Bundeswehr-Munition gestohlen

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  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 2880

    #1

    Bundeswehr-Munition gestohlen

    Unbekannte haben Tausende Schuss Bundeswehr-Munition erbeutet. Nach ersten Ermittlungen hatte eine zivile Spedition die sensible Fracht über Nacht auf einem ungesicherten Parkplatz in Sachsen-Anhalt abgestellt.



    In Burg haben Unbekannte in der vergangenen Woche Tausende Schuss Munition der Bundeswehr erbeutet. Dabei nutzten die Diebe offenbar eine grobe Fahrlässigkeit aus.


    Es handelt sich zwar "nur" um 10.000 Schuß Pistolen-, 9900 Schuß Manövermunition und 15 Stücl Pyrotechnik (Nebel oder Rauch),. aber trotzdem ein Unding.

    Der Fahrer hat nicht nur gegen sämtliche Bundeswehrvorschriften verstoßen, sondern auch gegen sämtliche Auflagen des zivilen Gefahrguttransportrechts. Munition ist Gefahrgut der Klasse 1, hier gelten eine Fülle von Vorschriften, die weit über das hinausgehen, was von dem "gewöhnlichen" Gefahrguttransport, wie brennbare Flüssigkeiten, Gase usw. hinausgehen. Auch wenn eine zivile Spedition Gefahrgut der Klasse 1 fährt, ist ein zweiter Mann beim Transport vorgeschrieben, darf das Fahrzeug nie unbewacht abgestellt werden, müssen beim Parken bestimmte Mindestabstände zu bewohnten Gebieten eingehalten werden und ähnliches. Die "Freimengenregelung", die bei geringen Mengen Ausnahmen von gewissen Vorschriften zulässt, ist bei 20.000 Schuß längst überschritten.
  • Rex Danny
    Administrator
    • 12.06.2008
    • 4377

    #2
    Und ich wette, daß der Fahrer auch kein Wort Deutsch spricht.

    Interessant sind aber auch die Verstöße der beiden involvierten Firmen. Die Spedition läßt ja offenbar zu, daß Munitionstransporte nur von einem Fahrer durchgeführt werden. Und die Beladefirma, bei der die Munition abgeholt wurde, scheint ja auch nicht so genau bei den Sicherheitsvorschriften hinzuschauen. Die hätten den Lkw gar nicht vom Betriebsgelände rollen lassen dürfen.

    Grüße


    Rex Danny

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    • Nemere
      Cold Warrior
      • 12.06.2008
      • 2880

      #3
      Zitat von Rex Danny Beitrag anzeigen
      Interessant sind aber auch die Verstöße der beiden involvierten Firmen.
      Nach dem Gefahrgutrecht (ADR / GGVSDEB) ist es so, dass bei Verstößen immer alle daran Beteiligten Bußgeldbescheide erhalten. Also in diesem Falle nicht nur der Fahrer, sondern auch die Transportfirmen als Beförderer und die Beladefirma als Verlader. Da sind sehr schnell Bußgelder im vierstelligen Euro-Bereich beisammen.

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      • DeltaEcho80
        Cold Warrior
        • 09.03.2013
        • 1724

        #4
        Als ich diese Nachricht las, sind mir genau die von euch angesprochenen Punkte durch den Kopf gegangen.

        Vor allem, wenn ich lese, dass der Fahrer seine Fracht nicht mehr loswerden konnte und dann "spontan in einem benachbarten Hotel" übernachtet hat. Woher sollen denn die Diebe dann zufällig gewusst haben, dass der 20.000 Mumpeln geladen hat?
        Das ist doch alles ein abgekartetes Spiel.

        Nach der Aktion in Erding nun der nächste "Klops". Man muss sich schon langsam aber sicher mal fragen, was sonst noch alles schief läuft.

        Ich stelle mir das gerade noch aus einem anderen Blickwinkel noch vor: Lass den LKW mal brennen. Du kommst als erst eintreffende Einheit der Feuerwehr da hin und stellst dann fest, dass sich das, was da hinten drauf liegt, nicht unbedingt gut mit Feuer verträgt.

