Führen persönlicher Waffen bei Politikern und Bundeswehr

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  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 2835

    #1

    Führen persönlicher Waffen bei Politikern und Bundeswehr

    Ich bin zufällig auf einen Aufsatz gestoßen, der sich mit der Bewaffnung hochrangiger Politiker in den frühen 1950er Jahren befasst:

    Online-Journal für die private Sicherheitswirtschaft, Behörden und Verbände - Vernetzte Kompetenz im Sicherheits-Management


    Danach erhielt z.B. Adenauer 1950/51 als persönliche Waffe eine belgische FN-Pistole im Kal. 7,65. Ob das unbedingt dem Selbstschutz des Bundeskanzlers diente, kann man bezweifeln. Adenauer war damals weit über 70, hatte nach meiner Kenntnis nie gedient und wahrscheinlich nie eine Waffe in der Hand gehabt. Ich stelle mir gerade Adenauer im Feuergefecht mit sowjetischen Agenten vor, die versuchen ihn zu entführen.

    Von Strauß ist bekannt, dass er als Verteidigungsminister neben seiner persönlichen Pistole immer auch eine Maschinenpistole in sein Dienstfahrzeug mit sich führte, meistens unter einer Decke auf dem Rücksitz oder der Hutablage. Mit seinem Fahrer hatte er vereinbart, dass dieser im Falle eines Anschlags oder Überfalls sofort mit höchster Geschwindigkeit davonfahren sollte, während Strauß aus dem Fenster mit der Maschinenpistole Feuerschutz geben wollte (Biermann, Werner: Strauß – Aufstieg und Fall einer Familie, Berlin 2007, S. 246).

    Auch Gehlen (Bundesnachrichtendienst) hatte sowohl in seinem Dienstfahrzeug wie auch in seinem Wohnhaus immer eine Maschinenpistole griffbereit.

    Das erinnert mich schon ein bisschen an die „Don Camillo und Peppone“ – Filme der 1950er Jahre. Don Camillo hatte auch immer eine Beretta-MPi oder den kurzen Carcano-Karabiner in seinem Kirchturm und im Pfarrhaus griffbereit.

    Interessant sind auf der oben genannten Website auch die Ausführungen zur Handhabung des privaten Waffenbesitzes bei der Bundeswehr in den 1950er Jahren:

    „Nach dem Runderlass des Bundesministers für Verteidigung vom 7. Juli 1956 können die Bataillonskommandeure Waffenscheine und Waffenerwerbscheine zum Führen und Erwerb von Faustfeuerwaffen ausstellen
    - an Soldaten vom Feldwebel an aufwärts, wenn es zu ihrem persönlichen Schutz erforderlich ist,
    - an Offiziere vom Hauptmann an aufwärts ohne Einschränkung.“
    D.h. jeder Hauptmann konnte von seinem Bataillonskommandeur die Erlaubnis zum Erwerb und zum Führen einer privaten Faustfeuerwaffe erhalten. Langwaffen waren damals ja ohnehin für Volljährige mit geringen Einschränkungen frei erhältlich.

    Diese sehr laxe Regelung wurde in den Folgejahren zunehmend eingeschränkt. Immerhin erkannten bayerische Behörden noch in den 1990er Jahren die Ausbildung als Offizier der Feldjägertruppe als Ersatz für die Waffensachkundeprüfung an, als es um die Ausstellung von Waffenberechtigungskarten ging.
  • kato
    Cold Warrior
    • 03.03.2009
    • 869

    #2
    Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
    Adenauer war damals weit über 70, hatte nach meiner Kenntnis nie gedient und wahrscheinlich nie eine Waffe in der Hand gehabt..
    Adenauer war mit Attest von ca 1895 aus medizinischen Gründen nicht militärdienstfähig. Bzgl. ansonsten eine Waffe tragen - Adenauer war kein Sportschütze und ausgesprochener Gegner der Jagd.

    Der genaue Grund bzw. Details zur Untauglichkeit wurden dabei nie veröffentlicht - im Gegensatz zu Theodor Heuss, bei dem der Grund sehr publik war (ein Sturz mit Schulterverletzung im Rahmen einer Schlägerei in einem Gasthaus während seiner Abiturfeier 1902).

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