Der Wehrbeauftragte meint

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  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 3299

    #16
    Zitat von Stefan Steu Beitrag anzeigen
    Neulich hat Kabel 1 einige Fahrzeuge der Pioniertuppe vorgestellt und kaum einer hat die Fahrzeuge richtig erkannt. ... Das ist schon traurig wenn die Bevölkerung das nicht mehr kennt. [/URL]
    Das war doch vor 40 Jahren, als die Bundeswehr dank höherer Truppenstärke und wesentlich mehr Standorten noch viel präsenter war, auch nicht wesentlich anders. Gaubst Du denn, das damals ein ungedienter Zivilist eine Amphibie, einen Brückenleger oder eine Faltstraße kannte?
    Ich denke auch nicht, das es unbedingt zum Basiswissen eine Staatsbürgers gehört, Panzer unterscheiden zu können.
    Das Filmchen ist für mich wieder ein Beispiel für die immer mehr um sich greifende dumm-blöde Berichterstattung vor allem der privaten Fernsehsender. Mit gutem Journalismus hat das nichts mehr zu tun.

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    • Stefan Steu
      Cold Warrior
      • 03.05.2023
      • 112

      #17
      Das mit der Berichterstattung bei den privaten Sendern (Kabel1) kommt mir auch komisch vor, seit kurzem senden die so viele kleine Beiträge über die Bundeswehr und wie toll sie ist. Klingt für mich irgendwie nicht nach Journalismus sondern nach Auftragsarbeit und daß die Bevölkerung auf irgendwas vorbereitet werden soll, aber ich kann mich auch irren

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      • DeltaEcho80
        Cold Warrior
        • 09.03.2013
        • 1772

        #18
        Ich habe mich nun wieder mal etwas intensiver mit dem Jahresbericht 2023 der Wehrbeauftragten beschäftigt. Im großen Themenkreis "Personal" hat sich eigentlich nichts Neues ergeben.

        Was ich interessant finde - wir hatten es hier im Forum auch schon mal davon:

        Lt. Bericht ist inzwischen gelungen, die 20 Kammern an den Truppendienstgerichten Nord und Süd fast vollständig mit Richterinnen und Richtern zu besetzen. Auch der Besetzungsgrad der Planstellen beim Personal der Geschäftsstellen beträgt 90%.
        Bei einem Besuch des TDG Nord wurde Frau Högl gesagt, dass die Rückstände sukzessiv abgebaut werden konnten und die Erledigungszahlen steigen.

        Seit 2022 nutzen die Gerichte auch verstärkt die Möglichkeit, einfach gelagerte Fälle mit einem "Disziplinargerichtsbescheid" zu erledigen. Allerdings beträgt die durchschnittliche Vefahrensdauer immer noch 23 Monate.

        Auf einen Richter kommen im Durchschnitt 8 Wehrdiszplinaranwälte, was nach Ansicht von Frau Högl allerdings noch zu viel ist. Bei den Wehrdisziplinaranwälten, die ja im "Hauptberuf" die Rechtsberater der Einheiten sind, wird die Ausbildung und die Einarbeitung umgestellt. Diese erfolgt ab sofort zentral für die gesamte Bundeswehr, so dass die aktiven Wehrdisziplinaranwälte nicht auch noch mit der Einarbeitung der neuen Kollegen "belastet" werden.

        Bei den Altfällen gibt es inzwischen Verfahren, die so lange dauern, dass die Gerichte die Verfahrensdauer als mildernde Umstände anerkennen müssen. So wurde ein Bootsmann m.P. bei der Marine nach nachgewiesener sexueller Belästigung einer Untergebenen nur "noch" um 1 Dienstgrad herabgesetzt anstatt zum Maat. Weitere Beispiele werden noch angeführt.

        Frau Högl berichtet auch von einer angestrebten grundlegenden Reform der WDO, allerdings hat es die dazu bereits erstellte Gesetzesvorlage noch nicht in den Bundestag "geschafft". Sie hofft aber, dass dies noch in dieser Legislaturperiode geschehen wird. Auf die Inhalte der Reform geht sie allerdings nicht im Detail ein.

