Aufgaben der Feldjägertruppe im Verteidigungsfall?

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  • Ritchie 66
    Cold Warrior
    • 09.07.2011
    • 444

    #1

    Aufgaben der Feldjägertruppe im Verteidigungsfall?

    Hallo Nemere,
    beim betrachten deiner Bilder aus deiner Dienstzeit bei der Feldjägertruppe der Bundeswehr im Thread:

    "Fotos von Bundeswehrfahrzeugen" von ed, stellte sich mir die Frage, Was ist eigentlich genau die Aufgabe eines Feldjäger Bataillons im Verteidigungsfall? Mir ist die Funktion der Truppengattung "Feldjäger" schon geläufig. Aber anscheinend gingen die Aufgaben über die einer "Militärpolizeitruppe" hinaus wenn ich mir die Bilder und die Texte dazu ansehe.

    Wie hätte die Feldjägertruppe im hinteren Bereich der Front operiert und welche Aufgabenstellungen neben den rein Militärpolizeilichen waren noch vorgesehen? Vielen Dank schon im Vorraus für die Beantwortung meiner Fragen?

    Gruß
    Richard
    Zuletzt geändert von Ritchie 66; 18.02.2013, 06:16.
  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 2823

    #2
    Also - so martialisch fand ich meine Fotos gar nicht. Panzernahbekämpfung, Panzerüberrollbahn und Spähtrupp auf Kfz standen eigentlich in den Ausbildungsplänen aller Heereseinheiten (von PSV-truppe, Sanitätern und Heeresfliegern vielleicht abgesehen)

    Die Frage nach den Aufgaben kann man nicht generell beantworten, da die Aufgaben je nach der Phase des Konflikts und dem Einsatzraum sehr unterschiedlich waren.
    Vorausschicken muss man, dass es bis 1980 (Heeresstruktur 4) eine Trennung in Feldjäger des Feldheeres (Divisionskompanien und Korpsfeldjägerbataillone) und des Territorialheeres (sowie ganz früher der Basisorganisation) gegeben hatte. Mit der Heeresstruktur 4 wurden alle Feldjäger beim Territorialheer zusammengefasst, für den Verteidigungsfall war allerdings die Rück-Unterstellung von drei weitgehend aus aktiven Feldjägerkompanien bestehenden Bataillonen zum Feldheer vorgesehen. Dazu bestanden bereits im Frieden sog. „Coleurverhältnisse“, d.h. jede deutsche Division hatte eine feste Kompanie zugeteilt, deren Kompaniechef bereits im Frieden die Aufgaben des Divisionsfeldjägerführers wahrnahm. Diese Kompanien waren die früheren Divisionsfeldjägerkompanien, z.B. die 6./FJgBtl 760 (ehemals Feldjägerkompanie 12) in Veitshöchheim war auch im V-Fall die zur 12. Panzerdivision gehörende FJgKp.

    Die Feldjäger des TerrH hatten sich immer mehr an rein verkehrsdienstlichen und polizeilichen Aufgaben orientiert, während die Feldjäger des Feldheeres, vor allem die Divisionsfeldjäger schon immer von den Divisionen stark in der Sicherung des Divisionsgebietes, rückwärts der Brigaden eingebunden waren – ähnlich wie bei der US-MP. Diese unterschiedliche Ausrichtung blieb auch in der Heeresstruktur 4 bestehen. Das führte dazu, dass sich mancher "TerrH"-Feldjäger, der an seinen nach Schema-F ablaufenden Gewässerübergang Rhein gewöhnt war, bei einer Divisionsfeldjägerkompanie gar nicht wohl fühlte, wenn er auf einmal bei der Verteidigung seines Verkehrsleitpunktes einen Panzerzerstörtrupp gegen einen durchgebrochenen Panzer ansetzen musste.

    In der Anfangsphase waren nahezu alle aktiven Feldjägereinheiten im Rahmen des Verkehrsleitnetzes für den Aufmarsch und ggf. die Gewässerübergangsorganisationen eingesetzt (siehe Anlage).

    FJg Aufmarsch 001.jpg

    Auch die mobilgemachten Geräteeinheiten wurden sofort– oft bereits zugweise – dabei eingesetzt, um möglichst schnell aktive Kompanien für den Einsatz beim Feldheer herauslösen zu können. Die Feldjägertruppe wuchs bei Mobilmachung um mehr als das Dreifache auf – von 6,5 gekaderten Bataillonen auf 18 Vollbataillone mit je 7 Kompanien. Daher gehörten die Feldjäger auch zu den Truppenteilen, die laut Alarmplan mit am frühesten mobilgemacht wurden.

    Nachdem der Aufmarsch weitgehend abgeschlossen war, wurden die drei Bataillone zu den Korps abgestellt. Beispiel für den Einsatz eines FJgBtl beim Korps siehe Anlage.
    FJg Korpsgebiet 001.jpg
    Diese Bataillone bestanden zum einen aus den aktiven Kompanien, die bereits im Frieden mit einer Division zusammengearbeitet hatten und wurden durch eine nichtaktive Stabs- und Versorgungskompanie sowie zwei bis drei nichtaktive Feldjägerkompanien ergänzt. Die anderen nichtaktiven Feldjägerkompanien dieses Btl traten als Ersatz für die abgegebenen Feldjägerkompanien zu den abgebenden Bataillonen. Auch zwischen dem aktiven Feldjägerbataillonen und den aufzustellenden Geräteeinheiten fanden Mischungen statt, damit jedes Bataillon mindestens eine aktive Kompanie hatte. In der Anlage habe ich diese Mischung am Beispiel Wehrbereich VI (Bayern) für das FJgBtl 760 und die beiden Geräte-Bataillone dargestellt.

