Zeitschrift Militärgeschichte 1/2025

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 2823

    #1

    Zeitschrift Militärgeschichte 1/2025

    Unter dem Link


    ist die neueste Ausgabe der "Zeitschrift für Militärgeschichte" verfügbar.

    Neben einem gut geschriebenen Artikel zum Ende des Vietnamkrieges (S. 6 ff.) gibt es einen Aufsatz über die unterirdische Kriegführung in Tunnels, wie es die "Tunnel Rats" im Vietnamkrieg praktizierten (S. 16 ff.)

    Weiter wird ein innerhalb der Bundeswehr immer ziemlich verdrängten Thema angesprochen, nämlich das Kriegsgefangenenwesen (S. 30 ff.). Hier werden auf S. 32 f. komprimiert, wenn auch etwas unübersichtlich, die Planungen für dieses unbeliebte Problem in den 1980er Jahren vorgestellt.
    Die dort erwähnten vier "Kriegsgefangenen-Wach- und Versorgungsbataillone" waren nicht zu Ende gedacht, sie sollten nicht als eigenständige Geräteeinheiten bestehen, sondern das Personal wäre aus vorhandenen Einheiten des Territorialheeres gekommen. Die Kriegsgefangenenlager sollten dann in weit hinten gelegenen Truppenübungsplätzen eingerichtet werden. Das in Grafenwöhr ein solches Lager gebildet worden wäre, wie auf S. 32 oben erwähnt wird, bezweifle ich stark. Grafenwöhr wäre in der FCZ, in der vordersten Kampfzone gelegen, dort machen Kriegsgefangenenlager keinen Sinn.
  • allrad
    Cold Warrior
    • 10.02.2014
    • 154

    #2
    Danke für das Einstellen dieses spannenden Artikels. Etwas merkwürdig erscheint mir die Aussage, es seien entsprechende Verbände schon 1982 ausgeplant gewesen. Ich habe diesen Typ weder in Gliederungsübersichten, Dienstvorschriften oder Einsatzplanungen gefunden. Auch ist mir noch keine Stan über den Weg gelaufen. Bis dato sind mir solche Aufgaben öfter als Nebenaufgaben für Feldersatzverbände begegnet. Gelegendlich waren diese Verbände scheinbar der Joker um Planungslücken im Sinne einer Scheinplanung zu schließen. Wie soll ich mir die Aufstellung eines Verbandes im Rahmen der Mobilisierung vorstellen? Jg.Btl. 777 gliedert um , aus der 4./werden Kgf Versorgungsgruppen aufgestellt? Oder verbergen sich diese Verbände in den Sicherungsbtl WHNS? Ein wenig beleuchtetes Thema.

    Kommentar

    • Dragoner
      Cold Warrior
      • 15.03.2008
      • 2130

      #3
      Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
      f.)Weiter wird ein innerhalb der Bundeswehr immer ziemlich verdrängten Thema angesprochen, nämlich das Kriegsgefangenenwesen (S. 30 ff.). Hier werden auf S. 32 f. komprimiert, wenn auch etwas unübersichtlich, die Planungen für dieses unbeliebte Problem in den 1980er Jahren vorgestellt.
      Die dort erwähnten vier "Kriegsgefangenen-Wach- und Versorgungsbataillone" waren nicht zu Ende gedacht, sie sollten nicht als eigenständige Geräteeinheiten bestehen, sondern das Personal wäre aus vorhandenen Einheiten des Territorialheeres gekommen. Die Kriegsgefangenenlager sollten dann in weit hinten gelegenen Truppenübungsplätzen eingerichtet werden. Das in Grafenwöhr ein solches Lager gebildet worden wäre, wie auf S. 32 oben erwähnt wird, bezweifle ich stark. Grafenwöhr wäre in der FCZ, in der vordersten Kampfzone gelegen, dort machen Kriegsgefangenenlager keinen Sinn.
      Antwort (nicht ernstgemeint): die Rheinwiesen hätten sich diesbezüglich historisch angeboten.

      Antwort (ernstgemeint): Der fatale Irrtum des Westens, der glücklicherweise nie schlagend wurde, bestand darin, anzunehmen, der Warschauer Pakt würde einen Krieg konventionell beginnen und nur im äußersten Fall nuklear eskalieren. Tatsächlich wissen wir heute, dass der Warschauer Pakt einen Krieg gegen die NATO mit massiven Nuklearschlägen begonnen hätte, darauf spekulierend, dass ein binnen Stunden verwüstetes, auf Jahrzehnte verseuchtes Europa den USA den globalen, strategischen Schlagabtausch nicht mehr wert ist. Insofern wären Kriegsgefangene das geringste Problem gewesen.