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        • DeltaEcho80
          Cold Warrior
          • 09.03.2013
          • 1772

          #19
          Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
          Aus dem Bericht des Wehrbeauftragten lassen sich noch andere interessante Erkenntnisse gewinnen, so zur geplanten Dienstgradstruktur auf S. 33:
          „Mit der Erweiterung der Laufbahn der Mannschaften um die Dienstgrade Korporal und Stabskorporal will die Bundeswehr die Mannschaftslaufbahn insgesamt aufwerten und einen Motivations- und Wahrnehmungsschub erzeugen. Die leistungsstärksten Mannschaftssoldaten können nach einem Jahr im Dienstgrad Oberstabsgefreiter zum Korporal befördert werden. ….
          Diese Dienstposten müssen der Laufbahn der Mannschaften zuzuordnen sein, sich jedoch durch eine umfangreichere Verantwortung in einzelnen Tätigkeiten auszeichnen („mindestens teilweise unteroffizierwertige Aufgabenwahrnehmung“). …
          Die den Dienstgraden Korporal und Stabskorporal zugewiesenen Aufgaben sollen der Besoldungsgruppe A6/A6mZ entsprechen. Damit wird formal das Abstandsgebot zur Besoldung der Feldwebel als auch zu der der Oberstabsgefreiten eingehalten, in der Praxis wird allerdings der gehaltsmäßige Unterschied sehr gering sein.“
          Auch auf dieses Thema geht die Wehrbeauftragte im Bericht 2023 ein:

          Im Jahre 23 wurden 851 Oberstabsgefreite zu Korporalen und Stabskorporalen berfördert. Von den insgesamt 1.754 eingerichteten Planstellen waren Ende des Berichtsjahres 1.162 besetzt und 592 vakant.

          Auch wurde 2022 eine Allgemeine Regelung "Personalauswahl für Korporal-/Stabskorporaldienstposten" ausgegeben, die die Vorgesetzten als positiv empfinden.

          Generell wird diese Maßnahme als positiv bewertet, allerdings gibt es hinsichtlich der fachlichen Auswahl der Dienstposten Kritik: So musste sich z.B. ein im Stab eingesetzter und leistungsstarker Mannschaftssoldat zunächst zum Scharfschützen umschulen lassen, weil im betreffenden Bataillon nur die Dienstposten der Scharfschützen für die Beförderung zum Korporal vorgesehen sind.

          Das Ministerium hat hier auch Handlungsbedarf erkannt und eine Analyse beauftragt, die bis Ende 2024 abgeschlossen sein soll...

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          • Nemere
            Cold Warrior
            • 12.06.2008
            • 3299

            #20
            Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
            ... allerdings gibt es hinsichtlich der fachlichen Auswahl der Dienstposten Kritik: So musste sich z.B. ein im Stab eingesetzter und leistungsstarker Mannschaftssoldat zunächst zum Scharfschützen umschulen lassen, weil im betreffenden Bataillon nur die Dienstposten der Scharfschützen für die Beförderung zum Korporal vorgesehen sind.
            Auch hier wiederholt sich anscheinend die Geschichte: Das gleiche Theater gab es schon vor vierzig Jahren bei der Beförderung zum Hauptgefreiten. Die Dienstposten für Hauptgefreite gab es fast nur in den Stabs- und Versorgungskompanien, oft in den Instandsetzungszügen der Bataillone, bei der Feldküche und im Nachschubbereich. Da konnten Soldaten aus den Geschäftszimmern, aus dem S 3-Bereich im Stab, aus dem Fernmeldezug oder aus der Sanitätsgruppe noch so gut sein, man konnte sie nicht zu Hauptgefreiten befördern, weil sie eben nicht die Ausbildung (ATN) für diese Dienstposten nachweisen konnten. Dadurch gingen sehr oft hochmotivierte und leistungsstarke Mannschaften verloren, die durchaus bereit gewesen wären, sich auf 2 oder 4 Jahre zu verpflichten.