    Hier haben wir beim II. (GE) Korps das Feldjägerbataillon 762 (Geräteeinheit). Diesem Btl unterstanden die aktive 4./FJgBtl 760 für die 4. PzGrenDiv und die 5./FJgBtl 760 für die 1. GebDiv. Da dem Korps auch zwei Divisionen aus Baden-Württemberg angehörten, die 1. LL-Div und die 10. PzDiv, kamen die DivFJgKp für diese Divisionen aus dem Wehrbereich V (2. u. 5./FJgBtl 750). Aufgefüllt wurde das Btl durch zwei nichtaktive FJgKp (6. u. 7./762) und die 1. - St/VersKp. Die 4. u. 5./ 762 gingen zum FJgBtl 760 als Ersatz für die abgegebenen beiden Kompanien, die 2. u. 3./762 gingen aus dem gleichen Grund zum FJgBtl 750.

    Eine Sonderrolle spielte die 6./FJgBtl 760 bei der 12. Panzerdivision. Da diese Div dem VII. US-Korps unterstellt wurde, ging sie mit der Division zu den Amerikanern und unterstand damit keinem deutschen Feldjägerbataillon. Die 6./760 wurde auch weit vor den anderen Kompanien aus dem Verkehrsleitnetz herausgelöst und der 12. PzDiv zugeteilt.

    Die Aufgaben der Feldjäger in der Rückwärtigen Kampfzone (RCZ) nach Abschluß des Aufmarsches bestanden vor allem im Verkehrsdienst (Nachschubverkehr, Verlegung von Großverbänden) und dem Einsatz zur Unterstützung des Übergangs über Gewässer auf Kriegsbrücken und Fähren. Zur Sicherstellung der Bewegungen über Gewässer waren allein am Rhein fast vier FJgBtl eingeplant. Daneben waren in der RCZ vor allem Aufgaben des Militärischen Ordnungsdienstes wahrzunehmen.

    Im Korps- und Divisionsgebiet waren die Hauptaufgaben
    - Freihalten operativer Straßen und Nachschubstraßen, Erkunden und Kennzeichnen von Umleitungen bei zerstörten Straßen, Lenkung von Bevölkerungsbewegungen
    - Unterstützung beim Verlegen von Großverbänden (Rückverlegen von Verzögerungskräften, Vorführen von Reserven, Gewässerübergänge)
    - Ordnungsdienst, z.B. Sammeln von Versprengten durch Einrichten von Versprengtensammellinien, Unterstützung an ABC-Abwehreinrichtungen zur Vermeidung von Disziplinschwierigkeiten
    - Absicherung der OPZ bei Divisions- und Korpsgefechtsständen
    - Mitwirken beim Abtransport von Kriegsgefangenen
    - Sicherungsaufgaben z.B. durch Überwachen von Strassen und Räumen in Rahmen des Streifendienstes. Hier erfolgte meistens eine enge Zusammenarbeit mit den zur Sicherung der rückwärtigen Div- und Korpsgebiete eingesetzten Kräfte (Nachschub- und Inst-Btl, Sicherungs- und Feldersatz-Btl). Diese Aufgabe führte dazu, dass bei den für das Feldheer vorgesehenen Feldjägereinheiten eine im Gegensatz zu den TerrH-FJg deutlich intensivere Gefechtsausbildung und taktische Führerweiterbildung betrieben wurde. So waren zumindest die älteren Feldwebel und natürlich alle Offiziere der Divisionskompanien in der Lage im Notfall mit Hilfe des Sehstreifenverfahrens Artilleriefeuer anzufordern.

    Das den Divisionen die Wichtigkeit dieser umfangreichen Aufgaben durchaus bewusst war, geht z.B. daraus hervor, dass dem Kompaniechef der Feldjägerkompanie bei fast allen Divisionen ein Hubschrauber aus der Heeresfliegerstaffel zur Verfügung stand.

    Quellen:
    ZDv 75/100 Die Feldjäger in der Bundeswehr
    HDv 361/100 Das Feldjägerbataillone
    HDv 362/100 Die Feldjägerkompanie
    AnwFE 100/500 Das Heer in der militärischen Landesverteidigung
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    • Ritchie 66
      Cold Warrior
      • 09.07.2011
      • 444

      #3



      Also - so martialisch fand ich meine Fotos gar nicht. Panzernahbekämpfung, Panzerüberrollbahn und Spähtrupp auf Kfz standen eigentlich in den Ausbildungsplänen aller Heereseinheiten (von PSV-truppe, Sanitätern und Heeresfliegern vielleicht abgesehen)
      Hallo Nemere,
      vielen Dank für die umfangreiche und für mich sehr interessante Darstellung der Aufgaben der Feldjägereinheiten der Bundeswehr wärend der Zeit des Kalten Krieges! Die Trennung in Feldjäger TerH und Feldjäger FeldH war mir nicht bekannt. Ich habe eure Truppengattung halt hauptsächlich beim "Verkehrregeln" und bei Ausscheidertagen als "Ordnungsposten" wahrgenommen. Interessant ist es für einen Laien doch einmal zu hören was diese Truppengattung im realen Einsatz für Aufgaben zu erledigen gehabt hätte. So war mir nicht bewust, dass "Ihr" eine anscheinend doch intensive Gefechtsausbildung gemacht habt!

