Zusammenwirken zwischen LS-Schwimmbrückendienst und BGS / Polizei

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  • Simon
    Rekrut
    • 08.09.2008
    • 27

    #1

    Zusammenwirken zwischen LS-Schwimmbrückendienst und BGS / Polizei

    Hallo zusammen,

    auf der Webseite der THW historischen Sammlung ist folgender interessante Artikel online:


    Dort findet sich folgender Absatz: "Im BMI wurde die Auffassung vertreten, dass die Aufstellung der Brückenbau- und Brückengeräte-Einheiten am zweckmäßigsten durch den Bundesgrenzschutz (BGS) erfolgen sollte. Hierbei war zu erwägen, im Rahmen der technischen Abteilung des BGS eine besondere Brückenbau-Abteilung zu bilden, wobei dann in erster Linie die Frage der Übernahme der Brückenbau-Einheiten der zivilen Arbeitsgruppen geprüft werden musste. Da der Gesamtbedarf für den Brückenbau-Dienst rund 10.000 Mann betrug, werde es notwendig sein, die Heranziehung von Ausbildungs- und Ergänzungspersonal, wobei in erster Linie das THW in Frage käme, zu klären."

    Nun meine Frage. Gibt es (am besten belegte) Planungen oder Vorschriften, die hierzu genauere Auskunft geben? Wurde in der Tat eine gemeinsame Durchführung von BGS und THW umgesetzt? Die angesprochenen zivilen Mitarbeiter wurden m.W. nach zumindest zum Teil als Zivilangestellte für den Schwimmbrückendienst der Bundeswehr übernommen. Das Buch von Peter Kupferschmidt gibt hierzu auch keine umfassende Auskunft.

    Gab es zudem eine Absicht mit den sog. "Notstandszügen" der Bereitschaftspolizeien der Länder zusammen zu arbeiten? Auch diese verfügten in den 1960ern über Schlauchbootfähren usw. Ein Bild hiervon habe ich im Buch “Dem Volk dienen” Ein Lesebuch zur Geschichte der Polizei Rheinland-Pfalz 1945-2008 gefunden.

    Zumindest vom Schwimmbrückenmaterial des BGS weiß ich, dass dies mit dem Sd-Material des BzB kompatibel war. Die Fährenausstattung und Fahrzeuge wurden ab den 1970ern teilweise dem THW überlassen.

    Und zu guter Letzt: Gibt es Vorschriften oder Planungen zur Zusammenarbeit mit Polizei bzw. BGS hinsichtlich der Absicherung der Schwimmbrücken und Fähren? Es ist ja durchaus zu befürchten, dass es beim Versuch von Flüchtlingen im V-Fall z.B. den Rhein zu überqueren durchaus chaotisch zugegangen wäre.

    Viele Grüße

    Simon
    ...und noch etwas in eigener Sache: www.mach-mit-thw.de
  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 2835

    #2
    Die angesprochenen zivilen Mitarbeiter wurden m.W. nach zumindest zum Teil als Zivilangestellte für den Schwimmbrückendienst der Bundeswehr übernommen. Das Buch von Peter Kupferschmidt gibt hierzu auch keine umfassende Auskunft.
    Ich glaube, hier liegt eine Verwechslung vor. Die Bundeswehr übernahm zwar für Pionier-Brückeneinheiten zivile Angestellte aus entsprechenden Labor Service Einheiten, aber m.W. nicht aus dem THW.

    Es gab bei der Bundeswehr den "Brückeneinsatzverband" / schweres Pionierbataillon 715 (BEV). Zu dessen Vorgeschichte:
    Um 1950 wurden drei Labor Service Engineer Amphibous Truck Companies der US-Army mit deutschem Zivilpersonal aufgestellt. Diese drei Kompanien werden Juni 1953 zur 6960th Civilian Labor Group (amphibisches Bataillon) zusammengefaßt und August 1959 unter Einbeziehung weiterer Einheiten in das 6960th Labor Service Battalion (Swing Bridge, Maintenance and Securitiy) umgegliedert. Dieses Bataillon wurde Anfang 1965 als ”Brückeneinsatzverband (BEV)” in die Bundeswehr übernommen und wenig später offiziell als schweres Pionierbataillon 715 geführt.

