Local Training Area Schweinfurt (US)

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  • nordfan
    Cold Warrior
    • 19.10.2008
    • 166

    #31
    Hi !
    Habe die DVD gefunden von 3/22 .Film von einer Bataillonsüberprüfung bei 3/22 in Status 30 Min. Qualität ist nicht besonders, aber besser als nichts.
    Wer Interesse hat, melden.
    Grüsse
    nordfan

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    • TopOfTheRock (†)
      Cold Warrior
      • 15.11.2007
      • 460

      #32
      Und was ist jetzt 3/22..... ?????

      Kommentar

      • Guenther (†)
        Cold Warrior
        • 04.09.2006
        • 1024

        #33
        Hallo, der Nordfan hat sich bestimmt in der Rubrik getäuscht???
        Oder???
        Suche Gliederungen der Heeresstrukturen 2 + 3.
        Außerdem suche ich die letzten Trichtersperren und Sperrmittelhäuser in Franken.

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        • Thunderhorse
          Cold Warrior
          • 09.02.2006
          • 1918

          #34
          Zitat von CampGates Beitrag anzeigen
          In der Fritsch Wanderkarte "Schweinfurter Land" 3. Auflage sind drei Wanderwege dargestellt. Oder noch besser: Den markierten Wegverlauf einfach mal vor Ort ansehen!
          So, war zwischenzeitlich beruflich bedingt im Bereich der Training Area "Brönhof" mit dem CAMP Robertson unterwegs.
          An den Zugangswegen (unmittelbarer Übungsbereich) stehen schöne große Tafeln:
          Militärischer Bereich der amerikanischen Streitkräfte
          Übungsplatz
          Unbefugtes Betreten Verboten
          VORSICHT LEBENSGEFAHR
          Der Standort Kommandant

          3 Wanderwege tangieren in den Randbereichen das Gelände.
          Die alte (n) Streckenführung (en), teilweise durchs Übungsgelände gilt/gelten nicht mehr.

          TH

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          • CampGates
            Cold Warrior
            • 14.01.2009
            • 995

            #35
            Meine Worte

            Zitat von Thunderhorse Beitrag anzeigen
            So, war zwischenzeitlich beruflich bedingt im Bereich der Training Area "Brönhof" mit dem CAMP Robertson unterwegs.
            An den Zugangswegen (unmittelbarer Übungsbereich) stehen schöne große Tafeln:
            Militärischer Bereich der amerikanischen Streitkräfte
            Übungsplatz
            Unbefugtes Betreten Verboten
            VORSICHT LEBENSGEFAHR
            Der Standort Kommandant

            3 Wanderwege tangieren in den Randbereichen das Gelände.
            Die alte (n) Streckenführung (en), teilweise durchs Übungsgelände gilt/gelten nicht mehr.

            TH
            Exakt so wie ich geschrieben habe !

            http://www.cold-war.de/showthread.ph...ll=1#post21090

            http://www.cold-war.de/showthread.ph...ll=1#post21104

            Gruß Hagen

            Kommentar

            • Thunderhorse
              Cold Warrior
              • 09.02.2006
              • 1918

              #36
              Zitat:
              bis etwa 2008 für jedermann uneingeschränkt zugänglich

              Vergiß es.


              Regards.

              TH

              Kommentar

              • CampGates
                Cold Warrior
                • 14.01.2009
                • 995

                #37
                Zitat von Thunderhorse Beitrag anzeigen
                Zitat:
                bis etwa 2008 für jedermann uneingeschränkt zugänglich

                Vergiß es....
                Auch wenn Du es nicht glauben willst, es war so!!!

                Kommentar

                • Thunderhorse
                  Cold Warrior
                  • 09.02.2006
                  • 1918

                  #38
                  Zitat von CampGates Beitrag anzeigen
                  Auch wenn Du es nicht glauben willst, es war so!!!

                  Sorry, wenn ich mich dazu nochmal äußere.
                  Ich war in den 90er und den Folgejahren immer wieder mal im Bereich der Training Aera.

                  Insofern:
                  Forget it

                  Regards.

                  TH

                  Kommentar

                  • CampGates
                    Cold Warrior
                    • 14.01.2009
                    • 995

                    #39
                    Betreten von militärischen Übungsplätzen

                    Ich möchte heute nochmals an der damaligen Diskussion zwecks dem Betreten von militärischen Übungsplätzen anknüpfen.