      Kommentar

      • kato
        Cold Warrior
        • 03.03.2009
        • 867

        #4
        Zitat von allrad Beitrag anzeigen
        Wie soll ich mir die Aufstellung eines Verbandes im Rahmen der Mobilisierung vorstellen? Jg.Btl. 777 gliedert um , aus der 4./werden Kgf Versorgungsgruppen aufgestellt? Oder verbergen sich diese Verbände in den Sicherungsbtl WHNS? Ein wenig beleuchtetes Thema.
        Die Einheiten waren nach den WHNS-Verträgen als eigenständige Bataillone zusätzlich zu den sonstigen dort aufgeführten Einheiten aufzustellen - also neben den Sicherungsbataillonen WHNS.

        Evtl. sinnvoll planbar gewesen wäre z.B. eine Umgliederung aus den Truppenübungsplatzkommandanturen. Für die hierunter aufzustellenden Wachkompanien ließen sich Soldaten zusteuern, die sich zum Mobilisierungszeitpunkt bspw. in einer nicht mehr fortführbaren Ausbildung (SGA u.ä.) befanden oder die in anderen Einheiten auf Ausbildungsdurchläufe warten - bei nur acht Kompanien braucht man ja nicht wirklich viele. Dazu vielleicht noch aus der FCZ abgezogenes StoV- und San-Rest-Personal zusammengefasst. Das wäre dann überwiegend Personal gewesen, das adhoc zu dem Zeitpunkt "zur Verfügung stünde" und nicht zwangsläufig irgendwo verplant gewesen wäre

        Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
        Die Kriegsgefangenenlager sollten dann in weit hinten gelegenen Truppenübungsplätzen eingerichtet werden. Das in Grafenwöhr ein solches Lager gebildet worden wäre, wie auf S. 32 oben erwähnt wird, bezweifle ich stark. Grafenwöhr wäre in der FCZ, in der vordersten Kampfzone gelegen, dort machen Kriegsgefangenenlager keinen Sinn.
        Soviele Truppenübungsplätze außerhalb der FCZ unter Bundeswehrverwaltung gab es ja auch damals nicht. Mir fielen da ziemlich genau Münsingen, Heuberg, Baumholder und Daaden ein.

        Kommentar

        • DeltaEcho80
          Cold Warrior
          • 09.03.2013
          • 1703

          #5
          Zitat von kato Beitrag anzeigen
          Evtl. sinnvoll planbar gewesen wäre z.B. eine Umgliederung aus den Truppenübungsplatzkommandanturen. Für die hierunter aufzustellenden Wachkompanien ließen sich Soldaten zusteuern, die sich zum Mobilisierungszeitpunkt bspw. in einer nicht mehr fortführbaren Ausbildung (SGA u.ä.) befanden oder die in anderen Einheiten auf Ausbildungsdurchläufe warten - bei nur acht Kompanien braucht man ja nicht wirklich viele. Dazu vielleicht noch aus der FCZ abgezogenes StoV- und San-Rest-Personal zusammengefasst. Das wäre dann überwiegend Personal gewesen, das adhoc zu dem Zeitpunkt "zur Verfügung stünde" und nicht zwangsläufig irgendwo verplant gewesen wäre
          Wobei man beachten muss, dass für dieses "freie" Personal durchaus Regelungen bestanden, wie mit den Rekruten oder anderem über die STAN hinaus zulaufenden Personal zu verfahren war. Hierzu finden sich in den GDP-Befehlen im Bundesarchiv immer wieder Regelungen. Bei vielen Einheiten war dieses Personal z.B. auch umgehend abzugeben bzw. an bestimmte Dienststellen weiter zu geben.

          Wie das bei den Truppenübungsplatzkommandanturen geplant war, kann ich allerdings nicht sagen bzw. habe ich da noch keine Archiv-Unterlagen finden können.

          Kommentar

          • Nemere
            Cold Warrior
            • 12.06.2008
            • 2823

            #6
            Zitat von kato Beitrag anzeigen
            Die Einheiten waren nach den WHNS-Verträgen als eigenständige Bataillone zusätzlich zu den sonstigen dort aufgeführten Einheiten aufzustellen - also neben den Sicherungsbataillonen WHNS.
            Nach dem WHNS-Vertrag sollte ein einziges Kriegsgefangenen-Wach- und Versorgungsbataillon in einer Stärke von 596 Soldaten aufgestellt werden, für dieses Bataillon standen -2- (zwei!) Wehrübungsplätze zur Verfügung (sh. beigefügtes WHNS-Abkommen, S. 20).
            StAN dafür gab es anscheinend keine. In der maßgeblichen Vorschrift für WHNS, der HDv 100/500 - Das Heer in der militärischen Landesverteidigung - war das Kapitel Kriegsgefangenenwesen (Kapitel 25) immer leer "bleibt offen". Im Anhang 11 dieser Vorschrift sind alle geplanten WHNS-Truppenteile und ihre organisatorische Zuordnung aufgeführt, hier erscheint das im WHNS-Vertrag erwähnt Kgf-Wach- u. VersBtl nirgends
            Angehängte Dateien

