Bevölkerungsbewegungen - Evakuierungen - Flüchtlinge

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  • Nemere
    Cold Warrior
    • 12.06.2008
    • 2843

    #1

    Bevölkerungsbewegungen - Evakuierungen - Flüchtlinge

    In einer Ausgabe des "Spiegel" vom April 1958

    habe ich diesen interessanten Artikel gefunden, der sich mit den Vorstellungen befasst, die 1958 über die Problematik von Bevölkerungsbewegungen herrschten.

    Grüße
    Jörg
  • Thunderhorse
    Cold Warrior
    • 09.02.2006
    • 1904

    #2
    Evakuierung der Bevölkerung im Krisenfall

    Kommentar

    • Nemere
      Cold Warrior
      • 12.06.2008
      • 2843

      #3
      Grundsätzlich ist die Website zum Kalten Krieg in Stuttgart eine sehr schöne Sache. Allerdings ist die Seite, die sich mit den "Propagandaeinheiten der Bundeswehr" befasst, voller Fehler. Da ist mit dem Autor die Phantasie durchgegangen.

      Ich überlasse es jedem selbst, die Ungereimtheiten festzustellen.

      Grüße
      Jörg
      Zuletzt geändert von Nemere; 01.09.2020, 08:51.

      Kommentar

      • Rex Danny
        Administrator
        • 12.06.2008
        • 4330

        #4
        Oh je, wie viele Gläser Wein hatte der Gute wohl intus beim Verfassen des Textes? Eine Webseite mit solchen Rechtschreibfehlern und falschen Bezeichnungen und Ortsangaben kann man doch nicht online stellen.

        Grüße


        Rex Danny

        Kommentar

        • EmilBerggreen
          Cold Warrior
          • 19.07.2015
          • 514

          #5
          Guten Morgen zusammen,

          wir hatten ja schon ab und an über die zivilen Flüchtlingsströme im V-Fall diskutiert.
          Einerseits gab es ja das „Stay Put“-Konzept der NATO, zuhause auszuharren, was sich aber aufgrund der näher rückenden Kampfhandlungen nur sehr kurzfristig hätte aufrecht erhalten können.
          Ich denke auch, die NATO hätte nach Möglichkeit „freie Feuerzonen“ für Artillerie und Luftwaffe geschaffen, wo ohne Rücksicht auf Zivilbevölkerung Waffenwirkung gegen den Feind zum Tragen kommt. Während des Vietnamkrieges hatte man ja in ländlichen Zonen teilweise die Bevölkerung evakuiert und in „Wehrdörfer“ konzentriert, um definierte Free-Fire-Zones zu schaffen => also alles, was sich dort noch bewegt, ist entweder Vietcong oder gehört zur Nordvietnamesische Armee und kann rücksichtslos bekämpft werden.

          Das Territorium der BRD ist zu klein, dass es aufgrund des fehlenden Raumes keinerlei oder nur sehr wenig Trennung zwischen Kampfgebiet und Rückzugszone gegeben hätte. Also wäre das „Stay Put“-Konzept schon innerhalb kürzester Zeit obsolet gewesen. Meines Wissens gab es keine Konzepte auf beiden Seiten (wer weiß, vielleicht wäre das bei weiterer Eskalation durchaus passiert), zivile Wohnviertel in Großstädten zu bombardieren, um die Flüchtlingsbewegung noch weiter anzuheizen.
          Gut, die großen Flüchtlingsbewegungen in Ost-West-Richtung hätte es demnach in jedem Fall gegeben. Unkontrollierte Flüchtlingsbewegungen nach Benelux, Frankreich etc. bei unklarer Bereitschaft dieser Länder, diese Flüchtlinge auch ins Land zu lassen, in Flüchtlingslager aufzunehmen, etc.
          Also ein ganz schwieriges Thema.
          Wir hatten es ja bei einer Gelegenheit bereits angesprochen, dass jene Flüchtlingskolonnen aus PKWs und vielleicht auch aus einer Masse an Fußgängern die großen Autobahnen verstopft hätten und eigene Panzerbewegungen massiv erschwert hätten. Ich denke auch, dass es kaum Ressourcen gegeben hätte, um diese Flüchtlingsströme zu koordinieren, zu lenken, etc.

          Wohin mit den vielen Leuten?
          Im Grenzgebiet wird mit hohem Tempo gekämpft und dabei werden Ortschaften schnell darin einbezogen. Unweit der Zonengrenze liegen Großstädte wie Lübeck, Hamburg, Hannover, Kassel, etc., die evtl. zu „offenen Städten“ erklärt werden. Also ein „Abkommen“ (???) beider Kontrahenten, diese Städte von Kampfhandlungen auszunehmen, so dass die Zivilbevölkerung dort unbehelligt ausharren kann.
          Das sind aber alles Spekulationen, die passenden Quellen habe ich nicht.