    Aus dem Bataillon 715 entstand im Oktober 1976 durch Umgliederung und Umbenennung das schwere Schwimmbrückenbataillon 880 als zivil-militärisch gemischter Verband. Dieses Btl wurde wiederum im Oktober 1980 umbenannt und umgegliedert in das Schwimmbrücken-Btl 850, welches schließlich im September 1993 aufgelöst wurde.
    Ausstattung der Bataillone mit 6 Schwimmbrücken 300 m (geteilt in Halbbrücken beiderseits der Brückenstellen einschwimmfertig im Rhein liegend), 12 Pioniergroßfähren MLC 100.
    Die Brückenstellen waren Kornsand bei Oppenheim, Leimersheim, Oppenheim, Rheinhausen, Eich, Brühl, Germersheim.

    Standorte:
    Schweres Pionier-Btl 715 / Schwimmbrücken-Btl 880: Btl-Stab, 1. u. 3. Kp Bensheim-Auerbach, 2. Kp Karlsruhe, 4. Kp Rüsselsheim.
    Schwimmbrücken-Btl 850: Btl-Stab, 1., 3., 4. Kp Darmstadt-Eberstadt, 2. Kp Karlsruhe, ab 1987 3. Kp Speyer

    Unterstellt waren diese Batailline dem Pionierregiment 706 bzw. dem Pionierregiment 85, später dem Pionierkommando 850.

    Außerdem gab es auch in den Flußpionier-Kompanien ziviles Personal aus ehemaligen Laborservice-Einheiten der Amerikaner.

    Gibt es Vorschriften oder Planungen zur Zusammenarbeit mit Polizei bzw. BGS hinsichtlich der Absicherung der Schwimmbrücken und Fähren? Es ist ja durchaus zu befürchten, dass es beim Versuch von Flüchtlingen im V-Fall z.B. den Rhein zu überqueren durchaus chaotisch zugegangen wäre
    Für Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, also auch die Aufrechterhaltung dieser Ordnung an Brückenstellen, wäre die Polizei zuständig gewesen.

    Ich war vor 1989 als Feldjägeroffizier u.a. auch in Stäben des Territorialheeres eingesetzt, wo im Rahmen der Zivil-mlitärischen Zusammenarbeit (ZMZ) im V-Falle auch die Frage der Bevölkerungsbewegungen immer eine Rolle spielte. Es gab allerdings nie befriedigende Lösungen, dieses Thema wurde wie so manches andere ziemlich verdrängt. Es gab auch keine Vorschriften für die Durchführungsebene, wie zu verfahren gewesen wäre.
    Vorhanden waren nur die "Aufenthaltsrichtlinien - Richtlinien zu § 12 KatSG - Aufenthalt bei Gefährdung der Bevölkerung (AufenthRL) - BMI ZVZ - 755 - 141/3 VS-NfD v. 10.08.84" und das "Standardization Agreement der NATO: StANAG 2091 - Aufenthaltsregelung".

    Wie das dann konkret aussehen sollte, war nirgends geregelt. Die HDv 100/500 – Das Heer in der militärischen Landesverteidigung – Bonn, September 1981, Nr. 811 f. sagte zu den Flüchtlingsbewegungen. "Zur Lenkung größerer Fluchtbewegungen haben die Behörden der zivilen Verteidigung Auffanglinien ... vorgesehen. .. Wenn die Lage es zuläßt, werden die Zivilpersonen zur Rückkehr in ihre Wohngebiete veranlaßt.“ Nr. 812. „Feldjäger können den Auftrag erhalten, die Polizei bei der Lenkung von Bevölkerungsbewegungen zu unterstützen."
    Sucht man daraufhin in den damals geltenden einschlägigen Vorschriften der Feldjägertruppe findet man nichts, keinen einzigen konkreten Satz, wie den das Lenken der Bevölkerung geschehen soll, wie die Leute versorgt werden sollen usw. In der Bataillonsvorschrift (HDv 361/100, Nr. 511) steht nur: "Das Feldjägerbataillon hält im Gefecht vorrangig für Truppenteile des Feldheeres operative Straßen von Bevölkerungsbewegungen frei und arbeitet dabei mit der Polizei eng zusammen."