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            • DeltaEcho80
              Cold Warrior
              • 09.03.2013
              • 1772

              #21
              Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
              Auch hier wiederholt sich anscheinend die Geschichte: Das gleiche Theater gab es schon vor vierzig Jahren bei der Beförderung zum Hauptgefreiten. Die Dienstposten für Hauptgefreite gab es fast nur in den Stabs- und Versorgungskompanien, oft in den Instandsetzungszügen der Bataillone, bei der Feldküche und im Nachschubbereich. Da konnten Soldaten aus den Geschäftszimmern, aus dem S 3-Bereich im Stab, aus dem Fernmeldezug oder aus der Sanitätsgruppe noch so gut sein, man konnte sie nicht zu Hauptgefreiten befördern, weil sie eben nicht die Ausbildung (ATN) für diese Dienstposten nachweisen konnten. Dadurch gingen sehr oft hochmotivierte und leistungsstarke Mannschaften verloren, die durchaus bereit gewesen wären, sich auf 2 oder 4 Jahre zu verpflichten.
              Das war bei mir selbst "damals" auch so. Mein Spieß und auch der Chef wollten es hinbekommen, dass ich zu meiner Entlassung noch zum HG d.R. befördert werden sollte bzw. vier Wochen vor Entlassung zum HG, um dann als HG d.R. abgehen zu können. Das war damals irgendwie möglich.
              Allerdings gab es bei uns im Bataillon auch sehr wenige Stellen, die das ermöglichten. Eine war der Fahrer vom Bataillonskommandeur. Der wurde HG, obwohl er der größte Faulenzer im ganzen Bataillon war.

              Und einer, der bei einer Übung einer Zivilistin das Leben gerettet hatte. Gut, da habe ich natürlich nichts gesagt.

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              • DeltaEcho80
                Cold Warrior
                • 09.03.2013
                • 1772

                #22
                Ein interessanter Bericht aus Wildflecken:

                Im Gefechtsübungszentrum Wildflecken wurden die ersten vier OSGs zu Korporalen befördert.

                Kommentar

                • DeltaEcho80
                  Cold Warrior
                  • 09.03.2013
                  • 1772

                  #23
                  Kürzlich wurde der Jahresbericht 2025 des Wehrbeauftragten veröffentlicht. Ich habe mich zunächst mal mit dem Thema Personal beschäftigt. Folgende Punkte sind mir da besonders aufgefallen.

                  > Der Wehrbeauftragte merkt an, dass die Bundeswehr inzwischen sehr kopflastig geworden ist, da auf einen Mannschaftssoldaten rein statistisch fast ein Offizier kommt
                  > Bemerkenswert ist der Zuwachs bei den SaZ mit einer Verpflichtungszeit von mehr als 15 Jahren. So hat sich z.B. die Zahl der SaZ 25 seit dem Jahr 2015 inzwischen verdreizehnfacht (!), von 667 in 2015 auf 8.602 im Jahre 2025
                  > Im SanDienst werden nun Verpflichtungszeiten als SaZ bis zu 30 Jahren möglich gemacht, ohne Wechsel in die BS-Laufbahn. Hiermit will man z.B. Ärzte und medizinisches Fachpersonal "halten".
                  > Inzwischen kommt immer mehr Kritik seitens der Offiziere auf, dass die Studiengänge während der Ausbildung nicht mehr den Anforderungen in der Laufbahn danach entsprächen
                  > Im Jahr 2025 haben von 1.045 Studienanfängern 180 wieder abgebrochen
                  > Bei den Bewerbern für eine SaZ-Laufbahn ist ein "signifikanter Anstieg" von Bewerbern zu erkennen, die gesundheitliche Probleme haben. So wurden von der Bundeswehr von 55.958 Bewerbern 11.590 aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Aber auch bei den Bewerbern, die dann eingestellt wurden, gab es massive Problem. So wurde z.B. einer eingestellt, der taub auf einem Ohr war. Bei seinen Truppenbesuchen wurde dem WB von den Ausbildern gespiegelt, dass diese den Eindruck haben, dass bei der Einstellung "Quantität vor Qualität" geht.
                  > Das neu gestaltete Beurteilungswesen wird teils massiv kritisiert, vor allem das Thema "Vergleichsgruppen", die gebildet werden müssen. An manchen Standorten scheitert dies schon an der Zahl z.B. der dort dienenden Uffze m.P.. Das Ministerium sieht das ganz anders und spricht von einem etablierten und gut umsetzbaren System.
                  > Im Bundeshaushalt 25 wurde der Beförderungsstau bei der Besoldungssgruppe A8+Z und den Offizieren bis Besoldung A16 komplett aufgelöst - was der WB positiv anmerkt.
                  > Im Bundeshaushalt 26 wurden dann auch für die Offiziere ab A 16 ausreichend Planstellen geschaffen

                  Ein weiteres "großes" Kapital im Bericht ist das Thema "Infrastruktur". Aber das muss ich erstmal in Ruhe durchlesen.