      Als der Bosnienkonflikt Mitte der 1990 ziger Jahre endete und die IFOR/SFOR - Truppen dort stationiert wurden zeigte ein öffentlicher Sender einen Bericht über die deutschen Soldaten die dort stationiert wurden. Zu sehen war ein Konvoi mit gepanzerten Fahrzeugen Fuchs und Spähpanzern Luchs. Irgendwann wurde an einer Straßenkreuzung eine Streife bestehend aus Feldjägern gezeigt. Es wurde erklärt, dass ein Aufklärungstrupp der Feldjäger sich etwa 1 Stunde vor dem regulären Konvoi bewege und die Straße aufkläre ob der Konvoi diese ungefährdet befahren könne. Mein Gedanke war eigentlich der, dass ich mit diesen zum damaligen Zeitpunkt mit Rad- Kfz ausgestatteten Feldjägern, die sich ja in einem Gebiet aufhalten in dem gerade ein Krieg geendet hatte nicht hätte tauschen wollen. Wärend ihre Kameraden in gepanzerten Fahrzeugen folgen waren sie nur mit Geländefahrzeugen unterwegs. Im warsten Sinne des Wortes: ganz vorne.

      Nochmals danke für die interessanten Informationen!

      Gruß
      Richard
      Zuletzt geändert von Ritchie 66; 18.02.2013, 21:27.

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      • Ritchie 66
        Cold Warrior
        • 09.07.2011
        • 444

        #4
        Zitat: Nemere

        Im Korps- und Divisionsgebiet waren die Hauptaufgaben
        - Freihalten operativer Straßen und Nachschubstraßen, Erkunden und Kennzeichnen von Umleitungen bei zerstörten Straßen, Lenkung von Bevölkerungsbewegungen
        Hallo Nemere,
        ich habe es in meinem letzten Post vergessen: aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage hätte die Feldjägetruppe die "Lenkung von Bevölkerungsbewegungen" durchgeführt. Ich nehme mal an dabei geht es auch um die Durchsetzung des "stay at home" - Prinzips. Dieses sollte doch Fluchtbewegungen der Zivilbevölkerung verhindern, die wiederum die Bewegungen des Militärs behindert hätten. Gab es da konkrete Anweisungen oder Ausbildungsabschnitte, die die Angehörigen von Feldjägertruppenteilen darauf vorbereiteten?

        Gruß
        Richard
        Zuletzt geändert von Ritchie 66; 18.02.2013, 22:23.

        Kommentar

        • Horner
          Cold Warrior
          • 24.05.2009
          • 1897

          #5
          Moin zusammen,
          nach dem " stay at home "- Prinziep wäre besonders die Zivilbevölkerung endlang der Zonengrenze und des deutschen Ostseeraumes betroffen gewesen.
          Nach einen Bericht aus der Spiegelausgabe 48/1965 vom 24.11.1965 wäre aber eine begrenzte Evakuierung erforderlich gewesen, um die Zivilbevölkerung der Waffenwirkung zu entziehen und zugleich der Truppe unbeeinträchtigte Gefechtsführung zu ermöglichen.
          Weiterhin wird berichtet, das Schleswig-Holsten als einziges Bundesland der BRD, nicht in die strategischen Planungen des Nato-Oberkommandos Europa Mitte (Sitz: Fontainebleau) einbezogen sei, sondern inklusive stationierten Truppen, dem Nato-
          Oberkommando Europa Nord mit Sitz in Oslo.
          Wie hätte in diesen Sonderfall das Eingreifen der Feldjägertruppe ausgesehen und wäre die Einsatzplanung dann vom Nato-Oberkommando Europa Nord ausgegangen?

          HARTWIG SCHLEGELBERGER gilt unter den Länderinnenministern der Bundesrepublik als einer der aktivsten Streiter auf dem waffenlosen Gefechtsfeld der zivilen Landesverteidigung. Denn das Land Schleswig -Holstein erscheint vielen Militärexperten im Kriegsfalle…


          Das würde mich sehr interessieren,

          Gruß
          Horner

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          • Nemere
            Cold Warrior
            • 12.06.2008
            • 2823

            #6
            Zitat von Ritchie 66 Beitrag anzeigen
            aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage hätte die Feldjägetruppe die "Lenkung von Bevölkerungsbewegungen" durchgeführt. Ich nehme mal an dabei geht es auch um die Durchsetzung des "stay at home" -
            Die Rechtsgrundlage der Feldjäger für die Mitwirkung beim Lenken von Bevölkerungsbewegungen ergab sich aus Artikel 87 a Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz - Verkehrsregelungsbefugnis der Streitkräfte im Spannun gs- und Verteidigungsfall.
            Zum Durchsetzen dieser Befugnisse hätte das UZwGBw herangezogen werden können.
            Weiter konnten noch die "Aufenthaltsrichtlinien - Richtlinien zu § 12 KatSG - Aufenthalt bei Gefährdung der Bevölkerung (AufenthRL) - BMI ZVZ - 755 - 141/3 VS-NfD v. 10.08.84" und das Standardization Agreement der NATO: StANAG 2091 - Aufenthaltsregelung Anwendung finden, obwohl sich direkt daraus keine Streitkräftebefugnisse ableiten ließen.

