Das Kommando Spezialkräfte

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  • DeltaEcho80
    Cold Warrior
    • 09.03.2013
    • 1711

    #91
    Der bereits im Juni angekündigte Wechsel des Kommandeur KSK wurde nun vollzogen:



    Interessant für mich: BG Meyer als "gelernter" Panzer-Offizier mit dem bordeauxroten Barrett der Fallschirmjäger bzw. DSK. Kreitmayr wechselt planmäßig in eine Verwendung im Amt. Zum Stand der Ermittlungen oder der Verfahren gegen ihn wird nichts ausgesagt. GM Hannemann wechselt wohl jetzt auch bald.

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    • DeltaEcho80
      Cold Warrior
      • 09.03.2013
      • 1711

      #92
      Ich war in den vergangenen Tagen zu einem Kurzurlaub im Bayerischen Wald. Dort in Niederbayern macht eine Meldung die Runde, die irgendwie "auch" zum KSK gehört. BG Kreitmayr wurde mit 1,8 Promille im Blut am Steuer seines Wagens erwischt:



      Originalmeldung Passauer Neue Presse (allerdings hinter der Paywall): https://www.pnp.de/lokales/landkreis...r-4123876.html

      Der Spiegel schreibt natürlich "völlig betrunken". Naja, 1.8 für einen "Elitesoldaten".... Ob das ein orientierungsloser Vollrausch ist, weiß ich jetzt auch nicht.

      Der Bundeswehr-Eliteverband Kommando Spezialkräfte kommt nicht zur Ruhe. Nach SPIEGEL-Informationen wurde der frühere Kommandeur bei einer Verkehrskontrolle völlig betrunken gestoppt – als er noch im Amt war.

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      • Nemere
        Cold Warrior
        • 12.06.2008
        • 2835

        #93
        Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
        Ob das ein orientierungsloser Vollrausch ist, weiß ich jetzt auch nicht.
        Es gibt ja im StGB den Straftatbestand des "Vollrausches" (§ 323 a StGB). Das ist ein sog. "Auffangtatbestand". Wenn also jemand so betrunken ist, das er nach § 20 StGB wegen einer alkoholbedingten tiefgreifenden Bewusstseinsstörung schuldunfähig wäre, greift stattdessen dieser § 323 a StGB. Die Rechtsprechung hat als Grenze für den Vollrausch nach dieser Bestimmung drei Promille entwickelt. 1,8 Promille reichen aber auf jeden Falle für sämtliche einschlägigen Straftatbestände der hier in Frage kommenden Verkehrsstraftaten.

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        • Hoover
          Cold Warrior
          • 19.12.2013
          • 601

          #94
          Nun, die Karriere düfte am Ende sein. Wenn ich daran denke was damals los war, wenn einer der Uffze seinen Lappen im Rausch verloren hatte: Beförderungsstopp, keine Weiterverpflichtung, Entlassung zum nächsten möglichen Termin. Bei einem General müsste es noch schlimmer sein, von wegen Vorbildfunktion. Wenn man den nun nicht hart anfässt hat man keine Möglichkeit mehr, wenn es um Uffze oder Mannschaften geht.
          "Damals, als ich in meinem Alter war..."

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          • kato
            Cold Warrior
            • 03.03.2009
            • 870

            #95
            Zitat von Hoover Beitrag anzeigen
            Bei einem General müsste es noch schlimmer sein, von wegen Vorbildfunktion.
            Bei weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe oder angeordneter "Entziehungskur" ist bei einem General als Berufssoldat faktisch nichts mit Entlassung.

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            • Nemere
              Cold Warrior
              • 12.06.2008
              • 2835

              #96
              Freiheitsstrafe ist beim vorliegenden Sachverhalt kaum zu erwarten.
              Wenn er bei einer normalen Routinekontrolle ohne vorhergehende Auffälligkeiten wie Fahrfehler usw. erwischt wurde, liegt eine Trunkenheit im Verkehr vor (§ 316 StGB). Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ODER Geldstrafe.
              Wenn er einen Unfall gebaut hat oder in Schlangenlinien gefahren ist oder die Vorfahrt mißachtet hat, wäre er wegen Gefährdung des Straßenverkehrs anzuklagen. Da im kaum ein Vorsatz nachzuweisen ist, bleibt es bei der Fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c Abs. 3 StGB).