                    Hierzu zwei Photos von Warnschildern, die an verschiedenen Grenzen von derzeit aktiven Übungsplätzen aufgenommen worden:

                    Die erste Aufnahme entstand im April 2012 an der Grenze zum JMRC Hohenfels. Hier ist ein Betreten definitiv verboten


                    Die zweite Aufnahme entstand im August 2012 am Außenrand der LTA Schweinfurt. „Betreten auf eigene Gefahr“ ist meiner Meinung nach so zu verstehen: Es besteht kein definitives Betretungsverbot, im Falle eines Betretens erfolgt dieses eben "auf eigene Gefahr" (d. h., im Schadensfalle können keine Ersatzansprüche gestellt werden). Die innere Freifläche (unmittelbarer Übungsbereich) der LTA Schweinfurt ist seit etwa 2008 mit identischen Schildern wie beim JMRC Hohenfels abgesichert (siehe erstes Photo). Aber das Thema dürfte sich ja im Fall Schweinfurt so und so demnächst von selbst erledigen…

                    Kommentar

                    • Ritchie 66
                      Cold Warrior
                      • 09.07.2011
                      • 444

                      #40
                      Die zweite Aufnahme entstand im August 2012 am Außenrand der LTA Schweinfurt. „Betreten auf eigene Gefahr“ ist meiner Meinung nach so zu verstehen: Es besteht kein definitives Betretungsverbot, im Falle eines Betretens erfolgt dieses eben "auf eigene Gefahr" (d. h., im Schadensfalle können keine Ersatzansprüche gestellt werden).
                      Hallo Hagen,
                      an der ehemaligen Standortschießanlage der US Streitkräfte im LTA Freihöls standen ebenfalls Schilder mit der Aufschrift: "Betreten auf eigene Gefahr". Diese Installation lag auch im Innern des Geländes. Aber glaub mir wenn dort Personen angetroffen wurden, dann wurden sie im für sie günstigsten Fall des Geländes verwiesen in der Regel übergab sie die Military Police der deutschen Polizei zwecks Feststellung der Personalien. Folge war ein Hausverbot sowie ein Bußgeld oder Ordnungswidrigkeitengeld welches man bezahlen musste. Das "Verfahren" wegen unerlaubten Betretens einer militärischen Installation wurde soweit ich mich noch erinnere von den deutschen Wehrbereichskommandos ausgeführt.

                      Gruß
                      Ritchie 66
                      Zuletzt geändert von Ritchie 66; 13.09.2012, 07:39.

                      Kommentar

                      • Nemere
                        Cold Warrior
                        • 12.06.2008
                        • 2855

                        #41
                        Wenn an dieser Standortschießanlage nur Schilder mit "Betreten auf eigene Gefahr" standen und das Gelände NICHT eingezäunt war, kann ein Bußgeld gem. § 114 OWiG nicht verhängt werden. Dieser Tatbestand greift nur, wenn vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einem Verbot der zuständigen Dienststelle eine militärische Einrichtung oder Anlage betreten wird. Da Betreten auf eigene Gefahr gestattet ist, gibt es kein Betretungsverbot. In diesem Gelände angetroffene Personen können aus Sicherheitsgründen des Geländes verwiesen werden. Kommen sie der Aufforderung das Gelände zu verlassen, nicht nach, kann diese Aufforderung unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit durchgesetzt werden. Rechtsgrundlage ist dann allerdings das BGB (§§ 858, 859 BGB Verbotene Eigenmacht und Selbsthilfe des Besitzers).
                        Das Strafrecht (Hausfriedensbruch und als Eingriffsrecht die Notwehr) greift hier nicht, da der Hausfriedensbruch an das "befriedete Besitztum" ( = Zaun oder Absperrung) gebunden ist.
                        Sollte die Schießanlage "militärischer Bereich" im Sinne des UZwGBw oder "militärischer Sicherheitsbereich" gewesen sein (was eher unwahrscheinlich ist), gelten andere Regeln.

                        Wer dazu weiterlesen will:
                        - Heinen: Rechtsgrundlagen Feldjägerdienst, Regensburg 1993
                        - Göhler: Ordnungswidrigkeitengesetz, München 1990
                        - Großmann: Bundeswehrsicherheitsrecht, Kommentar, Köln 1981
                        - Lingens: Die Polizeibefugnisse der Bundeswehr, Lehrbuch, Heidelberg 1982.