                  Zum Thema "KSK" beispielsweise wird gar nichts aufgeführt.

                  Hier der Bericht als pdf: 2104200 (2).pdf
                  Angehängte Dateien

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                  • Nemere
                    Cold Warrior
                    • 12.06.2008
                    • 3299

                    #24
                    Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
                    Inzwischen kommt immer mehr Kritik seitens der Offiziere auf, dass die Studiengänge während der Ausbildung nicht mehr den Anforderungen in der Laufbahn danach entsprächen
                    Hier müsste man genauer wissen, aus welche „Ecke“ diese Klagen über ein angeblich nicht verwertbares Studium kommen, ich vermute vor allem von den Kampftruppen. Natürlich wird es keinen „Master Kompaniechef Panzerkompanie“ geben, aber das war mit dem Studium bei der Bundeswehr nie beabsichtigt. Das Studium sollte vor allem der Horizonterweiterung dienen, das ist bei anderen Armeen genauso. Bei der US-Army gibt es zahlreiche Offiziere mit Abschlüssen in geisteswissenschaftlichen Disziplinen, erworben oft an zivilen Universitäten.

                    Wenn ich mir die aktuellen Studiengang-Angebote der beiden Universitäten der Bundeswehr (München und Hamburg) ansehe

                    Die Universität der Bundeswehr München setzt sich aus einem universitären Bereich und dem Hochschulbereich für Angewandte Wissenschaften zusammen und bietet hier verschiedene Studiengänge an.




                    gibt es heute eine sehr weitgespanntes Angebot.

                    Zu Zeiten meiner eigenen Offiziersausbildung ab 1979 war das alles viel dürftiger. Die Masse der Offiziere landete bei „WOW“ (Wirtschafts- und Organisationswissenschaft) oder Pädagogik, wobei beide Studienfächer in keiner Weise auf die Belange der Truppe zugeschnitten waren. Für die exotischen, kleinen Waffengattungen, wie die Feldjäger gab es überhaupt keine auch nur ansatzweise zur späteren Verwendung passenden Studienfächer. Wir haben damals jahrelang gebohrt, um z.B. ein Studium im Bereich Recht oder zumindest Staatswissenschaften oder Psychologie zu bekommen – da führte jedoch kein Weg hin, obwohl Recht und Psychologie im Feldjägerdienst grundlegende Themen sind.

                    Heute gibt es in Hamburg als Bachelor-Studiengang Rechtswissenschaften für die öffentliche Verwaltung und Psychologie, dieses Fach wird auch als Master angeboten.
                    In München haben wir Staats- und Sozialwissenschaft sowie Psychologie als Bachelor und Master.

                    Wobei gerade Staats-und Sozialwissenschaften mit der Kombination aus Politikwissenschaft, Geschichtswissenschaft, Rechtswissenschaft, Volkswirtschaft, Soziologie und Ethik eigentlich das optimale "Studium Generale“ für die Offiziere ist, die keine speziellen Studienfächer für ihre dienstliche Verwendung brauchen, weil man damit genau das Hintergrundwissen bekommt, das man im Bereich der viel beschworenen Inneren Führung benötigt.

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                    • DeltaEcho80
                      Cold Warrior
                      • 09.03.2013
                      • 1772

                      #25
                      Zitat von Nemere Beitrag anzeigen

                      [SIZE=14px][FONT=Calibri]Hier müsste man genauer wissen, aus welche „Ecke“ diese Klagen über ein angeblich nicht verwertbares Studium kommen, ich vermute vor allem von den Kampftruppen. Natürlich wird es keinen „Master Kompaniechef Panzerkompanie“ geben, aber das war mit dem Studium bei der Bundeswehr nie beabsichtigt. Das Studium sollte vor allem der Horizonterweiterung dienen, das ist bei anderen Armeen genauso. Bei der US-Army gibt es zahlreiche Offiziere mit Abschlüssen in geisteswissenschaftlichen Disziplinen, erworben oft an zivilen Universitäten.
                      Genau dieser Punkt, woher die Kritik kommt, wird im Bericht eben nicht detailliert erwähnt.