            Kommentar

            • Nemere
              Cold Warrior
              • 12.06.2008
              • 2823

              #7
              Zitat von allrad Beitrag anzeigen
              ... Etwas merkwürdig erscheint mir die Aussage, es seien entsprechende Verbände schon 1982 ausgeplant gewesen. Ich habe diesen Typ weder in Gliederungsübersichten, Dienstvorschriften oder Einsatzplanungen gefunden. Auch ist mir noch keine Stan über den Weg gelaufen. Bis dato sind mir solche Aufgaben öfter als Nebenaufgaben für Feldersatzverbände begegnet.
              Kann ich nur bestätigen. Auch ich habe dazu nichts gefunden, von einer StAN ganz zu schweigen. Mir sind in meiner aktiven Zeit diese "Kriegsgefangenen- Wach- und Versorgungsbataillone" nur einmal begegnet. So um 1982 gab es den Entwurf einer Vorschrift für die Verteidigungsbezirkskommandos (HDv 150/200), der auch zum Mitprüfen bei den Feldjägern landete. Hier war kurz erwähnt, das diese Bataillone zur Einrichtung von Kriegsgefangenenlagern in der RCZ zuständig sein sollten, ohne das näher darauf eingegangen wurde. Wir haben dann in unseren Prüfbemerkungen sehr deutlich vermerkt, dass wir als Feldjäger dazu schon etwas mehr wissen wollten, weil wir ja nach der ZDv 75/100 (Feldjägertruppe) bei Transport usw. von Kriegsgefangenen mitwirken sollten. Es kam aber nie etwas zurück. Beim 1986er Entwurf der VBK-Vorschrift HDv 150/200 gab es dann zwar noch das Kapitel 18 - Kriegsgefangenenwesen -, aber mit dem Vermerk "bleibt frei".

              Die Feldersatzverbände sind mir auch mehrfach als Verantwortliche für den Betrieb und die Bewachung von Kriegsgefangenensammelpunkten usw. begegnet. Das Problem sehe ich hier nicht in der Bewachung dieser Einrichtungen, das wird man mit einem FErsBtl sicher geregelt kriegen. Das Problem sehe ich im "Betrieb", also in Dingen wie Verpflegung, ärztlicher Versorgung, Ausstattung mit Bekleidung, Registrierung usw. Hierfür war ein Feldersatzbataillon in keiner Weise ausgerüstet, geschweige denn ausgebildet. Und genau bei mangelhafter Versorgung in den unterschiedlichsten Aspekten sind wir sehr schnell an der Grenze zu kriegsvölkerrechtlichen Verstössen / Kriegsverbrechen.

              Kommentar

              • Dragoner
                Cold Warrior
                • 15.03.2008
                • 2130

                #8
                Womöglich könnte die Akte BH 36/12 im Militärarchiv dazu einiges erhellen. Siehe https://invenio.bundesarchiv.de/inve...-2c859b92abce/

                Das Bataillon sollte anscheinend im Bereich des UKdo 3 aufgestellt werden, das wäre im damaligen Wehrbereich III gelegen (Nordrhein-Westfalen).

                Kommentar

                • Nemere
                  Cold Warrior
                  • 12.06.2008
                  • 2823

                  #9
                  Zitat von Dragoner Beitrag anzeigen
                  Das Bataillon sollte anscheinend im Bereich des UKdo 3 aufgestellt werden, das wäre im damaligen Wehrbereich III gelegen (Nordrhein-Westfalen).
                  Möglich, bei WHNS gab es ja alle möglichen Kuriositäten und Merkwürdigkeiten.
                  Vorgesehen war so ein Bataillon aber beim Wehrbereich grundsätzlich nicht, siehe beigefügte Skizze zur Gliederung des UKdo 3 aus der HDv 100/500.
                  Angehängte Dateien

                  Kommentar

                  • Dragoner
                    Cold Warrior
                    • 15.03.2008
                    • 2130

                    #10
                    Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
                    Vorgesehen war so ein Bataillon aber beim Wehrbereich grundsätzlich nicht, siehe beigefügte Skizze zur Gliederung des UKdo 3 aus der HDv 100/500.
                    Das Dokument im Militärarchiv bezieht sich auf den Zeitraum 1981-1983 und gibt offensichtlich einen frühen Planungsstand wieder. Das WHNS-Abkommen datiert aus dem Jahr 1982. Welches Datum hat die zitierte HDv?

                    Kommentar

                    • Nemere
                      Cold Warrior
                      • 12.06.2008
                      • 2823

                      #11
                      Zitat von Dragoner Beitrag anzeigen
                      Welches Datum hat die zitierte HDv?
                      Änderungsstand der gesamten HDv April 1987. Die Skizze wurde November 1985 eingefügt.

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X