Interessant für mich: BG Meyer als "gelernter" Panzer-Offizier mit dem bordeauxroten Barrett der Fallschirmjäger bzw. DSK. Kreitmayr wechselt planmäßig in eine Verwendung im Amt. Zum Stand der Ermittlungen oder der Verfahren gegen ihn wird nichts ausgesagt. GM Hannemann wechselt wohl jetzt auch bald.
Das Kommando Spezialkräfte
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Der bereits im Juni angekündigte Wechsel des Kommandeur KSK wurde nun vollzogen:
Interessant für mich: BG Meyer als "gelernter" Panzer-Offizier mit dem bordeauxroten Barrett der Fallschirmjäger bzw. DSK. Kreitmayr wechselt planmäßig in eine Verwendung im Amt. Zum Stand der Ermittlungen oder der Verfahren gegen ihn wird nichts ausgesagt. GM Hannemann wechselt wohl jetzt auch bald.
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Ich war in den vergangenen Tagen zu einem Kurzurlaub im Bayerischen Wald. Dort in Niederbayern macht eine Meldung die Runde, die irgendwie "auch" zum KSK gehört. BG Kreitmayr wurde mit 1,8 Promille im Blut am Steuer seines Wagens erwischt:
Originalmeldung Passauer Neue Presse (allerdings hinter der Paywall): https://www.pnp.de/lokales/landkreis...r-4123876.html
Der Spiegel schreibt natürlich "völlig betrunken". Naja, 1.8 für einen "Elitesoldaten".... Ob das ein orientierungsloser Vollrausch ist, weiß ich jetzt auch nicht.
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Es gibt ja im StGB den Straftatbestand des "Vollrausches" (§ 323 a StGB). Das ist ein sog. "Auffangtatbestand". Wenn also jemand so betrunken ist, das er nach § 20 StGB wegen einer alkoholbedingten tiefgreifenden Bewusstseinsstörung schuldunfähig wäre, greift stattdessen dieser § 323 a StGB. Die Rechtsprechung hat als Grenze für den Vollrausch nach dieser Bestimmung drei Promille entwickelt. 1,8 Promille reichen aber auf jeden Falle für sämtliche einschlägigen Straftatbestände der hier in Frage kommenden Verkehrsstraftaten.Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigenOb das ein orientierungsloser Vollrausch ist, weiß ich jetzt auch nicht.
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Nun, die Karriere düfte am Ende sein. Wenn ich daran denke was damals los war, wenn einer der Uffze seinen Lappen im Rausch verloren hatte: Beförderungsstopp, keine Weiterverpflichtung, Entlassung zum nächsten möglichen Termin. Bei einem General müsste es noch schlimmer sein, von wegen Vorbildfunktion. Wenn man den nun nicht hart anfässt hat man keine Möglichkeit mehr, wenn es um Uffze oder Mannschaften geht."Damals, als ich in meinem Alter war..."
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Bei weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe oder angeordneter "Entziehungskur" ist bei einem General als Berufssoldat faktisch nichts mit Entlassung.Zitat von Hoover Beitrag anzeigenBei einem General müsste es noch schlimmer sein, von wegen Vorbildfunktion.
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Freiheitsstrafe ist beim vorliegenden Sachverhalt kaum zu erwarten.
Wenn er bei einer normalen Routinekontrolle ohne vorhergehende Auffälligkeiten wie Fahrfehler usw. erwischt wurde, liegt eine Trunkenheit im Verkehr vor (§ 316 StGB). Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ODER Geldstrafe.
Wenn er einen Unfall gebaut hat oder in Schlangenlinien gefahren ist oder die Vorfahrt mißachtet hat, wäre er wegen Gefährdung des Straßenverkehrs anzuklagen. Da im kaum ein Vorsatz nachzuweisen ist, bleibt es bei der Fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c Abs. 3 StGB).
Wahrscheinlich ist er nicht vorbestraft und somit Ersttäter, es liegt bei ihm eine günstige Sozialprognose vor, also wird es bei einer Geldstrafe bleiben. Bei Trunkenheit (§ 316 StGB) liegt die im Regelfall bei 30 Tagessätzen, also einem Monatsgehalt. Bei Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) werden meisten 45 bis 50 Tagessätze angesetzt. Dazu kommt noch Führerscheinentzug und Sperre für die Wiedererteilung, üblicherweise für 12 bis 18 Monate. Bei 1,8 Promille verlangen die meisten Straßenverkehrsbehörden inzwischen vor der Wiedererteilung eine MPU.
