In letzter Zeit habe ich mich vermehrt mit Sperranlagen und dem Fortbewegen von militärischen Fahrzeuge befasst. Dabei fiel mir auf, dass sich die Sperranlagen in bestimmten Bereichen befinden (ähnlich den HAWK-Stellungen), nämlich eher Richtung Front. Da ich leider/zum Glück woanders wohne
habe ich mit einem anderen Thema befasst, welches auch Straßen enthält, hauptsächlich ausgelöst durch diese
Schilder.Hier im Rhein-Main-Gebiet findet man die Dinger zu Hauf, fast an jeder Brücke findet sich so ein Schild. Kurzversion: Dieses Schild hat für den zivilen Fahrer nichts zu bedeuten und sagt nur aus, mit welcher MLC (military-loading-class) die Brücke befahren werden darf. Mehr Informationen, wie immer auf Wikipedia.
Bei meinen Nachforschungen (ist ja ein Panzer auf dem Schild...) fand ich heraus, dass in Deutschland ein sogenantes "MILITÄRSTRAßENGRUNDNETZ" existiert. Dem gegenüber steht das "Hauptzivilstraßengrundnetz", welches die Flüchtlingsströme der Zivilisten aufnehmen sollte. Das militärische Pendant diente natürlich dazu, einen schnellen und sicheren Vorstoß der Truppen zu gewährleisten. Für Zivilisten wären die Straßen tabu gewesen und durch Feldjäger entsprechend gesichert.
Über den Umfang des Netzes finden sich unterschiedliche Angaben. Je nach Zeitraum und Ausbau reichen die Angaben von etwa 4,7% (23.000km) bis 7% des Gesamtstraßennetzes.
Zur Übersicht existieren Nato-standartisierte Karten im Maßstab 1:50.000, auf denen auf die Traglast der Brücken vermerkt ist, genauso sind dort noch Notationen zu den Geländebedingungen (Sumpf, Baumbestand) eingezeichnet. Für die Aktualisierung und Erstellung der Karten wurden m.W. die Straßenbehörden der Landkreise herangezogen, diese Aussage ist aber noch nicht gesichert. Sicher ist aber, dass diese Karten noch immer VS-NfD sind und somit hier im Forum kaum auftauchen werden, denn einige Straßen sind noch immer für die Verteidigung der Bundesrepublik vorgesehen.
Haben diese "Relikte" aus dem Kalten Krieg immernoch bedeutung in der heuitigen Zeit? Ja, haben sie. Für die Anlage von Militärstraßen gibt es (wie für alles) eine Verordnung, nämlich die "Richtlinien für die Anlage und den Bau von Strassen für militärische Schwerstfahrzeuge" -kurz RABS. Dort steht z.B. geschrieben, wie breit eine Straße sein muss, oder dass dort keine Planzkübel im Weg rumstehen dürfen. Was den gemeinen Autofahrer aufhält, kann für ein Kettenfahrzeug mindestens Flecken auf der Wanne bedeuten, und Blumenerde geht schwer wieder ab.
Im Internet finden sich einige Bauvorhaben (Radwege, Zebrastreifen, Verkehrsberuhigungen...) die durch die RABS gekippt wurden. Militärstraßen haben Bestandsschutz und dürfen nicht verändert werden, solange sie noch dem Netz angehören.
Vielleicht konnte ich einen Anstoß liefern, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Einigen Usern hier war es gänzlich unbekannt, deshalb gestaltete sich die Recherche auch etwas mühsam, die Recherchen gehen aber weiter.
Gruß!
Suchbegriffe zum Nachschlagen:
- RABS
- Militärstraßengrundnetz
- Hauptzivilstraßengrundnetz
- MLC-Schilder
- Richtlinien für die Anlage und den Bau von Strassen für militärische Schwerstfahrzeuge



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