              Wahrscheinlich ist er nicht vorbestraft und somit Ersttäter, es liegt bei ihm eine günstige Sozialprognose vor, also wird es bei einer Geldstrafe bleiben. Bei Trunkenheit (§ 316 StGB) liegt die im Regelfall bei 30 Tagessätzen, also einem Monatsgehalt. Bei Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) werden meisten 45 bis 50 Tagessätze angesetzt. Dazu kommt noch Führerscheinentzug und Sperre für die Wiedererteilung, üblicherweise für 12 bis 18 Monate. Bei 1,8 Promille verlangen die meisten Straßenverkehrsbehörden inzwischen vor der Wiedererteilung eine MPU.

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              • Hoover
                Cold Warrior
                • 19.12.2013
                • 601

                #97
                @Nemere
                ja, so wird es kommen. Aber es ist halt im Vergleich zu den Folgen eines jungen Unteroffiziers, dessen Chancen auf Weiterverpflichtung (geschweige denn BS-Ambitionen) bei einem solchen Fall eher gegen Null tendiert, nicht so schlimm.

                Ich gehe davon aus, dass der General in den Vorruhestand geht, bei vollen Geld- und Sachbezügen.
                "Damals, als ich in meinem Alter war..."

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                • DeltaEcho80
                  Cold Warrior
                  • 09.03.2013
                  • 1711

                  #98
                  Zitat von Hoover Beitrag anzeigen
                  Ich gehe davon aus, dass der General in den Vorruhestand geht, bei vollen Geld- und Sachbezügen.
                  Es passt halt irgendwie ein völlig verunglücktes Gesamtbild, welches er in den den letzten Monaten abgegeben hat. Die Kontrolle fand bereits Anfang September statt, als er noch aktiver Kommandeur KSK war (weswegen ich das letzten Ende auch hier eingestellt habe). Wahrscheinlich war er auf dem Heimweg und hat irgendwo noch ein bisschen Dampf abgelassen und dabei was getrunken.

                  Dass AKK ihn mit Anfang 50 in den Ruhestand versetzt, kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke, er wird auf seinem Dienstposten im Heeresamt erst mal so geparkt, dass er aus der pressewirksamen Öffentlichkeit raus ist. Nur mit den Wochenend-Heimfahrten in den tiefen Bayerwald wird es dann halt schwierig. Aber da wird sich auch eine kreative Lösung finden lassen.

                  Kommentar

                  • Rex Danny
                    Administrator
                    • 12.06.2008
                    • 4327

                    #99
                    Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
                    Freiheitsstrafe ist beim vorliegenden Sachverhalt kaum zu erwarten.
                    Wenn er bei einer normalen Routinekontrolle ohne vorhergehende Auffälligkeiten wie Fahrfehler usw. erwischt wurde, liegt eine Trunkenheit im Verkehr vor (§ 316 StGB). Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ODER Geldstrafe.
                    Wenn er einen Unfall gebaut hat oder in Schlangenlinien gefahren ist oder die Vorfahrt mißachtet hat, wäre er wegen Gefährdung des Straßenverkehrs anzuklagen. Da im kaum ein Vorsatz nachzuweisen ist, bleibt es bei der Fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c Abs. 3 StGB).