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@Nemere
ja, so wird es kommen. Aber es ist halt im Vergleich zu den Folgen eines jungen Unteroffiziers, dessen Chancen auf Weiterverpflichtung (geschweige denn BS-Ambitionen) bei einem solchen Fall eher gegen Null tendiert, nicht so schlimm.
Ich gehe davon aus, dass der General in den Vorruhestand geht, bei vollen Geld- und Sachbezügen."Damals, als ich in meinem Alter war..."
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Es passt halt irgendwie ein völlig verunglücktes Gesamtbild, welches er in den den letzten Monaten abgegeben hat. Die Kontrolle fand bereits Anfang September statt, als er noch aktiver Kommandeur KSK war (weswegen ich das letzten Ende auch hier eingestellt habe). Wahrscheinlich war er auf dem Heimweg und hat irgendwo noch ein bisschen Dampf abgelassen und dabei was getrunken.Zitat von Hoover Beitrag anzeigenIch gehe davon aus, dass der General in den Vorruhestand geht, bei vollen Geld- und Sachbezügen.
Dass AKK ihn mit Anfang 50 in den Ruhestand versetzt, kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke, er wird auf seinem Dienstposten im Heeresamt erst mal so geparkt, dass er aus der pressewirksamen Öffentlichkeit raus ist. Nur mit den Wochenend-Heimfahrten in den tiefen Bayerwald wird es dann halt schwierig. Aber da wird sich auch eine kreative Lösung finden lassen.
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Viel besser bzw. detaillierter hätte ich dies auch nicht zusammenfassen können. Eine kleine Korrektur nur beim Paragraphen (§ 315c Abs. 3). Er wäre bei Verkehrsunfall, Schlangenlinien oder Rotlichtfahrt wegen "Gefährdung des Straßenverkehrs (Alkoholeinfluß) gemäß § 315c (1) Nr. 1a StGB" anzuklagen.Zitat von Nemere Beitrag anzeigenFreiheitsstrafe ist beim vorliegenden Sachverhalt kaum zu erwarten.
Wenn er bei einer normalen Routinekontrolle ohne vorhergehende Auffälligkeiten wie Fahrfehler usw. erwischt wurde, liegt eine Trunkenheit im Verkehr vor (§ 316 StGB). Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ODER Geldstrafe.
Wenn er einen Unfall gebaut hat oder in Schlangenlinien gefahren ist oder die Vorfahrt mißachtet hat, wäre er wegen Gefährdung des Straßenverkehrs anzuklagen. Da im kaum ein Vorsatz nachzuweisen ist, bleibt es bei der Fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c Abs. 3 StGB).
Wahrscheinlich ist er nicht vorbestraft und somit Ersttäter, es liegt bei ihm eine günstige Sozialprognose vor, also wird es bei einer Geldstrafe bleiben. Bei Trunkenheit (§ 316 StGB) liegt die im Regelfall bei 30 Tagessätzen, also einem Monatsgehalt. Bei Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) werden meisten 45 bis 50 Tagessätze angesetzt. Dazu kommt noch Führerscheinentzug und Sperre für die Wiedererteilung, üblicherweise für 12 bis 18 Monate. Bei 1,8 Promille verlangen die meisten Straßenverkehrsbehörden inzwischen vor der Wiedererteilung eine MPU.
Soweit mir bekannt, ist die MPU mittlerweile deutschlandweit ab 1,8 Promille Vorschrift. Diese Info habe ich von der Hamburger Führerscheinstelle und die muß es ja wissen.
Grüße
Rex Danny
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Ich kann DE nur beipflichten. Der Herr General wird irgendwo abgeparkt, bis Gras über die Sache gewachsen ist und dann wird ihm ein neuer, besser dotierter Dienstposten angeboten, auf dem er dann seinen zweiten Generalsstern bekommt. Das Ganze natürlich so zeitig, daß er die Beförderung entsprechend auch noch ruhegehaltsfähig bekommt.Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigenEs passt halt irgendwie ein völlig verunglücktes Gesamtbild, welches er in den den letzten Monaten abgegeben hat. Die Kontrolle fand bereits Anfang September statt, als er noch aktiver Kommandeur KSK war (weswegen ich das letzten Ende auch hier eingestellt habe). Wahrscheinlich war er auf dem Heimweg und hat irgendwo noch ein bisschen Dampf abgelassen und dabei was getrunken.
Dass AKK ihn mit Anfang 50 in den Ruhestand versetzt, kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke, er wird auf seinem Dienstposten im Heeresamt erst mal so geparkt, dass er aus der pressewirksamen Öffentlichkeit raus ist. Nur mit den Wochenend-Heimfahrten in den tiefen Bayerwald wird es dann halt schwierig. Aber da wird sich auch eine kreative Lösung finden lassen.