            Wie das dann konkret aussehen sollte, war nirgends geregelt. Die HDv 100/500 – Das Heer in der militärischen Landesverteidigung – Bonn, September 1981, Nr. 811 f. sagte zu den Flüchtlingsbewegungen. "Zur Lenkung größerer Fluchtbewegungen haben die Behörden der zivilen Verteidigung Auffanglinien ... vorgesehen. .. Wenn die Lage es zuläßt, werden die Zivilpersonen zur Rückkehr in ihre Wohngebiete veranlaßt.“ Nr. 812. „Feldjäger können den Auftrag erhalten, die Polizei bei der Lenkung von Bevölkerungsbewegungen zu unterstützen.“ Sucht man daraufhin in den damals geltenden einschlägigen Vorschriften der Feldjägertruppe findet man nichts, keinen einzigen konkreten Satz, wie den das Lenken der Bevölkerung geschehen soll, wie die Leute versorgt werden sollen usw. In der Bataillonsvorschrift (HDv 361/100, Nr. 511) steht nur: "Das Feldjägerbataillon hält im Gefecht vorrangig für Truppenteile des Feldheeres operative Straßen von Bevölkerungsbewegungen frei und arbeitet dabei mit der Polizei eng zusammen."

            Wir haben das 1983 im Rahmen einer Planübung mal in München beim FJgBtl 760 gemeinsam mit der bayerischen Polizei geübt. Eine praktische Übung dazu haben wir 1987 bei der 6./FJgBtl 760 auf dem Übungsplatz Hammelburg auch mit der Polizei gemacht. Dabei stellte sich in beiden Fällen heraus, daß es auch bei der Polizei keine brauchbaren Lösungen gab, die über das Sperren von Straßen hinausging. Die anfangs vorherrschende Meinung der Polizei war: "Das ist nicht anders wie beim Urlaubsverkehr, was natürlich völlig die Bedrohungssituation bei einer Kriegslage vernachlässigte.

            An der Schule in Sonthofen haben wir 1988 eine Lage entwickelt, die versuchte, die psychologische Seite dieser Aufgabenstellung zu beleuchten. Wie verhalten sich motorisierte Flüchtlinge, wenn es z.B. zu Luftangriffen kommt oder wenn die Bundeswehr mit quergestellten Kampfpanzern eine Straße sperrt oder eine verstopfte Brücke durch den Einsatz von Bergepanzern räumt? Dazu haben wir im Vorfeld im Bundesarchiv - Militärarchiv in Freiburg versucht Erfahrungsberichte zu Flüchtlingsbewegungen aus dem zweiten Weltkrieg oder anderen Kriegen auszuwerten. Das Ergebnis war recht mager, weil eben damals noch keine Vollmotorisierung herrschte und der ostpreußische Flüchtlingstreck mit den Pferdewagen nicht vergleichbar mit der Situation um 1985 war. Es gab dort außerdem einige Studien aus den Jahren um 1960, die von einer "Unterbringung der Flüchtlinge in ausgedehnten Waldungen, wie dem Schwarzwald" sprachen und auch von Verhältnissen wie im 30-jährigen Krieg ausgingen.

            Auch bei der Zivilverteidigung war nicht viel zu holen, weil gerade der Bereich Betreuung / Leitung von Flüchtlingen völlig vernachlässigt war - sowohl materiell wie auch in der Ausbildung. Im Bundesdurchschnitt standen 1979 zur Verfügung:
            - Ein Betreuungszug (28 Zivilschützer, Kapazität 3 Feldküchen) für jeweils 585 000 Einwohner;
            - ein Betreuungsleitzug (32 Zivilschützer, seine Aufgabe war das Sammeln und Weiterleiten von Flüchtlingen) für 787 000 Einwohner.
            Quelle: Bundesministerium des Inneren, Zivilschutz heute, Bonn 1980, S. 72.
            Als Vergleich: Die Bundeswehr hatte damals bei einem Friedensumfang von 495 000 Soldaten für Leit- und Lenkungsaufgaben im weiteren Sinne beim Aufmarsch etwa 3 000 Feldjäger zur Verfügung.

            Andere Problempunkte wie
            - fehlende ausreichend konkrete Vorplanungen zur Aufnahme der Flüchtlinge in Evakuierungsräumen, von der ungenügenden Betreuung und Versorgung ganz zu schweigen.
            - das nicht vorhersehbare Verhalten der früheren Gastarbeiter bzw. der ausländischen Mitbürger in den frontnahen Gebieten, ein Problem, das sich bei Schließung der Grenzen durch Österreich und die Schweiz noch verschärft hätte.
            - die völlig ungenügende Vorbereitung der Bevölkerung auf den Einsatz von Massenvernichtungswaffen chemischer oder nuklearer Art.
            wurden allenfalls mal bei den WINTEX / CIMEX Stabsrahmenübungen auf höchster Ebene angerissen, aber nie zu konkreten Lösungsansätzen geführt.

            Die ganze "Stay at home-Policy" war pure Augenwischerei, da es im Bundesdurchschnitt lediglich für knapp 3 % der Bevölkerung Schutzraumplätze gab, in Bayern, das in weiten Bereichen Kampfgebiet geworden wäre, sogar nur für 1,1 % (Bay. Staatsminist. d. Innern: Zivile Verteidigung in Bayern - Sachstand Mai 1982. München 1984, S. 34 ff.).
            Dabei war das Verhältnis in den grenznahen Gebieten auch nicht besser. In Hof/Saale in Oberfranken, das mitten in der Vormarschrichtung der aus der "Plauener Pforte" vorstossenden Kräfte des Warschauer Paktes gelegen hätte, in einer Region also, wo sich im Zuge der Verzögerung intensive Gefechte unter massiven Munitionseinsatz entwickelt hätten, gab es für die etwa 60.000 Einwohner lediglich etwa 2400 öffentliche Schutzraumplätze. Also selbst hier, wo man eigentlich für nahezu jeden Einwohner bei konsequenter Verfolgung der Stay-at-home-Policy einen Schutzraumplatz gebraucht hätte, gab es nur für 4 % der Bevölkerung solche Räume. In der Schweiz konnten damals dagegen 80 % der Einwohner und in Schweden immerhin noch 65 % einen ABC-sicheren Grundschutzraum aufsuchen.