                      -----

                      Was mir noch aufgefallen ist: Es gibt anscheinend in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes den Ansatz, bei Urteilen zum Personalwesen die Soldaten immer mehr an die Bundesbeamten "anzugleichen". Konkret wird ein Beispiel des OVG Nordrhein-Westfalen angeführt, welches ein Urteil zu den "Mindeststehzeiten" in der Feldwebellaufbahn gefällt hat. Hier geht es um die 16 Jahre, die von der Beförderung vom Feldbwebel vergangen sein müssen, um dann Stabsfeldwebel werden zu können. Dies wurde - wenn ich die Ausführungen des WB richtig lese - als rechtswidrig erklärt.
                      Dies hat natürlich umgehend viele Eingaben an den WB zur Folge.

                      Der Wehrbeauftragte sieht hier ein ziemlich großes Problem auf die Bundeswehr zukommen und fordert ziemlich zeitnah eine Stellungnahme bzw. klare Regelung des Verteidigungsministeriums. Aktuell steht das BMVg (noch) auf dem Standpunkt, dass die Vorgaben zu Mindestdienstzeiten rechtssicher sind und will es auf die "Einzelfälle" ankommen lassen.

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                      • DeltaEcho80
                        Cold Warrior
                        • 09.03.2013
                        • 1772

                        #26
                        Über das verlängerte Wochenende ist nun genau das passiert, was der WB in seinem Bericht schon "geahnt" hatte: Der GI hat aufgrund der in meinem obigen Beitrag genannten Umstände einen Beförderungs-"Halt" für die Hauptfeldwebel verfügt, die im Laufe des Jahres noch zur Beförderung zum Staber angestanden hätten.

                        Dies wird natürlich kräftig kritisiert - auch mit einer massiven Kampagne des Bundeswehrverbandes. Wobei auch der Weg der Kommunikation über Instagram (!) deutlich kritisiert wird.

                        Hier der Bericht von Wiegold dazu: Stimmung im Karton: Beförderungsstopp nach Urteil 2025, Mitteilung via Instagram – Augen geradeaus!

                        Das Ministerium stellt sich jetzt hin und sagt, dass der Gesamtvertrauensausschuss Personal die ganze Zeit über an der Diskussion beteiligt gewesen wäre, was dieser verneint: Update zum Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel: Laut Ministerium schon lange diskutiert (Update: Dementi GVPA) – Augen geradeaus!?

                        Ich habe hier in Hammelburg gestern beim Einkaufen in der Edeka unter Mittag schon heiße Diskussionen zweier Oberfeldwebel an der Kasse mitgehört ...

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                        • Nemere
                          Cold Warrior
                          • 12.06.2008
                          • 3299

                          #27
                          Hier hat sich die Bundeswehr anscheinend – wie in vielen anderen Fällen – selbst ein Problem geschaffen.

                          In der guten alten ZDv 20/7 „Bestimmungen für die Beförderung von Soldaten“, Erstausgabe 1973, gültig bis 2002, wurde schon in der Einleitung klar gestellt:

                          „Beförderung und Einweisungen sind nur zulässig, wenn Eignung, Befähigung und Leistung dies rechtfertigen. Je höher der Dienstgrad ist, desto höher sind die Ansprüche, die gestellt werden müssen. Wesentliche Mängel der persönlichen Eignung, insbesondere der charakterlichen Grundhaltung können durch fachliche Leistungen nicht ausgeglichen werden.

                          Ein Rechtsanspruch auf Beförderung / Einweisung oder Übernahme / Zulassung zu einer anderen Laufbahn besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Beförderung … zu einem bestimmten Zeitpunkt.“


                          Konkretisiert wurden als Beförderungsvoraussetzungen in genau dieser Reihenfolge genannt :
                          - Verfügbare Planstelle
                          - Persönliche Eignung in charakterlicher, geistiger, körperlicher Hinsicht und im dienstlichen Können (und zwar im Hinblick auf die Beförderungs-Planstelle!, also nicht nur in den bisherigen Verwendungen )
                          - Bestehen der nötigen Laufbahnlehrgänge und ggf. erforderlichen sonstigen Lehrgänge
                          - erst dann kamen die Mindestdienstzeiten.

                          Es war bis 2002 vollkommen klar, dass niemand befördert wurde, nur weil er die Mindestdienstzeiten erfüllt hatte. Andererseits wurde auch keiner befördert, der die Mindestdienstzeiten NICHT erfüllt hatte.

