Es handelt sich zwar "nur" um 10.000 Schuß Pistolen-, 9900 Schuß Manövermunition und 15 Stücl Pyrotechnik (Nebel oder Rauch),. aber trotzdem ein Unding.
Der Fahrer hat nicht nur gegen sämtliche Bundeswehrvorschriften verstoßen, sondern auch gegen sämtliche Auflagen des zivilen Gefahrguttransportrechts. Munition ist Gefahrgut der Klasse 1, hier gelten eine Fülle von Vorschriften, die weit über das hinausgehen, was von dem "gewöhnlichen" Gefahrguttransport, wie brennbare Flüssigkeiten, Gase usw. hinausgehen. Auch wenn eine zivile Spedition Gefahrgut der Klasse 1 fährt, ist ein zweiter Mann beim Transport vorgeschrieben, darf das Fahrzeug nie unbewacht abgestellt werden, müssen beim Parken bestimmte Mindestabstände zu bewohnten Gebieten eingehalten werden und ähnliches. Die "Freimengenregelung", die bei geringen Mengen Ausnahmen von gewissen Vorschriften zulässt, ist bei 20.000 Schuß längst überschritten.

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