Frage zur Struktur der Heeresflieger in der HS 4

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  • evocatus augusti
    Rekrut
    • 09.10.2011
    • 13

    #1

    Frage zur Struktur der Heeresflieger in der HS 4

    Letztens bin ich auf Youtube über ein Video zum PAH BO-105 gestoßen (LINK: https://www.youtube.com/watch?v=D2jIgR7twmc) und habe aus Neugierde über den Einsatz recherchiert. Der Einsatz eines Polizei- und Rettungshubschraubers als "Kampfhubschrauber" ist schon spannend und wirkt mutig. In dem Bericht wird allerdings auch deutlich erwähnt, das die PAH quasi wie die Panzerjäger hauptsächlich aus Hinterhalten überfallartig zuschlagen und sich dann schnell vom Acker machen sollten, also nicht offensiv feindliche Stellung angreifen sollten.
    Die Frage die mich aber beschäftigt, ist ob die Friedensgliederung, wie sie z.B. in der BW-OoB von Dragoner ersichtlich ist, mit 2 fliegenden Staffeln a 4 Schwärme a 7 PAH, von der Gefechtsgliederung abwich. In einem Bericht zum HFlgRgt 16 stand etwas von einer Einteilung in 3 Staffel a 4 Schwärme (dann hätte ein Schwarm aber eher nur 4 PAH haben können (und dies ist genau die Zahl der PAH, die in dem Video eine Übungseinsatz fliegen). Diese Gliederung erscheint mir sogar sinnvoller, weil damit die drei PAH-Regimenter mit neun Staffeln und die PAH-Staffel der 6.PzGrenDiv alle 10 gepanzerten Divisionen (ohne GebDiv und LLDiv) am VRV unterstützen könnten.


    vielen Dank schon im Voraus
  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 2822

    #2
    Hallo,

    a) der PAH Bo-105 war per Definition KEIN Kampfhubschrauber, ein Einsatz über feindbesetztem Gebiet sollte unterbleiben.

    b) Zur Verwendung der PAH füge ich die entsprechenden Nummern aus der HDv 100/100 Truppenführung und ein Merkblatt der Offizierschule bei.

    c) Der Schwarm konnte nochmal in zwei Rotten unterteilt werden, die dann 3 oder 4 PAH umfassten.

    d) Man muss sich von dem Gedanken frei machen, dass die PAH schematisch mit je einer Staffel eine Division unterstützten. Das mag allenfalls bei der 6. PzGrenDiv aufgrund der Besonderheiten in Schleswig-Holstein der Fall gewesen sein.

    Bei den drei Korps dagegen waren die PAH zusammen mit der jeweiligen Luftlandebrigade eine Schwerpunktwaffe des Korps, die je nach Lageentwicklung eingesetzt wurden. Die Unterstellung der PAH konnte innerhalb kurzer Frist wechseln. Es konnte daher durchaus vorgesehen sein, dass z.B. die Division, die als Korpsreserve zurückgehalten wurde, zunächst keine PAH hatte. Kam jetzt diese Division zum Einsatz, z.B. um einen feindlichen Durchbruch aufzufangen oder einen Gegenangriff zu führen, so konnten dieser Division für einen begrenzten Zeitraum die Masse der PAH unterstellt werden.

    Exemplarisches Beispiel dafür ist die GDP-Planung des II. (GE)-Korps in Ost- und Südostbayern. Der große Unsicherheitsfaktor war hier die Grenze zum neutralen Österreich südlich von Passau über Inn und Salzach bis zu den Alpen. Es waren – außer geringen Sicherungskräften des WBK VI – keine Truppen verfügbar, um ständig die Grenze zu besetzen. Falls es zu einem Vorstoß des Warschauer Paktes durch Österreich südlich der Donau Richtung Bayern gekommen wäre, hätte es hier den sog. „Sperrverband Inn-Salzach“ gegeben. Dieser bestand im Wesentlichen aus der Luftlandebrigade 25 mit einem unterstellten Korpspionierbataillon für Sperraufgaben, evtl. verstärkt durch Teile der Gebirgsjägerbrigade 23. Hinzu hätten evtl. noch Kräfte der Heimatschutzbrigade 66 treten können, soweit diese nicht durch ihren eigentlichen Auftrag, der Bekämpfung feindlicher Luftlandungen an den Donauübergängen, gebunden war.

    Die bewegliche Panzerabwehrkomponente dieses Sperrverbandes hätte aus einem großen Teil der PAH des II. Korps, also des Heeresfliegerregiments 26, bestanden. Die anderen Divisionen des II. Korps – 4. PzGrenDiv, 1. GebDiv mit HSchBrig 56 und 10. PzDiv – hätten bei Einsatz der PAH beim Sperrverband Inn-Salzach dann für eine gewisse Zeit wenig bis keine PAH zur Verfügung gehabt.

    Die weitere Kampfführung in Südostbayern sollte dann zunächst durch die 10. PzDiv ( Korpsreserve II. Korps, aber unter Führungsvorbehalt CENTAG) erfolgen. Diese Division musste aber aus ihrem Verfügungsraum zwischen Ingolstadt und Regensburg erst in den Raum Passau – Eggenfelden – Mühldorf verlegt werden. Weiter war hier der Einsatz französischer Divisionen vorgesehen, die aber auch erst aus Baden-Württemberg herangeführt werden mussten.

    Außerdem musste das II. Korps immer auch die Südflanke, die Alpengrenze zu Österreich, im Auge behalten. Sollte sich hier ein Angriff von Truppen des Warschauer Paktes aus dem Inntal heraus nach Norden abzeichnen, war über den Kräfteansatz neu zu entscheiden. Hier wäre dann ein zeitlich begrenzter Einsatz von PAH in Zusammenwirken mit der GebJgBrig 23 in Frage gekommen.

    Grüße
    Jörg
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    • evocatus augusti
      Rekrut
      • 09.10.2011
      • 13

      #3
      Vielen Dank für die wie immer ausführliche Antwort. Wie hätte denn eigentlich die Kommunikation zu den unterstützten Verbänden damals ausgesehen?
      Hätten die Kräfte an der Front (die ja auf Tuchfühlung mit den Feindpanzern waren) eine Möglichkeit gehabt, dem Schwarmführer der PAH mitzuteilen "Wir haben da was für Euch bei XYZ"?
      Die VB und FUO bei den Btl. waren doch nur für die Artillerie zuständig, und die Fliegerleitoffiziere der Luftwaffe für die Jabos.

      Kommentar

      • Nemere
        Cold Warrior
        • 12.06.2008
        • 2822

        #4
        Die Anforderung lief von den Kampftruppenbataillonen über die Brigade zur Division. Es gab auch die Möglichkeit, das sich die PAH auf einen Funkkreis der Kampftruppe aufschalteten.
        Man darf dabei nicht vergessen, dass es nicht damit getan ist, dem PAH-Schwarmführer zu sagen, wo feindliche Panzer sind.
        Um eine Gefährdung durch eigene Kräfte zu verhindern, muss z.B. der Einsatz der PAH mit der eigenen Flugabwehr abgestimmt werden, weil die Geschichte mit der Freund-Feind-Kennung nie so hundertprozentig funktionierte (wobei ich nicht weiß, ob der PAH Freund-Feind-Kennung hatte).
        Auch wäre es ungeschickt, wenn während des Einsatzes der PAH der Luftraum in diesem Gebiet gerade durch Geschoßflugbahnen der Artillerie oder der Mörser oder durch den Verschuss von Wurfminensperren der Raketenartillerie gefährdet würde.

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