.
Den Bildern nach zu urteilen wurden die Anlagen nach 1980 errichtet und dürften über den gleichen Schutzgrad verfügen.
Die ersten, in den 1960er-Jahren errichteten Mehrzweckanlagen waren noch mit einer aufwändigen Schutzraumtechnik (Filteranlagen, Tiefbrunnen, Funktionsräume etc.) ausgestattet und von ihrer Bauart »massiv« (Wandstärken usw.) ausgeführt. Im Laufe der Zeit wurden die bautechnischen Richtlinien verändert und die Anforderungen auf ein Minimum des sogenannten »Grundschutzes« reduziert (Wand-/Deckenstärke im »Vollschutz«: 1,90 m; später im »Grundschutz«: 0,30 m).
Von daher gilt erst einmal der Ansatzpunkt: Je jünger die Mehrzweckanlage, desto einfacher die Bauausführung.
Bautechnische Grundsätze für Großschutzräume des Grundschutzes in Verbindung mit Tiefgaragen als Mehrzweckbauten (März 1979)
Bautechnische Grundsätze für Großschutzräume des Grundschutzes in Verbindung mit unterirdischen Bahnen (Haltestellen/Bahnhöfen) als Mehrzweckbauten (März 1979)
► http://www.bbk.bund.de/nn_402296/Sha...undsaetze_Gro&…

)
Kommentar