Einige Anmerkungen dazu:
1. Beim MotSchtzRgt (entspricht Brigade der Bundeswehr) gibt es einige selbständige Kompanien, die bei der Bundeswehr als Züge in die Stabskompanie eingegliedert waren:
- Aufklärungskompanie = Spähzug der Brigade
- Fernmeldekompanie = Fernmeldezug der Brigade
Diese Kompanien waren sehr klein und von geringer Personalstärke, wie überhaupt die Personalstärken in den Einheiten des WP sehr gering waren. Das beeinflusste z.B. die Durchhaltefähigkeit der Truppenteile.
Kein Äquivalent bei den Brigaden der Bundeswehr gibt es allerdings hinsichtlich der FlaBttr und des PzJgBtl der MotSchtzRgt.
2. Auffällig ist die deutlich stärkere Betonung der ABCAbwehr bei den Truppen des Warschauer Paktes. Bereits auf Regimentsebene gibt es einen ABC-Abwehrzug, die Anzahl der Dekontaminationsfahrzeuge ist auf den ersten Blick deutlich höher als bei der Bundeswehr (Warschauer Pakt: 16 bei der Division, 4 x 5 bei den Rgt. = 36 bei der Division, Bw 4 bei der Division)). Wenn man allerdings die bei der Bundeswehr vorhandenen 20 TEP-Trupps pro Division mit einbezieht, verschiebt sich dieses Bild etwas.
3. Ganz eindeutig verfügte der Warschauer Pakt zahlenmäßig über deutlich mehr Fla-Waffen-Systeme auf dem Gefechtsfeld. Bei der Bw gab es für die Division die 36 GEPARD des FlakRgt. Bei der MotSchtzDiv haben wir auf Divisionsebene 24 Systeme, dazu nochmals 60 Systeme bei den Regimentern, also mehr als das Doppelte. Ob das Luftwaffe und Heeresfliegern / PAH so deutlich war, weiß ich nicht.
4. Ähnlich die starke Betonung der Panzerabwehr. Die Division hat ein eigenes Panzerjägerbataillon, jedes Regiment hat ebenfalls ein – wenn auch schwaches – Panzerjägerbataillon. Beim BTR-Regiment gibt es selbst auf Bataillonsebene noch einen Zug mit 4 Panzerabwehrkanonen. Diese auf allen Ebenen vorhandenen PAK dienten vor allem als Panzerabwehrreserve (PAR) oder in Zusammenarbeit mit der Beweglichen Sperrabteilung (BSA) zum Flankenschutz und zur Abwehr von Gegenangriffen.
5. Die MotSchtzbataillone verfügten mit den AGS-17 Zügen über eine Waffe zur Feuerunterstützung die damals in der NATO keine Entsprechung hatte. Natürlich kann man jetzt argumentieren, dass dagegen der BTR eben keine BMK hatte – die hatten aber die M 113 in den 4. Kompanien der PzGrenBtl auch nicht, ohne das es einen Ersatz dafür gab.
6. Die MotSchtzDivision hat auf Divisionsebene ein eigenes selbständiges Panzerbataillon, entsprechendes gab es bei der Bundeswehr nur bei der Gebirgsdivision aufgrund der Besonderheiten Südostbayerns (Problem österreichische Grenze).
7. Was bei der MotSchtzDivision dagegen fehlt:
- die Feldersatzbataillone, also der komplette Sektor Personalersatz
- Jäger- und Sicherungsbataillone als infanteristische Komponente.
- Heeresfliegerstaffel
8. Die artilleristische Überlegenheit des Warschauer Paktes wird bereits auf der Regimentsebene deutlich: 24 Geschütze gegen 18 der Brigade der Bundeswehr. Allerdings ist hier anzumerken, dass die Geschütze des MotSchtzRgt weniger für den klassischen Feuerkampf im indirekten Richten Verwendung fanden, sondern in erster Linie der direkten Unterstützung auf dem Gefechtsfeld wie eine Art Sturmgeschütze dienten.
Ganz eindeutig auch die Überlegenheit auf Divisionsebene: 36 Rohren auf Seiten der Bundeswehr stehen 72 Geschütze gegenüber.
Hinzu kommen noch die 96 Geschütze aus der Artilleriebrigade der Armee sowie die ca. 260 Geschütze und 70 Raketenwerfer der Artilleriedivision der Front, währenddessen bei der Bundeswehr oberhalb der Division keine Rohrartillerie mehr verfügbar war.
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