okay, also wenn ich Euch recht verstanden habe, dann war Spannungspneumothorax ein relativ sicheres Todesurteil, oder? Wenn ein derartiger Schwerverwundeter nicht innerhalb kürzester Zeit mit SanHubschrauber ohne Umweg zur TVP direkt in die HVP (wenn erst in der HVP notoperiert werden konnte) ausgeflogen wurde, wo dann erst die Notfallbehandlung stattfinden konnte.
Oder der SanTrp war in der Lage, feldmäßig die Lunge zu entlasten. In dem Maße, dass der Patient mit dem nächsten Hubschrauber direkt zum HVP transportiert werden kann, wo man ihm dann die Projektile aus dem Lungenflügel herausoperiert.
Was war/ist eigentlich mit den nicht-transportfähigen Schwerverletzten im Verwundetennest? Polytrauma, schwerste Brandverletzungen, Körperteil verloren, Wirbelsäulenverletzung, also in einer Form, dass jedem klar ist, dass der Schwerverwundete (sagt man im Bereich Wehrmedizin auch Patient?) die nächste Stunde nicht überlebt. Der SanTrupp vorne bei den Kampftruppen kann sich wahrscheinlich nicht intensiv mit den Patienten der Kategorie IV - ohne Überlebenschance, sterbend - kümmern. Richtig lagern und starkes Schmerzmittel, wenn überhaupt, und das war es dann?
Dann stellt ein Arzt (der nächste Arzt ist doch erst im TVP oder im lBAT-luftbeweglicher Arzttrupp) den Tod fest, kann ein qualifizierter SanSoldat das auch? und dann wird er im schwarzen Leichensack zum Gefallenensammelplatz gebracht. So stelle ich mir das vor. Abbrechen der Erkennungsmarke, Registrierung Jäger Müller, Hans, geb. 1.1.1967. 3./JgBtl 66, Todeszeitpunkt 03 0300 Z OCT86, TU (Todesursache): Lungentrauma (?). Meldung ZgFhr, KpFw, KpTrpFhr, KpChef oder wie auch immer bis zum S1 JgBtl 66 und der führt dies in seiner Verwundeten-/Gefallenenliste. Mir war doch so, als hätten wir das schon einmal durchdekliniert. Kann das sein?
Gruss
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