Die Bundeswehrverwaltung war von Anfang an eine rein zivile Angelegenheit, ganz im Gegensatz z.B. zur Wehrmacht, deren Zahlmeister, Intendanten usw. Soldaten waren.
1962 gab es anscheinend Bestrebungen für die Einführung einer Laufbahn der Offiziere des Truppenverwaltungsdienstes. Was sofort ausbrach, waren Streitigkeiten um die Waffenfarbe und die Laufbahnkennzeichnung dieser Offiziere, was sich in den handschriftlichen Bearbeitungsvermerken der Akten niederschlägt und auf einen latenten innerministeriellen Kleinkrieg zwischen militärischer und ziviler Seite schließen lässt.
Bereits am 3. Febr. 1962 stellt ein Sachbearbeiter beim Führungsstab des Heeres fest: „Wir haben keine Farben mehr!“ Er bezieht sich damit auf das schon bei der Einführung der Waffenfarben aufgetretene Problem, das sich viele dieser Farben nicht deutlich genug unterscheiden. Die im Rosa – Rot – Orange-Bereich angesiedelten Farbtöne von Panzern, Artillerie, Heeresfla, ABC-Abwehr und Feldjägern lassen sich bei ungünstigster Beleuchtung oder bereits etwas verwaschenen Abzeichen tatsächlich nur schwer auseinanderhalten. Nicht besser ist es beim Blau von Sanität und Technischen Truppen.
Am 12. Febr. 1962 wird vorgeschlagen: Waffenfarbe mittelblau wie Technische Truppe und den Merkurstab (aus dem kaufmännischen Bereich) als Laufbahnabzeichen.
Am 19. Febr. 1962 erklärt der Leiter Verwaltung und Recht im BMVg (VR) dass er keine besondere Kennzeichnung braucht, aber er will eine besondere Waffenfarbe vorschlagen und möchte, dass Beamte mit abgeschlossener akademischer Ausbildung die Kragenspiegel der Generalstäbler tragen. Der Sachbearbeiter im Führungsstab des Heeres kommentiert das handschriftlich: „An dieser Einstellung scheitert praktisch seit Jahren die Uniformierung der Tr.Verw. Beamten“ und bemerkt am Ende des Schreibens noch: „Überschrift: Vom Uffz zum Generalmajor. Genau diese Stellungnahme habe ich erwartet.“
Wahrscheinlich wollte er damit auf die Tatsache anspielen, dass viele Beamte der Truppenverwaltung ehemalige Zeitsoldaten aus der Unteroffizierlaufbahn waren, die den sog. Eingliederungsschein zur Übernahme in den öffentlichen Dienst in Anspruch nahmen und dann tatsächlich z.B. vom Oberfeldwebel (Z 12) aus auch den gehobenen Dienst bei der Truppenverwaltung erreichen konnten.
Einen Höhepunkt erreichte dieser absurde Kindergartenstreit am 4. April 1962 mit einem Schreiben von Verwaltung und Recht. Als Waffenfarbe wird für alle Offiziere des Truppenverwaltungsdienstes das karmesinrot der Generalstäbler vorgeschlagen. Die Akademiker unter den Beamten sollten dazu auch die Kragenspiegel des Generalstabes erhalten. Das Karmesinrot des Generalstabes auch für den kleinen Regierungsinspektor in der Truppenverwaltung eines Bataillons, der doch nur dem Rang eines Leutnants entspricht, das ging natürlich gar nicht!
Folgerichtig dazu der handschriftliche Kommentar des Sachbearbeiters FüH: „Die sind wohl völlig (größen-) wahnsinnig geworden!“
Anscheinend schlief die Sache in der Folge sang- und klanglos ein.
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