nein, ich habe mich nicht im Forum geirrt, und nein ich bin kein Sondler

Trotzdem oder gerade deshalb fand ich folgende Passage recht amüsant:
"Das Landesamt für Denkmalschutz ist nach Artikel 2 des Grundgesetzes zur Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 11. April 1967 auführendes Organ der Kulturguterfassung" /1/.
Da diese Aktivität nach dem Ende des kalten Krieges sicher nicht mehr mit gleichem Enthusiasmus wie zuvor verfolgt wird, blieb den LDA nichts anderes übrig als sich mit ganzem Herzen den schützenswerten Bodendenkmälern zu widmen

Diese Kulturguterfassung schlug jedenfalls im Jahre 1986 noch mit sage und schreibe 3,82 Milliarden (SIC!) DM zu Buche./2/
Die von den Landesdenkmalämtern erfassten schützenswerten Objekte werden dann im Bundesamt für Zivilschutz zusammengefasst und an das Bundesministerium für Verteidigung zwecks Eintragung der Koordinaten in Kartenwerk weitergeleitet. Sodann leitet selbiges wieder weiter und zwar an das Auswärtige Amt (Außenministerium), von dort geht die Reise der schützenswerten Objekte weiter zu den Vereinten Nationen. Eine Unterabteilung der UNESCO nimmt sich ihrer an, um sie unter internationalen Schutz stellen zu lassen.
Bis zum Jahre 1986 hat die BRD kein einziges völkerrechtlich schützenswertes Objekt an die UNESCO gemeldet - man hatte es bis dato einfach nicht geschafft, die Listen zu einem Abschluß zu bringen. Und eine nicht fertige Liste darf nicht auf die Reise gehen!
Immerhin hat man zu dieser Zeit in Hessen schon einige Objekte ausgespäht, deren Schutz man beantragen möchte:
- Dom, Stifts- und Pfarrkirche St. Bartholomäus
- Kath. Pfarrkirche St. Leonhard
- Liebfrauenkirche
- Ev. Katharinenkirche
- Ev. alte Nikolaikirche
- Ehem. Dominikanerkloster
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- Haus Krimvogel
- Hauptwache
- Römer
alle zu Frankfurt am Main.
Natürlich hätten diese Objekte vor einer internationale Geltendmachung auf ihre miliärische Vertretbarkeit geprüft werden müssen. So muss, auch um den Einklang mit den Haager Landkriegsordnungskonventionen herzustellen, ein Abstand von mindesten 500 Metern zum nächsten militärischen Objekt gewährleistet sein.
Da hätte beispielsweise Wiesbaden echt mal Pech gehabt, denn die Dichte militärischer Objekte in der Innenstadt hätte wohl zu so mancher Streichung von der Liste geführt.
Hochinteressant oder ? - ich finds drollig, mir war bislang noch nicht bekannt, dass es atomare Gefechtsköpfe mit selektiver Wahrnehmung gab, die ganz im Sinne des Landesdenkmalamtes die Auswirkungen einer möglichen Atomexplosion von dem unter internationalem Schutz stehenden Objekt ferngehalten hätten

Auch finde ich den Etat, den die Landesdenmalämter für diesen Zweck verwendet haben doch sehr üppig...so hat der Kalte Krieg zumindest einigen Leuten auch in diesem Gebiet zu Lohn und Brot verholfen.
Bleibt die Frage: Hätte es tatsächlich bei einem - sagen wir - eher konventionellen Schlachtverlauf geholfen - wäre der Römer tätsächlich stehen geblieben?
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Hinweis: Ich will niemandem mit meinem Sarkasmus auf den Schlips treten, alleine staunt der mündige Bürger, wohin Geld so überall versickert ist.
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1) BGBL II 1967 S. 1233 und 1971 S. 1025
2) Einzelplan 36 zivile Verteidigung, Anlage zur DRS 10/3700 S. 50 ff. d. deutschen Bundestages
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Korrektur: Weil mir 3,82 Milliarden wirklich suspekt war, habe ich nochmal eine Sekundärquelle bemüht. Es handelt sich wohl um einen Tippfehler und es sind "nur" 3,82 Millionen DM.
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