das mit der Wehrüberwachung ist wohl so, wie Du schreibst.
Was den Zoll angeht, vermute ich mal, dass es einfach darum ging, dass im Wehrpflichtgesetz nur vom "Vollzugsdienst der Polizei" die Rede ist, nicht jedoch vom Zoll. Der Zoll ist Teil der Bundesfinanzverwaltung und keine Polizei. Zwar gibt es seit einiger Zeit gewerkschaftliche Bestrebungen, die Vollzugsbeamten des Zolls zu einer "Bundesfinanzpolizei" zu machen, aber dahin dürfte es noch ein weiter Weg sein, wenn es überhaupt je dazu kommt: BM Schäuble hat sich z.B. deutlich dagegen ausgesprochen.
Und - die Zollkollegen mögen es mir verzeihen - im Prinzip hat er ja Recht: der Vollzugsdienst der Finanzverwaltung nimmt originär Aufgaben im Zusammenhang mit der Abgabenordnung wahr und nicht nach irgendwelchen Polizeigesetzen. Wäre es anders, müsste man ja auch die Vollzugsbeamten des Finanzamtes, der Gemeinden und der Justiz zu Polizisten machen. Aber das ist so nicht gewollt.
Und es hat einen ganz pragmatischen Hintergrund: im V-Fall ist der Polizeivollzugsbeamte (Bund oder Land gleichermaßen) an seine Aufgabe (und die nach der Notstandsgesetzgebung hinzkommenden) gebunden, der Zollbeamte hat damit nichts zu tun, die Erhebung und Beitreibung von Abgaben ist nicht notwendigerweise verteidigungswichtig.
Es mag durchaus Überschneidungen geben (z.B. Zollkriminalamt im Zusammenhang mit OK, BTM & Co.), aber am Grundsatz ändert das nichts.
Kommentar