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            • Nemere
              Cold Warrior
              • 12.06.2008
              • 2823

              #7
              Zitat von Horner Beitrag anzeigen
              Wie hätte in diesen Sonderfall das Eingreifen der Feldjägertruppe ausgesehen und wäre die Einsatzplanung dann vom Nato-Oberkommando Europa Nord ausgegangen?
              Der Raum Schleswig-Holstein gehörte bis zum Ende des Kalten Krieges zum NATO-Oberkommando Europa Nord. Deswegen gab es ja auch die zahlreichen Besonderheiten in der Gliederung und den Unterstellungsverhältnissen der 6. Panzergrenadierdivision und des Territorialkommandos Schleswig-Holstein.

              Wie die konkreten Planungen im Hinblick auf Bevölkerungsbewegungen in Schleswig-Holstein ausgesehen hätten, weiß ich leider nicht.

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              • Ritchie 66
                Cold Warrior
                • 09.07.2011
                • 444

                #8
                "Das Feldjägerbataillon hält im Gefecht vorrangig für Truppenteile des Feldheeres operative Straßen von Bevölkerungsbewegungen frei und arbeitet dabei mit der Polizei eng zusammen."
                Hallo Nemere,
                vielen Dank für deine Ausführungen! Die von dir genannte Einschätzung der bayerischen Landespolizei, dass Flüchtlingsbewegungen im Falle eines bewaffneten Konfliktes in etwa mit dem verstärkten Verkehrsaufkommen in der Urlaubszeit zu vergleichen seien scheint mir auch für das Jahr 1983 recht naiv zu sein! Eigentlich lagen da die Erfahrungen des zweiten Weltkrieges ja gerade mal 38 Jahre zurück! Warscheinlich war den verantwortlichen zivilen und militärischen Stellen schon bewust, dass das ganze in einem Chaos enden würde aber was sollte man machen?

                Wie das "Lenken von Bevölkerungsbewegungen" im V - Fall ausgesehen hätte kann man sich mit etwas Phantasie schon vorstellen. "Die Straße frei ... sonst helfen wir nach". Ich denke da muss man ganz realistisch sein. Wie Bevölkerungsmassen reagieren, die unter Streß stehen aus der Angst um das eigene Leben kann man sich auch vorstellen. Das Läuft dann nicht mehr nach "Schema - F". Deine kompetenten Ausführungen zum Thema lassen einen Schaudern! Gott sei dank ist es nicht dazu gekommen.

                Gruß
                Richard

                Kommentar

                • Ritchie 66
                  Cold Warrior
                  • 09.07.2011
                  • 444

                  #9
                  Es gab dort außerdem einige Studien aus den Jahren um 1960, die von einer "Unterbringung der Flüchtlinge in ausgedehnten Waldungen, wie dem Schwarzwald" sprachen und auch von Verhältnissen wie im 30-jährigen Krieg ausgingen.
                  Hallo Nemere,
                  beim wiederholten durchlesen, deiner Ausführungen zum Thema "Flüchtlingsbewegungen im V - Fall" stellen sich mir doch noch einige Fragen. Wenn ich lese, dass man daran dachte größere Flüchtlingsgruppierungen in Wäldern zu sammeln, ohne geregelte Versorgung? Das Katastrophenschutzwesen sowie die Zivilverteidigung der Bundesrepublik Deutschland wärend der Zeit des Kalten Krieges war doch selbst eine "Katastrophe"! Ein früherer Arbeitskollege, der statt Wehrdienst in der Bundeswehr zu leisten seine Dienstpflicht bei einem Betreuungszug "ableistete" erzählte mir einmal, dass die gesammte Ausbildung wärend seiner Dienstzeit daraus bestand alle paar Monate einige Zelte dieses "Betreuungszuges" aufzustellen, mit den Helfern eine Nacht darin zu schlafen und am nächsten Morgen diese Zelte wieder abzubauen. Eine fachliche Ausbildung in dem was sie im Falle einer "Katastrophe" leisten sollten fand nicht statt. Dieser Arbeitskollege sagte, dass fast niemandem in seiner Einheit klar gewesen sei was sie im Ernstfall eigentlich leisten sollten um die Bevölkerung zu schützen.
                  Ein interessantes Thema welches jetzt aber vom ursprünglichen abweicht!

                  Ein anderer Aspekt der mir beim lesen deiner Ausführungen in den Sinn gekommen ist: Aufgabe deiner Truppengattung war ja das Aufrechterhalten der militärischen Ordnung innerhalb der Bundeswehr ... und was mir jetzt eigentlich erst bewust geworden ist, dass durch das Ausrufen des V - Falles die Feldjägertruppe wärend der Zeit einer Auseinandersetzung ja auch Befugnisse gegenüber der Zivilbevölkerung gehabt hätte. Das ist man als Zivilist ja nicht gewöhnt!

                  Mit welchen Ausmaß wurde eigentlich im Verteidigungsfall mit Disziplinschwirigkeiten und Fahnenflucht in den Einheiten der Bundeswehr gerechnet? Auch könnte ich mir vorstellen, dass bei Aktivierung der Alarmpläne nicht jeder Reservist bei seiner Einheit erschienen wäre. Rechnete man bei einem länger anhaltenden Konflikt auch mit Befehlsverweigerungen ganzer Einheiten. Beispiele dafür gab es ja in den US - Streitkräften in Vietnam und selbst von einem Fall im Irak, wo sich eine komplette Einheit weigerte einen Auftrag auszuführen habe ich gelesen. Wie wäre mit solchen Fällen innerhalb der Bundeswehr verfahren worden?

