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Neulich hat Kabel 1 einige Fahrzeuge der Pioniertuppe vorgestellt und kaum einer hat die Fahrzeuge richtig erkannt. ... Das ist schon traurig wenn die Bevölkerung das nicht mehr kennt. [/URL]
Das war doch vor 40 Jahren, als die Bundeswehr dank höherer Truppenstärke und wesentlich mehr Standorten noch viel präsenter war, auch nicht wesentlich anders. Gaubst Du denn, das damals ein ungedienter Zivilist eine Amphibie, einen Brückenleger oder eine Faltstraße kannte?
Ich denke auch nicht, das es unbedingt zum Basiswissen eine Staatsbürgers gehört, Panzer unterscheiden zu können.
Das Filmchen ist für mich wieder ein Beispiel für die immer mehr um sich greifende dumm-blöde Berichterstattung vor allem der privaten Fernsehsender. Mit gutem Journalismus hat das nichts mehr zu tun.
Das mit der Berichterstattung bei den privaten Sendern (Kabel1) kommt mir auch komisch vor, seit kurzem senden die so viele kleine Beiträge über die Bundeswehr und wie toll sie ist. Klingt für mich irgendwie nicht nach Journalismus sondern nach Auftragsarbeit und daß die Bevölkerung auf irgendwas vorbereitet werden soll, aber ich kann mich auch irren
Ich habe mich nun wieder mal etwas intensiver mit dem Jahresbericht 2023 der Wehrbeauftragten beschäftigt. Im großen Themenkreis "Personal" hat sich eigentlich nichts Neues ergeben.
Was ich interessant finde - wir hatten es hier im Forum auch schon mal davon:
Lt. Bericht ist inzwischen gelungen, die 20 Kammern an den Truppendienstgerichten Nord und Süd fast vollständig mit Richterinnen und Richtern zu besetzen. Auch der Besetzungsgrad der Planstellen beim Personal der Geschäftsstellen beträgt 90%.
Bei einem Besuch des TDG Nord wurde Frau Högl gesagt, dass die Rückstände sukzessiv abgebaut werden konnten und die Erledigungszahlen steigen.
Seit 2022 nutzen die Gerichte auch verstärkt die Möglichkeit, einfach gelagerte Fälle mit einem "Disziplinargerichtsbescheid" zu erledigen. Allerdings beträgt die durchschnittliche Vefahrensdauer immer noch 23 Monate.
Auf einen Richter kommen im Durchschnitt 8 Wehrdiszplinaranwälte, was nach Ansicht von Frau Högl allerdings noch zu viel ist. Bei den Wehrdisziplinaranwälten, die ja im "Hauptberuf" die Rechtsberater der Einheiten sind, wird die Ausbildung und die Einarbeitung umgestellt. Diese erfolgt ab sofort zentral für die gesamte Bundeswehr, so dass die aktiven Wehrdisziplinaranwälte nicht auch noch mit der Einarbeitung der neuen Kollegen "belastet" werden.
Bei den Altfällen gibt es inzwischen Verfahren, die so lange dauern, dass die Gerichte die Verfahrensdauer als mildernde Umstände anerkennen müssen. So wurde ein Bootsmann m.P. bei der Marine nach nachgewiesener sexueller Belästigung einer Untergebenen nur "noch" um 1 Dienstgrad herabgesetzt anstatt zum Maat. Weitere Beispiele werden noch angeführt.
Frau Högl berichtet auch von einer angestrebten grundlegenden Reform der WDO, allerdings hat es die dazu bereits erstellte Gesetzesvorlage noch nicht in den Bundestag "geschafft". Sie hofft aber, dass dies noch in dieser Legislaturperiode geschehen wird. Auf die Inhalte der Reform geht sie allerdings nicht im Detail ein.
Aus dem Bericht des Wehrbeauftragten lassen sich noch andere interessante Erkenntnisse gewinnen, so zur geplanten Dienstgradstruktur auf S. 33:
„Mit der Erweiterung der Laufbahn der Mannschaften um die Dienstgrade Korporal und Stabskorporal will die Bundeswehr die Mannschaftslaufbahn insgesamt aufwerten und einen Motivations- und Wahrnehmungsschub erzeugen. Die leistungsstärksten Mannschaftssoldaten können nach einem Jahr im Dienstgrad Oberstabsgefreiter zum Korporal befördert werden. ….
