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Moin,
ich bin vergesslich. Kürzlich hatten wir im Ehemaligenkreis das Thema, was die farblichen Markierungen auf den ganzen Aktenordnern bei uns im Dienstzimmer bedeuteten.
Ich habe es völlig vergessen und im Netz nichts dazu gefunden.
Was ich nich im Kopf habe war, dass es 4 Farben auf den Dreiecken der Aktenrücken und Umschlägen gab. Rot, grün, schwarz und gelb.
Eines beudete, wird im V-Fall mitgenommen, eines Vernichtung, eines Abgabe an die StOV und eines Übegabe an das Nachkommando.
Aber stimmt das und was für welche Farbe? Leider habe ich keine Vorschriften dazu.
ZDv 64/3 "Behandlung und Sicherung von Unterlagen der Bw im Frieden und bei der Alarmierung".
"506. Die nach Nr. 502 bis 504 eingeteilten Unterlagen sind wie folgt zu kennzeichnen.
a) Mitzuführende Unterlagen– grünes Dreieck
b) Zu vernichtende Unterlagen– rotes Dreieck
c) Zurückzulassende Unterlagen– schwarzes Dreieck
Die Kennzeichen sind auf Ordnern, Heftern, Mappen, Einbänden oder sonstigen Behältnissen,in denen Unterlagen aufbewahrt werden, deutlich sichtbar anzubringen. Enthält ein Ordner (Behältnis) Unterlagen, die bei Alarmierung unterschiedlich zu behandeln sind, so sind alle entsprechenden Kennzeichen auf dem Ordner (Behältnis) anzubringen."
Gelbes Dreieck ist mir nicht geläufig.
Bei Ordnern usw. für STRENG GEHEIM Verschlußsachen waren rote und gelbe Diagonalstreifen über Kreuz anzubringen.
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