                  Viele Fragen ich weis! Aber wenn man schon mal die Möglichkeit hat sie von jemanden beantwortet zu bekommen, der in diesem Bereich eingesetzt war!

                  Gruß
                  Richard
                  Zuletzt geändert von Ritchie 66; 21.02.2013, 06:42.

                  Kommentar

                  • Nemere
                    Cold Warrior
                    • 12.06.2008
                    • 2823

                    #10
                    Hallo Richard,
                    Feldjägertruppe wärend der Zeit einer Auseinandersetzung ja auch Befugnisse gegenüber der Zivilbevölkerung gehabt hätte.
                    In gewissen Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen gab es auch im Frieden Befugnisse oder besser Eingriffsmöglichkeiten gegenüber Zivilpersonen. Das Gesetz über den unmittelbaren Zwang der Bundeswehr (UZwGBw) bietet da eine Reihe von Möglichkeiten. Deswegen hatten die Feldjäger auch in allen Laufbahnlehrgängen und vielen Sonderlehrgängen eine sehr intensive Rechtsausbildung

                    Mit welchen Ausmaß wurde eigentlich im Verteidigungsfall mit Disziplinschwirigkeiten und Fahnenflucht in den Einheiten der Bundeswehr gerechnet? Auch könnte ich mir vorstellen, dass bei Aktivierung der Alarmpläne nicht jeder Reservist bei seiner Einheit erschienen wäre. Rechnete man bei einem länger anhaltenden Konflikt auch mit Befehlsverweigerungen ganzer Einheiten. ..... Wie wäre mit solchen Fällen innerhalb der Bundeswehr verfahren worden?
                    Mir sind keine belegbaren Zahlen bekannt, mit wievielen Fahnenflüchtigen man im Ernstfall rechnete. Es gab zwar bei den WINTEX / CIMEX Stabsrahmenübungen solche Spielchen, aber diese Zahlen beruhten auf keinerlei abgesicherten Erkenntnissen, weil es hier einfach keine Erfahrungswerte gab. Vietnam kann man sicher nicht als Vergleich heranziehen, der zweite Weltkrieg taugt wegen der totalitären Struktur des Staates auch nicht. Am ehesten kann man noch einige Erfahrungen aus der Endphase des 1. Weltkriegs verwenden, hier trieben sich ab Frühjahr 1918 viele tausende Soldaten irgendwo hinter der Front herum, ohne dass sie verfübar waren. Diese Soldaten waren nicht eigentlich desertiert, sondern vermieden es einfach geschickt, fest bei einer Einheit eingereiht zu werden und drückten sich so monatelang um den Einsatz herum. Tatsächliche Deserteure, die sich also auf Dauer dem Dienst entziehen wollten, gab es auf deutscher Seite zwischen 1914 und 1918 etwa 100.000. (Literatur dazu: Deist, Wilhelm: Auflösungserscheinungen in Armee und Marine als Voraussetzungen der deutschen Revolution. In: Vorträge zur Militärgeschichte, Bd. 2, S. 35 ff. , Herford 1981 / Ziemann, Benjamin: Fahnenflucht im deutschen Heer 1914-1918. In: Militärgeschichtliche Mitteilungen 55 (1996), S. 93 - 130. / Jahr, Christoph: Gewöhnliche Soldaten. Desertation und Deserteure im deutschen und britischen Heer 1914 - 1918 (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 123) Göttingen 1998).
                    Auf jeden Fall gehörte die Suche nach eigenmächtig abwesenden Soldaten / Fahenflüchtigen zu den nicht ganz unwichtigen Aufgaben der Feldjäger im Verteidigungsfall. Der Ablauf wäre ähnlich wie im Frieden gewesen: Truppe meldet an Wehrbereich, Wehrbereich gibt an zuständige Feldjägereinheit weiter, diese führt Nachforschungen durch. Das es bei diesen Nachforschungen wesentlich schneller als im Frieden zu Eskalationen bis hin zum Waffengebrauch kommen könnte, wurde angenommen und war auch Thema bei praktischen Übungen. Eine Standardsituation waren z.B. 2 - 3 Fahnenflüchtige, die sich unter Mitnahme ihrer Waffen entfernt hatten und sich irgendwo in einer Waldhütte verschanzt hatten. Die allgemein anerkannte Musterlösung sah dann vor, daß nach mehrmaliger Aufforderung zum Verlassen der Hütte diese dann unter Feuerschutz von MG und Einsatz von Handgranaten oder ähnlichem gestürmt worden wäre. Der Schußwaffengebrauch zum Durchsetzen von Befehlen war nach allgemeiner Meinung unserer Wehrrechtler nur im Frieden ausgeschlossen, im Kriege sah man das anders.
                    Dabei stellte man sich durchaus vor, daß auch Feldjägerkräfte, die während des Aufmarsches momentan im Verkehrsdienst entbehrlich waren, Nachforschungen durchführten. Das wurde z.B. während der Übung "Fränkischer Schild" 1986 auch so praktiziert, um Reservisten, die ihre Wehrübung nicht angetreten hatten, zu holen. Natürlich wurden solche Nachforschungen, dann nicht mehr, wie im Frieden üblich in Zivil, sondern in voller Kriegsbemalung mit Stahlhelm und umgehängter Maschinenpistole durchgeführt. Ich erinnere mich, dass wir 1987 in einem Rhöndorf in dieser kriegerischen Aufmachung einen Reservisten aus einem vollbesetzten Gasthaussaal holten, wo gerade die Jahresversammlung seines Fußballvereins stattfand. Es gab keinerlei Probleme, die es garantiert gegeben hätte, wenn man in dieser Situation in Zivil gewesen wäre.