          Grüße

          Kommentar

          • EmilBerggreen
            Cold Warrior
            • 19.07.2015
            • 514

            #6
            Okay, der Begriff "Offene Stadt" ist klar definiert:
            Im Kriegsrecht bezeichnet offene Stadt eine Stadt oder Ortschaft, die nicht verteidigt wird und daher nicht angegriffen oder bombardiert werden darf. Grundlage ist Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung, der den Begriff offene Stadt jedoch nicht verwendet: Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen.
            Quelle: Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Offene_Stadt

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            • Nemere
              Cold Warrior
              • 12.06.2008
              • 2843

              #7
              Zitat von Rex Danny Beitrag anzeigen
              Eine Webseite mit solchen Rechtschreibfehlern und falschen Bezeichnungen und Ortsangaben kann man doch nicht online stellen.
              Neben den Rechtschreib- und Grammatikfehlern sind vor allem die sachlichen Fehler gravierend.

              1. Die Lautsprecher- und Flugblattkompanie 983 war garantiert nicht die einzige PSK/PSV-Einheit, die im Kalten Krieg aktiv tätig war.

              2. Die Topbatterien sind die „Topographiebatterien“, diese haben mit der PSV-Truppe nicht zu tun, sondern waren Teil der Artillerie, soweit sie nicht selbständig waren. Diese Einheiten konnten war hervorragend Karten, Skizzen usw. drucken, aber der Druck von Flugblättern in großer Anzahl war nicht ihre Aufgabe. Dafür hatte die PSV eigene Druckerei-Teil-Einheiten bis hin zum selbständigen Druckereizug.

              3. Die geheimnisvolle „Schatteneinheit 701“ gab es zweimal.
              Da war zum einen das Rundfunk-Bataillon 701 in Andernach. Aufstellung Mai 1963 durch Umbenennung und Umgliederung des Rundfunk-Btl 990. Wird April 1965 umbenannt in PSK-Sende-Btl 701 und Januar 1970 in PSV-Sende-Btl 701. April 1971 Umbenennung und Umgliederung in PSV-Sende-Btl 1. Also eine aktive Einheit.
              Dann gab es die PSK-Kompanie 701. Aufstellung um 1965 aus PSK-Zug WBK I als Geräteeinheit. Wird 1975 umgegliedert und umbenannt in PSV-Kp 681 des Territorial-Kommandos Schleswig-Holstein (GerEinh).
              Solche PSK-Kompanien hatte damals aber jedes WBK, also hätte man von den „Schatteneinheiten“ 701 bis 706 sprechen müssen.

              4. Die „eine Einheit SpezPiLVsuBtl die beim Geheimdienst in Pullach angegliedert war“ ist totaler Schwachsinn. SpezPiLVsuBtl erinnert zwar wegen der Buchstaben ein bisschen an „PSV“, war aber tatsächlich das „Spezial-PIONIER-Lehr- und VERSUCHS-Bataillon“, ab 1971 mit der Nummer 870. Aufgestellt Oktober 1961 durch Zusammenfassung der pioniertechnischen Lehrkompanien des Pionierlehrregiments. September 1971 umbenannt in Spezial-Pioner-Lehr- u. Versuchs-Btl 870. März 1974 aufgelöst. In diesem Bataillon waren z.B. Eisenbahn-Pionierkompanie, technische Lehr- und Versuchskompanien, spezielle Brückenkompanie und Pipelinepioniere zusammengefasst.

              Die Bundeswehreinheit beim Geheimdienst in Pullach (also beim BND) war die „Lehr- und Ausbildungsgruppe für Fernspähwesen der Bundeswehr (LAFBw)“. Das war eine Legende für die paramilitärische Spezialeinheit 404/III des Bundesnachrichtendienstes und existierte formal von 1964 bis 1979. Sie war für den Einsatz als Stay-behind-Organisation vorgesehen. Die Mitglieder von 404/III rekrutierten sich, soweit bekannt, aus Angehörigen von Heer, Luftwaffe und Marine und wurden personell über das „Amt für Militärkunde“ (AMK) geführt. Mit PSV hat das eigentlich nichts zu tun.

              Literatur:
              Drews, Dirk: Die Psychologische Kampfführung / Psychologische Verteidigung der Bundeswehr - eine erziehungswissenschaftliche und publizistikwissenschaftliche Untersuchung. Dissertation, Universität Mainz. Mainz 2006.

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              • Nemere
                Cold Warrior
                • 12.06.2008
                • 2843

                #8
                Zitat von EmilBerggreen Beitrag anzeigen
                Ich denke auch, dass es kaum Ressourcen gegeben hätte, um diese Flüchtlingsströme zu koordinieren, zu lenken, etc.
                Für die Koordinierung und Lenkung von Bevölkerungsbewegungen wären grundsätzlich die zivilen Behörden zuständig gewesen. Die Bundeswehr hätte hier allenfalls unterstützt oder wäre regulierend tätig geworden, wenn die Aufgaben der Streitkräfte beeinträchtigt worden wären – wobei das hinsichtlich der praktischen Durchführung nicht einmal ansatzweise geregelt war.

