mein Riecher war mal wieder richtig, nähmlich das noch ein paar Erklärungen offen stehen. Damit allen zum genüsslichen Frühstück auch die passende Lektüre bereitliegt, habe ich diese ebend besorgt.
Es ist die Kat.S- DV/ 600/ 3
Diese Vorschrift beschreibt uns die allgemeinen Grundlagen und die Aufgaben der Betreuungsstelle in einen Krisenfall.
Hier ist ersichtlich an Hand von Zeichnungen die Aufstellung von Sammelplätzen,Auffangräume und wie der weitere Einsatzablauf erfolgen soll.
Außerdem ist hier die genaue Gliederung in straffen Zügen Beschrieben.
Hoffentlich liege ich da nicht so daneben,
Gruß
Horner ( Beagle )


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