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        • Nemere
          Cold Warrior
          • 12.06.2008
          • 2880

          #5
          Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen
          Ich stelle mir das gerade noch aus einem anderen Blickwinkel noch vor: Lass den LKW mal brennen. Du kommst als erst eintreffende Einheit der Feuerwehr da hin und stellst dann fest, dass sich das, was da hinten drauf liegt, nicht unbedingt gut mit Feuer verträgt.
          "Normalerweise" müsste der LKW bei dieser Munitionsmenge die bekannten orangen Warntafeln mit dem zusätzlichen Gefahrensymbol für Gefahrgut der Klasse 1 (explodierende Bombe) tragen, weil die Freimenge überschritten ist. Hinter den Warntafeln müssten die Unfallmerkblätter stecken, bei der hier geschilderten Munitionsart für die Klasse 1.4. Zudem müsste es ein Beförderungspapier geben, mit genauer Beschreibung des beförderten Gefahrgutes.
          Wie gesagt - normalerweise. Allerdings vermute ich eher, dass der Fahrer während seines Aufenthaltes im Hotel die Warntafeln abgedeckt hatte, um keine Neugierigen aufmerksam zu machen.

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          • Thunderhorse
            Cold Warrior
            • 09.02.2006
            • 1972

            #6
            Echt heftig wie hier Spekuliert wird.

            In Sachen GGVS und ADR jede Menge ""Sachkenntnis"" einschließlich der Gesamtmenge der Ladung, der Verpackung und der Gefahren!!!


            Und selbst zur Sprache des Fahrers wird gewettet.

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            • Nemere
              Cold Warrior
              • 12.06.2008
              • 2880

              #7
              Zitat von Thunderhorse Beitrag anzeigen
              In Sachen GGVS und ADR jede Menge ""Sachkenntnis"" einschließlich der Gesamtmenge der Ladung, der Verpackung und der Gefahren!!!
              Echt heftig wie hier Leute Kritik äußern, ohne zu wissen wovon sie reden.

              Nur zur Kenntnis:Ich war vier Jahre lang an der Feldjägerschule in Sonthofen Lehrgangsleiter für die Ausbildung der Feldjägertruppe in der Kontrolle von Gefahrguttransporten. Diese Lehrgänge dauerten zwei Wochen, waren gemeinsam mit der Nachschubschule der Bundeswehr und in Zusammenarbeit mit dem Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei Ainring konzipiert worden.

              Ich denke, ich kenne mich im Gefahrgutrecht immer noch gut genug aus, um zu erkennen, das selbst 20.000 Pistolenpatronen die Freimengengrenze überschreiten und die Bestimmungen von GGVSEB/ADR für solche Fahrzeuge gelten. Die Gefahren ergeben sich aus der Einstufung dieser Munition als Gefahrgut der Klasse 1.4.

              Von der Verpackung des hier im Raume stehenden Gefahrgutes war übrigens bisher nie die Rede, das hat der Kritiker frei erfunden und kann uns sicher näheres dazu sagen.

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              • Thunderhorse
                Cold Warrior
                • 09.02.2006
                • 1972

                #8
                Es geht bei der GGVSEB / ADR nicht um die Anzahl von Patronen sondern um das Gewicht (hier gibt es u.a Freigrenzen und bis dahin entsprechende Erleichterungen).

                Verpackung: Siehe Beitrag 4 Hinweis auf Feuerwehr.

                Auf den heutigen Behältnissen für Patronen für Handfeuerwaffen ist kein Explosivzeichen mehr vorhanden. Oranger Aufkleber auf der Spitze mit der Kennziffer 1.4 und der jeweiligen Verträglichkeitsgruppe.
                Kennzeichnung des Transportfahrzeug i.d.R. Orange Warntafel


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                • DeltaEcho80
                  Cold Warrior
                  • 09.03.2013
                  • 1724

                  #9
                  Zitat von Thunderhorse Beitrag anzeigen

                  Verpackung: Siehe Beitrag 4 Hinweis auf Feuerwehr.

                  Auf den heutigen Behältnissen für Patronen für Handfeuerwaffen ist kein Explosivzeichen mehr vorhanden. Oranger Aufkleber auf der Spitze mit der Kennziffer 1.4 und der jeweiligen Verträglichkeitsgruppe.
                  Kennzeichnung des Transportfahrzeug i.d.R. Orange Warntafel

                  Nur mal zur Klarstellung: Sollten die hier sattsam durchdeklinierten Warnzeichen angebracht gewesen sein, müssen wir nicht weiter heiße Luft wälzen.