    Wir haben das 1983 im Rahmen einer Planübung mal in München beim FJgBtl 760 gemeinsam mit der bayerischen Polizei geübt. Eine praktische Übung dazu haben wir 1987 bei der 6./FJgBtl 760 auf dem Übungsplatz Hammelburg auch mit der Polizei gemacht. Dabei stellte sich in beiden Fällen heraus, daß es auch bei der Polizei keine brauchbaren Lösungen gab, die über das Sperren von Straßen hinausging. Die anfangs vorherrschende Meinung der Polizei war: "Das ist nicht anders wie beim Urlaubsverkehr“, was natürlich völlig die Bedrohungssituation und die psychologische Disposition der flüchtenden Bevölkerung bei einer Kriegslage völlig vernachlässigte, von der Versorgungsproblematik ganz zu schweigen?

    Der Unterschied zu "gewöhnlichen" Katastrophenschutzlagen wie Überschwemmung usw. wäre gewesen:
    - Bei der Überschwemmung werden die zu evakuierenden Bevölkerungsteile über kurze Entfernungen verlegt, bei der Räumung von Gebieten Krieg wären es hunderte von Kilometern gewesen.
    - Im Katastrophenschutzfall Frieden hätte es keine Feindbedrohung durch Liuftangriffe, C-Kampfstoffe usw. gegeben.
    -Im Kriegsfall wären gerade die leistungsfähigsten Straßen für den Aufmarsch und die Folgebewegungen der NATO benötigt worden.

    Die Amerikaner hätten z.B. in ihren Verantwortungsbereichen herzlich wenig Rücksicht auf Flüchtlinge genommen.
    Die Bevölkerung wurde vor allem als Störfaktor angesehen, der durch unkontrollierte Fluchtbewegungen die Marschbewegungen der Streitkräfte behindern könnte (Field Manual 100-5 Operations, Ausgabe 1982, S. 57-58.)
    Die Einsatzvorschrift der US Militärpolizei sagt dazu recht eindeutig: "MP expediting traffic on MSRs may encounter refugee movements which could hinder military traffic. To keep MSRs cleared für military movement, MP redirect refugees to alternate routes identified by the host nation government. Or they may divert refugee columns to secondary roadways and areas not used by military forces."
    (Field Manual 19-1, Military Police - Support for the Airland Battle, Ausgaben 1975 bis 1986, page 3-4).
    MSR = Main Supply Route.
    Die Vorschrift für die MP-Züge wird noch deutlicher, hier wird vor allem auf die Kontrolle von Flüchtlingsströmen hinsichtlich sich dort getarnt bewegender Agenten, feindlicher Sabotagetrupps oder Deserteure abgestellt (siehe beigefügten Vorschriften-Auszug aus FM 19-4, Military Police - Combat Operations).

    An der Feldjäger-Schule in Sonthofen haben wir um 1988 eine Lage entwickelt, die versuchte, die psychologische Seite dieser Aufgabenstellung zu beleuchten. Wie verhalten sich motorisierte Flüchtlinge, wenn es z.B. zu Luftangriffen kommt oder wenn die Bundeswehr mit quergestellten Kampfpanzern eine Straße sperrt oder eine verstopfte Brücke durch den Einsatz von Bergepanzern räumt? Dazu haben wir im Vorfeld im Bundesarchiv - Militärarchiv in Freiburg versucht Erfahrungsberichte zu Flüchtlingsbewegungen aus dem zweiten Weltkrieg oder anderen Kriegen auszuwerten. Das Ergebnis war recht mager, weil eben damals noch keine Vollmotorisierung herrschte und der ostpreußische Flüchtlingstreck mit den Pferdewagen nicht vergleichbar mit der Situation um 1985 war. Es gab dort außerdem einige Studien aus den Jahren um 1960, die von einer "Unterbringung der Flüchtlinge in ausgedehnten Waldungen, wie dem Schwarzwald" sprachen und dabei von Verhältnissen wie im 30-jährigen Krieg ausgingen.

    Auch bei der Zivilverteidigung war nicht viel zu holen, weil gerade der Bereich Betreuung / Leitung von Flüchtlingen völlig vernachlässigt war - sowohl materiell wie auch in der Ausbildung. Im Bundesdurchschnitt standen 1979 zur Verfügung:
    - Ein Betreuungszug (28 Zivilschützer, Kapazität 3 Feldküchen) für jeweils 585 000 Einwohner;
    - ein Betreuungsleitzug (32 Zivilschützer, seine Aufgabe war das Sammeln und Weiterleiten von Flüchtlingen) für 787 000 Einwohner.
    Quelle: Bundesministerium des Inneren, Zivilschutz heute, Bonn 1980, S. 72.
    Als Vergleich: Die Bundeswehr hatte damals bei einem Friedensumfang von 495 000 Soldaten für Leit- und Lenkungsaufgaben im weiteren Sinne beim Aufmarsch etwa 3 000 Feldjäger zur Verfügung.