                    Wahrscheinlich ist er nicht vorbestraft und somit Ersttäter, es liegt bei ihm eine günstige Sozialprognose vor, also wird es bei einer Geldstrafe bleiben. Bei Trunkenheit (§ 316 StGB) liegt die im Regelfall bei 30 Tagessätzen, also einem Monatsgehalt. Bei Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) werden meisten 45 bis 50 Tagessätze angesetzt. Dazu kommt noch Führerscheinentzug und Sperre für die Wiedererteilung, üblicherweise für 12 bis 18 Monate. Bei 1,8 Promille verlangen die meisten Straßenverkehrsbehörden inzwischen vor der Wiedererteilung eine MPU.
                    Viel besser bzw. detaillierter hätte ich dies auch nicht zusammenfassen können. Eine kleine Korrektur nur beim Paragraphen (§ 315c Abs. 3). Er wäre bei Verkehrsunfall, Schlangenlinien oder Rotlichtfahrt wegen "Gefährdung des Straßenverkehrs (Alkoholeinfluß) gemäß § 315c (1) Nr. 1a StGB" anzuklagen.

                    Soweit mir bekannt, ist die MPU mittlerweile deutschlandweit ab 1,8 Promille Vorschrift. Diese Info habe ich von der Hamburger Führerscheinstelle und die muß es ja wissen.

                    Grüße


                    Rex Danny

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                    • Rex Danny
                      Administrator
                      • 12.06.2008
                      • 4327

                      #100
                      Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
                      Es passt halt irgendwie ein völlig verunglücktes Gesamtbild, welches er in den den letzten Monaten abgegeben hat. Die Kontrolle fand bereits Anfang September statt, als er noch aktiver Kommandeur KSK war (weswegen ich das letzten Ende auch hier eingestellt habe). Wahrscheinlich war er auf dem Heimweg und hat irgendwo noch ein bisschen Dampf abgelassen und dabei was getrunken.

                      Dass AKK ihn mit Anfang 50 in den Ruhestand versetzt, kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke, er wird auf seinem Dienstposten im Heeresamt erst mal so geparkt, dass er aus der pressewirksamen Öffentlichkeit raus ist. Nur mit den Wochenend-Heimfahrten in den tiefen Bayerwald wird es dann halt schwierig. Aber da wird sich auch eine kreative Lösung finden lassen.
                      Ich kann DE nur beipflichten. Der Herr General wird irgendwo abgeparkt, bis Gras über die Sache gewachsen ist und dann wird ihm ein neuer, besser dotierter Dienstposten angeboten, auf dem er dann seinen zweiten Generalsstern bekommt. Das Ganze natürlich so zeitig, daß er die Beförderung entsprechend auch noch ruhegehaltsfähig bekommt.

                      Wenn man sich in einer bestimmten Höhe befindet, kann man einfach die Leiter nur noch rauffallen. Das ist überall so und in meiner Behörde auch nicht anders.

                      Grüße


                      Rex Danny

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                      • DeltaEcho80
                        Cold Warrior
                        • 09.03.2013
                        • 1711

                        #101
                        Gegen General Kreitmayr wird Anklage durch die Staatsanwaltschaft Tübingen erhoben. Sie wirft ihm "unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren" (§40, Wehrstrafgesetz) vor. Zumindest bestehe der Anfangsverdacht.




                        N.B.: Interessant ist wieder mal die Diskussion in den Kommentaren bei Wiegold, selbst da tauchen jetzt schon Verschwörungstheorien auf, dass irgendeine dunkle Macht nun auch die Bundeswehr kaputt machen will. Wiegold hat jetzt die Kommentare geschlossen.

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                        • DeltaEcho80
                          Cold Warrior
                          • 09.03.2013
                          • 1711

                          #102
                          Ich habe heute frei und wurde heute morgen durch eine Aktion in meiner unmittelbaren Nachbarschaft wach. Hier wurde das Haus eines meiner Nachbarn durchsucht und der Mieter anscheinend auch festgenommen. Diese Aktion steht wohl im Zusammenhang mit der bundesweiten Razzia gegen die Reichsbürger-Szene, die einen Umsturz planten.

                          Hier wurde auch wieder das Dienstzimmer eines KSK-Soldaten in der Kaserne in Calw durchsucht, da der Soldat wohl für das "Verteidigungsministerium" nach dem Umsturz vorgesehen war. Bin mal gespannt, ob das die Debatte um das KSK, die ja jetzt lange ruhig war, wieder hochkochen lässt.