                  Aber ich habe eben auch nach immerhin 30 Jahren in der Einsatzabteilung und inzwischen als Gruppenführer genug Erfahrung, dass gerade bei einer "erinfachen" orangenen Warntafel sich genug "Sche..e" auf einer Ladefläche befinden kann, die zwar in den Einzelgebinden an sich die Freigrenzen nicht überschreitet, aber in der berühmten Mischung dann eben auch gewaltig weh tun kann. Auch wenn an sich alles in deinem Sinne "korrekt" gekennzeichnet und verpackt ist.

                  Das hat mit Spekulation und Wetten exakt nichts zu tun!

                  Wobei wir natürlich nicht blauäugig irgendwo "rein rennen", eine saubere Lagerkundung ist immer das A und O. Und ja, ich habe inzwischen auch gelernt, dass es nie das ist, was auf dem Meldeempfänger oder dem Alarmfax steht.


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                  • Nemere
                    Cold Warrior
                    • 12.06.2008
                    • 2880

                    #10
                    Zitat von Thunderhorse Beitrag anzeigen
                    Es geht bei der GGVSEB / ADR nicht um die Anzahl von Patronen sondern um das Gewicht (hier gibt es u.a Freigrenzen und bis dahin entsprechende Erleichterungen).
                    Und aus der Anzahl der Patronen ergibt sich das Gewicht der beförderten Gefahrgüter und damit ist die Beurteilung möglich, ob die Freigrenzen überschritten sind.

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                    • Nemere
                      Cold Warrior
                      • 12.06.2008
                      • 2880

                      #11
                      Zitat von DeltaEcho80 Beitrag anzeigen

                      Aber ich habe eben auch nach immerhin 30 Jahren in der Einsatzabteilung und inzwischen als Gruppenführer genug Erfahrung, dass gerade bei einer "erinfachen" orangenen Warntafel sich genug "Sche..e" auf einer Ladefläche befinden kann, die zwar in den Einzelgebinden an sich die Freigrenzen nicht überschreitet, aber in der berühmten Mischung dann eben auch gewaltig weh tun kann. Auch wenn an sich alles in deinem Sinne "korrekt" gekennzeichnet und verpackt ist.
                      Genauso ist es.
                      Gerade bei einem LKW mit der "normalen" orangen Warntafeln kann sich auf der Ladefläche ein Sammelsurium von verpackten Gefahrgütern als Stückguttransport verbergen. Es gibt zwar Zusammenladeverbote, aber selbst wenn diese eingehalten werden, können sich bei Unfällen / Bränden die unangenehmsten Wechselwirkungen ereignen.

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                      • Thunderhorse
                        Cold Warrior
                        • 09.02.2006
                        • 1972

                        #12
                        Zitat von Nemere Beitrag anzeigen

                        Und aus der Anzahl der Patronen ergibt sich das Gewicht der beförderten Gefahrgüter und damit ist die Beurteilung möglich, ob die Freigrenzen überschritten sind.
                        Bei dem besagten Transport ist das Thema Freimenge wohl unrelevant. Es wurde ein Teil der Gesamtladung entwendet.

                        Unabhängig davon kann man Freimengen berechnen, wenn man die genauen Daten der jeweiligen Munition kennt.
                        Selbst bei dem Kaliber 9mm x 19 gibt es je nach Art der Patrone Unterschiede im Gewicht.

                        Und zu Nr. 10 und 11.
                        Sollten, kann sich,
                        also weiterhin Spekulativ.

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                        • Thunderhorse
                          Cold Warrior
                          • 09.02.2006
                          • 1972

                          #13
                          20.000 Schuss Bundeswehr-Munition gestohlen: Spur nach Oldenburg

                          Das bestätigte der Bundestagsabgeordnete Bastian Ernst aus Delmenhorst dem NDR in Niedersachsen. Ernst sitzt für die CDU im Bundesverteidigungsausschuss.

                          Ist schon wichtig dass man als Politiker sowas raushaut.

                          https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/20000-schuss-bundeswehr-munition-gestohlen-spur-nach-oldenburg,munition-118.html


                          Da wäre es schon mal interessant ob diese "Notfallnummer" bisher genutzt wurde
                          .

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