    Andere Problempunkte wie
    - fehlende ausreichend konkrete Vorplanungen zur Aufnahme der Flüchtlinge in Evakuierungsräumen, von der ungenügenden Betreuung und Versorgung ganz zu schweigen.
    - das nicht vorhersehbare Verhalten der früheren Gastarbeiter bzw. der ausländischen Mitbürger in den frontnahen Gebieten, ein Problem, das sich bei Schließung der Grenzen durch Österreich und die Schweiz noch verschärft hätte.
    - die völlig ungenügende Vorbereitung der Bevölkerung auf den Einsatz von Massenvernichtungswaffen chemischer oder nuklearer Art.
    wurden allenfalls mal bei den WINTEX / CIMEX Stabsrahmenübungen auf höchster Ebene angerissen, aber nie zu konkreten Lösungsansätzen geführt.
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    • Simon
      Rekrut
      • 08.09.2008
      • 27

      #3
      Hallo Nemere,

      vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das die jeweilige Landespolizei für die Absicherung der Übergänge und die Verkehrslenkung verantwortlich war, habe ich vermutet. Aufgrund der räumlich begrenzten Zuständikeiten stellle ich mir die Arbeit vor allem im Bereich Mittelrhein und Oberrhein sehr schwierig vor...

      Bzgl. der von mir angesprochenen Angestellten liegt offensichtlich ein Missverständnis vor... Die im von mir geposteten Link erwähnten Angestellten entstammten dem Labour Service bzw. der Rhine River Patrol. Es stand damals zur Debatte diese für den zivilen Bevölkerungsschutz oder das THW als Hauptamtliche zu übernehmen. Dies tat dann allerdings die Bundeswehr.

      Bezüglich des Katastrophenschutz in den 70er bis 80er Jahren hast du vollkommen recht. Das Verhältnis der zu schützenden Bevölkerung gegenüber der Stärke der Katastrophenschutzeinheiten stimmte nicht. Dies liegt jedoch daran, dass der Verteidigungshasuhalt für die Bundeswehr generell höher als für die Zivilverteidigung angesetzt war. Ich glaube im "Weißbuch der Zivilverteidigung" war das für die frühen 70er Jahre mal dargestellt.

      Mir geht es aber vor allem auch um die originären Aufgaben der Brückenbaueinheiten der BGS Pioniere. Und darum ob zwischen 1959 und Ende der 1960er eine Zusammenarbeit zwischen diesen und dem Luftschutz-Schwimmbrückendienst geplant oder geübt wurde.

      Viele Grüße

      Simon
      ...und noch etwas in eigener Sache: www.mach-mit-thw.de

      Kommentar

      • Nemere
        Cold Warrior
        • 12.06.2008
        • 2835

        #4
        Zitat von Simon Beitrag anzeigen
        Mir geht es aber vor allem auch um die originären Aufgaben der Brückenbaueinheiten der BGS Pioniere.
        Hallo Simon,

        Einheiten mit der Bezeichnung "Pionier" oder eigenständige Brückenbau-Einheiten gab es beim BGS nicht.

        Die Grenzschutzkommandos (GSK) Nord und Süd hatten eine Technische Grenzschutzabteilung (GSA T), bis 1957 als Grenzschutzabteilung Bau bezeichnet.
        Eine GSA T hatte in etwa Bataillonsstärke.
        Bei den GSK Mitte und Küste gab es ab Ende der 1950er Jahre nur noch eine Technische Hundertschaft.

        Ausgerüstet waren diese Abteilungen mit dem Schlauchboot-Brückengerät, soweit mir bekannt, gab es beim BGS kein anderes Brückengerät. Ob es gemeinsame Übungen BGS - Luftschutz-Schwimmbrückendienst gab, ist mir nicht bekannt.

        Zusätzlich hatten die "normalen" Grenzschutzabteilungen noch "Technische Züge", bis 1957 als "Notstandszüge" bezeichnet. Diese Züge hatten nur einige Schlauchboote, aber kein Brückengerät.