                Auf ziviler Seite waren im Rahmen des Katastrophenschutz/Zivilen Bevölkerungsschutzes für die Lenkungs- und Betreuungsaufgaben vorgesehen:
                - Betreuungsstellen (ortsfest)
                - Betreuungsleitzüge (mobil – für Regulierungs- und Lenkungsaufgaben)
                - Betreuungszüge (mobil – für Versorgung und Unterkunft, u.a. 3 Feldküchen)

                Die StAN der drei Teileinheiten füge ich im Anhang bei.

                1980 waren bundesweit vorhanden:
                - Betreuungsleitzüge: 105 (1 Zug auf 585.000 Einwohner) geplant waren 116 Züge.
                - Betreuungszüge: 78 (1 Zug auf 787.000 Einwohner), geplant waren 115 Züge.
                Insgesamt waren für Betreuungsaufgaben bundesweit 6.000 Helfer vorgesehen, das waren 4 % des gesamten Zivilschutzes.
                Für die Betreuungsstellen habe ich keine Zahlenangaben.

                Am weitesten fehlte es in Rheinland-Pfalz, dort waren 23 Betreuungszüge vorgesehen, vorhanden waren gerade mal 6. Mangelhaft auch Hessen, von 19 geplanten Betreuungszügen gab es 9.
                Berlin hatte man wahrscheinlich von vorn herein abgeschrieben. Von den dort geplanten 3 Betreuungsleitzügen gab es keinen einzigen (Wohin hätten die Berliner auch ausweichen sollen?), von den 10 geplanten Betreuungszügen war 1 vorhanden.
                Auffällig auch Schleswig-Holstein. Hier war kein einziger Betreuungsleitzug vorgesehen, dagegen 14 Betreuungszüge (1 Zug auf 186.000 Einwohner), die auch alle vorhanden waren. Man könnte daraus schließen, dass in S-H aufgrund der geographischen Bedingungen und der zu erwartenden Feindbedrohung kein Ausweichen über die Elbe nach Süden vorgesehen war.
                Quelle: BMI: Zivilschutz heute – für den Bürger, mit dem Bürger, Bonn 1980, S. 72.

                Zur Frage der offenen Stadt:
                Ich konnte Einblick nehmen in die GDP-Befehle diverser Verteidigungsbezirkskommandos, die ja als Vertreter deutscher nationaler Belange auch in den Verteidigungsabschnitten der NATO-Partner am ehesten mit dieser Problematik konfrontiert worden wären.
                Darunter war auch der Befehl des VBK 67 – Bayreuth für die Landesverteidigung in Oberfranken. Oberfranken wäre komplett im Bereich der FCZ gelegen, es hätte dort außer dem VBK, einer Feldjägerkompanie und geringen Eloka-Kräften keine deutschen Truppen gegeben, sondern nur US-Streitkräfte. Wenn es also irgendwelche Überlegungen gegeben hätte, „offene Städte“ zu erklären, hätte sich das in diesem Befehl des VBK, z.B. in der Raumordnung niederschlagen müssen. Da findet man aber nichts, kein Sterbenswörtchen.

                Grüße
                Jörg
                Angehängte Dateien

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                • Guenther (†)
                  Cold Warrior
                  • 04.09.2006
                  • 1024

                  #9
                  Hier mal dieses als Grafik

                  Betreuungsleitzug.jpg

                  Betreuungsstelle.jpg

                  Betreuungsstelle.jpg

                  gruß günther
                  Suche Gliederungen der Heeresstrukturen 2 + 3.
                  Außerdem suche ich die letzten Trichtersperren und Sperrmittelhäuser in Franken.

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                  • Nemere
                    Cold Warrior
                    • 12.06.2008
                    • 2843

                    #10
                    Zitat von Guenther Beitrag anzeigen
                    Hier mal dieses als Grafik
                    Vielleicht noch zur Ergänzung:
                    Die nur in Umrissen (weiße Füllung) gezeichneten oder mit einem Sternchen * markierten Fahrzeuge wären im Bedarfsfalle aus dem zivilen Bereich herangezogen worden (materielle Mobilmachungsergänzung).

                    Außerdem muß auch an die Folgerungen gedacht werden, die sich aus den Aufgaben dieser Betreuungseinheiten ergeben. Wo kriegen z.B. die Verpflegungsgruppen ihre Verpflegungsmittel her? Bei der Bundeswehr war das in einem BRLog geregelt, also müssten z.B. auch Landratsämter ähnliche Regelungen getroffen haben, vor allem dann wenn diese Einheiten nicht mehr ortsfest eingesetzt waren, sondern meinetwegen bei der Begleitung von Verlegetransporten. Dann hätten wahrscheinlich Verpflegungsstationen eingerichtet werden müssen und es musste festgelegt werden, wer diese betreibt usw.

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