da sperren sollen?
                          Die Panzerringstr. ?

                          D.

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                          • Nemere
                            Cold Warrior
                            • 12.06.2008
                            • 2855

                            #58
                            Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
                            Und bis da die Wallmeister aus Hammelburg eine Sperranlage scharf gemacht hätten ...
                            Die Wallmeister machen keine Sperranlagen scharf, das Laden und Zündfertigmachen von vorbereiteten Sperren ist Sache der Pioniere oder ggf. der Kampftruppe. Wallmeister sind für die Erkundung und den Unterhalt vorbereiteter Sperranlagen, das Erstellen der Sperrunterlagen und evtl. die Beratung der Truppe hinsichtlich der Sperrwirkung zuständig.

                            Kommentar

                            • Rex Danny
                              Administrator
                              • 12.06.2008
                              • 4346

                              #59
                              Zitat von Ritchie 66 Beitrag anzeigen
                              Hallo Rex Danny und Nemere,
                              beim Standortübungsplatz Freihöls handelt es sich um einen Übungsplatz der in zwei eigenständige Teile aufgeteilt ist. Den Standortübungsplatz der Bundeswehr und die Local Training Area der Amerikaner. Beides sind eigenständige Bereiche der jeweiligen Streitkräfte. Bis zum Ende des Kalten Krieges dienten beide als Panzerübungsgelände der Bundeswehr - und US - Garnison Amberg. Im deutschen Teil übten vor allem die Panzerbataillone der Panzerbrigade 12 aus der Schweppermann Kaserne und im US Teil die 3rd Squadron des 2nd ACR. Außerdem befand sich in der LTA noch eine HAWK - Raketenstellung, die allerdings Mitte der 80 ziger Jahre des letzten Jahrhunderts aufgegeben wurde.

                              Die Bundeswehr nutzt ihren Teil noch immer für die Ausbildung der in Amberg und Kümmersbruck stationierten Bundeswehrteile. Der amerikanische Anteil schlummert im Dornröschenschlaf vor sich hin. Das Gelände wird nur noch gelegentlich zur Ausbildung genutzt. Etwa von den Versorgungsteilen von Einheiten die sich zur Ausbildung auf den Truppenübungsplätzen Hohenfels und Grafenwöhr befinden. Von Freihöls aus wird die Versorgung von Truppenteilen über weite Entfernung geübt. Nichtsdestotrotz befindet sich der US - Teil noch heute unter Verwaltung der Amerikaner.

                              Die Beschilderung war wie geschrieben unlogisch: "Verbot des Betretens - Schild" an der Platzgrenze sowie "Betreten auf eigene Gefahr - Schild" an der Grenze der Standortschießanlage der Amerikaner innerhalb des Platzes.

                              Ritchie 66
                              Hallo, Ritchie !

                              Könntest Du vielleicht ein KMZ-File erstellen mit den Grenzen des Standortübungsplatzes Freihöls bzw. der Freihöls Local Training Area?

                              Aus Deinem Post ist bspw. nicht ersichtlich, welcher Teil des Übungsgeländes BW und welcher US ist.

                              Auch die genaue Grenze (Außengrenze/ Grenze zwischen den Platzteilen) ist aus Deinem Beitrag nicht zu entnehmen.

                              Danke und Grüße


                              Rex Danny

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                              • DeltaEcho80
                                Cold Warrior
                                • 09.03.2013
                                • 1718

                                #60
                                Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
                                Die Wallmeister machen keine Sperranlagen scharf, das Laden und Zündfertigmachen von vorbereiteten Sperren ist Sache der Pioniere oder ggf. der Kampftruppe. Wallmeister sind für die Erkundung und den Unterhalt vorbereiteter Sperranlagen, das Erstellen der Sperrunterlagen und evtl. die Beratung der Truppe hinsichtlich der Sperrwirkung zuständig.
                                Hallo Nemere,

                                ok, sorry - kenne das ja leider nur noch aus Erzählungen ;-))

                                Frei nach einem bekannten Fussballer: "Again what learned".

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