        Aufgaben der Technischen Grenzschutzabteilungen waren in etwa:
        - Überwindung künstlicher und natürlicher Hindernisse,
        - Räumen von Minen und Sperren,
        - Übersetzen von Personen und Kfz über Gewässer,
        - Bau von Behelfs- und Schlauchbootbrücken,
        - Sperrung von Strassen und Gebäuden,
        - Anlegen von Sperren und Hindernissen
        - Durchführen von Sprengungen
        - Einrichtung von Beobachtungs- und Überwachungsanlagen.
        In den Anfangsjahren des BGS bis etwa 1959 werden als Aufgaben auch noch genannt:
        - Störungen in der Elektrizitäts-, Wasser- und Gasversorgung beseitigen,
        - Wiederherstellung von Verkehrswegen und Bauten durchführen.

        Grüße

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        • allrad
          Cold Warrior
          • 10.02.2014
          • 154

          #5
          So nachdem ich eben meinen Text ins Nirgendwo geschickt habe nochmal:

          Ich interpretiere die von Simon gepostete Quelle so, dass es vor der Aufstellung des LS-Schwimmbrückendienst in der Planungsphase die Idee gab den LS-Schwimmbrückendienst dem BGS anzugliedern. Dieses wurde später verworfen, der Schwimmbrückendienst wurde zunächst eigenständig aufgestellt und ging später im THW auf. Der Auftrag der Brückenkräfte des BGS war die Beweglichkeit des BGS über Gewässer sicherzustellen. (Entsprechend die Brückenkräfte der Länderpolizeien)
          Der LS Schwimmbrückendienst sollte Bevölkerungsbewegungen über Gewässer ermöglich wenn keine anderen Übergangstellen zur Verfügung stehen wegen Ausfall oder Nutzung durch das Militär. Da alle o. g. Organisationen zum Geschäftsbereich des BMI gehören wurden alle vom BMI ausgestattet und hatten häufig identische Ausstattung.
          Der Bgs hatte neben Schlauchbootgerät (Zulauf erst in den 1960ern) bereits vorher die Ausstattung zum Behelfsbrückenbau(wie oben in der Aufzählung der Aufgaben ja auch erwähnt), die oben erwähnten Schlauchboote hatten Sattel, auf denen aus Bohlen usw. ein Überbau für Fähren und Schwimmbrücken gebaut werden konnte. Zu gemeinsamen Übungen Polizei/BGS und Schwimmbrückendienst weis ich nichts. Allerdings hat die Schwimmbrückenschule in Hoya immer mal wieder mit der Bundeswehr geübt.
          Zusammengefasst: Nein, Brückenkräfte von Polizei/BGS und zivilem Bevölkerungsschutz hatten unterschiedliche Aufgaben.
          Unbenommen bleibt der oben bereits erwähnte Ordnungsdienst von Polizeikräften an den Übergangsstellen.

          Kommentar

          • Thunderhorse
            Cold Warrior
            • 09.02.2006
            • 1901

            #6
            Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
            Hallo Simon,

            Einheiten mit der Bezeichnung "Pionier" oder eigenständige Brückenbau-Einheiten gab es beim BGS nicht.
            Man Sprach bis Ende der 60er Jahren beim BGS vom Bereich Pionierwesen und technischen Dienst.

            Die Grenzschutzkommandos (GSK) Nord und Süd hatten eine Technische Grenzschutzabteilung (GSA T), bis 1957 als Grenzschutzabteilung Bau bezeichnet.
            1951 Aufstellung der BGS-Abt. (B) in Holzminden (mit Lehr- und Erprobungseinheit), 1954 wurden die BGS-Abt. (B) in Hamburg Harburg und Rosenheim aufgestellt. Die in 1954 aufgestellten Einheiten hatten eine leicht geänderte Struktur.
            Am 22.05.1957 erfolgte die Umbenennung der BGS-Abt. (B) in BGS-Abt. T. 01.01.1959 Umgliederung der BGS-Abt. T der GSK Süd und Mitte, zum 01.04.1959 die des GSK Nord.
            1. und 2. Hundertschaft wurden als Pionier-Hundertschaft bezeichnet, die 3. Hu als technische Hundertschaft.