                          In der FAZ habe ich einen entsprechenden Artikel gefunden:

                          Ein Netzwerk von „Reichsbürgern“ und „Querdenkern“ soll einen Staatsstreich geplant haben – darunter ein KSK-Soldat, frühere Soldaten und Polizisten, auch Ärzte und eine frühere AfD-Abgeordnete. Bei einer Razzia wurden 25 Beschuldigte festgenommen.

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                          • Nemere
                            Cold Warrior
                            • 12.06.2008
                            • 2835

                            #103
                            Es gibt auch eine Pressemitteilung des Generalbundesanwalts dazu


                            Und ausgerechnet einer aus dem Hause Reuß sollte künftiges Staatsoberhaupt werden. Reuß ist wohl eines der verworrensten Adelsgeschlechter Deutschlands, das noch bis 1918 zwei Zwergstaaten in Thüringen teilweise direkt an der bayerischen Grenze regierte und sich in zahlreiche Seitenlinien spaltete. In einer dieser Seitenlinien war man im 19. Jahrhundert schon mal bei "Heinrich LXXIV.", also dem 74. Heinrich.
                            n einer

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                            • Hoover
                              Cold Warrior
                              • 19.12.2013
                              • 601

                              #104
                              Ich musste stark schmunzeln ob des Planes, mit 52 Mann/Frau einen Staatsumsturz zu vollziehen. Der Pan: Den Bundestag besetzen, die Abgeordneten verhaften und hoffen, dass Deutschland im Chaos versinkt und dann die Macht übernehmen.

                              Wenn das die Umstürzler sind, dann müssen wir uns wohl keine Sorgen machen. Spannend wird es sein, welche Bw- und Polizeiangehörigen dabei waren und wieviele davon wussten. Da werden wohl bald einige Dienstposten frei.
                              "Damals, als ich in meinem Alter war..."

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                              • tannenzapfen
                                Cold Warrior
                                • 25.01.2022
                                • 444

                                #105
                                Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
                                Es gibt auch eine Pressemitteilung des Generalbundesanwalts dazu


                                Und ausgerechnet einer aus dem Hause Reuß sollte künftiges Staatsoberhaupt werden. Reuß ist wohl eines der verworrensten Adelsgeschlechter Deutschlands, das noch bis 1918 zwei Zwergstaaten in Thüringen teilweise direkt an der bayerischen Grenze regierte und sich in zahlreiche Seitenlinien spaltete. In einer dieser Seitenlinien war man im 19. Jahrhundert schon mal bei "Heinrich LXXIV.", also dem 74. Heinrich.
                                n einer
                                Das ist wirklich höchst faszinierend. Um Wikipedia zu zitieren:
                                "Nach dem Aussterben des älteren Astes 1768 wurde mit Heinrich XI. Fürst Reuß zu Greiz († 1800) keine neue Serie begonnen, sondern wieder innerhalb der Linie in der Reihenfolge der Geburt weitergezählt, bis zu ihrem Erlöschen 1927."

                                Bei der jüngeren Linie dagegen wird jedes Jahrhundert mit 1 angefangen: "Die neuen Serien beginnen jeweils mit Beginn eines neuen Jahrhunderts; die dritte im 19. Jahrhundert mit Prinz Heinrich I. Reuß zu Köstritz (* 1803), die vierte mit Prinz Heinrich I. Reuß zu Köstritz (* 1910), die fünfte mit Heinrich I. Prinz Reuß (* 2002)."

                                Deswegen ist der jetzt berühmt gewordene XIII. der Sohn des I., nicht des XII.

                                Der von der Generalbundesanwaltschaft ernannte Maximillian E. ist der Oberst a.D., der bei der Flutkatastrophe auftrat und sich selbst Kommandogewalt übertragen wollte. Ein anderer auf der Lite war mal Kommandeur des FschJgBtl 251.

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