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                        • CampGates
                          Cold Warrior
                          • 14.01.2009
                          • 995

                          #42
                          Zitat von Ritchie 66 Beitrag anzeigen
                          … an der ehemaligen Standortschießanlage der US Streitkräfte im LTA Freihöls standen ebenfalls Schilder mit der Aufschrift: "Betreten auf eigene Gefahr". Diese Installation lag auch im Innern des Geländes. Aber glaub mir wenn dort Personen angetroffen wurden, dann wurden sie im für sie günstigsten Fall des Geländes verwiesen in der Regel übergab sie die Military Police der deutschen Polizei zwecks Feststellung der Personalien. Folge war ein Hausverbot sowie ein Bußgeld oder Ordnungswidrigkeitengeld welches man bezahlen musste.
                          Ritchi 66, vielen Dank für den interessanten Beitrag zum Thema, auch wenn auch mich der Inhalt Deiner Aussage schon sehr verwundert. Schließlich bedeutet dies im Umkehrschluß, daß beide Warnschilder trotz unterschiedlicher Aufschrift identische Bedeutung haben, dies erscheint mir nicht logisch. Warum wurden dann beispielsweise im Bereich der LTA Schweinfurt 2008 die "Betreten verboten"-Schilder im Kernbereich des Übungsgebietes ergänzt, wenn doch die schon früher angebrachten Warnschilder "Betreten auf eigene Gefahr" am äußeren Rand der LTA die gleiche Bedeutung haben? Zusätzlich sollte nicht ein "Betreten auf eigene Gefahr" "angeboten" werden, wenn dann im Falle eines tatsächlichen Betretens die Zahlung eines Bußgeldes fällig wird.

                          Ich kann bloß aus eigener Erfahrung sprechen, dies beispielsweise in Hinblick auf die ehemalige LTA Kitzingen (Klosterforst) (Sicherung durch Warnschilder "Betreten auf eigene Gefahr"). Bei meinen Radtouren sowie Wanderungen durch diesen Übungsplatz war immer reger ziviler Publikumsverkehr anzutreffen: Spaziergänger, Jogger, Radfahrer, … (ich hab diese vor meinem ersten Zutritt "beobachtet" bzw. befragt, ansonsten hätte ich mich ein Betreten nicht "gewagt", da bin ich vorsichtig ). Bei Begegnungen mit Militärangehörigen zeigten diese keinerlei Reaktion.

                          Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
                          Wenn an dieser Standortschießanlage nur Schilder mit "Betreten auf eigene Gefahr" standen und das Gelände NICHT eingezäunt war, kann ein Bußgeld gem. § 114 OWiG nicht verhängt werden. Dieser Tatbestand greift nur, wenn vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einem Verbot der zuständigen Dienststelle eine militärische Einrichtung oder Anlage betreten wird. Da Betreten auf eigene Gefahr gestattet ist, gibt es kein Betretungsverbot. In diesem Gelände angetroffene Personen können aus Sicherheitsgründen des Geländes verwiesen werden. Kommen sie der Aufforderung das Gelände zu verlassen, nicht nach, kann diese Aufforderung unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit durchgesetzt werden. Rechtsgrundlage ist dann allerdings das BGB (§§ 858, 859 BGB Verbotene Eigenmacht und Selbsthilfe des Besitzers).
                          Das Strafrecht (Hausfriedensbruch und als Eingriffsrecht die Notwehr) greift hier nicht, da der Hausfriedensbruch an das "befriedete Besitztum" ( = Zaun oder Absperrung) gebunden ist.
                          Sollte die Schießanlage "militärischer Bereich" im Sinne des UZwGBw oder "militärischer Sicherheitsbereich" gewesen sein (was eher unwahrscheinlich ist), gelten andere Regeln…
                          Nemere, vielen Dank für die sehr aufschlußreichen Ausführungen…

                          Kommentar

                          • Ritchie 66
                            Cold Warrior
                            • 09.07.2011
                            • 444

                            #43
                            Hallo CampGates,
                            ich kann nur aus meiner persönlichen Erfahrung berichten: die ehemalige kleine Standortschießanlage der Amerikaner in Amberg befand sich im LTA Freihöls. Die Anlage lag inmitten des Standortübungsplatzes. Das Betreten des Geländes war durch die bekannten Hinweisschilder der US Armee gekennzeichnet, die ein Begehen des Standortübungsplatzes untersagten.