            Eine GSA T hatte in etwa Bataillonsstärke.
            Stärke der BGS-Abt. (B) 1951; 586 PVB und 3 Verwaltungsbeamte. Darin enthalten jedoch das Personal der Lehr- und Erprobungseinheit, 127 PVB.
            Stärke einer BGS-Abt. T in 1957; 581 PVB und im Jahre 1963; 604 PVB, hinzu kommen noch Verwaltungsbeamte , Angestellte und Arbeiter.

            Bei den GSK Mitte und Küste gab es ab Ende der 1950er Jahre nur noch eine Technische Hundertschaft. GSK Küste hatte ab 1963 eine Pionierhundertschaft. Später, 1976ff als technische Hundertswchaft bezeichnet.
            Die BGS-Abt. T Mitte wurde in 1976 umbenannt in BGS-Abt T West. GSK Mitte hatte ab diesem Zeitpunkt nur noch die technischen Züge in den BGS-Abteilungen.
            Ausgerüstet waren diese Abteilungen mit dem Schlauchboot-Brückengerät, soweit mir bekannt, gab es beim BGS kein anderes Brückengerät. Ob es gemeinsame Übungen BGS - Luftschutz-Schwimmbrückendienst gab, ist mir nicht bekannt.

            Zusätzlich hatten die "normalen" Grenzschutzabteilungen noch "Technische Züge", bis 1957 als "Notstandszüge" bezeichnet. Diese Züge hatten nur einige Schlauchboote, aber kein Brückengerät. Diese T-Züge konnten mit dem zur Verfügung stehenden Gerät auch Fähren bauen.


            Grüße
            Kleine Ergänzungen.

            Kommentar

            • Thunderhorse
              Cold Warrior
              • 09.02.2006
              • 1901

              #7
              Ein gemeinsamer Einsatz von BGS und THW ist mir beim durchschauen von Unterlagen aufgefallen.

              Im Mai 1974 waren 4 BGS-Beamte und 16 Angehörige des THW im Tschad (am Fluß Schari) um dort eine 4-Ganzpontonfähre in schwerer Bauweise (Tragkraft 60 t) zu bauen, einen Fährbetrieb zu betreiben und das Personal vor Ort auszubilden.
              Das Material dazu kam aus dem Bestand des BGS.
              Die Fähre wurde Ende Mai 1974 an das Personal vor Ort übergeben.

              Kommentar

              • Simon
                Rekrut
                • 08.09.2008
                • 27

                #8
                Zitat von Thunderhorse Beitrag anzeigen
                Ein gemeinsamer Einsatz von BGS und THW ist mir beim durchschauen von Unterlagen aufgefallen.

                Im Mai 1974 waren 4 BGS-Beamte und 16 Angehörige des THW im Tschad (am Fluß Schari) um dort eine 4-Ganzpontonfähre in schwerer Bauweise (Tragkraft 60 t) zu bauen, einen Fährbetrieb zu betreiben und das Personal vor Ort auszubilden.
                Das Material dazu kam aus dem Bestand des BGS.
                Die Fähre wurde Ende Mai 1974 an das Personal vor Ort übergeben.
                Hallo,

                was Thunderhorse schreibt ist korrekt. Die Fähre verblieb danach vor Ort. Die THW Helfer waren Angehörige des sogenannten Hochwasseralarmzuges und stammten aus den Ortsverbänden Speyer, Landau i. d. Pfalz (vgl.: http://ov-landau.ov-cms.thw.de/unser...rband/chronik/ bei "1974"), Germersheim (vgl.: http://ov-germersheim.ov-cms.thw.de/...nik/1970-2001/) und Neustadt a. d. Weinstraße (vgl.: http://ov-neustadt-adw.ov-cms.thw.de...1970-bis-1979/). Die Führung der THW Helfer oblag dem damaligen THW Geschäftsführer Rauh aus Neustadt.

                Ein Bericht findet sich im ZS-Magazin und kann hier: http://gsb.download.bva.bund.de/BBK/...hutz197406.pdf auf Seite 26f und Seite 50 des PDF angesehen werden. Ein weiterer Bericht findet sich hier: http://gsb.download.bva.bund.de/BBK/...hutz197408.pdf. Ebenfalls auf Seite 50 des PDF.