                    Das Zurückführen des tatsächlich aufgegriffenen Soldaten zu seiner Einheit verlief dann über die Ersatzorganisation (Feldersatzbataillone, Wehrleit-/Ersatzbataillone). Was nicht geregelt war, war die Bestrafung des Soldaten, da die Wehrgerichtsbarkeit zwar in der StAN auf dem Papier existierte, es aber an den nötigen gesetzlichen Grundlagen mangelte - es gab zwar ein Wehrstrafgesetzbuch als materielles Recht, aber z.B. keine "Wehrstrafgerichtsordnung" als formelles Recht (Verfahrens- bzw. Prozeßrecht).

                    Wie man bei Gehorsamsverweigerung ganzer Einheiten verfahren wäre, weiß ich nicht, mir sind keine Überlegungen dazu bekannt. Strafrechtlich wäre das eine Meuterei (§ 27 WStG) gewesen, mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Ich habe in meiner Bundeswehrzeit einen einzigen Fall von Meuterei 1993 in Leipzig erlebt, als eine Gruppe von 20 Soldaten auf dem Bahnhof mit Gewalt gegen drei Feldjäger vorging, so daß die Situation bis zum Schußwaffengebrauch eskalierte. Hier wurden dann tatsächlich Freiheitsstrafen von sechs bis 18 Monaten, für den Rädelsführer von drei Jahren verhängt. Wo allerdings im Kriegsfall diese Strafen hätten verbüsst werden sollen, war auch nicht klar geregelt.

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                    • Ritchie 66
                      Cold Warrior
                      • 09.07.2011
                      • 444

                      #11
                      Dabei stellte man sich durchaus vor, daß auch Feldjägerkräfte, die während des Aufmarsches momentan im Verkehrsdienst entbehrlich waren, Nachforschungen durchführten. Das wurde z.B. während der Übung "Fränkischer Schild" 1986 auch so praktiziert, um Reservisten, die ihre Wehrübung nicht angetreten hatten, zu holen. Natürlich wurden solche Nachforschungen, dann nicht mehr, wie im Frieden üblich in Zivil, sondern in voller Kriegsbemalung mit Stahlhelm und umgehängter Maschinenpistole durchgeführt. Ich erinnere mich, dass wir 1987 in einem Rhöndorf in dieser kriegerischen Aufmachung einen Reservisten aus einem vollbesetzten Gasthaussaal holten, wo gerade die Jahresversammlung seines Fußballvereins stattfand. Es gab keinerlei Probleme, die es garantiert gegeben hätte, wenn man in dieser Situation in Zivil gewesen wäre.
                      Hallo Nemere,
                      das Gesicht von dem Reservisten hätte ich gerne gesehen, als Ihr ihn abgeholt habt! Kann ich mir gut vorstellen, wie es da im Wirtshaus ruhig geworden war!

                      Mir sind keine belegbaren Zahlen bekannt, mit wievielen Fahnenflüchtigen man im Ernstfall rechnete. Es gab zwar bei den WINTEX / CIMEX Stabsrahmenübungen solche Spielchen, aber diese Zahlen beruhten auf keinerlei abgesicherten Erkenntnissen, weil es hier einfach keine Erfahrungswerte gab. Vietnam kann man sicher nicht als Vergleich heranziehen, der zweite Weltkrieg taugt wegen der totalitären Struktur des Staates auch nicht.
                      Sicher kann man den Konflikt in Vietnam nicht unmittelbar für einen Vergleich heranziehen. Ich wollte damit nur die Erfahrungen anderer Armeen anführen! Die Zeit des zweiten Weltkrieges und die Wehrjustiz der Wehrmacht in Bezug auf den Umgang mit vermeintlichen und wirklichen Deserteuren stellt sicher auch keine Vergleichsmöglichkeit dar. Die Bundesrepublik ist eine Demokratie und ihre Armee die Bundeswehr eine Parlamentsarmee. Sein wir froh darüber! Auch lassen sich die Sozialstrukturen etwa der US - Streitkräfte nicht auf die deutschen Streitkräfte übertragen.

                      Interessant ist es aber schon wie sich bei einem länger anhaltenden Konflikt solche Erscheinungen vielleicht auch in der Bundeswehr breit gemacht hätten. Niemand hätte bei einer Desertation damit rechnen müssen "Standrechtlich erschossen zu werden". Für manchen wäre es vielleicht eine Überlegung wert gewesen statt an die Front einige Jahre im Gefängnis zu "bevorzugen". Aber das ist Spekulation!

                      Beim von mir genannten Fall im Irak bei dem eine ganze Einheit der Amerikaner den Befehl verweigerte handelte es sich um den Fall einer Versorgungseinheit, die den Befehl erhalten hatte einen Transport durchzuführen über eine Straße die in einem Gebiet lag das als sehr gefährlich galt. Die Einheit hatte bei ähnlichen Einsätzen bereits Verluste erlitten. Als Angehörige dieser Einheit wiederum den Befehl erhielten diese Strecke für einen Transport zu nutzen weigerten sich die Soldaten. Die Konsequenzen die sich daraus ergaben kann ich aber nicht nennen.

                      Gruß
                      Richard
                      Zuletzt geändert von Ritchie 66; 21.02.2013, 21:38.

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                      • Ritchie 66
                        Cold Warrior
                        • 09.07.2011
                        • 444

                        #12
                        Hallo Forum,
                        hier ein interessanter Link zu Wikipedia über die Historie der Feldjägertruppe. Ach ja, ich weis Wikijederkannschreiben. Ich finde es aber trotzdem ganz interessant!