                            Am Rand der Standortschießanlage standen Schilder, die ein Betreten dieser auf eigene Gefahr verkündeten. Nur, um die Standortschießanlage betreten zu können musste eine unbefugte Person vorher schon gegen das Verbot des Betretens des Übungsgeländes verstoßen haben. Aus meiner beruflichen Praxis kann ich sagen, dass ich Schreiben die an Personen gingen die unbefugt eine militärische Anlage im Bereich des damaligen 7th ATC betreten hatten in der Hand hatte.

                            Wer also in einem Bereich des 7th ATC unberechtigt angetroffen wurde erhielt ein Hausverbot in allen Standorten die damals unmittelbar oder Verwaltungstechnisch zu diesem Bereich gehörten. Das hört sich erstmal nach nichts an bedeutete aber in der Praxis das eine Beschäftigung bei den US Streitkräften ausgeschlossen war. Arbeitete eine Person gegen die ein solches Betretungsverbot verhängt worden war bei einer Contract Firma oder einer anderen Firma die Aufträge der US Armee auf derren Gebiet ausführte so konnte er von seiner Firma nicht im Bereich des Militärgeländes eingesetzt werden.

                            Ritchie 66
                            Zuletzt geändert von Ritchie 66; 14.09.2012, 07:20.

                            Kommentar

                            • CampGates
                              Cold Warrior
                              • 14.01.2009
                              • 995

                              #44
                              Zitat von Ritchie 66 Beitrag anzeigen
                              ...ich kann nur aus meiner persönlichen Erfahrung berichten: die ehemalige kleine Standortschießanlage der Amerikaner in Amberg befand sich im LTA Freihöls. Die Anlage lag inmitten des Standortübungsplatzes. Das Betreten des Geländes war durch die bekannten Hinweisschilder der US Armee gekennzeichnet, die ein Begehen des Standortübungsplatzes untersagten.

                              Am Rand der Standortschießanlage standen Schilder, die ein Betreten dieser auf eigene Gefahr verkündeten. Nur, um die Standortschießanlage betreten zu können musste eine unbefugte Person vorher schon gegen das Verbot des Betretens des Übungsgeländes verstoßen haben...
                              Hallo ritchie 66,

                              wenn ich richtig verstehe, lag die Standortschießanlage inmitten der durch "Betreten verboten"-Warnschilder gesicherten LTA. Dies dürfte auch der Grund gewesen sein, warum hier unbefugte "Gäste" Verwarnungen erhielten oder zu einem Bußgeld belangt wurden. Eigenartig ist nur, daß die Schießanlage innerhalb des Übungsplatzes durch zusätzliche "Betreten auf eigene Gefahr"-Schilder gesichert war. Meiner Meinung nach würde es mehr Sinn machen, wenn die Position der beiden Schildervarianten "umgekehrt" angeordnet worden wäre.

                              Gruß Hagen

                              Kommentar

                              • Ritchie 66
                                Cold Warrior
                                • 09.07.2011
                                • 444

                                #45
                                Hallo CampGates,
                                genau, die Standortschießanlage im LTA Freihöls (in den neunziger Jahren schon nicht mehr genutzt) lag innerhalb des Standortübungsplatzes. An der Grenze der Anlage befanden sich Schilder mit der Aufschrift: "Betreten auf eigene Gefahr" in Deutsch und Englisch. Ich habe noch Bilder davon finde sie jetzt aber in meinem "Bilderwust" nicht. Das Gelände selbst war und ist durch die üblichen "Betreten verboten"- Schilder gekennzeichnet. Das Betretungsverbot wurde auch durchgesetzt.

                                Diverses 2012 083.jpg

                                Aktuelles Schild an der LTA Freihöls

                                Vor Jahren wurden dem amerikanischen Teil des Übungsplatzes Freihöls noch Schilder der Bundeswehr vorangestellt. Also zuerst die Hinweis - und Warnschilder der Bundeswehr, gefolgt wenige Meter dahinter hinter der Panzerstraße die US - Beschilderung.

                                Diverses 2012 011.jpg

                                Hinweis - und Warnschild der Bundeswehr am Standortübungsgelände / LTA Freihöls.

                                Diverses 2012 021.jpg

                                Die Bilder sind aktuell, sie wurden heute Abend erst von mir gemacht.
                                Zuletzt geändert von Ritchie 66; 16.09.2012, 21:55.

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