                Interessanterweise hatte man die THW Helfer mit sandfarbenen BGS-Anzügen als "Ausgehanzügen" ausgestattet. Vgl. auch hier: http://ov-germersheim.ov-cms.thw.de/...ics/Bild07.jpg

                Eine vergleichbare "BGS-Fähre" mit 8,80 m Pontons, wie im Tschad eingesetzt, erhielt der OV Germersheim im Jahre 1976 aus BGS Beständen. Auch der THW OV Achim wurde Anfang der 80er Jahre mit einer solchen Fähre ausgestattet.

                Viele Grüße

                Simon

                PS.: Gemäß einer Änderung des BGS Gesetzes im Jahre 1974 konnte der BGS auch zu Technischen Hilfeleistungen im Katastrophenfall herangezogen werden. Dies geschah auf Anforderung des jeweiligen Bundeslandes. Der BGS übte dann jedoch keinerlei polizeiliche Funktion aus und hatte auch keine Befugnis dazu. Vgl. hier: http://gsb.download.bva.bund.de/BBK/...hutz197408.pdf ab Seite 7 des PDF.
                ...und noch etwas in eigener Sache: www.mach-mit-thw.de

                Kommentar

                • Ritchie 66
                  Cold Warrior
                  • 09.07.2011
                  • 444

                  #9
                  Der LS Schwimmbrückendienst sollte Bevölkerungsbewegungen über Gewässer ermöglich wenn keine anderen Übergangstellen zur Verfügung stehen wegen Ausfall oder Nutzung durch das Militär. Da alle o. g. Organisationen zum Geschäftsbereich des BMI gehören wurden alle vom BMI ausgestattet und hatten häufig identische Ausstattung.

                  Hallo Simon,
                  ich habe früher bei verschiedenen LS/CS Einheiten gearbeitet aber bei keiner Flußpioniereinheit. Ich hatte im Rahmen
                  meiner Tätigkeit jedoch auch Kontakt zu Angehörigen solcher Einheiten. Diese haben nie erwähnt, dass der Sinn ihrer Einheiten
                  darin bestehe im V-Fall die Bewegung von Flüchtlingskolonnen durch Brückenschlag oder Fährbetrieb zu erleichtern.
                  Der Labor Service später die CS-Organisation war auf die Unterstützung der US Streitkräfte in Deutschland im Friedens - und im
                  Verteidigungsfall ausgerichtet. Die Unterstützung der Katastrophenschutzorganisationen im V-Fall gehörte da eindeutig nicht dazu.
                  Ich kann mich jedoch noch an Diskusionen erinnern, dass der US Armee Labor Service im zivilen Katastrophenfall zur Unterstützung
                  etwa des THWs usw. herangezogen werden könnte. Diese Anregung kam so weit ich mich noch erinnere von deutscher Seite, wurde
                  jedoch nie ernsthaft durchdiskutiert und von der amerikanischen Seite abgewunken.

                  Gruß
                  Richard

                  Kommentar

                  • allrad
                    Cold Warrior
                    • 10.02.2014
                    • 154

                    #10
                    Oh. Kleine Begriffsverwirrung. LS stand in meinem Post nicht für Labor Service sondern für Luftschutz. Gemeint war der selbstständige Brückendienst des Bundesinnenministeriums, der später im Thw aufging. Hat dem dem Laborservice nix zu tun. Außer der hier besprochenen Planung vor der Aufstellung des Brückendienstes diesen unter der Eingliederung von Labor Service Einheiten aufzustellen. Dieses wurde aber nicht umgesetzt. Wie oben schon abschließend erläutert kam es dann zur Übernahme in die Bundeswehr.

                    Kommentar

                    • Ritchie 66
                      Cold Warrior
                      • 09.07.2011
                      • 444

                      #11
                      Hallo allrad,
                      na da habe ich etwas missverstanden! Vielen Dank für die Klarstellung. ;-)

                      Gruß
                      Richard

                      Kommentar

                      • Simon
                        Rekrut
                        • 08.09.2008
                        • 27

                        #12
                        Ja, so isses. War etwas missverständlich...
                        Lediglich für die Rhine River Patrol gab es mal vage Überlegungen diese im Auflösungsfall für die damalige Aufstockung des Luftschutz-Schwimmbrückendienstes zu nutzen.

                        Viele Grüße
                        Simon
                        ...und noch etwas in eigener Sache: www.mach-mit-thw.de

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