Alarmierung von Reservisten im V-Fall?

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  • Hoover
    Cold Warrior
    • 19.12.2013
    • 601

    #1

    Alarmierung von Reservisten im V-Fall?

    Und wieder ich.

    Nächste Frage im fast unendlichen Katalog:

    Wie würden Reservisten im V-Fall alamiert werden?
    Angenommen, es käme Anfang der 80er Jahre eine Mobilmachng, wie hätte man die Reservisten in kurzer Zeit alle alrmieren sollen? Mein Cousin sagte mir, es gäbe Codewörter, die dann über das Radio verbreitet würden. Also "Gelber Hahn" über das Radio und jeder Reservsit weiß, dass er zur Kaserne muss.

    Aber stimmt das? Und wieviel Zeit war zur Einberufung der Reservisten und Auffüllung der Mobeinheiten geplant?

    Danke für jede Info.

    Beste Grüße
    Frank
    "Damals, als ich in meinem Alter war..."
  • PI80
    Cold Warrior
    • 07.12.2016
    • 102

    #2
    Hallo,

    das mit den Kennwörtern kann ich bestätigen. Zitat aus meinem Einberufungsbescheid für die Alarmreserve:
    "Nach Verkündigung des Verteidigungsfalles bzw. nach dessen Eintritt haben Sie sich ohne weitere Aufforderung abzuwarten unverzüglich beim Truppenteil ....
    zum unbefristeten Wehrdienst gemäß §4 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) zum Diensteintritt zu stellen. Das gilt auch, wenn die Bundesregierung durch öffentlichen Aufruf (Fernsehen, Hörfunk, Presse) für die Alarmreserve geschlossen (ohne Rücksicht auf das Kennwort) oder einen Teil der Alarmreserve mit dem Kennwort Lila Pferd eine als Bereitschaftsdienst abzuleistende Wehrübung von unbestimmter Dauer gemäß § 6 Abs. 6 und § 49 WPflG anordnet."
    Als Einberufungsort war dann in der Regel ein MobStützpunkt angegeben.
    Zu den weiteren Abläufen und den Zeitlichen Zusammenhängen bin ich sicher, dass die geballte Fachkompetenz hier im Forum hier schnell für weitere Antworten sorgen wird.

    Gruß

    PI80

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    • DeltaEcho80
      Cold Warrior
      • 09.03.2013
      • 1711

      #3
      Hallo Frank,

      hatten wir hier schon ansatzweise mal behandelt:

      http://www.cold-war.de/showthread.ph...ht=alarmierung

      Und natürlich auch hier - oder stammt deine Frage "aus" diesem Thread:

      http://www.cold-war.de/showthread.ph...d-Mobilmachung
      Zuletzt geändert von DeltaEcho80; 25.06.2018, 14:44.

      Kommentar

      • Hoover
        Cold Warrior
        • 19.12.2013
        • 601

        #4
        Bei beiden wurde das Thema nur angerissen, mir geht es aber um den rein technischen Vorgang der Alarmierung der Reservisten.
        "Damals, als ich in meinem Alter war..."

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        • Nemere
          Cold Warrior
          • 12.06.2008
          • 2835

          #5
          Ich bin mir nicht sicher, ob ich richtig verstehe, was Du mit „den rein technischen Vorgang der Alarmierung der Reservisten“ meinst.

          Geht es Dir um die Frage, wie – also in welcher Weise – die Reservisten von der Alarmierung erfahren haben?

          Hier gab es vereinfacht dargestellt mehrere Möglichkeiten:
          1. Öffentliche Verkündung des Verteidigungsfalls, z.B. durch Fernsehen, Radio, Zeitungen.
          2. Eintritt des V-Falls (wenn also die Feststellung des V-Falls durch den Bundestag gem. Art 115 a Abs. 1 GG wegen Überraschungsangriff nicht mehr möglich war). Hier galt der V-Fall ab dem Zeitpunkt des Angriffsbeginns (Art. 115 a Abs. 4 GG) als verkündet.
          3. Aufruf durch Kennwort
          4. Einberufung durch Telegramm oder auf andere Weise. Hier konnte durch entsprechende Alarmanweisungen vorgegeben sein, dass in den Alarmkalendern der Truppenteile entsprechende Telegramme vorbereitet bereitzuhalten waren.