                        Gruß
                        Richard

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                        • Nemere
                          Cold Warrior
                          • 12.06.2008
                          • 2823

                          #13
                          Eine ausführlichere und vor allem fundiertere Darstellung der Ordnungstruppen der Wehrmacht (Feldgendarmerie, Feldjäger, Streifendienst usw.) findet man unter:

                          http://http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Gliederungen/Ordnungtruppen-R.htm

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                          • Ritchie 66
                            Cold Warrior
                            • 09.07.2011
                            • 444

                            #14
                            Quelle Wikipedia

                            Im Zweiten Weltkrieg und besonders zum Ende des Krieges hin fielen den deutschen Feldgendarmen der Wehrmacht und der Waffen-SS Zehntausende „Fahnenflüchtiger“ in die Hände und wurden entsprechend Hitlers Parole „Der Soldat kann sterben, der Deserteur muss sterben“ exekutiert. Im Volksmund wurden die Feldgendarmen in Anspielung auf die zur Uniform gehörende metallene Plakette mit der Aufschrift Feldgendarmerie oder Feldjägerkommando, die an einer Kette um den Hals getragen wurde, als Kettenhunde bezeichnet. Darüber hinaus wurde die Feldgendarmerie durch den Heldenklau berüchtigt, da sie selbst die Flüchtlingstrecks aus dem Osten noch nach potenziell waffenfähigen Männern absuchte. Die Rolle der Feldgendarmerie zählt bisher zu den am schlechtesten aufgearbeiteten Kapiteln der NS-Gewaltherrschaft. Letzteres gilt zum Beispiel auch für die Verquickungen von Feldgendarmerie, Geheimer Feldpolizei, Heeres- bzw. Wehrmacht-Streifendiensten und Feldjäger-Kommandos.
                            Hallo Nemere,
                            siehe das Zitat aus dem Wikipedia - Artikel: gab es wärend deiner aktiven Dienstzeit innerhalb der Feldjägertruppe eine Diskusion über die Rolle der Feldgendarmerie des zweiten Weltkrieges?

                            Gruß
                            Richard

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                            • rubeck1
                              Cold Warrior
                              • 06.06.2009
                              • 478

                              #15
                              Hallo Nemere,
                              hallo Ritchie66,
                              es taucht in Berichten/Artikeln über die Wehrmacht immer wieder der Begriff "Feldjägerkommandos" auf. Nach meinem - zugegebenermaßen ziemlich bescheidenen Kenntnisstand - handelt es sich hierbei um Verbände aus den letzten Kriegsmonaten, deren Aufgaben wohl nicht mit den BW-Feldjägern vergleichbar waren. Trifft das zu? Und: welche Aufgaben hatten diese "Feldjäger"?
                              Soweit ich das überblicke, waren die eigentlichen Militärpolizisten der EDW die Feldgendarmen ("Kettenhunde"), die ja auch das Ärmelabzeichen der Schutzpolizei/Ordnungspolizei am Oberarm trugen. Die Geheime Feldpolizei war wohl eher der verlängerte Arm des SD und hatte doch eher weniger mit polizeilichen Aufgaben im eigentlichen Sinne etwas zu tun.
                              Stimmt das so?
                              Die Bw-Feldjägerei bezieht ja ihre Tradition auch nicht auf die Wehrmachtstruppenteile, sondern auf frührere Verbände, an erster Stelle werden da immer die Feldjäger beim "Alten Fritz" genannt, obwohl die ja keine Polizei waren.

                              Übrigens, zu den Anfangsartikeln hier im Fred: die gesamte Zivilverteidigung, vollmundig in Zeiten des Kalten Krieges als zweite Säule der Verteidigungsfähigkeit und -bereitschaft proklamiert, hatte nie, zu keinem Zeitpunkt, auch nur annähernd den Stellenwert wie die militärische Verteidigung. Und in der Tat gab es bei WINTEX/CIMEX-Übungen den einen oder anderen - erschreckenden - Hinweis auf den Zusammenbruch des zivilen Systems und die strukturelle Hilflosigkeit der Zivilverteidigung. Dies ist auch so ein Kapitel, das man gerne im Nebel der Geschichte verschwinden lassen würde: die völlig unzureichende Aufstellung, Ausstattung und Ausbildung des Zivilschutzes, als Kern der Zivilverteidigung. Der politische Wille ging nie soweit wie er gerade in diesem Bereich hätte gehen müssen, da es gerade in den 80ern öffentliche Meinungsströmungen gab, die Zivilschutz als Kriegsvorbereitung brandmarkten.
                              Ich wette, die "stay at home"-Philosophie ist auch heute noch nur wenigen bekannt und die Einschätzung, die Flüchtlingsbewegungen seien auch nicht viel anders als die Urlaubsverkehrsströme ist doch ganz bezeichnend für diese Unbedarftheit.
                              So, nun aber wieder zurück zu den Feldjägern: interessant finde ich ja auch, dass sie damals nur im taktischen Zeichen das "MP" für Militärpolizei stehen hatten - heute trägt es jeder Feldjäger als Armbinde am Oberarm. Es wurde auch diesbezüglich immer darauf geachtet, nur ja keine falschen Anklänge zu schaffen und die Wahrheit ein bisschen zu verschleiern... Oder liege ich da falsch?
                              Sonderwaffenlager Fischbach bei Dahn
                              Interessengemeinschaft "area 1" -
                              militärgeschichtlicher Verein e.V.
                              www.ig-area-one.de

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