Wenn man sich in einer bestimmten Höhe befindet, kann man einfach die Leiter nur noch rauffallen. Das ist überall so und in meiner Behörde auch nicht anders.
Grüße
Rex Danny
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Gegen General Kreitmayr wird Anklage durch die Staatsanwaltschaft Tübingen erhoben. Sie wirft ihm "unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren" (§40, Wehrstrafgesetz) vor. Zumindest bestehe der Anfangsverdacht.
N.B.: Interessant ist wieder mal die Diskussion in den Kommentaren bei Wiegold, selbst da tauchen jetzt schon Verschwörungstheorien auf, dass irgendeine dunkle Macht nun auch die Bundeswehr kaputt machen will. Wiegold hat jetzt die Kommentare geschlossen.
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Ich habe heute frei und wurde heute morgen durch eine Aktion in meiner unmittelbaren Nachbarschaft wach. Hier wurde das Haus eines meiner Nachbarn durchsucht und der Mieter anscheinend auch festgenommen. Diese Aktion steht wohl im Zusammenhang mit der bundesweiten Razzia gegen die Reichsbürger-Szene, die einen Umsturz planten.
Hier wurde auch wieder das Dienstzimmer eines KSK-Soldaten in der Kaserne in Calw durchsucht, da der Soldat wohl für das "Verteidigungsministerium" nach dem Umsturz vorgesehen war. Bin mal gespannt, ob das die Debatte um das KSK, die ja jetzt lange ruhig war, wieder hochkochen lässt.
In der FAZ habe ich einen entsprechenden Artikel gefunden:
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Es gibt auch eine Pressemitteilung des Generalbundesanwalts dazu
Und ausgerechnet einer aus dem Hause Reuß sollte künftiges Staatsoberhaupt werden. Reuß ist wohl eines der verworrensten Adelsgeschlechter Deutschlands, das noch bis 1918 zwei Zwergstaaten in Thüringen teilweise direkt an der bayerischen Grenze regierte und sich in zahlreiche Seitenlinien spaltete. In einer dieser Seitenlinien war man im 19. Jahrhundert schon mal bei "Heinrich LXXIV.", also dem 74. Heinrich.
n einer
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Ich musste stark schmunzeln ob des Planes, mit 52 Mann/Frau einen Staatsumsturz zu vollziehen. Der Pan: Den Bundestag besetzen, die Abgeordneten verhaften und hoffen, dass Deutschland im Chaos versinkt und dann die Macht übernehmen.
Wenn das die Umstürzler sind, dann müssen wir uns wohl keine Sorgen machen. Spannend wird es sein, welche Bw- und Polizeiangehörigen dabei waren und wieviele davon wussten. Da werden wohl bald einige Dienstposten frei."Damals, als ich in meinem Alter war..."
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Das ist wirklich höchst faszinierend. Um Wikipedia zu zitieren:Zitat von Nemere Beitrag anzeigenEs gibt auch eine Pressemitteilung des Generalbundesanwalts dazu
Und ausgerechnet einer aus dem Hause Reuß sollte künftiges Staatsoberhaupt werden. Reuß ist wohl eines der verworrensten Adelsgeschlechter Deutschlands, das noch bis 1918 zwei Zwergstaaten in Thüringen teilweise direkt an der bayerischen Grenze regierte und sich in zahlreiche Seitenlinien spaltete. In einer dieser Seitenlinien war man im 19. Jahrhundert schon mal bei "Heinrich LXXIV.", also dem 74. Heinrich.
n einer
"Nach dem Aussterben des älteren Astes 1768 wurde mit Heinrich XI. Fürst Reuß zu Greiz († 1800) keine neue Serie begonnen, sondern wieder innerhalb der Linie in der Reihenfolge der Geburt weitergezählt, bis zu ihrem Erlöschen 1927."
Bei der jüngeren Linie dagegen wird jedes Jahrhundert mit 1 angefangen: "Die neuen Serien beginnen jeweils mit Beginn eines neuen Jahrhunderts; die dritte im 19. Jahrhundert mit Prinz Heinrich I. Reuß zu Köstritz (* 1803), die vierte mit Prinz Heinrich I. Reuß zu Köstritz (* 1910), die fünfte mit Heinrich I. Prinz Reuß (* 2002)."
Deswegen ist der jetzt berühmt gewordene XIII. der Sohn des I., nicht des XII.
Der von der Generalbundesanwaltschaft ernannte Maximillian E. ist der Oberst a.D., der bei der Flutkatastrophe auftrat und sich selbst Kommandogewalt übertragen wollte. Ein anderer auf der Lite war mal Kommandeur des FschJgBtl 251.
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