          Auf dem Einberufungsbescheid konnten verschiedene Möglichkeiten vorgegeben sein – Einberufung direkt bei Eintritt oder Verkündung V-Fall, Einberufung erst nach Kennwort, Einberufung durch direkte Benachrichtigung.
          Sobald die auf dem Einberufungsbescheid angegebene Möglichkeit eintrat, hatte sich der Alarmreservist bei dem in dem Bescheid genannten Truppenteil zu melden.

          Es war nicht zwingend so, dass sofort alle Reservisten, die einen Einberufungsbescheid erhalten hatten, einberufen wurden. Das konnte durchaus auch gestaffelt erfolgen und gehörte zu den Möglichkeiten der vorbedachten Eskalation.
          Außerdem hätte es die Aufnahmekapazitäten in den Kasernen vollkommen überfordert, wenn dort sofort alle Reservisten vor den Toren erschienen wären.

          PI80 hat in seinem Beitrag oben noch eine andere Art der Reserve erwähnt. In seinem Einberufungsbescheid findet sich der Passus „Das gilt auch, wenn die Bundesregierung durch öffentlichen Aufruf (Fernsehen, Hörfunk, Presse) für die Alarmreserve geschlossen (ohne Rücksicht auf das Kennwort) oder einen Teil der Alarmreserve mit dem Kennwort Lila Pferd eine als Bereitschaftsdienst abzuleistende Wehrübung von unbestimmter Dauer gemäß § 6 Abs. 6 und § 49 WPflG anordnet."
          Das ist die sog. „Verfügungsbereitschaft“. Mit diesem Instrument konnten Wehrpflichtige oder Zeitsoldaten am Ende ihrer Dienstzeit unmittelbar anschließend für 12 Monate zum Wehrdienst in ihre „alte“ Einheit zurück gerufen werden. Damit sollten die Einheiten schnell mit ausgebildeten Reservisten aufgefüllt werden, die noch über aktuelle Kenntnisse verfügten.

          Kommentar

          • PI80
            Cold Warrior
            • 07.12.2016
            • 102

            #6
            Hallo Nemere,

            bezüglich der Verfügungsbereitschaft muss ich Dich korrigieren was meine Einberufungsbescheide angeht. Mein Wehrdienst war 1977/78. Das sind tatsächlich Einberufungsbescheide für die Alarmbereitschaft, aber erstens habe ich den letzten derartigen Bescheid 1989 bekommen und zweitens waren die nie für meine "alte" Einheit gedacht, sondern immer für andere Einheiten (z.B. 2./Pionierbataillon 730 oder 2. Feldersatzbataillon 230). Nach jedem Umzug bekam ich einen neuen Einberufungsbescheid.
            Gruß
            PI80

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            • Nemere
              Cold Warrior
              • 12.06.2008
              • 2835

              #7
              Hallo PI 80,

              ich habe das Verfahren Verfügungsbereitschaft oben vereinfacht beschrieben, so wie es ursprünglich einmal gedacht war. Bei Umzügen wurde die Zuordnung zu den Einheiten angepasst. Außerdem dehnte man die Verfügungsbereitschaft auch auf Reservisten aus, die ihre aktive Zeit schon lange hinter sich hatten.
              Entscheidend ist der Satz "eine als Bereitschaftsdienst abzuleistende Wehrübung von unbestimmter Dauer gemäß § 6 Abs. 6 und § 49 WPflG anordnet." Damit konnten Soldaten eingezogen werden OHNE dass der Verteidigungsfall vorlag.

              Grüße
              Jörg

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