                          Diese Mindestdienstzeiten waren und sind einfach ein Steuerungselement der Personalführung, um eine sachgerechte und altersgemäße Besetzung der Dienstposten zu ermöglichen. Dies rechtssicher als eine von vielen Beförderungsvoraussetzungen zu begründen, dürfte eigentlich kein Problem sein, wenn, ja wenn das Verteidigungsministerium seine Hausaufgaben machen würde.

                          Da das der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zugrundeliegende Grundsatzurteil bereits 2004 ergangen ist, und die von mir zitierte ZDv20/7 im Jahre 2002 durch eine überarbeitete Fassung ersetzt wurde, ist davon auszugehen, dass in diesen neuen Bestimmungen die sehr deutlichen Regelungen der "alten" ZDv durch eine Bevorzugung der Mindestdienstzeit ersetzt wurden und die Kriterien Eignung, Leistung usw. ins Abseits rutschten.



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                          • DeltaEcho80
                            Cold Warrior
                            • 09.03.2013
                            • 1772

                            #28
                            Inzwischen hat Wiegold den Tagesbefehl von Minister und GI veröffentlicht - wenn man den Kommentaren Glauben schenken darf, ist er bundeswehrintern wohl noch nicht "auffindbar":

                            Zur Dokumentation: Tagesbefehl zu Mindestdienstzeiten – Augen geradeaus!

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                            • Nemere
                              Cold Warrior
                              • 12.06.2008
                              • 3299

                              #29
                              Diese Beförderungsprobleme ziehen sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der Bundeswehr.
                              Auf die Schnelle fallen mir ungeordnet ein:

                              1. In den 1960er Jahren hatte man zu wenige Offiziere. Mit allen Mitteln wurden dann Offizieranwärter angeworben, deren Eignung nicht immer die Beste war. Es gab dann Offizieranwärterjahrgänge, die weit den langfristigen Bedarf überstiegen. Endergebnis war in den späten 1970er und den 1980er Jahren ein Beförderungsstau bei den Hauptleuten, weil es plötzlich nicht mehr genug Stabsoffizierstellen gab, um diese Leute nach bestandener Stabsoffiziersprüfung auch befördern zu können. Das Resultat waren überalterte Hauptleute in Kompaniechef-Stellen, die dann in ihrer endlich erreichten ersten Stabsoffizier-Stelle eigentlich auch schon überaltert waren.

                              2. 1969 wurde die Fachoffizierlaufbahn eingeführt. Gleichzeitig wurden die Stabs-/ Oberstabsfeldwebel abgeschafft. Für den Fachoffizier war der höchste erreichbare Dienstgrad zunächst der Hauptmann, es gab aber nur sehr wenige Hauptmanns-Planstellen für Fachoffiziere.
                              Folge: Die meisten Fachoffiziere wurden erst in den letzten ihrer Dienstjahre Hauptmann, oft verbunden mit Versetzungen quer durch die Republik. Der nicht mehr sehr motivierte Fachdienst-Oberleutnant von 47 Jahren war dann die Regelerscheinung.

                              3. Nach 1990 wurde bekanntlich die Bundeswehr in Windeseile geschrumpft, vor allem bei den Kampf- und Kampfunterstützungstruppen wurden massenhaft Bataillone aufgelöst. Nach wie vor wurden aber viele Generalstabsoffiziere ausgebildet, die natürlich vor allem aus den Reihen dieser Truppengattungen kamen. Der Generalstäbler sollte aber tunlichst relativ schnell nach Abschluß seiner Ausbildung ein Bataillon führen, das dann aber aus seiner Truppengattung nicht mehr verfügbar war. Also führten die Generalstäbler der Kampftruppen auf einmal Bataillone der Führungs- oder Logistiktruppen und die eigentlich seit Jahren aufgebauten potentiellen Kommandeure aus diesen Truppenteilen schauten in die Röhre – mit entsprechenden Reaktionen.