Diese Dienstposten müssen der Laufbahn der Mannschaften zuzuordnen sein, sich jedoch durch eine umfangreichere Verantwortung in einzelnen Tätigkeiten auszeichnen („mindestens teilweise unteroffizierwertige Aufgabenwahrnehmung“). …
Die den Dienstgraden Korporal und Stabskorporal zugewiesenen Aufgaben sollen der Besoldungsgruppe A6/A6mZ entsprechen. Damit wird formal das Abstandsgebot zur Besoldung der Feldwebel als auch zu der der Oberstabsgefreiten eingehalten, in der Praxis wird allerdings der gehaltsmäßige Unterschied sehr gering sein.“
Auch auf dieses Thema geht die Wehrbeauftragte im Bericht 2023 ein:
Im Jahre 23 wurden 851 Oberstabsgefreite zu Korporalen und Stabskorporalen berfördert. Von den insgesamt 1.754 eingerichteten Planstellen waren Ende des Berichtsjahres 1.162 besetzt und 592 vakant.
Auch wurde 2022 eine Allgemeine Regelung "Personalauswahl für Korporal-/Stabskorporaldienstposten" ausgegeben, die die Vorgesetzten als positiv empfinden.
Generell wird diese Maßnahme als positiv bewertet, allerdings gibt es hinsichtlich der fachlichen Auswahl der Dienstposten Kritik: So musste sich z.B. ein im Stab eingesetzter und leistungsstarker Mannschaftssoldat zunächst zum Scharfschützen umschulen lassen, weil im betreffenden Bataillon nur die Dienstposten der Scharfschützen für die Beförderung zum Korporal vorgesehen sind.
Das Ministerium hat hier auch Handlungsbedarf erkannt und eine Analyse beauftragt, die bis Ende 2024 abgeschlossen sein soll...
... allerdings gibt es hinsichtlich der fachlichen Auswahl der Dienstposten Kritik: So musste sich z.B. ein im Stab eingesetzter und leistungsstarker Mannschaftssoldat zunächst zum Scharfschützen umschulen lassen, weil im betreffenden Bataillon nur die Dienstposten der Scharfschützen für die Beförderung zum Korporal vorgesehen sind.
Auch hier wiederholt sich anscheinend die Geschichte: Das gleiche Theater gab es schon vor vierzig Jahren bei der Beförderung zum Hauptgefreiten. Die Dienstposten für Hauptgefreite gab es fast nur in den Stabs- und Versorgungskompanien, oft in den Instandsetzungszügen der Bataillone, bei der Feldküche und im Nachschubbereich. Da konnten Soldaten aus den Geschäftszimmern, aus dem S 3-Bereich im Stab, aus dem Fernmeldezug oder aus der Sanitätsgruppe noch so gut sein, man konnte sie nicht zu Hauptgefreiten befördern, weil sie eben nicht die Ausbildung (ATN) für diese Dienstposten nachweisen konnten. Dadurch gingen sehr oft hochmotivierte und leistungsstarke Mannschaften verloren, die durchaus bereit gewesen wären, sich auf 2 oder 4 Jahre zu verpflichten.
Auch hier wiederholt sich anscheinend die Geschichte: Das gleiche Theater gab es schon vor vierzig Jahren bei der Beförderung zum Hauptgefreiten. Die Dienstposten für Hauptgefreite gab es fast nur in den Stabs- und Versorgungskompanien, oft in den Instandsetzungszügen der Bataillone, bei der Feldküche und im Nachschubbereich. Da konnten Soldaten aus den Geschäftszimmern, aus dem S 3-Bereich im Stab, aus dem Fernmeldezug oder aus der Sanitätsgruppe noch so gut sein, man konnte sie nicht zu Hauptgefreiten befördern, weil sie eben nicht die Ausbildung (ATN) für diese Dienstposten nachweisen konnten. Dadurch gingen sehr oft hochmotivierte und leistungsstarke Mannschaften verloren, die durchaus bereit gewesen wären, sich auf 2 oder 4 Jahre zu verpflichten.
Das war bei mir selbst "damals" auch so. Mein Spieß und auch der Chef wollten es hinbekommen, dass ich zu meiner Entlassung noch zum HG d.R. befördert werden sollte bzw. vier Wochen vor Entlassung zum HG, um dann als HG d.R. abgehen zu können. Das war damals irgendwie möglich.
Allerdings gab es bei uns im Bataillon auch sehr wenige Stellen, die das ermöglichten. Eine war der Fahrer vom Bataillonskommandeur. Der wurde HG, obwohl er der größte Faulenzer im ganzen Bataillon war.
Und einer, der bei einer Übung einer Zivilistin das Leben gerettet hatte. Gut, da habe ich natürlich nichts gesagt.
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