Militärgerichte der Alliierten in Deutschland

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • jason.76
    Cold Warrior
    • 22.01.2012
    • 133

    #1

    Militärgerichte der Alliierten in Deutschland

    Hallo,
    mich würde mal interessieren, wie die Militärgerichtsbarkeit der Alliierten in Deutschland war. Ich meine, gab es in Deutschland Militärgefängnisse für ihre Soldaten, und wie lange sassen diese hier in Deutschland höchstens ein.Und wo waren die Militärgerichte, waren diese am Standort des Soldaten, oder gab es hier eine übergeordnete Stelle?
  • kato
    Cold Warrior
    • 03.03.2009
    • 869

    #2
    US-Armee: Zentrales Armeegefängnis in Mannheim. Für alle Soldaten in Europa. Zumindest in den letzten paar Jahrzehnten, in den 50ern gab es wohl noch kleinere Gefängnislager...
    Zuletzt geändert von kato; 03.04.2013, 19:10.

    Kommentar

    • Nemere
      Cold Warrior
      • 12.06.2008
      • 2834

      #3
      Zitat von kato Beitrag anzeigen
      Es gab und gibt keine separate Militärgerichtsbarkeit in der Bundeswehr.
      Die Frage richtete sich aber auf Militärgerichte der "ALLIIERTEN".

      In Bayern sind folgende alliierte Militärgefängnisse nachweisbar:

      Dachau
      Confinement Facility (Mil.Gefängnis) mit 50th bzw. 51st MP Detachment Confine Facility (Eastman Bcks) ( vor 1958-1973)


      Fürth
      Confinement Facility (Mil.Gefängnis) mit 43rd MP Detachment Confine Facility (O’Darby Bcks) (vor 1958-1973)

      Nürnberg
      Confinement facility (Mil. Gefängnis) mit 77th MP-Det. Detachment Confine Facility (nur 1969 erwähnt, bestand aber wahrscheinlich länger)

      Kommentar

      • kato
        Cold Warrior
        • 03.03.2009
        • 869

        #4
        Zitat von Nemere Beitrag anzeigen
        Die Frage richtete sich aber auf Militärgerichte der "ALLIIERTEN".
        Weshalb der obige Post von mir auch redigiert wurde bevor du deinen abgeschickt hast. Bevor sich jemand wundert.

        Kommentar

        • jason.76
          Cold Warrior
          • 22.01.2012
          • 133

          #5
          vielen Dank fürs erste. Bis wie zu wie viele Jahre sassen den die Kameraden ein.Ich meine Bei höchstrafen wurden sie ja in die Staaten zurück gebracht.Aber wie wars mit kleineren Delikten?

          Kommentar

          • Thunderhorse
            Cold Warrior
            • 09.02.2006
            • 1900

            #6
            U.S. Army Corrections Facility—Europe
            Mannheim Germany APO AE 0902
            Commander
            Sergeant Major
            Opened: 1963. Security: medium. Capacity: 146. ADP: 52. Co-gender. Pre- and post-trial military offenders. Age limit: 17+.

            Kommentar

            • Ritchie 66
              Cold Warrior
              • 09.07.2011
              • 444

              #7
              Hallo jason.76,
              das Zentrale Militärgefängnis der US Streitkräfte ist in Mannheim. Die Soldaten die dort Einsitzen verbringen dort nur geringere Strafen. Angehörige der US Streitkräfte die zu längeren Haftzeiten verurteilt werden und diese in den USA absitzen müssen, werden dort nur untergebracht bis ihre Überstellung in die Vereinigten Staaten erfolgt. Dort existiert die Militärstrafanstalt Fort Leavenworth.



              Zwischen den USA und der Bundesrepublik gibt es Vereinbarungen betreffs der Behandlung von US Soldaten die Straftaten begehen. Bei "kleineren Delikten" können die deutschen Behörden auf Antrag der US Streitkräfte die Aburteilung an diese abtreten. Werden deutsche Interessen direkt betroffen so erfolgt jedoch in der Regel die Strafverfolgung durch die deutsche Justiz. Ein Beispiel begeht ein US Soldat ein schweres Delikt wie einen Mord und handelt es sich beim Opfer um einen deutschen Staatsangehörigen so wird die Verurteilung durch ein bundesdeutsches Gericht erfolgen wobei die Strafverbüßung jedoch in den USA erfolgt.

              Handelt es sich beim Opfer aber ebenfalls um einen US Staatsbürger so wird das Verfahren aber durch ein US Militärgericht geführt werden.

              Dabei wurde zwischen der Bundesrepublik und den USA jedoch vertraglich vereinbart, dass ein US Staatsbürger der durch ein amerikanisches Militärgericht welches in der Bundesrepublik verhandelt kein Todesurteil verhängt werden kann. Dies bedeutet, dass ein Angehöriger der US Streitkräfte der wegen eines Gewaltdeliktes das er auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland begangen hat und für das er in den USA von einem Militärgericht zur Todesstrafe verurteilt werden kann dies bei einer Aburteilung durch das selbe Gericht auf deutschem Territorium nicht erfolgt. Die Bundesrepublik hat sich dies ausbedungen, da die Todesstrafe in Deutschland nicht zulässig ist. Ein Straftäter der Angehöriger der US Streitkräfte ist kann also durch ein US Militärgericht "nur" zu einer Höchststrafe von Lebenslänglich abgeurteilt werden.



              Ein umfangreiches Thema zu dem ich aber nur wenige Kenntnisse habe.

              Gruß
              Richard
              Zuletzt geändert von Ritchie 66; 05.04.2013, 21:12.

              Kommentar

              • Ritchie 66
                Cold Warrior
                • 09.07.2011
                • 444

                #8
                Hallo Jason.76,
                hier ein Link zu einer Seite über die ehemalige Nürnberg Military Community der US Streitkräfte. Ganz nach unten scrollen. Dort sind mehrere Bilder des dortigen US Militärgefängnisses in den siebziger Jahren zu sehen.

                Gruß
                Richard

                Zuletzt geändert von Ritchie 66; 06.04.2013, 11:34.

                Kommentar

                Lädt...
                X