                              4. Bis 1969 war der Stabsfeldwebel / Oberstabsfeldwebel wirklich die Krone der Unteroffiziere. Um Stabsfeldwebel zu werden, musste damals eine eigene Prüfung abgelegt werden. Voraussetzung für diese Prüfung war wiederum, dass der betreffende Soldat die "Bildungsprüfung III" nachweisen konnte, was ungefähr dem Abschluß der Fachoberschule entsprach.
                              Es war auch nicht so, dass ein Großteil der Hauptfeldwebel-Dienstposten gleichzeitig auch für Stabsfeldwebel vorgesehen war, also in der StAN als HFw/StFw ausgewiesen war. Stabsfeldwebel besetzten bis 1970 z.B. oft die Dienstposten als Leiter Fahrschule oder waren als S 1-Offiziere eingesetzt. Bei den Feldjägern waren sie Stellvertretende Zugführer, wobei man hier berücksichtigen muss, dass damals der Zugführer bei den Feldjägern immer ein Offizier war.
                              Seit Wiedereinführung der Dienstgrade StFw/OStFw gibt es dagegen keine spezielle Prüfung zu diesen Dienstgraden mehr.

                              5. Oder die unselige Bindung von Dienstposten und den damit verbundenen Beförderungsmöglichkeiten an bestimmte ATN (Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise).

                              Diese wäre alles Stoff für ein lohnendes Buchprojekt des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr:
                              „Personalplanung, Personalentwicklung und Personalführung der Bundeswehr 1956 – 2026“

                              Kommentar

                              • DeltaEcho80
                                Cold Warrior
                                • 09.03.2013
                                • 1772

                                #30
                                Zitat von Nemere Beitrag anzeigen

                                Ein Rechtsanspruch auf Beförderung / Einweisung oder Übernahme / Zulassung zu einer anderen Laufbahn besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Beförderung … zu einem bestimmten Zeitpunkt.“[/I]

                                Konkretisiert wurden als Beförderungsvoraussetzungen in genau dieser Reihenfolge genannt :
                                - Verfügbare Planstelle
                                - Persönliche Eignung in charakterlicher, geistiger, körperlicher Hinsicht und im dienstlichen Können (und zwar im Hinblick auf die Beförderungs-Planstelle!, also nicht nur in den bisherigen Verwendungen )
                                - Bestehen der nötigen Laufbahnlehrgänge und ggf. erforderlichen sonstigen Lehrgänge
                                - erst dann kamen die Mindestdienstzeiten.

                                Es war bis 2002 vollkommen klar, dass niemand befördert wurde, nur weil er die Mindestdienstzeiten erfüllt hatte. Andererseits wurde auch keiner befördert, der die Mindestdienstzeiten NICHT erfüllt hatte.

                                Diese Mindestdienstzeiten waren und sind einfach ein Steuerungselement der Personalführung, um eine sachgerechte und altersgemäße Besetzung der Dienstposten zu ermöglichen. Dies rechtssicher als eine von vielen Beförderungsvoraussetzungen zu begründen, dürfte eigentlich kein Problem sein, wenn, ja wenn das Verteidigungsministerium seine Hausaufgaben machen würde.

                                Da das der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zugrundeliegende Grundsatzurteil bereits 2004 ergangen ist, und die von mir zitierte ZDv20/7 im Jahre 2002 durch eine überarbeitete Fassung ersetzt wurde, ist davon auszugehen, dass in diesen neuen Bestimmungen die sehr deutlichen Regelungen der "alten" ZDv durch eine Bevorzugung der Mindestdienstzeit ersetzt wurden und die Kriterien Eignung, Leistung usw. ins Abseits rutschten.
                                Gut, dass du das hier nochmal so konkret einstellst. Viele Beförderungen scheitern ja schon an Punkt 1, "verfügbare Planstelle".

                                Wenn man diese gesamte Debatte so mitverfolgt, bekommt man den Eindruck, dass sich da das "Anspruchsdenken" der betroffenen Soldaten schon etwas verschoben hat. Meiner Meinung nach leiten viele Hauptfeldwebel einfach aufgrund des Umstandes, dass sie schon so und so lange Feldwebel usw. sind, den Anspruch ab, zum Stabsfeldwebel befördert zu werden.

                                Vielleicht sollte man diesen Kameraden diese - wenn auch veraltete - ZDV mal im U-Raum vor dem Uffz-Korps laut vorlesen lassen. So würde ich das als Chef machen :-)

                                Ich folge z.B. einem "Wehr-Influencer", der Hauptfeldwebel ist, auf Instagram. Der haut seit Tagen hierzu Videos und Stories raus, bei denen ich mir denke: Kollege, gut, dass ich nicht dein Spieß oder Chef bin.

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